• Weitzer Diele, Esche lebhaft, gefast, gebürstet.


    Ist diese Verlegung von Parkett wirklich sachgemäß?

    Klick-Parkett von Weitzer ist zwar 2. Wahl, weil einige Dielen offenbar Lagerschäden (Streifen ausrinnender Beize) abbekommen haben.

    Allerdings habe ich 30% mehr gekauft, um die schlechten Expl. aussortieren zu lassen.

    Der Bodenleger hat das ignoriert, und beinhart Stück an Stück samt allen Schäden und weniger hübschen Expemplaren gelegt.


    Eine einzige Diele blieb vom offenen Restpaket übrig, und die ist perfekt; Sonst jede Menge ungeöffnete Pakete.

    Jetzt will er sich natürlich nicht mehr daran erinnern, daß wir mehrfach besprochen hatten auszuselektieren.

    Laut Verlegeanleitung hätte er meiner Meinung nach sowieso mehrere Pakete öffnen und Dielen mischen müssen,
    was offenbar auch nicht geschehen ist.

    Legt man die Dielen wirklich derart kontrastreich?

  • Keine Ahnug was bei euch gilt. In Deutschland ist man in der Regel für sein Eigenes Material selbst verantwortlich.

    Du hast es selbst gekauft und dich, trotz des wissens das es Mängel haben könnte, nicht darum gekümmert.

    Warum sollte der Verleger der dir dein gestelltes Material einbaut nun genau dafür verantwoirtlich sein? DU bist verantwortlich. Und Optik ist nunmal geschmacksache,

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

    Stemm dich in den Wind, verlier nicht dein Gesicht, Viele werden fallen, doch Wir ganz sicher nicht

  • Also bei meinen Fliesen lag ein Zettel dabei, dass ich unbedingt die Pakete mischen soll....

    Das wird sich bei Parkett nicht anders verhalten. Aber wenn ich mir das anschaue wird das ohnehin kontrastreich. Also Ruhe bekommt man in das Erscheinungsbild schwerlich. Bild 2 ist doch ganz ok.

    Kann man die paar qm Klickparkett nicht nochmal lösen?

    Kaffee machen, los geht's, heute nachmittag fertig :)

    Frohe Ostern euch allen!

  • Warum sollte der Verleger der dir dein gestelltes Material einbaut nun genau dafür verantwoirtlich sein? DU bist verantwortlich. Und Optik ist nunmal geschmacksache,

    Ich befürchte, ganz so einfach ist es nicht. Es geht ja nicht nur darum, dass die beigestellte Ware evtl. "mangelhaft" war, sondern dass der Bodenleger mit hoher Wahrscheinlichkeit die Verlegeanleitung, und nach Aussage des TE auch die Vorgabe "aussortieren und mischen" missachtet hat. Der Bodenleger beruft sich jetzt auf Erinnerungslücken, was in solchen Fällen durchaus typisch ist. Die Frage wird sein, ob der TE in irgendeiner Form nachweisen kann, was er da beauftragt hat, und wenn das so ein typischer Handschlag-Auftrag war, dann wird´s schwierig. Ich würde jetzt zuerst einmal schauen, ob den Paketen Hinweise und eine Verlegeanleitung beilagen. Die hätte der Bodenleger beachten müssen. Ansonsten hat der TE ein Problem, auch wenn das Mischen von Dielen aus mehreren Paketen gängige Praxis ist. Was man nicht erwarten kann, dass der Bodenleger zuerst einmal anfängt alle Dielen aus zig Paketen farblich zu sortieren, das Aussortieren von "schlechten" Dielen ist hingegen üblich (zumal der TE 30% "Reserve" beigestellt hat).


    Welche Rechte der TE hat, das müsste ein Anwalt aus "Nicht BRD" klären. Für DE könnte ich mir vorstellen, dass man sich jetzt erst einmal darüber streiten kann ob ein Werkvertrag zustande kam, oder ob ein Dienst(leistungs)vertrag Grundlage des Auftrags war. Schuldet der Bodenleger ein Werk (fertig verlegte Bodenfläche) oder nur das Verlegen der beigestellten Dielen (nach Anweisung des Kunden). Bisher ist noch nicht einmal bekannt, um was für einen "Bodenleger" es sich handelt, um einen Fachbetrieb, Hausmeisterdienst, oder was auch immer. Vielleicht war es auch nur jemand, der nach Studium eines Dutzend Youtube Videos bei Meine Sichel am günstigsten angeboten hat. Das sind aber alles Dinge die der TE vor Ort klären muss.

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  • R.B. mischen von paketen bedeutet, ganz banal aus meiner laienhaften Meinung.

    Ich beginne mit Paket 1 und 2 zum legen, wenn beide aufgebraucht sind, hol ich die nächsten zwei Pakete und lang mit diesen an.

