Schreiben von der Bauordnung - Diskriminierung?

  • Ein Nachbar hat mich leicht panisch angesprochen. Er habe Post vom BOA bekommen. [Siehe Bilder]

    Ich hab mir das Schreiben angesehen und gucke etwas :eek:

    Was wollen die? Eine Stellungnahme - klar. Aber wozu???

    Sie haben Mängel festgestellt. Toll! Welche? Wo? Im Brief steht nur, DAS sie Mängel festgestellt haben und von ihm eine Stellungnahme wollen sowie genau, was sie im Falle einer Nicht-Reaktion veranlassen. Einer ist mit Foto veranschaulicht. [Das bunte Original ließ auch nicht mehr erkennen]

    Statiker ist angefragt, Terminierung läuft aktuell noch.

    Alte Akten hat der Eigentümer nicht. Hoffen aufs Archiv im Bauamt?


    An Hand des Namens ist der Eigentümer klar als Migrant zu erkennen. Aber selbst ich als eingeborener Deutscher mit Abitur und Hochschulstudium + lange Erfahrung im Lesen amtlicher Schriftstücke kriege da nicht so wirklich Sinn rein.

    Was soll dann erst jemand mit Migrationshintergrund oder geringerem Bildungshintergrund machen





    Das Foto ist blöd. Links ist oben - Blick auf die Dachunterseite. Der Trägerstoß ist oberhalb der drei rostigen Rohr der dunkle Keil.


    Nur mal so als Info. Kommentare gern

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  • Kenne jetzt das Gebäude natürlich nicht und die Fotos sind in der Tat schlecht zu erkennen. Aber bei einem Abgleich in der Örtlichkeit sollte das doch problemlos zu klären sein. Es geht ja offensichtlich um irgendwelche Verbindungen, die ursprünglich so nicht geplant waren und deren Standsicherheit noch nachzuweisen ist. Eventuell ist der Begriff "Kopfplatte" aus statisch-konstruktiver Sicht auch nicht ganz der richtige, dass kann man auf den Fotos aber schlecht erkennen.


    Ansonsten finde ich den Brief persönlich aber erstmal verständlich, nachvollziehbar ohne Ortsbesichtigung des Gebäudes halt nicht, was aber an der sehr schlechten Qualität der Fotos bzw. vor allem des ersten eingestellten Fotos liegt.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Hilfreich wäre es natürlich gewesen, wenn der gesamte kritisierte Text fotografiert und eingestellt worden wäre - vielleicht sogar mit erhöhtem Kontrast und somit vollständig und leicht lesbar, aber egal. Ich lese in dem Text



    auch so genau drei Forderungen:

    1. Vorlage eines von einem definierten Personenkreis erstellten Standsicherheitsnachweises der gesamten tragenden Konstruktion der in Rede stehenden Halle.
    2. Fachgerechte Beseitigung von (ggf.) beim statischen Nachweis erkannter Mängel.
    3. Statischer Nachweis eines bestimmten Bauteilverbindung, nämlich der in Foto 8627 einbetonierten Kopfplatten und Vorlage dieses Nachweises bei der zuständigen Behörde.

    Sie haben Mängel festgestellt. Toll! Welche? Wo? Im Brief steht nur, DAS sie Mängel festgestellt haben und von ihm eine Stellungnahme wollen. ...


    An Hand des Namens ist der Eigentümer klar als Migrant zu erkennen. Aber selbst ich als eingeborener Deutscher mit Abitur und Hochschulstudium + lange Erfahrung im Lesen amtlicher Schriftstücke kriege da nicht so wirklich Sinn rein. Was soll dann erst jemand mit Migrationshintergrund oder geringerem Bildungshintergrund machen.

    Ganz offensichtlich wird ein Mangel bei den einbetonierten Kopfplatten gesehen und die Standsicherheit der Halle in Frage gestellt. Diese soll nun konkret nachgewiesen und bei Nichtbestehen wieder hergestellt werden.


