Guten Abend zusammen.
Ich hoffe, ich habe den richtigen Thread gewählt, weil ich nicht weiß, ob das in die Rechtsfragen oder ins öffentliche Baurecht kommt. Deswegen habt bitte Nachsicht mit mir.
Ich bin der Justin, 43, aus dem Raum Holzkirchen in Oberbayern und ich habe ein Frage.
Wir haben unseren alten, maroden Gartenschuppen abgerissen und der Neue, der nebenbei fensterlos ist, ist fast fertig, angebaut an unser Wohnhaus, bis an die Grundstücksgrenze. Hauptsächlich dient es als Lagerstätte für unsere Erdgascontainer und Kleingeräte.
Ein Holzsichtschutzzaun trennt unser Grundstück von dem des älteren Nachbar. Der ist von dem Neubau nicht so begeistert, das habe ich ihm angesehen, als ich gefragt habe, ob die Regenrinne in auf ihren Grund ragen darf.
Wir haben dahingehend einen Kompromiss gefunden und am Dienstag kommt ein Spengler und montiert eine neue Regenrinne.
Der Gartenschuppen ist ein Anbau an eine ebenfalls erneuerte Terrasse mit Überdachung, alles mit dem Wohnhaus angebunden.
Die Dachneigung hat 22 Grad und ist an der Grundstücksgrenze etwa 2,20m hoch, bei uns am Haus 5,10m hoch und hat eine Breite von 4,80m und eine Länge von 5,80. Gerne mache ich nachher noch ein Foto.
Das anschließende Wohngebäude des Nachbarn beginnt etwa 1m nach dem Sichtschutzzaun, mit einem Fenster, was mich immer irgendwie gestört hat, weil er uns beim Neubau immer genau beobachtet hat.
Meine Frage, mein Bedürfnis richtet sich dahin, ob der Nachbar mich nachträglich noch rechtlich belangen kann oder etwas einfordern kann?
Vom Bau her entspricht eigentlich alles der bayrischen Norm, denke ich und ist ja genehmigungsfrei und es ist ja sowieso mein Grund auf dem ich machen kann, was ich möchte.
Oder ist da etwas das ich beachten muss oder sollte, um nicht wieder einen Nachbarschaftsstreit zu haben?
Es wäre toll, wenn ihr da noch weitere Informationen für mich hättet und gerne liefere ich auch noch weitere Infos, wenn noch etwas unklar ist.
Habt vielen Dank, Justin.