Rohrwirrwarr... muss das echt so????

  • Hallo in die Runde,

    wir sanieren gerade ein altes Haus und habe die Heizungssituation in fachliche Hände gegeben.

    Wir haben jetzt ein Problem mit den Arbeiten in unserem Bad. Die Bäder liegen nebeneinander und die Heizkörper sollten jeweils an die Wand, die die Räume trennt. Der Monteur hat uns uns gefragt wo die Heizungen hängen sollen und hat losgelegt. Am Ende standen wir, etwas erschlagen, vor einem ziemlichen Rohrwirrarr das mehr nach Kellerraum als nach Bad aussieht. Mir wurde dann gesagt: "Das geht aber nicht anders". Das liegt zu einem daran, dass die Heizkörper nicht genau gegenüber an die Wand gehängt wurden, sondern versetzt. Die Rohre aus dem einen Bad, gehen durch die Wand zum anderen . Da dort die Handtuchheizung höher hängt, sieht man jetzt zwei lange weiße Rohre an der Wand. ..Der Fachmann ist der Meinung, wir hätten das so ja abgenommen, aber was sollen wir als Leihe denn sagen, wenn es heißt: Das geht nicht anders?. Und ganz ehrlich, hätte er uns nicht darauf hinweisen müssen, dass das Ergebnis so aussieht?? Dann hätte ich sicher noch mal umgeplant.

    Anbei 2 Bilder vom Ergebnis. Vielleicht liege ich auch falsch, aber eigentlich möchte ich schon, dass er das noch mal verbessert, was er nicht einsieht. Ich würde daher gern mal in die Runde fragen...Muss das echt so aussehen?




    Liebe Grüße

    Hunter

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Vorschauen eingefügt

  • War denn von Anfang an eine Sichtinstallation vereinbart?

    Wenn ja, dann sind die verwendeten Rohre und Fittinge denkbar schlecht gewählt.

    Wer hat die Lage der jeweiligen Heizkörper festgelegt? Warum wurde nicht so platziert, dass beide Anschlüsse sich gegenüber liegen?

    Wurde dem Fachbetrieb völlig freie Hand gelassen und warum habt Ihr nicht wichtige Details mit ihm besprochen? Eine Bauleitung und sei sie durch Euch selbst ausgeführt, hat wohl nicht stattgefunden?

    Du möchtest unsere Meinung hören. Die dürfte unstrittig als grottenschlecht und hässlich ausfallen.

    Ob Du allerdings Anspruch auf "einmal neu" hast, dürfte nach der Abnahme, so sie denn stattgefunden hat, kaum durchsetzbar sein.


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  • Im Rahmen eurer „Planung“ habt ihr sicher Wandabwicklungen der Bäder gezeichnet und darin auch die Vor- und Rücklaufleitungen dargestellt. Ist abweichend von denen gebaut worden? Kannte der Monteur Eure vorher erstellten Pläne nicht? Weshalb wurden bei Euren hohen gestalterischen Ansprüchen die Leitungen nicht gleich von Euch unter Putz geplant um unsichtbar zu sein und so dann auch beauftragt?


    Sich ohne weitere Detailvorgaben zu wünschen, „dass es schön wird“ ist keine ausreichende „Planung“.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ein kleines bisschen off-topic:


    Ich habe meine eigene Badsanierung auch in die Hände eines professionellen Installateurs gegeben. Eine Fachfirma.

    Da gab es ein ausführliches Gespräch, eine schön anzusehende 3D-Planung und eine Stückliste.

    Und dann wurde es gebaut. Es gab keinen Detailplaner, keinen Fachplaner, keine Wandabwicklung, keinen Gutachter.

    Aber offenbar ein Unternehmen, das ehrbare Arbeit zu leisten gewillt war.

    Zwischendurch die eine oder andere Abstimmung, und gut war. Das Ergebnis ist so, wie ich es wollte.

    Die wirklich von mir gestellte Frage, ob es denn noch detaillierte Verlegepläne gebe, haben sowohl der Elektriker (auch ein Fachunternehmen) als auch der Installateur mit „Nein“ beantwortet. Das sei hier nicht nötig, es liege ja auf der Hand, wie die Leitungen laufen müssen.


    Warum ist es eigentlich in der Baubranche üblich, dass man zwar horrende Preise zahlen muss, aber als Laie jeden, aber auch jeden Hammerschlag vorher Fachplanen, Detailplanen, Bauleiten und Überwachen lassen muss. Ist es nicht üblich, dass man sich einfach mal darauf verlassen kann, dass ein beauftragtes Gewerk einfach ehrliche, saubere, gute und anständige Arbeit leistet und sich nicht hinter „gab ja keinen Fachplaner“ verstecken kann, wenn es Scheiße geworden ist?

