Hallo Community,
Im Zusammenhang mit einem Versicherungswechsel ist es bei uns in Bezug auf die Elementarschadendeckung zu Unklarheiten gekommen. Und zwar geht es konkret um die Sinnhaftigkeit, im konkreten Fall eine Rückstauklappe nachzurüsten.
Folgende Ausgangssituation:
Einfamilienhaus, ebenerdig, nicht unterkellert, Hausunterkante ca. 50 cm oberhalb der Rückstauebene, 160mm Abflussrohr für häusliche Abwässer und Regenwasser, Zulauf des Fallrohres vor der möglichen Einbaustelle (Revisionsöffnung, im 63 cm Schacht).
Jetzt zur Fragestellung, die sich daraus ergeben hat, dass der Versicherer in den Bedingungen Rückstauschäden ausschließt, wenn keine funktionierende Rückstauklappe verbaut ist und auch nach Rückfrage exakt bei dieser Formulierung bleibt.
Ist unter der den gegebenen Umständen überhaupt ein Gebäudeschaden durch rückgestautes Wasser technisch möglich?
Meine Überlegung ist dabei die, dass der tiefste mögliche Austrittspunkt für rückgestautes Wasser der obere Rand der Toilette ist, also noch einmal weitere 50 cm über der Rückstauebene. Bis es dort aber austreten kann, müsste nach meinem physikalischen Verständnis das Haus doch längstens durch von außen eindringendes Wasser überflutet sein. Das wäre demnach zunächst ein Überschwemmungsschaden, ab dem Austritt aus der Toilette bestenfalls sogenanntes " Mischwasser", jedoch zu keinem Zeitpunkt ein reiner Rückstauschaden. Liege ich da richtig?
Hinzu kommt noch der Gedanke, ob man sich ggf. durch den Einbau der Klappe an der vorgesehenen Stelle sogar ein Eigentor schießt. Denn bisher konnten die Abwasser an dieser Stelle ungehindert abfließen, das Regenwasser hat das Rohr stets gereinigt. Wenn nun dort durch die Rückstauklappe (geplant ist das Modell Adeva Easy Safe 160 R) plötzlich ein Hindernis entsteht, an dem bei Normalbetrieb bereits eine Verengung geschaffen wird, an der nicht nur Fäkalien hängen bleiben können, wird ja die ganze Abflussdynamik verändert. Kommen nun bei einem Unwetter Unmengen von Regenwasser, die an der künstlichen Verengung eventuell selbst dann nicht regulär abfließen können, wenn die Klappe mangels Gegendruck einwandfrei öffnet, schafft man sich dadurch doch unter Umständen einen hausgemachten Rückstau, oder? Und die dann ja theoretisch leistungspflichtige Versicherung lehnt dann voraussichtlich mit der Begründung ab, dass die Klappe an der falschen Stelle verbaut war, weil sie hausseitig vor dem Zulauf des Regenfallrohres hätte sein müssen.
Sind meine Bedenken berechtigt???
Bin für eine zuverlässige Rückmeldung sehr dankbar!!!