    Das ist mischen. zwar sehr spartanisch, aber es ist mischen udn soltle leichte unterschiede in den paketen in der Fläche verlaufen lassen.

    Kommen aber Pakete mit solchen großen Sturkturunterschieden, kann man das nicht mal mit mischen von 5-6paketen ausbessern. Da wird es dann eher schlimmer und ergibt dann ein annäherndes Schachbrettmuster.

    Der Parkettleger, (war es den ein Betrieb mit Meister?) hätte es dann höchstens ablehnen können die fremd gekaufte ware zu verarbeiten.

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  • Weder das:

    Ich beginne mit Paket 1 und 2 zum legen, wenn beide aufgebraucht sind, hol ich ....

    ..noch das:

    Nein! Du holst Pakete 1 4, nimmst aus Paket 2 2 Dielen, verlegst die, dann 2 Dielen aus Paket 4, dann 2 Dielen aus P3, dann 2 aus P 1 usw.

    hätte hier geholfen. Denn es ging wohl nicht ums Mischen, also auch dem Mischen ggf. schadhafter Dielen, sondern um das Aussortieren. es bringt ja nun nichts schadhafte Dielen aus Paket X zu nehmen und dann aus Paket Y.

    Schadhaft sind sie dennoch. Wenn nun auch schön gemischt.


    Es hätte schon aussortiert werden sollen. Das ist natürlich schon etwas zeitaufwendiger und das hat sich der Verleger wohl gespart. War dies klar (?) kommuniziert ?


    Der Mehraufwand für das Aussortieren hätte sicherlich bezahlt werden müssen, kostet er doch Zeit.


    Aber auch der TE hätte hier etwas mehr Engagement an den tag legen können. gerade wenn ich weiß, dass hier so einige Dielen nicht in Ordnung sind, hätte man, wenn einem an einem bestimmten Endergebnis gelegen ist, schon etwas mehr zeit investieren müssen um dieses zu erreichen. Also mal vorbeigucken, sagen dies ist in Ordnung, das bitte nicht...usw.


    So hatte der Verleger wohl selber entscheiden dürfen, was gut aussieht und was nicht.

  • Nein! Du holst Pakete 1 4, nimmst aus Paket 2 2 Dielen, ....


    Genau so ist es. Man öffnet mehrere Pakete und entnimmt dann aus jedem Paket abwechselnd Dielen, wobei man mangelhafte Dielen gleich beiseite legt. Die mangelhaften Dielen kann man evtl. an Stellen verwenden wo man eine Diele zusägen muss. Das kann am Ende einer Reihe oder auch am Ende einer Fläche sein, wenn man um einen Vorsprung herum verlegen muss, oder was auch immer. Wenn man die Einrichtung kennt (Schrank passt nur an eine bestimmte Wand o.ä.) dann kann man auch dort die Dielen verstecken, die optisch nicht ganz so zum Gesamtbild passen, oder in einer Heizkörpernische......


    Abgesehen davon, schaut man sich die einzelnen Dielen an bevor man sie verlegt, um schadhafte Exemplare auszusondern, und ob sie in´s Gesamtbild passen. Mit fortschreitender Stunde mag hier die Konzentration nachlassen, aber ein Profi sollte damit umgehen können.

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  • Es hätte schon aussortiert werden sollen. Das ist natürlich schon etwas zeitaufwendiger und das hat sich der Verleger wohl gespart. War dies klar (?) kommuniziert ?


    Der Mehraufwand für das Aussortieren hätte sicherlich bezahlt werden müssen, kostet er doch Zeit.

    Kommt darauf an nach welchen Kriterien aussortiert werden muss.

    ......auch wenn das Mischen von Dielen aus mehreren Paketen gängige Praxis ist. Was man nicht erwarten kann, dass der Bodenleger zuerst einmal anfängt alle Dielen aus zig Paketen farblich zu sortieren, das Aussortieren von "schlechten" Dielen ist hingegen....


    Das Aussortieren von mangelhaften Dielen läuft so nebenbei mit, das ist kein Mehraufwand. Viel aufwendiger wird es wenn man Pakete unterschiedlicher Qualitäten hat, oder wie der TE geschrieben hat "B-Ware", und man daraus ein bestimmtes Bild erzielen möchte. Da sortiert man nach Farbe und Muster vor, und nimmt sich beim Verlegen dann immer Dielen vom passenden "Stapel". Das ist sehr aufwendig, man braucht viel Platz zum Sortieren, und man muss höllisch aufpassen damit das Ergebnis am Ende auch so aussieht wie geplant. Ob das zwischen TE und Handwerker so vereinbart war? Ich weiß nicht.

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  • Also ich bezog mich auf die Frage "ob man Dielen so kontrastreich legt"...