    Dem Bäcker gebe ich auch kein Rezept über das Brot, das ich haben will, und in der Autowerkstatt brauche ich auch keine Detailplanung abzugeben, die die Windschutzscheibe getauscht wird, und bei mir (Chirurg) braucht der Patient auch keine externe Fachplanung abgeben und mich bei der Op mit OP-Leiter überwachen lassen, damit ich ihn nach bestem Wissen und Gewissen operiere.

    Diese ständige Ruferei nach Planung auch bei kleinsten Details ist (das habe ich nach 2 Jahren Sanierung eines Hauses gelernt) meist nichts anderes als eine Herumschieberei der Verantwortung für den eigenen (damit meine ich den Handwerker) Pfusch.


    Und zu guter Letzt: Welcher Bauleiter, welcher Planungsingenieur plant eigentlich solch eine Banalität? Zu wem kann ich gehen, wenn nicht zu einer Fachfirma?


    Grüße

    CH

    Jetzt renne ich mal am besten weg, um nicht ganz so viel Dresche zu bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von ThomasMD () aus folgendem Grund: Ich habe mal Deine Tel.-Nr. und die Deiner Sekretärin entfernt wenns recht ist.

  • Es gab keinen Detailplaner, keinen Fachplaner, keine Wandabwicklung, keinen Gutachter.

    Ääähhhh - Doch. Nur hast Du es nicht gemerkt. ;) Dein

    professionellen Installateur

    hat das mitgemacht und [wie durchaus üblich] dafür keinen extra Preis ausgewiesen. :face_with_tongue:

    Dem Bäcker gebe ich auch kein Rezept über das Brot, das ich haben will, und in der Autowerkstatt brauche ich auch keine Detailplanung abzugeben, die die Windschutzscheibe getauscht wird, und bei mir (Chirurg) braucht der Patient auch keine externe Fachplanung abgeben und mich bei der Op mit OP-Leiter überwachen lassen, damit ich ihn nach bestem Wissen und Gewissen operiere.

    Schlechte Beispiele. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Dem Bäcker sagst Du, dass Du ein Brötchen willst und maulst, wenn du statt dessen Bienenstich bekommst

    Der Werkstatt lieferst Du die Fachplanung durch Tausch die Scheibe, bei getauschten Reifen meckerst Du

    Und der Chirurg bekommt die Fachplanung von den vorher behandelnden kollegen.

    Du siehst ...

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • dass er das noch mal verbessert, was er nicht einsieht.

    Ob er das einsieht ist erst einmal zweitrangig, zuerst müsste man wissen, was, wie vereinbart war, und ob er den Auftrag auch erfüllt hat. Man muss sicherlich kein Fachmann sein um zu erkennen, dass man das hätte (zumindest optisch) besser machen können. Ich weiß, es ist frustrierend, wenn man selbst für solche Kleinaufträge seitenweise Planung bereitstellen soll, doch ohne genaue Vorgaben begibt man sich in die Hände des Handwerkers, er kann nahezu frei entscheiden, wie er den Auftrag umsetzt, fachgerechte Umsetzung vorausgesetzt. Das kann funktionieren, oder auch mächtig in die Hose gehen, wobei in Deinem Fall nun letzteres passiert ist.

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    .

  • Da bist Du wohl etwas zu schnell weggerannt lieber Carsen_Peter ? 😃


    Ich denke, Du hast da etwas missverstanden.

    Planung ist grundsätzlich jede gedankliche Vorwegnahme einer Handlung. Niemand fordert die Beauftragung diverser Sonderfachleute zur Installation zweier Badheizkörper und niemand (jedenfalls bisher nicht) hat das Werk des Monteurs (für was auch immer) gutgeheißen.

    Aber auch Laien sollten wissen, dass zu wasserbeheizten Heizkörpern zwei Leitungen führen und dass die senkrecht oder waagerecht auf der Wand, in der Wand oder in Verkleidungen verlegt werden müssen. Pipeless gibts noch nicht.