    Deine Polemik bezüglich des Bildungs- und Sprachhintergrundes des nicht muttersprachlich deutschen Empfängers des Schreibens kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Die Stufe darunter wäre "einfache Sprache", welche ein Behörden erstmal nicht benutzen muss. (Besonders kritische Empfänger würden sich dann vielleicht darüber beschweren, dass man sie der benutzten Sprache nach für ungebildet oder dumm hält?)


    Ich hätte als Behörde etwa vorsichtiger noch nicht von einem Mangel geschrieben, sondern nur dass dessen Vorliegen vermutet wird und die Argumentation etwas stringenter aufgebaut, aber das macht jeder anders.

    Das Foto ist blöd.

    Nun ja, nicht Jeder ist ein begnadeter Fotograf, siehe oben. Und vielleicht hat die Behörde das Bild nicht selbst aufgenommen, sondern zugesandt bekommen. In private Grundstücke kommt die ja auch nicht hinein ... .

    Kommentare gern

    Ich verstehe Dein Problem nicht!


    Was ist denn statisch von der Sache zu halten? Was könnte gemeint sein und wie bewertest Du die Situation?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: vergessenes Bild ergänzt

  • Hilfreich wäre es natürlich gewesen, wenn der gesamte kritisierte Text fotografiert und eingestellt worden wäre

    Das GESAMTE Schreiben besteht aus DEN 2 Seiten. Eine Seite Text, eine Seite Fotos! Du hast also das Problem voll erkannt.


    Vor allem sind die drei Punkte:


    Vorlage eines von einem definierten Personenkreis erstellten Standsicherheitsnachweises der gesamten tragenden Konstruktion der in Rede stehenden Halle.
    Fachgerechte Beseitigung von (ggf.) beim statischen Nachweis erkannter Mängel.
    Statischer Nachweis eines bestimmten Bauteilverbindung, nämlich der in Foto 8627 einbetonierten Kopfplatten und Vorlage dieses Nachweises bei der zuständigen Behörde.

    gemäß des Schreibens Androhungen, dessen, was passiert, wenn der Eigentümer NICHT reagiert.


    Das sie jetzt genau DAS als Stellungnahme haben wollen, kann man/frau zwar ahnen und annehmen, aber explizit drinstehen tut es nicht!

    Daher ja meine Verwirrung und mein Unmut

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  • Das GESAMTE Schreiben besteht aus DEN 2 Seiten. Eine Seite Text, eine Seite Fotos! Du hast also das Problem voll erkannt.

    Nein, rechts am Bildrand fehlen ganz banal 2 - 3 Zentimeter Text, deshalb und aufgrund der Unschärfe und Kontrastarmut kann ich den Text schlicht nicht vollständig lesen und muss deswegen teilweise raten. Aber das liegt am Fotografen, nicht am Absender!

    gemäß des Schreibens Androhungen, dessen, was passiert, wenn der Eigentümer NICHT reagiert.

    Auch mit Deiner Ergänzung kann ich mich immer noch nicht aufregen:


    Die Stellungnahme des Eigentümers kann doch ganz einfach die (vermutlich als Ersatzvornahmen) angedrohten Maßnahmen der Behörde durch entsprechendes eigenes Handeln überflüssig machen. Mit einem Schreiben vom Statiker, dass das gesamte Tragsystem plausibel und intakt ist und kein Mangel vorliegt, wäre das Problem doch aus der Welt, oder?


    Kann es sein, dass es eine, hier nicht dargestellte, Vorgeschichte gibt? Irgendwoher muss die Behörde die Fotos doch haben! War sie schon mal im Objekt oder gibt es nachbarschaftlicher Auseinandersetzungen in der Gegend oder was ist der Hintergrund? Nach meiner subjektiven Wahrnehmung werden Bauaufsichtsbehörden in solchen Fällen nie von alleine tätig - jedenfalls war in meinen Fällen immer jemand anders vorher tätig geworden: Neidische Nachbarn, vom früheren Eigentümer unvollständig bezahlte Statiker oder Bauunternehmer, rachsüchtige Ex-Partner, wer auch immer, Dritte jedenfalls.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Was ist denn statisch von der Sache zu halten? Was könnte gemeint sein und wie bewertest Du die Situation?

