Modernisierung Gartenschuppen an Grundstücksgrenze

  • Guten Abend zusammen.


    Ich hoffe, ich habe den richtigen Thread gewählt, weil ich nicht weiß, ob das in die Rechtsfragen oder ins öffentliche Baurecht kommt. Deswegen habt bitte Nachsicht mit mir.


    Ich bin der Justin, 43, aus dem Raum Holzkirchen in Oberbayern und ich habe ein Frage.


    Wir haben unseren alten, maroden Gartenschuppen abgerissen und der Neue, der nebenbei fensterlos ist, ist fast fertig, angebaut an unser Wohnhaus, bis an die Grundstücksgrenze. Hauptsächlich dient es als Lagerstätte für unsere Erdgascontainer und Kleingeräte.

    Ein Holzsichtschutzzaun trennt unser Grundstück von dem des älteren Nachbar. Der ist von dem Neubau nicht so begeistert, das habe ich ihm angesehen, als ich gefragt habe, ob die Regenrinne in auf ihren Grund ragen darf.

    Wir haben dahingehend einen Kompromiss gefunden und am Dienstag kommt ein Spengler und montiert eine neue Regenrinne.

    Der Gartenschuppen ist ein Anbau an eine ebenfalls erneuerte Terrasse mit Überdachung, alles mit dem Wohnhaus angebunden.

    Die Dachneigung hat 22 Grad und ist an der Grundstücksgrenze etwa 2,20m hoch, bei uns am Haus 5,10m hoch und hat eine Breite von 4,80m und eine Länge von 5,80. Gerne mache ich nachher noch ein Foto.

    Das anschließende Wohngebäude des Nachbarn beginnt etwa 1m nach dem Sichtschutzzaun, mit einem Fenster, was mich immer irgendwie gestört hat, weil er uns beim Neubau immer genau beobachtet hat.


    Meine Frage, mein Bedürfnis richtet sich dahin, ob der Nachbar mich nachträglich noch rechtlich belangen kann oder etwas einfordern kann?

    Vom Bau her entspricht eigentlich alles der bayrischen Norm, denke ich und ist ja genehmigungsfrei und es ist ja sowieso mein Grund auf dem ich machen kann, was ich möchte.

    Oder ist da etwas das ich beachten muss oder sollte, um nicht wieder einen Nachbarschaftsstreit zu haben?


    Es wäre toll, wenn ihr da noch weitere Informationen für mich hättet und gerne liefere ich auch noch weitere Infos, wenn noch etwas unklar ist.


    Habt vielen Dank, Justin.

  • Ergänzung zu meinem Anliegen: Wie nah darf man wie hoch etwas an eine Grundstücksgrenze bauen ohne rechtliche Probleme zu bekommen? Für bayern habe ich zwar versucht, Infos im Internet zu finden, aber nichts klares oder aussagekräftiges gefunden und will es nicht abreissen lassen, wieder. Vielen Dank.

  • Ein Auszug aus dem amtl. Lageplan (ggf. anonymisiert) wäre hilfreich.


    Hinweis: Amtliche Lagepläne unterliegen nicht dem Urheberrecht, dürfen hier also uneingeschränkt auszugsweise veröffentlicht werden. Für den eigenen Persönlichkeitsschutz kann es für Fragende sinnvoll sein, Straßennamen, Flur- und Flurstücksnummern und / oder Eigentumseintragungen abzudecken, zu schwärzen oder anders zu anonymisieren. Wenn es um die Bebaubarkeit von Grundstücken geht, sollten die Straßennamen, Flur- und Flurstücksnummern aber lesbar sein, um diese mit Bebauungsplänen oder ähnlichem abgleichen zu können.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Guten Abend,

    danke für die Antwort. Ich kann mich sehr gerne darum kümmern. Wäre es alternativ auch möglich einen Screenshot der örtlichen Gegebenheit aus dem Bayernatlas hochzuladen oder ist der für die Sache, wenn ich auf dem Abbild dann alles markieren oder nummerisch ergänzen, nicht genau genug?

  • Ich kenn den Bayernatlas selbst nicht gut genug, denke aber, dass dessen Informationen ausreichen sollten, wenn das betroffene Grundstück und alle direkt angrenzten privaten Grundstücke vollständig abgebildet sind.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Vom Bau her entspricht eigentlich alles der bayrischen Norm, denke ich


    Ergänzung zu meinem Anliegen: Wie nah darf man wie hoch etwas an eine Grundstücksgrenze bauen ohne rechtliche Probleme zu bekommen?

    Du hast also Zweifel, dass das, was Du gemacht hast, genehmigungsfähig ist?

    Deine Beschreibung ist "leicht" verwirrend. Stelle bitte einen Lageplan ein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Der Bayernatlas ist prima und ausreichend. Nimm die Karte mit den Parzellengrenzen, da reicht die topographische Karte. Mit Drucken kannst Du ein pdf erzeugen oder Du nimmst den Screenshot.


