Ist die Nachrüstung einer Rückstauklappe auch ohne Keller sinnvoll oder unter Umständen sogar gefährlich?

  • Hallo Community,

    Im Zusammenhang mit einem Versicherungswechsel ist es bei uns in Bezug auf die Elementarschadendeckung zu Unklarheiten gekommen. Und zwar geht es konkret um die Sinnhaftigkeit, im konkreten Fall eine Rückstauklappe nachzurüsten.

    Folgende Ausgangssituation:

    Einfamilienhaus, ebenerdig, nicht unterkellert, Hausunterkante ca. 50 cm oberhalb der Rückstauebene, 160mm Abflussrohr für häusliche Abwässer und Regenwasser, Zulauf des Fallrohres vor der möglichen Einbaustelle (Revisionsöffnung, im 63 cm Schacht).

    Jetzt zur Fragestellung, die sich daraus ergeben hat, dass der Versicherer in den Bedingungen Rückstauschäden ausschließt, wenn keine funktionierende Rückstauklappe verbaut ist und auch nach Rückfrage exakt bei dieser Formulierung bleibt.

    Ist unter der den gegebenen Umständen überhaupt ein Gebäudeschaden durch rückgestautes Wasser technisch möglich?

    Meine Überlegung ist dabei die, dass der tiefste mögliche Austrittspunkt für rückgestautes Wasser der obere Rand der Toilette ist, also noch einmal weitere 50 cm über der Rückstauebene. Bis es dort aber austreten kann, müsste nach meinem physikalischen Verständnis das Haus doch längstens durch von außen eindringendes Wasser überflutet sein. Das wäre demnach zunächst ein Überschwemmungsschaden, ab dem Austritt aus der Toilette bestenfalls sogenanntes " Mischwasser", jedoch zu keinem Zeitpunkt ein reiner Rückstauschaden. Liege ich da richtig?

    Hinzu kommt noch der Gedanke, ob man sich ggf. durch den Einbau der Klappe an der vorgesehenen Stelle sogar ein Eigentor schießt. Denn bisher konnten die Abwasser an dieser Stelle ungehindert abfließen, das Regenwasser hat das Rohr stets gereinigt. Wenn nun dort durch die Rückstauklappe (geplant ist das Modell Adeva Easy Safe 160 R) plötzlich ein Hindernis entsteht, an dem bei Normalbetrieb bereits eine Verengung geschaffen wird, an der nicht nur Fäkalien hängen bleiben können, wird ja die ganze Abflussdynamik verändert. Kommen nun bei einem Unwetter Unmengen von Regenwasser, die an der künstlichen Verengung eventuell selbst dann nicht regulär abfließen können, wenn die Klappe mangels Gegendruck einwandfrei öffnet, schafft man sich dadurch doch unter Umständen einen hausgemachten Rückstau, oder? Und die dann ja theoretisch leistungspflichtige Versicherung lehnt dann voraussichtlich mit der Begründung ab, dass die Klappe an der falschen Stelle verbaut war, weil sie hausseitig vor dem Zulauf des Regenfallrohres hätte sein müssen.

    Sind meine Bedenken berechtigt???

    Bin für eine zuverlässige Rückmeldung sehr dankbar!!!

  • SO ein Quatsch ;)


    1: Eine Rückstauklappe ist nur dann notwendig, wenn die Rückstauebene höher liegt als der tiefste angeschlossene Abwasseranschluss.

    Als Abgrenzungpunkt gilt meist der Übergabeschacht von Privat auf öffentlich.

    2. Die Rückstausicherung (Klappe) darf nur das absichern was "würdig" ist, abgesichert zu werden.

    d.h. wenn dein WC unter der Rückstaueben liegt, darf nur diese per Rückstausicherung dagegen abgesichert werden.

    Alles andere ist weder DIN Konform noch schlau.

    3. Eine Rückstausicherung mit Fäkalienanteil, darf nicht mit "schwimmenden" Klappen abgesichert werden.

    Fäkalienhaltiges Abwasser kann nur mit einer elektrisch betriebenen Absperrklappe abgesichert werden.

    Diese hat einen sehr hohen Platzbedarf und bedarf viel Wartung.


    Was ist für deine Versicherung ein Rückstau? und ab wann ist es ein Schadenswürdiges Ereignis?