    Entweder Ordentliche Ware oder Kontrast wenn gemischt wird.

    Steht denn irgendwo geschrieben wie man Mischen muss?


    Von Schäden an 2. Wahl Parkett kenn ich mich nicht aus.

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

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  • Bei dieser Konstellation, AG kauft minderwertige Ware im Überfluss und AN soll diese auf dem Boden aneinanderlegen, kann es sich doch kaum um einem Werkvertrag handeln.

    Dem Verlegeknecht hier die Verantwortung fürs Gesamtbild aufzubürden, halte ich für nicht durchsetzbar. Der AG hätte meines Erachtens nach, hier selbst die Sortierung durchführen müssen.


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  • kann es sich doch kaum um einem Werkvertrag handeln.

    Darauf würde ich nicht wetten.


    Dem Verlegeknecht hier die Verantwortung fürs Gesamtbild aufzubürden, halte ich für nicht durchsetzbar.

    Jaein. Die Verarbeitung von beigestelltem Material kann einem Handwerker böse auf die Füße fallen, vor allen Dingen wenn das so ein Handschlag Vertrag war, nach dem Motto "wir werden uns schon irgendwie einig". Es wird sich beispielsweise die Frage stellen, warum der Handwerker beigestelltes Material verarbeitet hat, das augenscheinlich mangelhaft war. Es ist ja nicht so, dass die "Qualität" des Materials einem Fachmann nicht auffallen würde. Hat der Kunde das wirklich so beauftragt? Kann man alleine schon aus der Beistellung davon ausgehen, dass sich der Kunde das auch so wünscht?


    ich weiß nicht, wie das in "Nicht BRD" gehandhabt wird, ich kann mich aber noch gut daran erinnern, dass hier in DE verschiedene HWK ihre Mitglieder informiert haben, bei solchen Aufträgen besonders vorsichtig zu sein, und dass man sich in alle Richtungen nachweislich absichern soll. Je mehr Papier mit Unterschrift des Kunden um so besser. Es würde mich nicht wundern, wenn in diesem Fall dem Handwerker (Fachmann) vorgeworfen wird, dass er die Mängel hätte erkennen, den Kunden (Laie) aufklären, und sich von ihm die Freigabe hätte holen müssen, um das Material zu verarbeiten.

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  • Jetzt gib ich auch mal meinen Senf dazu.


    Die ganze Situation ist ziemlich beschissen.

    Der Verleger hat sich offensichtlich nicht an die beigefügte Anleitung bzgl. Verlegung gehalten. Der hätte ja so verlegen müssen - oder in etwa so - wie von Ralf beschrieben.


    Er hat also keine Ahnung und dann bekommt er auch noch Material gestellt (was jeder Handwerker eh total mag), welches 2te Wahl ist. Wenn ich die obigen Bretter der beiden Räume zähle (hab ich ernsthaft gemacht), sehen ca. 50% so aus, dass ich sie nicht verlegt hätte bzw hätte haben wollen. Jetzt weiß ich aber auch nicht wie „Esche. Lebhaft“ auszusehen hat.


    So: wir haben einen Handwerker, der nicht weiß wie Parkett verlegen geht (war es eventuell der Fensterbauer der meinte er könne das noch mit machen?) und der 2te Wahl zu verlegen hatte, die er nicht selbst nicht angeliefert hat.


    Da machste nix….


    Ich hatte während Corona mein eigenes Parkett bezogen, weil es das in Süddeutschland nicht gab (in NRW gekauft) wegen Holzmangel. Der Architekt wollte es dem Fensterbauer aufs Auge drücken - also das verlegen. Der hat sich mit Händen und Füßen gewehrt - er könne das nicht so gut wie ein Parkettverleger. Ich habe dann einen Parkettverleger gefunden, der es nur gegen Stundenaufwand und nicht pauschal gemacht hat, weil er das Material nicht beziehen konnte / durfte. Hat in Summe 25% mehr gekostet als aus einer Hand.


    Lehre: es ist nicht schlau Material und Handwerker zu trennen - selbst wenn es wegen Corona nicht anders ging. Sorry das soll keine Besserwisserei sein - Du wirst es aber kaum geklärt bekommen, ob der Konstellation aus Selbstbesxhaffung und 2 ter Wahl.

  • Laut beigelegter Verlegeanleitung hätten jedenfalls mehrere Pakete gleichzeitig geöffnet werden müssen, um ein regelmäßiges Erscheinungsbild zu erhalten.
    Der Bodenleger ist ein Professionist im Meisterlehrgang.

    Versuche nun, eine Einigung zu erzielen, die gravierend unpassendsten Bretter im einen Raum (Bild 2) gegen andere auszutauschen.
    Mit dem Boden im Raum gem. Bild 3 wird man leben können.


