Hallo liebes Forum!
Nun haben ja manche Bundesländer sinnigerweise schon auf die Dämmnotwendigkeit reagiert und entsprechende Gesetze formuliert, damit man auch im Falle einer Grenzbebauung seine Wand dämmen darf.
Wenn ich das richtig sehe -Rheinland-Pfalz nicht . Bin ich da richtig informiert?
Mein Nachbar könnte mir somit untersagen, meine Wand zu dämmen. Wobei doch streng genommen mein Dachüberstand auch zu ihm ragt? Nun gut, der wird ihm in der Praxis eher nicht in die Quere kommen.
Nun sind da auch noch schöne Weinreben gepflanzt...
Eine komplett ungedämmte Nordwand, bzw. eine wesentlich schwächere Innendämmung könnte mir meine Heizlastberechnung empfindlich versauen.
Weiß jemand was dazu?
Ich hoffe, da das Haus im August verkauft wird, dass der neue Besitzer in einer kompromissbereiten Haltung daherkommt und sich bestenfalls auf eine schriftliche Einwilligung einlässt.