SO ich muss mal nachfragen,
Das Thema kommt nicht wirklich oft und ist mir nur beiläufig aufgefallen.
Bayern
Aufstockung (EG Massivbau Gewerbe- OG Holzbau Wohnung privat)
Die Aufstockung ist bereits erfolgt und ist eine spezielle Holzdeckenvariante zur Trennung zwischen Gewerbe und Wohnung
Damit es während der Aufstockung zu keinen massiven Wassereintrag kommt, wurde die Komplette Decke die hier eingezogen wurde (war früher nur ein Nagelbinderdach) mit einer Abdichtung versehen.
Auf dieser sitzt nun das ganze obere Stockwerk mit allen Wänden.
Jetzt muss ich mich aber nochmal daran erinnern, das man vor 10 -15 Jahren oder so darüber diskutiert hat, das in Holzbau Bauwerken es in Nasszellen einer Extra Abichtung unter dem Estrich Bedarf.
Die wäre ja nun gegeben.
Muss aber die Decke durchdringen und darauf natürlich mein Zeuch befestigen,
WIe ist denn da nun die Lage nach aRdT?