    Statiker ist angefragt, aber einen OT gabs noch nicht.


    Statisch kann ich (wie Du wohl auch) nur meine Meinung äussern.

    Die Gebäude sind Bj 1965 und meines Wissens hat da die letzten 20 Jahre keiner groß dran rumgebastelt.

    Ich vermute, der Punkt auf dem Foto ist so seit 1965 und bei der damals noch erfolgenden Abnahme nicht beanstandet worden, weil i.O.


    Meine Meinung: Das BOA läuft hier einer Meldung von irgendwem hinterher und hat 0,0 Ahnung, aber [zur Gewissensberuhigung] was getan.

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  • rechts am Bildrand fehlen ganz banal 2 - 3 Zentimeter Text, deshalb und aufgrund der Unschärfe und Kontrastarmut kann ich den Text schlicht nicht vollständig lesen und muss deswegen teilweisen raten.

    Sorry, das ich KEIN profi-Fotostudio zur Verfügung habe. Asche auf mein Haupt.

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  • Kann es sein, dass es eine, hier nicht dargestellte Vorgeschichte gibt?

    Das schreit einen nahezu an.


    Mir ist kein Fall bekannt, dass die Bauaufsicht ohne Grund/Anlass an einem 60 Jahre alten Gebäude einbetonierte Stahlbauteile nachgewiesen haben will mit der Begründung "Abweichung bei der Bauausführung". Die war angeblich 1965, und jetzt fällt es der Bauafsicht auf?


    Also, Butter bei die Fische!

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Also, Butter bei die Fische!

    Sorry, das ist das gesamte Stück Butter, das ich habe.


    Klar kann man da viel Reininterpretieren. Ich glaube, dass da ein übelwollender Geist dahintersteckt. Ob das Mieter, Nutzer, Besucher, Kunde war, will und werde ich nicht spekulieren

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  • Auf dem Foto von der Kopie des Fotoausdrucks ist andeutungsweise gerissene, alte Farbe am Dachträger und der Stütze zu sehen.

    Einem Bilderfälscher trau ich zu, sowas nachzumachen, aber in einer Halle X m über Grund ?

    Ich sehe derzeit keinen Grund, eine Manipulation deutlich nach der Errichtung anzunehmen.

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  • Off-Topic:

    Sorry, das ich KEIN profi-Fotostudio zur Verfügung habe. Asche auf mein Haupt.

    Einfach den ganzen Briefbogen scharf zu fotografieren und mit dem integrierten Filter von Smartphone / Kamera gleich noch den Kontrast zu erhöhen ist heutzutage jedem Grundschulkind möglich - wenn es denn ein Auge dafür hat und will. Bei Architekten hingegen und der Optik / Grafik ... lassen wir das ...


    Ich schließe mich da Thomas T. an: Entsprechende Bevollmächtigung vom Grundeigentümer im Original und Kopie von dessen Personalausweis / Pass bereithalten und auf zur öffentlichen Sprechstunde der Bauaufsicht oder zum Telefonhörer greifen. Und dann wird man mehr erfahren!

    Auf dem Foto von der Kopie des Fotoausdrucks ist andeutungsweise gerissene, alte Farbe am Dachträger und der Stütze zu sehen.

    Das wäre doch schon mal ein Ansatz. Zu allererst würde ich mir die Stelle im Objekt mit eigenen Augen ansehen, idealerweise aus der Nähe. Erstmal vollständig verstehen, worum es genau geht, dann aufregen, sach' ich ja immer! :bier:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Entsprechende Bevollmächtigung vom Grundeigentümer im Original und Kopie von dessen Personalausweis / Pass bereithalten und auf zur öffentlichen Sprechstunde der Bauaufsicht oder zum Telefonhörer greifen.

    Für die Archivsuche braucht man hier in H

    1.) einen vereinbarten Termin mit min. 14 Tagen Vorlauf

    2.) einen Eigentumsnachweis, der nicht älter als 3 Monate ist [z.b. Grundsteuerbescheid]

    3.) Vollmacht des Eigentümers, wenn der nicht selbst anwesend ist.