    Wenn so ein Kleinauftrag ansteht, bespricht sich der interessierte Auftraggeber mit dem Handwerker und lässt sich zeigen, wie der Kollege das Ganze angeht. Spätestens wenn dann das Werk vollendet ist und die Abnahme, meist in Form der Anerkenntnis der Rechnung und Bezahlung derselben ansteht, wäre der Zeitpunkt gekommen den Vergleich zwischen Soll und Ist zu machen. Auch das hat hier anscheinend nicht stattgefunden. Ein sog. "verdeckter Mangel", also etwas, was durch bloße Inaugenscheinnahme nicht erkennbar ist, liegt nicht vor.

    Um es nochmals klar und deutlich zu machen: Die Verlegung ist optisch hundsmiserabel und der Ausführende sollte sich in Grund und Boden schämen.

    Wenn aber die Installation dicht ist, nicht Vor- und Rücklauf vertauscht sind und die Heizkörper, von denen wir nicht wissen, ob sie richtig dimensioniert sind und wer sie ausgewählt hat, warm werden, dürfte außer einem Appell an Moral und Handwerkerehre keine Möglichkeit zur kostenlosen Nachbesserung bestehen.


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  • Warum ist es eigentlich in der Baubranche üblich, dass man zwar horrende Preise zahlen muss, aber als Laie jeden, aber auch jeden Hammerschlag vorher Fachplanen, Detailplanen, Bauleiten und Überwachen lassen muss.

    Muss man nicht, bei Kleinaufträgen kann die "Planung" auch der Handwerker machen. Der ist jedoch nicht unabhängig, und zudem dem Bauherr (Auftraggeber) gegenüber fachlich, und hinsichtlich Erfahrung mit "seinem Gewerk", meist im Vorteil. In wieweit er diesen Vorteil ausreizt das steht auf einem anderen Blatt, da würde ich mir kein pauschales Urteil erlauben. Nachdem der Preis immer mehr zum entscheidenden Kriterium geworden ist, muss man als Auftraggeber halt damit rechnen, dass der Handwerker versuchen wird seinen Gewinn zu optimieren. Das ist zwar nicht erst seit heute so, greift jedoch immer mehr um sich. Die meisten Laien können da nicht gegenhalten und sind dem Handwerker dann ausgeliefert.


    Seid froh, wenn Du einen guten Handwerksbetrieb aus der Zunft erwischt hast. Die zu finden ist sehr schwer. Übrigens, das betrifft nicht nur das Bauhandwerk, nur geht es dort meist um viel Geld, da fällt es leichter auf.

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  • Das liegt zu einem daran, dass die Heizkörper nicht genau gegenüber an die Wand gehängt wurden, sondern versetzt.

    Hier muss ich nochmals einhaken.

    Habt Ihr die genaue Lage und Höhe der Heizkörper bestimmt oder hat das der Monteur völlig eigenverantwortlich festgelegt?


    Damit Du aber auch einen Vorschlag zur Verbesserung des Ergebnisses mitbekommst hier eine Möglichkeit:

    Auf die Seite der Wand mit dem Rohrgewirr eine Vorwand aus GK bauen und dahinter die Leitungen verschwinden lassen. Dann den Heizkörper auf der anderen Wandseite so tief hängen, dass die Anschlüsse genau in Höhe des Durchbruchs liegen und schon habt Ihr ein zufriedenstellende Bild.

    Ob die beiden Heizkörper allerdings die Bäder ausreichend erwärmen können, steht noch in den Sternen. Das hat hoffentlich jemand ausgerechnet.


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  • Seltsam finde ich auch, die Aufregung ob der [optisch miserablen] Rohrverlegung, nicht aber die über die Wandurch- (oder eher Aus-)brüche und die uralten, mies verlegten Bodefliesen. Vielleicht sind DIE "Vorbild" für die Rohroptik gewesen - so nach dem Motto Kommt eh nicht drauf an bei dem Boden/Raum

    Welche Funktion soll den der Raum mit den vielen Leitungen später haben und wusste der Installateur das?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich habe meine eigene Badsanierung auch in die Hände eines professionellen Installateurs gegeben. Eine Fachfirma.

    Da gab es ein ausführliches Gespräch, eine schön anzusehende 3D-Planung und eine Stückliste.

    Und dann wurde es gebaut. Es gab keinen Detailplaner, keinen Fachplaner, keine Wandabwicklung, keinen Gutachter.

    Das war in dem Fall offensichtlich auch völlig ausreichend.


    Wenn ich frage:

    Im Rahmen eurer „Planung“ habt ihr sicher Wandabwicklungen der Bäder gezeichnet und darin auch die Vor- und Rücklaufleitungen dargestellt. Ist abweichend von denen gebaut worden?

