Kein neuer BAU-TÜV? DIN Entwurf 94681


  • Pressestimmen dazu (u.a.):


    Neue DIN-Norm Gebäude TÜV: Steigen die Mieten jetzt noch weiter?
    Geht es nach dem Deutschen Institut für Normung, sollen Eigentümer bald 250 Sicherheitsprüfungen durchführen. Die Kosten fielen dann den Mietern zulasten.
    www.berliner-zeitung.de


    und Google findet noch viel mehr.


    Ich weiß nicht was sich das DIN dabei gedacht hat, vielleicht eine ABM, aber wenn man nur einen "Leitfaden" herausgeben möchte, dann muss man den nicht in eine "Norm" gießen. So bekommt das einen faden Beigeschmack, denn wenn man vereinfachen möchte. dann soll man alle Normen in denen (angeblich) die Anforderungen bereits stehen, auch ersatzlos streichen. Stattdessen eine Art Zusammenfassung in eine neue Norm zu packen ist sinnfrei.

    Es regt sich zwar Widerstand, und ein paar Politiker regen sich auf, aber es würde mich nicht wundern, wenn diese Norm am Ende auch finalisiert, und irgendwann durch die Hintertür dann doch eine Verpflichtung daraus wird. Daran ändern auch die Beschwichtigungen des DIN nichts.

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  • R.B.

    Hat den Titel des Themas von „Neuer BAU-TÜV? DIN Entwurf 94681“ zu „Kein neuer BAU-TÜV? DIN Entwurf 94681“ geändert.
  • vielleicht eine ABM

    für diese "vom Arbeitsausschuss NA 041-04-02 AA "Facility Management" (keine Ahnung wer da treibend ist)

    könnte sein, daß da jemand seine Kostenstruktur verbessern/verschleiern möchte?

    und hinterher können sich dann Alle über überbordende staatliche Bürolratie beklagen.

    22.04.1945 die amerikanischen Truppen erreichten bei Wetterfeld einen der Todesmärsche

    von Flossenbürg nach Dachau und befreiten 3000 - 4000 Überlebende von ehemals 10000

    23.04.1945 Befreiung der zum Sterben zurück Gelassenden, im Flossenbürger Stammlager

  • Es geht nach dem Bericht nicht um das "Bauen", also die erstmalige Errichtung, von Gebäuden, sondern um ein für die Nutzung sicheres Betreiben von Gebäuden. Insofern kann es schon allein deswegen "das Bauen" nicht teurer werden, wenn es nur um die Zusammenfassung bestehender Regelwerke gibt.


    Eine entsprechende Handreichung für Hausmeister insbesondere von Wohnimmobilien wäre grundsätzlich schon hilfreich, aber ob es dafür eine neue Norm braucht? Etwas Denken bei der Arbeit würde ausreichen - vielleicht wäre eine gewerkeübergreifende Ausbildung zum "Hausmeister" ganz nützlich? Bisher können die bestenfalls ein Gewerk mittelmäßig und alle anderen überhaupt nicht. Da ist noch Luft nach oben!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Etwas Denken bei der Arbeit würde ausreichen - vielleicht wäre eine gewerkeübergreifende Ausbildung zum "Hausmeister" ganz nützlich?

    Erstere müsste gefordert und bezahlt werden. obs Gehalt für den Erwerb der Din reicht

    Für Zweiteres hat man man schon mit neuerer Berufsbezeichnung "Facility-Manager" erledigt erschlagen :)

    22.04.1945 die amerikanischen Truppen erreichten bei Wetterfeld einen der Todesmärsche

    von Flossenbürg nach Dachau und befreiten 3000 - 4000 Überlebende von ehemals 10000

    23.04.1945 Befreiung der zum Sterben zurück Gelassenden, im Flossenbürger Stammlager

  • Wenn das DIN der Meinung ist, dass hier Nachholbedarf besteht, dann kann es gerne einen Leitfaden schreiben und diesen kostenfrei veröffentlichen. Ich könnte mir vorstellen, dass so ein Leitfaden schon hilfreich wäre, auch für Fachleute die ja meist nur wenige Normen im Blick haben.