    Sollte aus welchen gründen auch immer ein Hauptanschluss verstopfen, kann es auch zu einem schadensträchigen Rückstau kommen. Da würde nicht mal eine Rückstauklappe helfen. Wenn diese noch falsch in den Mischwasserkanal eingebunden ist, kan ndie Klappe ein erhöhtes Schadensbild verursachen.

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  • Danke Chieff,

    das bestätigt meine ursprüngliche Vermutung, dass das Wasser bei einem Rückstau dann im Gebäude nicht höher steigen kann als die von dir beschriebene Rückstauebene.

    Was man bei der Verstopfung des Hauptabflusses ja selbst steuern kann, ist der Zufluss von selbst produzierten Abwassern, Toilette, Dusche, usw. Und was das Wasser aus dem Fallrohr angeht, hilft im Zweifelsfall wahrscheinlich nur dieses zu kappen, so dass das Regenwasser nicht mehr in die nicht mehr funktionierende Abwasserleitung fließt... :P :rb:

  • Zitat

    Und was das Wasser aus dem Fallrohr angeht, hilft im Zweifelsfall wahrscheinlich nur dieses zu kappen, so dass das Regenwasser nicht mehr in die nicht mehr funktionierende Abwasserleitung fließt..

    Dann statt Kappen des Regenwasserfallrohrs besser das hier:


    LORO-X Hochleistungs-Sicherheitsüberlauf (HSÜ) für Fallleitungen
    Der neue LORO-X Hochleistungs-Sicherheitsüberlauf (HSÜ) in Verbindung mit einem LORO-X Regenstandrohr bietet einen erhöhten Schutz vor Rückstau aus der…
    www.loro.de

  • Hallo Eric,


    Danke für den Tipp!

    Dann kann ich ja die Säge im Werkzeugkasten lassen.

    Ich werde mich dann mal ausgiebig mit der von dir beschriebenen Alternative von LORO-X beschäftigen.

  • Grundsätzlich werden nur die Entwässerungsgegenstände gegen Rückstau gesichert, die unterhalb der Rückstauebene liegen. Alles, was oberhalb liegt, soll auch im Rückstaufall frei abfließen können.


    Falls dein Haus tatsächlich komplett oberhalb der Rückstauebene liegt, brauchst du auch keine Rückstausicherung. Ich persönlich würde den Hinweis der Versicherung gepflegt ignorieren, weil ich keine Schäden durch Rückstau befürchten würde. Dieses Einzelrisiko aus dem Vertrag zu nehmen, um die Prämie zu senken, wird vermutlich an der Unflexibilität der Versicherungsgesellschaft scheitern.

  • Ist unter der den gegebenen Umständen überhaupt ein Gebäudeschaden durch rückgestautes Wasser technisch möglich?

    nein

    Das wäre demnach zunächst ein Überschwemmungsschaden, ab dem Austritt aus der Toilette bestenfalls sogenanntes " Mischwasser", jedoch zu keinem Zeitpunkt ein reiner Rückstauschaden. Liege ich da richtig?

    ja


    Off-Topic:

    Dann statt Kappen des Regenwasserfallrohrs besser das hier:


    https://www.loro.de/produktfin…androhre/stahl-rund-hsue/

    Der / die / das Urheber dieses Werbetextes für ein sicher hilfreiches und an sich gutes Produkt, hat aber die DIN 1986-100 nicht richtig verstanden: Die Dimensionierung von Regenentwässerungen hat nach meinem Verständnis immer genau so zu erfolgen, dass die "Bemessungsregenspende" sicher abgeführt werden kann. Der darüber erheblich hinausgehende "Jahrhundertregen" muss und soll überhaupt nicht über die Kanalisation abgeleitet werden, sondern zu derer Entlastung auf eine überflutbare Fläche des zu entwässernden Grundstücks. Damit passiert genau das, was das beworbene Produkt im Wirkungsfall auch tut. Kurz: Das Produkt an sich ist gut und dürfte auch funktionieren, die Herleitung für den Bedarf ist aber falsch bzw. beschreibt einen vermeintlichen "Planungs- oder Ausführungsfehler", der genau genommen keiner ist, denn die Regenrinne darf bei einem Jahrhundertregen "überlaufen", das Grundstück überflutet werden. Und Regen- und Schmutzwasserentwässerung sind innerhalb des Gebäudes immer getrennt zu führen!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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