    Impliziert das natürlich, dass genau das, was Du als

    ... 3D-Planung (und eine Stückliste).

    beschreibst, hier in einer vereinfachten 2D-Darstellung ("Wandabwicklung") auch erstellt wurde. Das braucht es und das hat Dein Installateur offensichtlich erkannt und sinnvollerweise auch so umgesetzt. Er hat sogar in 3D und damit erstmal in der Erstellung aufwändiger geplant. Das ist also bereits

    ... Detailplaner, ... Fachplaner, ...Wandabwicklung ...

    Kurz: Ich habe nach genau der Planung / Darstellung gefragt, die es bei Dir gegeben hat. Da der TS von einer Umplanung geschrieben hat, die er vorgenommen hätte, gehe ich davon aus, dass er die vorangegangene Planung selbst erstellt hat. Natürlich enthält eine solche Planung dann auch die Darstellung der Leitungen und der / die AG kann sich überlegen, ob deren Verlauf gefällt und ggf. reagieren.


    Du hast mehr Planung erhalten, als ich beim TS angefragt hatte!


    Im Umkehrschluss hat es beim TS also vermutlich keine Planung im eigentlichem Sinne mit grafischer Darstellung des Ergebnisses gegeben, denn sonst wäre das Problem nicht aufgetreten.


    Von separat zu beauftragenden Fachleuten wie

    ... Detailplaner, ... Fachplaner, ... Gutachter.

    hatte ich übrigens nichts geschrieben.

    ... ein Unternehmen, das ehrbare Arbeit zu leisten gewillt war.

    Das Problem ist heute leider regelmäßig nicht, dass die Handwerksbetriebe nicht ehrbar wären (die meisten sind es), sondern dass bei immer komplexeren Systemen nicht automatisch klar ist, was genau sie können und wie sie angeordnet und eingerichtet werden sollen. Das vor der Ausführung zu klären, darzustellen, sich bestätigen zu lassen und dann die Ausführung adäquat vorzubereiten ist "Planung". Wer die macht ist am Ende egal. Wenn sie nicht gemacht, die Ausführung nicht geplant wird, haben wir Fälle wie den hier vorliegenden. "Habe ich mir anders vorgestellt, gefällt mir nicht!" Oft glauben Handwerksbetriebe aber, ganz ohne Planung eine sinnvolle Leistung erbringen zu können (Planung macht Arbeit und kostet amp Ende Geld) und wenn es nicht klappt, kommt es zu Posts wie dem des TS.


    Was sich vorgestellt wurde, hat hier beim TS anscheinend niemand nachvollziehbar kommuniziert und dokumentiert. Bei Dir hat der Handwerksbetrieb bildlich und sogar dreidimensional grafisch dargestellt, wie er Deine Vorstellung / Erwartungen verstanden hat und sie umzusetzen gedenkt. Diese Planung konntest Du mit Preisen hinterlegt prüfen und bestätigen - vor Beginn der Ausführung. Das war eine Planung und diese Planung hast Du am Ende natürlich auch mit bezahlt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Dann hätte ich sicher noch mal umgeplant.

    d.h. Du hast geplant? Vermutlich grob die Position der Heizkörper, was ich jetzt nicht unbedingt als Planung bezeichnen würde. Bevor also Missverständnisse aufkommen, solltest Du kurz schildern, was Du dem Heizungsbauer als "Planung" gegeben hast, bzw. was beauftragt war. Wie oben schon geschrieben, wäre eine Abweichung vom Auftrag (Planung) nicht so einfach hinzunehmen, als wenn es nur ein Auftrag war "mach mal Heizkörper an die Wand".


    Und ganz ehrlich, hätte er uns nicht darauf hinweisen müssen, dass das Ergebnis so aussieht??

    Handwerker haben durchaus eine Aufklärungspflicht, das bedeutet aber nicht, dass sie über jede "Kleinigkeit" aufklären müssen. Ob die Optik dieses Kunstwerks bereits unter die Aufklärungspflicht fällt, da mache ich einmal ein Fragezeichen. Vielleicht hast Du ja Verbundrohr beauftragt, so dass der Heizungsbauer davon ausgehen konnte, dass Dir die Optik bekannt ist. Es ist ja immer noch unbekannt, was, wie beauftragt war. Da landest Du schnell an einem Punkt an dem Du ohne Anwalt nicht mehr weiter kommst. Ob sich das lohnt? Selbst wenn das Verbundrohr durch sagen wir mal Edelstahl ersetzt würde, blieben die Mehrkosten mit hoher Wahrscheinlichkeit an Dir hängen, denn der Handwerker scheint wohl nicht besonders kulant zu sein, und verschenken wird er das sicherlich auch nicht..