    Außerdem bemängelt die Bauaufsicht eine Stufe (3-4 mm) zwischen den Böden im Zimmer und dem Parkett am Gang außerhalb.
    (Identer Bodenleger!)
    Ausgleichsleisten im Türbereich hält die Bauaufsicht NICHT für eine professionelle Lösung.


    Offenbar hatte der Bodenleger hier einen schlechten Tag.

  • Außerdem bemängelt die Bauaufsicht eine Stufe (3-4 mm) zwischen den Böden im Zimmer und dem Parkett am Gang außerhalb.

    So ein Absatz entsteht nicht grundlos. Ob der Bodenleger hierfür verantwortlich ist, das kann man so nicht sagen. Estrich? Unterschiedliche Belagstärke Flur/Zimmer?


    Ausgleichsleisten im Türbereich hält die Bauaufsicht NICHT für eine professionelle Lösung.

    Evtl. (wahrscheinlich) muss dort sowieso eine Fuge rein. Was ist hier geplant, dass der Höhenversatz so problematisch ist?

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  • Außerdem bemängelt die Bauaufsicht eine Stufe (3-4 mm) zwischen den Böden im Zimmer und dem Parkett am Gang außerhalb.

    (Identer Bodenleger!) Ausgleichsleisten im Türbereich hält die Bauaufsicht NICHT für eine professionelle Lösung.

    Wo ist die Bauaufsicht SO pinselig und wer nutzt das Gebäude?

    In D meint "Bauaufsicht" im allgemeinen Sprachgebrauch die örtlich zuständige (untere) Baubehörde, hier vermutlich eher die "Objektüberwachung" im Sinne der HOAI bzw. "Bauleitung" im "Volksmund".

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Der TE gibt aber explizit an NICHT BRD ;)

    Ja, er meint vermutlich etwas anderes, eben "nicht BRD". Da könnte es doch hilfreich sein, ihm mitzuteilen, was in "BRD" darunter zumeist verstanden wird. Ob er das meint, kann er ja dann selbst entscheiden. Wenn nicht, versteht er vielleicht trotzdem andere Antworten besser?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Vielleicht mag der TE noch öfters Normungen die in BRD gelten erwähnen, aber nicht realisiert, das diese in seinem Land "nicht BRD" keine Gültigkeit haben.


    Das die behauptung die Stufe von 3-4mm nun als Argument anführt um den Schaden weiter auf den Verleger abzuwälten, müsste dann aber auch verstehen, das der Ausgleich der dafür nötig geworden wäre, extra zu vergüten gewesen wäre. Und da sprechen wir nicht von 100€ oder so.

    Aber was will man da sagen, das Material hat der TE doch selbst bereit gestellt.

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

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  • Ihr tut ja so als sei "er" irgend wo im Busch. Wenn er in Österreich ist, dann sind die Ö-Normen ungefähr gleich mit den DIN. Die geben sich da nicht viel. Unterm Strich kommt das gleiche raus.


    Jaja, man merkt schon an den Antworten, wer mitten in Deutschland lebt und Ausland als etwas mystisches wie Übersee begreift. :lol:

    Für uns hier ist Ausland kein Ausland, weil die Erde endet ja nicht an der Grenze und man glaubt es nicht, sogar drüben hat man elektrisches Licht, mehr noch, sie haben die weit besseren Mobiltarife und -Empfang... :face_with_tongue:

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Teils teil. Es kommt immer darauf an was beauftragt wird, so wie auf dieser Seite der grünen Grenze. Wobei man in Österreich eher bereit ist auf Qualität zu setzen als hierzulande und Architekten/innen irgend wie einen größeren Gestaltungswillen haben als hierzulande. Du findest dort eher Qualität als hier, was aber nicht heißt, dass es in Österreich nicht auch die fragwürdigen GUs gäbe wie hier. Man ist z.B. in Österreich eher bereit einen Schreiner dafür zu bezahlen in einer Nische nen Einbauschrank einzupassen statt einfach nen Ikea-Regal hin zu stellen, als hierzulande. Das erlebe ich hier im Bodenseeumfeld nur im sehr hochpreisigen EFH-Bereich, aber so gut wie nie im normalen EFH wie es drüben oft der Fall ist. Man setzt dort mehr auf Design als hier. Vor allem, wenn man eine Edelküche hat, dann kocht man auch und hat sie nicht nur zum angeben (und jetzt haut mich :face_with_tongue: ).

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ihr tut ja so als sei "er" irgend wo im Busch.

    logos macht das. Er vernebelt alles.


    P.S.: Ich hatte mal eine Planungsanfrage aus Deutschland für Fertighäuser in Containerbauweise auf dem Tisch. Dass die dann in Zentralafrika aufgestellt werden sollten, kam erst nach etlichen Gesprächen auf den Tisch ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18