    Packt man das hingegen in eine Norm, denn bringt man einen Stein in´s Rollen, denn jede Norm entwickelt mit der Zeit ein Eigenleben (Teile werden modifiziert, ergänzt usw.). Am Ende steht dann alle x Jahre ein "Gebäudeinspektor" vor der Tür der auf meine Kosten überprüft, ob alles nach "Norm" ist und seine Ordnung hat. Mit dem Argument "sicherheitsrelevant" lässt sich da einiges veranstalten. Eine Feuerstättenschau (als Beispiel) wird ja auch nur durchgeführt weil eine Feuerungsanlage sicherheitsrelevant ist, warum also nicht gleich noch Dachrinnen, Türen, Garagentor oder was weiß ich kontrollieren?

    Die Erfahrung zeigt doch, wenn erst einmal die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, dann werden diese irgendwann auch genutzt.

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  • Im Bereich öffentlich begehbarer Verkehrsflächen hat der Besitzer eine Verkehrssicherungspflicht. Die Wege um ein und in einem Mehrfamilienhaus gehören dazu. (Die Außenanlagen eines EFH ebenfalls, sofern nicht eingezäunt und verschlossen.) Der Besitzer eines MFH muss also sicherstellen, dass Bewohner und Besucher keinen Gefahren ausgesetzt sind. Sei es die zu niedrige Brüstung, das überkletterbare Geländer, der zu große Abstand der Geländerstäbe, der lose Dachziegel, die Stolperkante auf der Zuwegung, die zu geringe Kopffreiheit im Kellerabgang, der durchgerostete Ständer für die Wäscheleine im Garten, nicht zu öffnende Treppenhausfenster, zu schmale Fluchtwege, defekte Beleuchtung, nicht eingehaltene Prüfintervalle von Sicherheitseinrichtungen, mangelhafter Berührungsschutz der Elektroinstallation, …


    … um nur ein paar wenige Dinge aufzuzählen. Die Informationen, was alles zu beachten ist, verteilen sich auf diverse Normen und Vorschriften, kaum ein Hausbesitzer hat da den Durchblick, den meisten ist gar nicht bewusst, dass sie in der Pflicht sind.


    Eine Zusammenfassung, die als Leitfaden und Handlungsempfehlung herangezogen werden kann, ist mir bisher nicht bekannt. Ohne den Normentwurf gelesen zu haben, halte ich das grundsätzlich für eine gute Sache, die bestehenden Anforderungen gebündelt darzustellen.

  • Es geht nach dem Bericht nicht um das "Bauen", also die erstmalige Errichtung, von Gebäuden, sondern um ein für die Nutzung sicheres Betreiben von Gebäuden. Insofern kann es schon allein deswegen "das Bauen" nicht teurer werden, wenn es nur um die Zusammenfassung bestehender Regelwerke gibt.


    Eine entsprechende Handreichung für Hausmeister insbesondere von Wohnimmobilien wäre grundsätzlich schon hilfreich, aber ob es dafür eine neue Norm braucht? Etwas Denken bei der Arbeit würde ausreichen - vielleicht wäre eine gewerkeübergreifende Ausbildung zum "Hausmeister" ganz nützlich? Bisher können die bestenfalls ein Gewerk mittelmäßig und alle anderen überhaupt nicht. Da ist noch Luft nach oben!

    Mit anderen Worten, es wird das, was es in Form der RÜV für öffentliche Gebäude schon länger gibt, auch auf Wohnhäuser übertragen und was es auf freiwilliger Basis schon länger im Angebot entsprechender Institutionen gibt.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • In diesem Artikel liest es sich auch deutlich differenzierter. Dem DIN geht es nach eigener Aussage wohl "nur" darum, bereits bestehende Vorschriften zu bündeln und zusammenzufassen. Nach Aussage des DIN werden durch die neue Norm keine neuen Vorschriften "kreiert", sondern, wie gesagt, nur bestehende Vorschriften zusammengefasst.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Warum sollte der DIN keine DIN rausdrücken? Das ist ihr Geschäft... noch... damit verdienen die Geld.

    Warum also ein Index für teures Geld produzieren wo drin steht wo was zu finden ist, wenn man damit auch Geld verdienen kann.

