In Fachzeitschriften wie bspw. "Bausachverständige" wird immer wieder über dieses Thema berichtet, bspw. im Heft 05 / 2024 in einem Interview mit dem "Experten" Martin Kessel. Dessen darin getroffene Aussage, die Anzahl der spezifisch auf Asbestfasern zurückgeführte Krebserkrankungen in D, ja in der gesamten EU, nehme heute, 32 Jahre nach der Verarbeitungsverbot, keineswegs ab, sondern sogar noch weiter zu, fand inzwischen in Heft 02 / 2025 der selben Zeitschrift vehementen Widerspruch:
Asbesterkrankungen haben eine große Latenzzeit von Inhalation der Fasern bis zur Feststellung der Erkrankung. Es ergibt sich schlussfolgernd, dass es sich um sogenannte Nachwehen von Industriebereichen handelt, die bereits vor dem Jahr 1990 aufgegeben wurden. Die rückläufigen Erkrankungsraten, die beim nachweislich asbestbedingten Mesotheliom festgestellt wurden, sind auch auf die anderen asbestbedingten Krebserkrankungen zu übertragen.
Die Datenübersicht weist aus, dass der Rückgang des Erkrankungsrisikos statistisch nachgewiesen ist. Lediglich das Erkrankungsrisiko der 75-Jährigen zeigt einen Anstieg der Werte.
Das sind Menschen, die 30 Jahre oder mehr Berufsjahre bei der Arbeit Asbestfasern eingeatmet haben (können). Das Erkrankungsrisiko für asbestbedingte Mesotheliome scheint also durch das Verabeitungsverbot für Asbestfasern erfreulicherweise verringert zu haben. Wer als früherer Verarbeiter bis heute nicht erkrank ist, ist aber noch nicht "aus dem Schneider", denn das Erkrankungsrisiko ist bei den heute über 70-Jährigen (und vermutlich auch den "erst" über 60-Jährigen) aufgrund der langen Expositionszeit und der sehr langen Latenzzeit noch nicht gesunken!