Liebe Forumsgemeinde,
ich habe letztes Jahr eine Bauvoranfrage gestellt. Auf der planerischen Seite durchgeführt durch einen freien Architekt mit eigenem Büro und 8-10 Jahren Erfahrung. Anwendbar ist die bayerische Bauordnung. In der Bauvoranfrage ging es eigentlich um Einfügung in die bauliche Umgebung (§34) und die Höhenkoten. Ich weiß nicht, warum er da Abstandsflächen reingemacht hat, ich habe diese bisher ignoriert, weil ich da kein Problem sah und weil ich der Ansicht war, dass wenn ich einen Fachmann engagiere, ich nicht jeden Punkt ins Detail kontrollieren und nachrechnen muss.
Zu den Abstandsflächen gemäß Lageplan und Schnitt: hier wurden anscheinend die Wandhöhe mit Faktor multipliziert und davon das Maximum mit 3 m genommen. Es scheint mir, als wurde dann noch oben drauf anteilig das Dach drauf gelegt. So berechnet man doch keine Abstandsflächen oder verstehe ich da etwas grundlegend falsch? Oder interpretiere ich die Zeichnungen nicht korrekt? Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn, weil eine geringere Traufhöhe im Norden dann zu mehr Abstandsfläche als im Süden führen würde...
Das Dach muss doch anteilig auf die Wandhöhe gerechnet werden, dann mit Faktor multipliziert und dann das Maximum mit 3 m genommen werden, oder?
Mal davon abgesehen, dass die Maßketten auf der Nordseite sich nicht richtig zur Firsthöhe addieren
0.3 m + 4.0 m + 4.878 m != 9.38 m
Aber das ist eine andere Geschichte....
(bitte keine Umbrüche für das eigene Display, das passt sonst bei niemandem! -> zahllose Umbrüche entfernt, Skeptiker )