    4.) Telefonauskünfte zu Altakten [ausser gibts/gibts nicht] gibts nicht


    Akteneinsicht machen extra Mitarbeiter,keine Sachbearbeiter sind.Sachbearbeiter(innen), die sind dafür überqualifiziert. [meist Dipl.Ing./MoA, vielleicht auch BoA]

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  • Für die Archivsuche braucht man hier in H ...

    Ich schrieb nicht von einer Archivsuche, sondern ganz schlicht davon, sich im Auftrag des Grundeigentümers den Fall und das Schreiben erklären zu lassen. "Was genau genau wollen Sie und weshalb?" Der Eigentümer soll ja angehört werden. Dafür muss er zuerst verstehen, worum es geht. Ich habe interpretiert, dass es in diesem Fall Dein Auftrag ist, ihn dabei zu unterstützen - als Sachkundiger, als Architekt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In dem man schreibt und fragt was die denn nun genau wollen, hat man doch schon reagiert. Also ist diese Frist schon mal weg. Und wenn man den Ablauf erklärt mit Statiker und blah, sobald sie geantwortet haben, dann wird die nächste Fristsetzung auch noch großzügig sein.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Rose24

    Hat den Titel des Themas von „Schreiben von deer Bauordnung - Diskriminierung?“ zu „Schreiben von der Bauordnung - Diskriminierung?“ geändert.
  • CamScanner 16.05.2025 17.56.pdf

    Ich habe mal versucht, den Brief mit Bordmitteln meines Handys etwas lesbarer zu machen.


    Blöderweise muss er jetzt angeclickt werden.

    Können PDF nicht direkt eingefügt werden?


    Ich könnte den Scan auch als JPG speichern, aber m.W. ging das direkte einfügen bisher auch mit PDFs ?


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  • Auch vier Stunden später und in der optimierten Fassung kann ich keine Diskriminierung des Empfängers erkennen. Was genau soll daran diskriminierend sein?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Man muss das Handy natürlich auch so halten, dass es die ganze Seite erfasst, sonst nützt die beste Software nix. ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Man muss das Handy natürlich auch so halten, dass es die ganze Seite erfasst, sonst nützt die beste Software nix. ;)

    Einen Fotoapparat muss man auch so halten, dass das Motiv abgebildet wird. Wo ist das Problem?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Off-Topic:

    Einen Fotoapparat muss man auch so halten, dass das Motiv abgebildet wird. Wo ist das Problem?

    Mir scheint, da warst nicht Du gemeint, sondern das Bild des TS!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ehrlicherweise kann ich die Aufregung über die Qualität des ersten Fotos des Briefes durch Skeptiker genauso wenig verstehen, wie die Aufregung über den Inhalt des Briefes durch Ralf Dühlmeyer.


    Ja, das Bild war stellenweise etwas unscharf, und am rechten Rand haben Buchstaben gefehlt, aber in keiner Zeile des Briefes hat soviel gefehlt, dass man den Inhalt des Briefes nicht nachvollziehen konnte. Nachdem ich den Brief gelesen hatte, konnte ich allerdings, wie schon gesagt, die Aufregung über selbigen auch nicht nachvollziehen...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Off-Topic:

    Ehrlicherweise kann ich die Aufregung über die Qualität des ersten Fotos des Briefes durch Skeptiker genauso wenig verstehen, wie die Aufregung über den Inhalt des Briefes durch Ralf Dühlmeyer.

    Meinerseits gab es da keine Aufregung, nur eine spitze Randbemerkung, da der TS in seinem Post ein Foto für unerkennbar erklärt hatte, "aber egal". Ich jedenfalls konnte nicht vollständig lesen, was da stand und hatte zusammengefasst, was ich glaubte, mir zusammenreimen zu können. Das war's!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nachdem ich den Brief gelesen hatte, konnte ich allerdings, wie schon gesagt, die Aufregung über selbigen auch nicht nachvollziehen...

    Die Aufregung wegen Diskriminierung kann ich auch nicht nachvollziehen.


