Wir haben grob folgendes vor (rein informativ, um die Details geht es momentan nicht):
• Sanierung eines einfachen Einfamilienhauses Bj. Ende 19 Jahrh.
• Energetisch : Heizung / Dämmung / Fenster
• Elektrik / Innenausbau (Bodenbeläge / Wände) / Bad / Dach / was nötig ist
Wir sind dazu mit einem Architekten der Erfahrungen in dem Bereich hat im Gespräch und möchten ihn auch beauftragen.
Nun haben wir ein Honorarangebot das nur aus einer Seite besteht, hier zusammengefasst:
• Betreuung der Maßnahmen nach iSFP
• Erstellen Bestandspläne
• Entwurf Umbau
• Einholen der Angebote
• Mitwirkung bei der Vergabe
• Objektbetreuung
• Honorar nach Honorarordnung
Um zu beginnen wird nur um eine Auftragserteilung per Mail gebeten.
Wir haben uns jetzt etwas in das Thema eingelesen, in den Handbüchern/Ratgebern der Stiftung Warentest und Verbraucherberatungen wird das Thema doch etwas umfangreicher beschrieben.
Ist das nur für komplette Neubauten üblich? Im Endeffekt ist die Sanierung natürlich ja auch nur: Betreue bitte das was ich möchte, wenn ich jetzt morgens aufwache und mir denke das ich z. B. doch keine Fenster erneuern will schrumpfen halt die Umfänge.
Die Frage bezieht sich wirklich nur darauf ob das so üblich ist, wenn jemand ein paar erklärende Worte hätte wären wir dankbar
Grüße
Oek