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  • Wenn aber die Installation dicht ist, nicht Vor- und Rücklauf vertauscht sind und die Heizkörper, von denen wir nicht wissen, ob sie richtig dimensioniert sind und wer sie ausgewählt hat, warm werden, dürfte außer einem Appell an Moral und Handwerkerehre keine Möglichkeit zur kostenlosen Nachbesserung bestehen.

    Wenn keine Beschaffenheit vereinbart war, gilt meines Wissen nach grundsätzlich eine "mittlere Art und Güte" als vereinbart.

    Die liegt hier nach meinem laienhaften Verständnis nicht vor... hier ist keine Luft mehr nach unten. Das ist "unterste technisch machbare Art und Güte"..

    Oder ?!

    Und damit wäre es erstmal ein Mangel. Der zu beheben wäre.

  • Woher möge man das wissen?

    Es ist nicht bekannt ob einer Verrohrung Aufputz gewünscht oder vereinbart war.

    Denn, die anschlussleitungen kommen von oben rechts. Es muss also schon irgendwo nicht so einfach gewesen sein WIE man die Verohrung herstellt. Man könnte das auch in einer Verrohrung im Kupfer oder Metall herstellen.

    Ob man das "einfach mal so" in die Wand klopfen kann wird dir der Tragwerksplaner sagen, der die Frage dann um die Ohren haut, weil Schlitzen im senkrechten und waagrechten mit mehr als 3cm zu unterlassen ist.


    d.h. Was wurde vereinbart und was NICHT!.

    Fankt ist. jede verschönerung mit swm verschwinden lassen der Rohr in einer Sockelleiste oder Eckleiste oder gar Unterputz ärde deutlich teuer gekommen.

    Ergo. Was wurde vereinbart?

  • Wenn keine Beschaffenheit vereinbart war, gilt meines Wissen nach grundsätzlich eine "mittlere Art und Güte" als vereinbart.
    Die liegt hier nach meinem laienhaften Verständnis nicht vor... hier ist keine Luft mehr nach unten. Das ist "unterste technisch machbare Art und Güte"..
    Und damit wäre es erstmal ein Mangel. Der zu beheben wäre.

    Die Argumenation ist juristisch völlig richtig. Die "unterste "unterste technisch machbare Art und Güte" sehe ich - ebenfalls als Laie - hier allerdings nicht gegeben. Leitungen müssen keineswegs rechtwinklig geführt werden und die Handtuchwärmer sind per se alles andere als "unterste Art und Güte". Das wären nämlich geriffelte Flachheizkörper in schlichtem Weiß. Wenn der TS hier erhöhte Anforderungen an die sichtbar zu führenden Leitungen hat, muss er diese anfordern und vereinbaren. (Manche Betriebe fragen vorher nach, planen also und bitten um Bestätigung der Planung, andere nicht - leider, s.o.!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • n. Leitungen müssen keineswegs rechtwinklig geführt werden und die Handtuchwärmer sind per se alles andere als "unterste Art und Güte".

    Ich bezog mich rein auf die Verrohrung.
    Und da finde ich, ist nicht mehr viel Luft nach unten..
    Nicht mal gerade Stangenware, sondern notdürftug begradigte Rollenware..

  • Ich bezog mich rein auf die Verrohrung.
    Und da finde ich, ist nicht mehr viel Luft nach unten..
    Nicht mal gerade Stangenware, sondern notdürftug begradigte Rollenware..

    Ist Stangenware per se besser als Rollenware?


    Bezüglich der "mittleren" Qualität: Muss wirklich jede einzelne Komponente in "mittlerer" Qualität ausgeführt sein, auch die Fittings, Dichtringe, Rohrschellen?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Stangenware sieht auf Strecken besser aus, da die Rohre gerade sind, aber bei diesem Rohrverlauf hätte er auch Stangenware "biegen" müssen, das hätte am Ende "optisch" keinen großen Unterschied gemacht. Ein kreuzunngsfreiese T-Stück hätte die Sache etwas entschärft, aber das hatte er wohl nicht im Koffer.

    Das Problem beginnt schon früher, bei der Position der Heizkörper. Ich vermute die Position war nur grob vorgeben, dann hat der Heizungsbauer die halt an die Wand geschraubt, und danach versucht die irgendwie miteinander zu verbinden.