    Gleiches gilt allerdings für das Ansinnen der Bauaufsicht. Es muss also mehr dahinterstecken als eine "Abweichung von der Bauausführung". (Was soll das überhaupt sein? Die Ausführung kann nicht von sich selbst abweichen. Ausgeführt wurde immer, was vorhanden ist.)

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Gleiches gilt allerdings für das Ansinnen der Bauaufsicht. Es muss also mehr dahinterstecken als eine "Abweichung von der Bauausführung". (Was soll das überhaupt sein? Die Ausführung kann nicht von sich selbst abweichen. Ausgeführt wurde immer, was vorhanden ist.)

    Das steht eben gerade nicht "Abweichung von der Bauausführung". In der Betreffzeile steht "Abweichung bei der Bauausführung". Die Bauaufsicht ist hier also offensichtlich der Meinung, dass die Ausführung von der Genehmigung abweicht, auch wenn sie damit offensichtlich erst viele Jahre nach der Fertigstellung kommt.

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  • In der Betreffzeile steht "Abweichung bei der Bauausführung"

    Stimmt. Die war aber schon 1965, zumindest wurde es so hier berichtet.

    Ich vermute, der Punkt auf dem Foto ist so seit 1965 und bei der damals noch erfolgenden Abnahme nicht beanstandet worden, weil i.O.

    Wovon soll also abgewichen worden sein?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Stimmt. Die war aber schon 1965, zumindest wurde es so hier berichtet.

    Wovon soll also abgewichen worden sein?

    Vorweg, ich kenne .ich mit dem behördlichen Abnahmeprozess bei Baufertigstellung nicht wirklich aus und weiß erst Recht nicht, wie das 1965 gehandhabt wurde. Wenn es damals aber keinen formalen Prozess durch sas BOA gab, sondern nur eine Anzeige über die Fertigstellung und das BOA nur stichprobenhaft solche Anzeigen überprüft hat, wäre es doch möglich, dass die Abweichung seit 1965 besteht.

    Und Schwarzbau bliebe dann doch Schwarzbau?

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  • ...möglich, dass die Abweichung seit 1965 besteht.

    Vermutlich schon. Aber wovon soll abgewichen worden sein?

    Und Schwarzbau bliebe dann doch Schwarzbau?

    So wie ich das Schreiben interpretiere, geht es um die Tragfähigkeit, nicht um eine fehlende Baugenehmigung.


    Vielleicht lässt uns Ralf Dühlmeyer an seinem Erkenntnisgewinn teilhaben, den der Anruf beim Sachbearbeiter gebracht hat.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Vorweg, ich kenne .ich mit dem behördlichen Abnahmeprozess bei Baufertigstellung nicht wirklich aus und weiß erst Recht nicht, wie das 1965 gehandhabt wurde. Wenn es damals aber keinen formalen Prozess durch sas BOA gab, sondern nur eine Anzeige über die Fertigstellung und das BOA nur stichprobenhaft solche Anzeigen überprüft hat, wäre es doch möglich, dass die Abweichung seit 1965 besteht.

    Und Schwarzbau bliebe dann doch Schwarzbau?

    Um einen Schwarzbau dürfte es sich hier nicht handeln, sondern lediglich um ein abweichend gebautes oder nachträglich geändertes / umgebautes Bauteil. Bei meinen ersten Abnahmen vor 25 Jahren kam in B , BB und auch in NRW noch die Bauaufsicht höchstpersönlich mit 3 Personen + Feuerwehr + ... zur Abnahme und hat sich einmal alle relevanten Bauteile eigenäugig kritisch angeschaut, ein stundenlanges Procedere. (Das fühlte sich immer schlimmer man, als die allerschlimmste mündliche Abi- oder Diplom-Prüfung, weil es ja um sehr, sehr viel Geld ging.)


    Anders als bei Abnahme einer Werkleistung nach VOB oder BGB bleiben dabei übersehene Punkte aber weiter unzulässig. Und wann diese dann entdeckt werden, ist natürlich auch egal - sie erlangen meines Wissens nämlich nie Bestandsschutz durch Verjährung o.ä..

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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