    Ob das Fenster eine Rolle spielt? Ich meine, nicht. Aber Escroda weiß da bestimmt genaueres.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Hauptsächlich dient es als Lagerstätte für unsere Erdgascontainer und Kleingeräte.

    Und nebensächlich?

    Gerne mache ich nachher noch ein Foto.

    Gute Idee. Und wenn Du es hier auch zeigtest, lieferte es vielleicht auch Erkenntnisse für die Antwortenden.

    ob der Nachbar mich nachträglich noch rechtlich belangen kann oder etwas einfordern kann?

    Das kommt darauf an, gegen welche Vorschriften Du verstoßen hast. Verstöße gegen Baurecht verjähren nicht, allerdings kann dann der Nachbar möglicherweise selber nichts mehr machen sondern muss die Behörde dazu bringen einzuschreiten.

    Vom Bau her entspricht eigentlich alles der bayrischen Norm

    Eigentlich bedeutet eigentlich, dass vielleicht doch nicht alles der Norm (welcher eigentlich?) entspricht.

    ist ja genehmigungsfrei

    Sehe ich nicht so:

    Art. 57 Abs. 1 Nr. 1. a) BayBO

    Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3,

    (5,10m + 2,20m) / 2 * 4,80m * 5,80m = 101,6m³ > 75m³ => genehmigungspflichtig

    und es ist ja sowieso mein Grund auf dem ich machen kann, was ich möchte.

    Ja, allerdings gilt auch der zweite Satz des Art. 14 GG Abs. 1 :

    Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    Oder ist da etwas das ich beachten muss oder sollte, um nicht wieder einen Nachbarschaftsstreit zu haben?

    Ja, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Gesetz zur Ausführung des BGB (AGBGB) und vor allem die BayBO, insbesondere den Art. 6.

    Wie nah darf man wie hoch etwas an eine Grundstücksgrenze bauen ohne rechtliche Probleme zu bekommen?

    Die Frage ist zu Allgemein, als dass man im Rahmen des Forums darauf antworten könnte.

    Für bayern habe ich zwar versucht, Infos im Internet zu finden, aber nichts klares oder aussagekräftiges gefunden

    Dann fang' mal mit Art. 6 der Landesbauordnung (BayBO) an. Wenn Du Fragen dazu hast, sollten diese von konkreten Informationen begleitet sein, z.B. vom bereits mehrfach angesprochenen Lageplan und ob es einen Bebauungsplan gibt.

  • Hallo zusammen,

    falls es noch jemanden interessiert. In der zwischenzeit war das Bauamt da und hat den Anbau geprüft, er ist zulässig und genehmigungsfrei, weil gesamtvolumen unter 75m³, genauer gesagt 51, irgendwas m³, mittlere Wandhöhe 2,85m und unser anwalt meinte, dass der mündliche Vertrag gültig ist, weil unter privatpersonen die Formfreiheit gilt und der Anbau verfahrensfrei und "anmeldefrei" ist bzw. bis an die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut werden darf, nachdem er sich die Bilder und Katasterbelege angeschaut hat oder das Grundbuch wg. der Gebäudenähe.

    Wichtig wäre nur die Erdgaskontainer frei von anderen Feueranlagen zu haben und sie umweltschützend zu lagern. Wegen schlechten Wetters und erneutes Warten auf den Spengler haben wir aber auch erstmal seit 2 wochen nicht weiter gebaut.

    Nächste Woche sollte es eigentlich weitergehen, der Nachbar hat die Pille schlucken müssen, hat aber gleich die nächste Bombe platzen lassen. Er meinte, er würde es erstmal dulden, das Haus aber bald an seine Tochter, ich weiss nicht mehr ob nur teilweise oder ganz, schenken (was wohl steuerfrei gehen soll weil grundstück und Gebäude die 400k€ nicht überschreiten und sie könnte dann als neue Besitzerin veranlassen, dass der Anbau rückgängig oder angepasst werden will, weil sie die Dachrinne nicht auf ihrem Grundstück haben wollen würde.

    Kann das stimmen, kann sie das fordern oder geht das nicht mehr, wenn wir das mittlerweile fertig gebaut haben, weil ich glaube ja, dass das mit dem hausschenken sicher einige Monate bis ein Jahr dauern kann?

    Habt ihr da erfahrungen zu dem Thema? Ich wollte grade nach der Arbeitswoche den Anwalt nochmal anrufen und fragen, aber der macht schon wochenende.

    Danke und schönes WE.