    Aufputzmontage sieht immer bescheiden aus, vor allen Dingen bei gepressten Verbundrohren. Wird so etwas in Auftrag gegeben, dann müsste sich der AG im Klaren sein, dass man damit keinen Schönheitswettbewerb gewinnen kann. Das soll jetzt keine Entschuldigung für dieses Kunstwerk sein, sondern nur ein Hinweis, dass man in solchen Fällen seine Ansprüche deutlich reduzieren muss. Die Anbindung am Heizkörper sieht bescheiden aus, aber ansonsten ..... ist halt Aufputz. Ob das ausreicht um "einmal neu" zu fordern?

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  • ..Der Fachmann ist der Meinung, wir hätten das so ja abgenommen, aber was sollen wir als Leihe denn sagen, wenn es heißt: Das geht nicht anders?.

    Liebe Grüße

    Hunter

    Wenn die Abnahme erfolgt ist, bedeutet dies: Das Werk entspricht den Vereinbarungen.


    Und damit ist die weiter Diskussion hier zwar interessant, aber für den TE nicht gültig. Dem AG steht es ja frei, eigen Sachverstand zur Abnahme hinzu zu ziehen. Ein "hab ich nicht gewusst, bin Laie" nützt bei einer Abnahme nichts.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • Es ist Montag, alle sind ausgeruht und frischen Mutes und voller Energie. Naja, es ist wie so oft, man steigert sich in dem Thema ein und es werden immer mehr Wenn und Obs und Aber und Vielleicht in die Runde geworfen an denen man sich abarbeitet. Der TO hat null Chance da im richtigen Moment etwas darauf zu antworten und die Sachlage besser zu erklären. Es werden viele Vermutungen aufgestellt und niemand weiß wie es zum Auftrag und zur Ausführung kam.


    Meine Meinung zur Auführung: Es ist mieserabel ausgeführt.


    Meine Meinung zu Handwerkern in solchen Fällen: Gute Handwerker kommen und erst mal und gucken es sich an und man bespricht mit dem AG erst mal was man machen kann, mit was und wie. Ist der AG einverstanden, gibts nen Handschlag und hinterher noch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Eine ausführliche Planung mit Zeichnung ist da nicht nötig. Durch das Anschauen weiß ein guter Handwerker schon wo er seine Leitungen zu führen hat und wie und wenn sie aus irgend welchen gründen aufputz verlegt werden müssen, dann wird er auch das richtige Material auswählen und dem Kunden es so auch kommunizieren.


    Hier ist anscheinend nichts von dem passiert. Also schlechter Handwerker. Würde ich nicht weiter empfehlen. Aber so stehen lassen würde ich es nicht wollen, sondern Nachbesserung verlangen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Stimme ThomasMD zu: Auf welcher Grundlage?

    Nachbessern geht, aber da muss der TE die Kosten zahlen.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • oha, ich war leider offline...möchte jetzt aber viele Fragen beantworten...vielen Danke für so viele, konstruktive Beiträge erst einmal!!


    Zunächst zur Optik der Fliesen: Der Boden wird noch neu gemacht, die Fliesen sind alt.


