Abstandsflächen bei asymmetrischem Satteldach gemäß BayBO

  • Liebe Forumsgemeinde,


    ich habe letztes Jahr eine Bauvoranfrage gestellt. Auf der planerischen Seite durchgeführt durch einen freien Architekt mit eigenem Büro und 8-10 Jahren Erfahrung. Anwendbar ist die bayerische Bauordnung. In der Bauvoranfrage ging es eigentlich um Einfügung in die bauliche Umgebung (§34) und die Höhenkoten. Ich weiß nicht, warum er da Abstandsflächen reingemacht hat, ich habe diese bisher ignoriert, weil ich da kein Problem sah und weil ich der Ansicht war, dass wenn ich einen Fachmann engagiere, ich nicht jeden Punkt ins Detail kontrollieren und nachrechnen muss.


    Zu den Abstandsflächen gemäß Lageplan und Schnitt: hier wurden anscheinend die Wandhöhe mit Faktor multipliziert und davon das Maximum mit 3 m genommen. Es scheint mir, als wurde dann noch oben drauf anteilig das Dach drauf gelegt. So berechnet man doch keine Abstandsflächen oder verstehe ich da etwas grundlegend falsch? Oder interpretiere ich die Zeichnungen nicht korrekt? Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn, weil eine geringere Traufhöhe im Norden dann zu mehr Abstandsfläche als im Süden führen würde...


    Das Dach muss doch anteilig auf die Wandhöhe gerechnet werden, dann mit Faktor multipliziert und dann das Maximum mit 3 m genommen werden, oder?


    Mal davon abgesehen, dass die Maßketten auf der Nordseite sich nicht richtig zur Firsthöhe addieren


    0.3 m + 4.0 m + 4.878 m != 9.38 m


    Aber das ist eine andere Geschichte....




    (bitte keine Umbrüche für das eigene Display, das passt sonst bei niemandem! -> zahllose Umbrüche entfernt, Skeptiker )

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: zahllose Umbrüche entfernt

  • Ich sehe da keinen Fehler. Ist schon eine Weile her wo ich Abstandsflächen gerechnet habe. Nach meinem letzten Kenntnisstand (kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein) werden Dächer steiler als 45° anteilig mit gerechnet.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Also in der BayBO Art. 6 steht Folgendes:


    Zitat

    (4) 1Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. 2Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. 3Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis einschließlich 70 Grad wird zu einem Drittel der Wandhöhe, von Dächern mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten für Dachaufbauten entsprechend. 5Das sich ergebende Maß ist H.

    (5) 1Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m. 2Durch städtebauliche Satzung oder eine Satzung nach Art. 81 kann ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche zugelassen oder vorgeschrieben werden. 3Für solche Regelungen in Bebauungsplänen gilt § 33 BauGB entsprechend.


    So lange wir unter 70° sind, macht die Dachneigung also keinen Unterschied. Ich glaub vorher (bis 2021) war da was mit 45°.


    Damit müsste zB die nordseitige Abstandsflächentiefe bei

    H = 4.413 m + 4.878 m * 1/3 = 6.039 m

    max( H * 0.4, 3 m) = max( 6.039 m * 0.4, 3 m) = max(2.416 m, 3 m) = 3 m

    liegen.


    Die südseitige Abstandsfläche hätte eine Tiefe von

    H = 6.831 m + 2.758 m * 1/3 = 7.750 m

    max(H * 0.4, 3 m) = max(7.750 m * 0.4, 3 m ) = max(3.100 m, 3 m) = 3.1 m


    Weder H noch die Abstandsflächentiefen sehe ich in Schnitt oder Lageplan adäquat repräsentiert.


    Die Logik in dem Plan ist eher was im Sinne von

    H = Außenwandhöhe

    D = Wandhöhe Dach

    max(H * 0.4, 3 m) + (D * 1/3)


    Das ergibt doch null Sinn. Der Logik nach hätte ein Nurdach mit 3 m Höhe eine Abstandsflächentiefe von 4 m und ein Flachdach mit Wandhöhe 7.5 m hätte eine Abstandsflächentiefe von 3 m.


    Habe ich da irgendwo einen Fehler?

  • Ist euer Architekt aus dem gleichen Bundesland wo gebaut wird? Dann rede doch mal mit ihm und frage warum das so ist.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • So berechnet man doch keine Abstandsflächen

    Ja, so berechnet man die Abstandsflächen in Bayern nicht.

    Oder interpretiere ich die Zeichnungen nicht korrekt?

    Die Bauvorlagen sollten gar keinen Raum für Interpretationen lassen. Die hier gezeigten sind jedenfalls mangelhaft.

    Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn, weil eine geringere Traufhöhe im Norden dann zu mehr Abstandsfläche als im Süden führen würde...

    Vermutlich ergibt das keinen Sinn, jedoch fehlen zur Überprüfung der Abstandsflächen die Angaben nach § 7 Abs. 3 Nr. 11 BayBauVorlV:

    (3) Der Lageplan muss, soweit dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist, enthalten:

    ...

    11. die Höhenlage der Eckpunkte des Baugrundstücks und der Eckpunkte der geplanten baulichen Anlage mit Bezug auf das Höhenbezugssystem,

    Das Dach muss doch anteilig auf die Wandhöhe gerechnet werden, dann mit Faktor multipliziert und dann das Maximum mit 3 m genommen werden, oder?

    Korrekt.

