Ist es möglich eine Straße für ein Wohngebiet zu bauen ohne dass dafür ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden ist? Die Straße befindet sich vollständig in dem Gebiet des noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes in Bayern.
Straßenbau ohne rechtskräftigen Bebauungsplan
- MarkJoris
- Erledigt
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ja, ich denke schon. Der Bebauungsplan regelt, was auf den Bauplätzen passieren darf, oder nicht darf, nicht aber die Lage der Straße oder anderweitige Dinge bzgl der Straßen-Erschließung.
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auch für eine Straße braucht es Baurecht. Entweder durch Bebauungsplan oder Planfeststellungsverfahren.
Im Einzelfall kann nach §33 BauGB ein Vorhaben auch während der Planaufstellung zulässig sein.
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Zitat
Im Einzelfall kann nach §33 BauGB ein Vorhaben auch während der Planaufstellung zulässig sein.Wie kann so ein Einzelfall aussehen und ist das auch zulässig in einem HQ-Extrem Hochwassergebiet, wenn die bisherige Retentionsfläche ohne Ersatz zu 70% versiegelt wird?
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Auch mit zwei Posts ändert sich nichts daran, dass Du ohne fachlivhe Hilfe keine Chance hast.
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ein HQ-extrem Gebiet kann durchaus bebaut werden, auch ein HQ-100. Eine solche Einstufung schließt eine Bebauung nicht grundsätzlich aus. Beispiel: an manchen Flüssen werden manche Gebäude alle paar Jahre vom Hochwasser heimgesucht...
Nur sind halt ggf. für diese Gebäude besondere Maßnahmen erforderlich.
Die Bedingungen, unter denen ein solches BV zulässig ist, sind in §33 genannt. Da muss der Einzelfall beurteilt werden, diese Frage kann nicht pauschal beurteilt werden.
Wenn es um die Frage der Zulässigkeit eines B-Plans oder einzelner Bauvorhaben geht, brauchst Du vermutlich jemanden, der sich mit solchen Verfahren gut auskennt. Und der den konkreten Einzelfall beleuchtet. Pauschale Antworten werden da nicht weiterhelfen...
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ist das auch zulässig in einem HQ-Extrem Hochwassergebiet
Warum nicht? Eine Straße muss nicht unbedingt Einfluss auf das Hochwasser haben. Solange sie nicht höher wird als das Gelände jetzt ist passt das.
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Das ist genau das Problem. Die Straße und das Gelände sollen um circa. 2 m angehoben werden. Damit werde ich als direkter Nachbar vom Oberlieger zum Unterlieger. Außerdem wird das überschüssige Regenwasser in den Kanal eingeleitet, der schon vor 3 Jahren bei einem Gewitter rückgestaut hat und unsere Keller hat voll laufen lassen.
Darf das alles sein, ohne dass man geeignete Maßnahmen festsetzt?
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Zur rechtlichen Seite kann ich nichts beitragen aber vermutlich wird eure Abwassersatzung einen Passus enthalten, nach dem ihr eure Hausinstallation gegen Rückstau zu sichern habt. Grundsätzlich ist ein gelegentlicher Rückstau im Kanalnetz bei Starkregenereignissen zulässig.