  • Also, wenn ich es richtig verstehe kann die neue Besitzerin trotz vorher getroffener mündlicher Abmachung mit dem ursprünglichen Besitzer, ihrem Vater verlangen, dass der Bau angepasst wird, wenn sie die Dachrinne nicht auf ihrem Grundstück haben will, auch wenn 1-2 jahre durch die Schenkung vergangen sind und eine Duldung dann nicht oder noch nicht greift?

  • Lass die Dachrinne zum Nachbarn als innenliegende Rinne konstruieren. Dann hast du damit Ruhe.

  • Das ist eine juristische Frage, die kann und will Dir kein Architekt oder Ingenieur verbindlich beantworten.


    Mündlich ist i.d.R. sowieso nicht viel wert. Ob es hier anders sein kann, weiß ein Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Baurecht und im bayerischen Nachbarrecht.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Kann das stimmen

    Ja.

    Leider hast Du Dich dafür entschieden, die Geschichte in verschiedenen Foren aus unterschiedlichen Perspektiven zu erzählen. Das ist zwar grundsätzlich keine schlechte Idee, aber nur dann, wenn die entscheidenden Fakten die gleichen sind. Bedauerlicherweise sind beide Versionen nicht stimmig, da Du anscheinend selbst nicht mehr unterscheiden kannst, was Du wo geschrieben hast. Da die Faktenlage unklar ist, insbesondere hier, wo Du keine Bilder zur Verfügung gestellt hast, können die Antworten auch nicht zielführend sein. Aber "drüben" haben Dir die teilweise sehr substanzlosen Antworten ja offensichtlich das geliefert, was Du hören wolltest.


    Ich schreibe hier auch nur deshalb, damit spätere Mitleser wissen, dass Deine Geschichte, gerade in Bezug auf die angebliche Prüfung durch das Bauamt, unglaubwürdig ist.

  • Off-Topic:

    Ich schreibe hier auch nur deshalb, damit spätere Mitleser wissen, dass Deine Geschichte, gerade in Bezug auf die angebliche Prüfung durch das Bauamt, unglaubwürdig ist.

    mich interessiert jetzt ja brennend, wie die andere Version ausschaut! ;)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Ja.

    Leider hast Du Dich dafür entschieden, die Geschichte in verschiedenen Foren aus unterschiedlichen Perspektiven zu erzählen. Das ist zwar grundsätzlich keine schlechte Idee, aber nur dann, wenn die entscheidenden Fakten die gleichen sind. Bedauerlicherweise sind beide Versionen nicht stimmig, da Du anscheinend selbst nicht mehr unterscheiden kannst, was Du wo geschrieben hast. Da die Faktenlage unklar ist, insbesondere hier, wo Du keine Bilder zur Verfügung gestellt hast, können die Antworten auch nicht zielführend sein. Aber "drüben" haben Dir die teilweise sehr substanzlosen Antworten ja offensichtlich das geliefert, was Du hören wolltest.


    Ich schreibe hier auch nur deshalb, damit spätere Mitleser wissen, dass Deine Geschichte, gerade in Bezug auf die angebliche Prüfung durch das Bauamt, unglaubwürdig ist.

    Ich habe später für die Mutter die bis auf wenige Cm genauere Maße abgemessen, diese telefonisch beim Gespräch dem Bauamt vorgetragen, ihnen auch die Situation wegen des Kompromisses, den meine Ma mit der Nachbarin getroffen und später widerrufen hat, geschildet und die dame beim Amt hats durchgerechnet und mir gesagt, dass der Anbau entsprechend unserer maße wohl und auch unter den Bedingungen des mündlichen Kompromisses, so wie den gesetzlichen Maßen wohl auf den ersten blick legal sei. Ich müsste eine formelle Beschwerde bei ihnen einreichen und dann würden die das persönlich prüfen, sie riet mir aber erstmal das gespräch mit der Nachbarin zu suchen.

    Das habe ich 2x versucht, nach dem Besuch beim Anwalt, aber sie macht halt noch dicht (die Anwälte sollten das nun regeln) und will wohl auch erstmal nicht drüber reden, Wer kanns ihr verübeln und du scheinst ein schlauer typ zu sein, weshalb ich mit einer etwas abgewandelten Geschichte, auch aus Mediationszwecken (um mich auch in die Nachbarin mal hineinzuversetzen) etwas verdreht dazu stellen, um schneller mehr Infos zu sammeln, eben für die Faktenlage für beide positionen, ohne damit böse absichten zu haben oder jemandem zu nahe zu treten wollen.

    Erwischt, aber ich habe versucht sowohl meine etwas verbohrte mutter zu verstehen, ohne dabei gleichzeitig Partei für die eigentlich noch befreundete Nachbarin zu ergreifen, in der Absicht es für beide seiten friedlich zu lösen, aber muss mich wohl entscheiden und mir wohl eingestehen, dass es bei der Sache nur einen Gewinner und einen Verlierer geben kann.

    Dennoch danke, fürs Auskotzen und die infos.