    Der Heizungsbauer hat schon einiges im Haus gemacht, und soweit war alles ok. Im Falle der Bäder gab es keinen detaillierten Plan. Wir wollten einfach nur 2 Heizungen anbauen lassen und mir war absolut nicht bewusst, dass ich hier so viele Einzelheiten vorher wissen oder planen muss. ( Dachte , das ist doch eine Kleinigkeit, zack , fertig) Ich habe gezeigt, wo ich die Heizungen ungefähr hinhaben möchte und spätesten an dieser Stelle muss mir doch der Fachmann sagen: " Die eine muss aber ein Stück weiter nacht rechts, sonst wird das mit der Rohrlegung schwierig" . Ich habe von der Materie 0 Ahnung und bin doch darauf angewiesen, dass der Fachmann mir das erklärt. Er hat aber nichts gesagt . Uns war bewusst, dass man Rohre sieht, da sich Aufputz sind ( unterputz ging aus verschiedenen Gründen nicht). Wir wurden gefragt, welche Farbe die Rohre haben sollten, ich hatte mich für weiss entschieden, da das Bad auch zum Teil weiss ist. Bei der Dusche hat er nicht gefragt und einfach ebenfall weiss genommen. Auch hier wusste ich nicht, dass dann am Ende nicht alles weiss ist, sondern lauter Metallverbindungen die Optik zusätzlich stören.. Und noch zur Abnahme: Wie genau läuft das denn?? Also bei uns war es so: " Ich bin fertig, Ihr könnte jetzt duschen, ich muss auch jetzt ganz schnell los". Ich : " Oh super, und endlich mit Heizung"...dann ein kurzer Blick ins Bad , ich : " Das ist aber ganz schön viel Rohr und nicht sehr schön". ER: " Das geht nicht anders, ich muss los, tschüss".......Ist so eine Abnahme?? Ich denke, wenn ich ihm gleich am Abend noch mal geschrieben habe, dass ich nicht happy bin, dann sollte das als " Nicht abgenommen doch angesehen werden, oder? ... Ergo: Er hat schon einiges an uns verdient und ich will eigentlich auch kein riesen Fass aufmachen. Ich würde lieber einen Kompromiss finden. Ob ich im Recht bin, oder er...ich weiss es nicht. Mich würde nur mal interessieren, ob er es so in seinem Bad auch mache würde...ich glaube nicht. Und was ich hier gelesen habe, sehe ich auch so. Die beiden Heizköper müssen einfach genau gegenüber liegen. Das ganze muss dichter an den Boden, also Heizung weiter runter. Dann kann ich den Teil wenigsten mit einer Leiste über dem Boden kaschieren. Ps. Die Bäder sind winzig, also die Größe sollte reichen.... Also Rechnung bezahlen und als Lehrgeld abhaken?....Lieben Dank an alle

  • Die beiden Heizköper müssen einfach genau gegenüber liegen. Das ganze muss dichter an den Boden, also Heizung weiter runter. Dann kann ich den Teil wenigsten mit einer Leiste über dem Boden kaschieren.

    Wenn das so "muss", dann muss man das auch genau so auch so beauftragen.

    Ist so eine Abnahme?? Ich denke, wenn ich ihm gleich am Abend noch mal geschrieben habe, dass ich nicht happy bin, dann sollte das als " Nicht abgenommen doch angesehen werden, oder?

    Da geht es um die juristischen Feinheiten! Für "eindeutig nicht abgenommen" bzw. eine vorliegende "verweigerte Abnahme" würde ich für das Werk dann annehmen, wenn Du bspw. geschrieben hättest: "Lieber A., die beiden Heizkörper können unmöglich so bleiben wie sie jetzt sind. Die müssen wie von mir bestellt genau einander gegenüber liegen. Auch ist die Lage der Leitungen X cm über dem Fußboden so nicht akzeptabel Auch bin ich nicht bereit, die metallischen Pressfittungs der Leitungen so zu akzeptieren, denn sie passen optisch nicht zu den weißen Leitungen. Ich möchte Dich bitten, alle aufgeführten Punkte bis zum X.Y.2025 durch Umbau zu erledigen. Dein Hunter ."


    Abnahmen von Werkleistungen sind im Deutschland in § 640 BGB geregelt:

    § 640 Abnahme


    (1) Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.


    (2) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Besteller ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.


    (3) Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in § 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

    Was das hier im Einzelnen für Dich bedeutet muß juristisch bewertet werden. Eine juristische Erstberatung für "Verbraucher", also für die private Lebensumgebung von "Endkunden" darf in D meines Wissens nicht mehr 190,- € zzgl. Mwst. kosten, sofern die Anwältin vorher nicht ausdrücklich etwas anderes mit den Ratsuchenden vereinbart hat. Dann kann es auch teuerer werden. Ich würde von Beratungskosten ab 150 € ausgehen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Schön, dass Du Dich noch meldest.


    Nein, das ist keine Abnahme gewesen:

    ich muss los, tschüss".......Ist so eine Abnahme??

    Wenn keine förmliche Abnahme mit Anmeldung und Protokoll vereinbart wird, gilt das Werk spätestens mit Begleichung der Rechnung als abgenommen.


    Wenn das quasi Euer Haus- und Hofinstallateur ist, würde ich einfach das Gespräch suchen und an seine Handwerkerehre appellieren und ihn fragen, ob er solch Gewürge in seinem eigenen Bad akzeptieren würde.

    Was hältst Du von meinem Vorschlag einer Gipskartonschale vor der Wand?


    Man kann auch offene Rohrleitungen verlegen. Hier war kürzlich vom Industrial Look die Rede. Dann sollten es aber Leitungen sein, die optisch vertretbar sind.

    Ich könnte mir hier Edelstahlrohre mit ebensolchen Pressfittings vorstellen.