    Mal davon abgesehen, dass die Maßketten auf der Nordseite sich nicht richtig zur Firsthöhe addieren


    0.3 m + 4.0 m + 4.878 m != 9.38 m


    Aber das ist eine andere Geschichte....

    Nein, ist die gleiche Geschichte: Erbringung einer mangelhaften Leistung.

    Das ergibt doch null Sinn.

    Ja, allerdings wäre das irrelevant, wenn der Architekt nur planungsrechtliche Fragen im Antrag auf Vorbescheid gestellt hätte.

  • Ja, allerdings wäre das irrelevant, wenn der Architekt nur planungsrechtliche Fragen im Antrag auf Vorbescheid gestellt hätte.

    Ich kenne das so, dass die AF auch geprüft werden müssen, wenn keine entsprechende Frage zum Vorbeischeid gestellt wurde, sofern sie im Plan dargestellt sind. Will man die AF von der Prüfung ausschließen, so dürfen sie also auch im Plan nicht dargestellt sein.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Danke für die Antworten. Ich habe mir die Pläne gerade nochmal angeschaut. Das war die finale Version der Zeichnung, in der ursprünglichen Version waren die Abstandsflächen auf andere Art und Weise falsch dargestellt. Da wurde einfach der Faktor 0.4 weggelassen.



    Ich wollte eigentlich lang und breit die Entstehungsgeschichte dieses Machwerks darlegen und das ganze in die Frage münden lassen, ob eine schlechte Review auf Google Maps oder dergleichen gerechtfertigt sei. Leider ist mir der Browser abgestürzt. Ich bin eigentlich niemand, der andere gerne in die Pfanne haut oder bei jedem schlechten Schnitzel dem Restaurant eine wütende Kritik hinterlässt.


    Aber ganz kurz: abgesehen von der fehlerhafen Maßkette und den Abstandsflächen, war das nicht der erste hahnebüchende Fehler. Zum Glück alles ohne große Konsequenz. Ich hatte LP1-3 beauftragt und eine Bauvoranfrage mit dem Architekten durchgeführt, würde allerdings insbesondere während der total chaotischen Bauvoranfrage immer misstrauischer, was die Qualität der Arbeit anging. Ich bin selbst promovierter Ingenieur und habe gewisse Vorstellungen, was gute Ingenieursarbeit betrifft und bin zum Architekten, damit das alles auf fachmännisch saubere Art gemacht wird.


    Die Bauvoranfrage ging wie oben dargestellt durch, allerdings nicht dank des Architekten, sondern trotz des Architekten. Sämtliche Höhenkoten wurden von mir ermittelt und die Kommunikation mit dem Amt lief über mich. Hätte ich mich nicht wiederholt gegen die Empfehlung des Architekten gestellt, hätte ich jetzt nicht das, was ich wollte.


    Ich hab dann noch irgendwie einen brauchbaren Vorentwurf mit ihm hingekriegt, darin gewisse Fehler gefunden, dann kams zum Zerwürfnis. Ich habe die LP 1-2 und (von ihm kulante) 4 h Arbeit für die Bauvoranfrage gezahlt und von einem vereinbarten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.


    Jetzt plant ein Nicht-Architekt von einem Generalübernehmer weiter, der mich von einem alternativen Vorentwurf überzeugt hat. Bisher haben mich die Abstandsflächen nicht interessiert, weil ich da kein Problem gesehen habe. Jetzt wollen wir das Gebäude final für den Eingabeplan platzieren und da schaue ich mir das Machwerk in der Bauvoranfrage nochmal an und stelle fest, dass die AF Mist sind. Das hat mich emotional echt nochmal aufgewühlt. Jetzt schau ich grad nochmal rein und stelle fest, dass sie sogar in zwei verschiedenen Varianten falsch eingetragen sind...


    Also werde ich sachlich und präzise in einer Review darlegen, warum ich nicht so zufrieden war. Ich hatte mit 3 Architekten geredet, bevor ich mich für diesen entschied, er schien mir der beste, aber die Entscheidungsbasis war dünn. Vielleicht hilft es anderen weiter...


    Danach öffne ich diese Dateien von diesem Architekten einfach nie wieder.

  • Ich hab dann noch irgendwie einen brauchbaren Vorentwurf mit ihm hingekriegt, darin gewisse Fehler gefunden, dann kams zum Zerwürfnis. Ich habe die LP 1-2 und (von ihm kulante) 4 h Arbeit für die Bauvoranfrage gezahlt und von einem vereinbarten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

    ...und das ganze in die Frage münden lassen, ob eine schlechte Review auf Google Maps oder dergleichen gerechtfertigt sei.


    Muss nicht sein. Zeit und Ressourcen in eine Bewertung investieren, welche niemandem etwas nützt?
    Getrennte Wege geht Ihr bereits.


    Schlechte Tage treten auf - überall. Jedesmal emotionaler Aufruhr verkürzt bloß das eigene Leben enorm.

    Möglich, dass dieser Architekt bei anderen Architekturprojekten hervorragende Glanzarbeit durchführt..


    Wenn Du es dennoch bewerten willst, sachlich und faktisch - go for it..

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Ja, ich stimme zu. Vor allem sollte man sowas nie in emotional aufgeladenem Zustand schreiben. Und in so einem Zustand stellt man fest, dass man sich eigentlich dringender um andere Sachen kümmern sollte. Bauen testet den Charakter.


    Danke nochmal an alle, die sich die Zeit genommen haben, etwas zu schreiben.