    Mein Favorit wäre Kupferrohr mit Lötfittings. Das können aber nicht mehr viele.


    Wie schon mehrfach geschrieben, sehen wir nur geringe Aussichten auf eine erfolgreiche harte Konfrontation. Schönheit ist ein weites Feld.


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  • Da driften halt die Erwartungen auseinander.


    Ihr habt die Positionen der Heizkörper zusammen festgelegt, wenn ich den text richtig verstanden habe. Ergo bleibt ja nix anderes übrig als die Verorhrung Aufputz zu erledigen (so war die vorgabe).

    Das die Rohrführung selbt nicht schön ist, ist kein Thema, das geht schon besser. Das Auch die Fittinge nicht weiss sind bringt das gnaze etwas in diskussion. (Aber- das ist auch so ein Wunsch den man mit jedem System erfüllen kann, man müsste die Rohre dann ja nur streichen, wie früher.


    Ich hätte das so gelöst, das die Leitungen in Kupfer-Presssystem/ oder gelötet gebaut oder in Stahl-Press gebaut werden.

    Damit hat maneine schöne Rohrführung, stabil und ist streichbar. Kann man mit einem Rohrbiegegerät auch biegen um dem ganzen etwas eleganz zu geben.

    Das was abliefert wurde ist so die Art: husch husch und billig.


    hier ein Beispiel von Uns, im Kupfer!

  • Wenn das quasi Euer Haus- und Hofinstallateur ist, würde ich einfach das Gespräch suchen und an seine Handwerkerehre appellieren und ihn fragen, ob er solch Gewürge in seinem eigenen Bad akzeptieren würde.

    Was hältst Du von meinem Vorschlag einer Gipskartonschale vor der Wand?

    Habe ich versucht und bekomme nur sehr knapp die Antwort: " Wenn die Rechnung bezahlt ist, nehme ich gern Änderungen vor"..Gipskarton wird kaum möglich sein, die Wand verläuft direkt ab Türrahmen, kein Stück Nische, die man nutzen könnte, fürchte ich




    Ich hätte das so gelöst, das die Leitungen in Kupfer-Presssystem/ oder gelötet gebaut oder in Stahl-Press gebaut werden.

    Damit hat maneine schöne Rohrführung, stabil und ist streichbar. Kann man mit einem Rohrbiegegerät auch biegen um dem ganzen etwas eleganz zu geben.

    Kupfer haben wir in unserem Haus auch. Hier sagte er uns, dass es mit Kupfer eh nicht funktioniert hätte, weil irgendwas mit den Biegungen ( bin mir nicht mehr sicher was da genau der Grund war).

    Was das hier im Einzelnen für Dich bedeutet muß juristisch bewertet werden. Eine juristische Erstberatung für "Verbraucher", also für die private Lebensumgebung von "Endkunden" darf in D meines Wissens nicht mehr 190,- € zzgl. Mwst. kosten, sofern die Anwältin vorher nicht ausdrücklich etwas anderes mit den Ratsuchenden vereinbart hat. Dann kann es auch teuerer werden. Ich würde von Beratungskosten ab 150 € ausgehen.

    Ich möchte eigentlich gar nicht erst soweit gehen..



    Die Tatsache, dass ich mich irgendwie im Recht fühle, ist leider kein Garant dafür , vor Gericht zu gewinnen. Ich werde ihm noch einmal schreiben, ich werde mir eine andere Firma suchen um den Murks ansehnlich umzubauen. Und ich werde die Rechnung nicht sofort bezahlen und evtll um die Positionen kürzen, die unstrittig sind und definitiv von ihm nicht, wie abgesprochen , verbaut wurden. ( weisses Rohr im Duschbereicht und die Metallverbindungen). Seine zu erwartende Bewertung kann er sich dann ausrechnen. Ich habe ihm eh schon angeboten, die Rechnung zu bezahlen, zzgl. der Änderungen im Duschbereich. Wenn er wenigsten im Bad noch die Heizungen parallel anschließt....aber das ist dann wohl Nordfriesische Sturrheit.. :rb:

  • Das riecht nach Mein Hammer oder so, bei einem lokalen Heizungsbauer kann ich mir das nur schwer vorstellen.

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  • Das riecht nach Mein Hammer oder so, bei einem lokalen Heizungsbauer kann ich mir das nur schwer vorstellen.

    Nee, der ist zwar auch bei My Hammer. ( wie ich später gesehen habe).aber ich habe ihn aus dem Netz bei der Suche auf google nach Heizung und Sanitär in der Nähe..