    Grüße an die Elektrobranche. :face_with_tongue:

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

    Stemm dich in den Wind, verlier nicht dein Gesicht, Viele werden fallen, doch Wir ganz sicher nicht

  • Dem DIN geht es nach eigener Aussage wohl "nur" darum, bereits bestehende Vorschriften zu bündeln und zusammenzufassen. Nach Aussage des DIN werden durch die neue Norm keine neuen Vorschriften "kreiert", sondern, wie gesagt, nur bestehende Vorschriften zusammengefasst.

    Was das DIN heute sagt und was man später daraus macht, muss nicht zwangsläufig gleich sein. Ist wie bei Politikern, heute A, morgen B, und übermorgen kann man sich an nichts mehr erinnern. Wie gesagt, man kann gerne einen Leitfaden machen, es braucht dafür aber keine "Norm".

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  • Was das DIN heute sagt und was man später daraus macht, muss nicht zwangsläufig gleich sein. Ist wie bei Politikern, heute A, morgen B, und übermorgen kann man sich an nichts mehr erinnern. Wie gesagt, man kann gerne einen Leitfaden machen, es braucht dafür aber keine "Norm".

    Was daraus wird, liegt dann aber in der Hand der Anwender und hat nichts damit zu tun, ob es sich um eine Norm, einen Leitfaden oder was auch immer handelt.

    Ansonsten ist eine Norm doch qua Definition nichts anderes als ein Leitfaden, ich zitiere mal aus Wikipedia:

    Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen, deren Beachtung und Anwendung jedermann freisteht. Norman an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit.

    Normen können durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Gesetz- oder Verordnungsgebers oder durch Verträge, in denen ihre Einhaltung vereinbart wurde, verbindlich werden. Sie dienen häufig der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes "Stand der Technik", und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung.

    Niemand kann Dich zwingen, eine Norm, die Dir nicht gefällt oder die Du für unnötig hältst, anzuwenden. Außer, der Gesetzgeber erlässt Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die die Anwendung fordern oder Du bist vertragliche Verpflichtungen eingegangen, die die Anwendung fordern. Aber vor allem auch im ersten Fall ist es möglich, von Normen abzuweichen. Mache ich in der Tragwerksplanung tatsächlich auch ab und an mal. Man muss dann nur gut begründen können, warum man von den "anerkannten Regeln der Technik" abgewichen ist, vor allem, wenn es doch zu einem Schaden kommt. Wenn man weiß, was man tut, ist das aber in der Regeln kein Problem.


    Um auf E DIN 94681 zurückzukommen, so handelt es sich hierbei, nach meinem Verständnis, um eine Zusammenfassung bereits bestehender Vorschriften in einem Dokument, das dazu dienen soll, die Überwachung dieser Vorschriften zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Solange der Gesetzgeber nicht auf die Idee kommt, die Anwendung der Norm verbindlich zu machen, handelt es sich um eine Empfehlung, also einen Leitfaden. Ist zitiere mal Auszugsweise, was die Norm Hinsichtlich der Verkehrssicherheitsüberprüfung zum Themenkomplex "Konstruktion und Standsicherheit" vorschlägt:

    Zitat von E DIN 94681, 6.2

    1. Konstruktion und Standsicherheit - Sichtprüfung

    Hier wird die Verkehrssicherheitsprüfung aller Bauteile, die der Gefahrengruppe Konstruktion und Standsicherheit zugeordnet sind, berücksichtigt.

    1.1 Dachdeckung, Dachrandabdeckung, Dacheinfassung, Dachgauben (Steildach)

    • Ist die Dacheindeckung vollständig (z. B. fehlende Ziegel) und unbeschädigt, sodass diese kein offensichtliches Risiko darstellt?
    • Ist die Befestigung der Dacheindeckung noch funktionstüchtig (lose Ziegel/Dachfenster)?
    • Sind Metall An- und Abschlüsse sicher befestigt?
    • Sind Schneefanggitter über Verkehrsflächen (ab 45 Grad) in schneereichen Regionen vorhanden?
    • Sind Tritte und Wege für Dachbegehungen augenscheinlich standsicher und unbeschädigt, sodass diese kein offensichtliches Risiko darstellen?
    • Sind Dachrinnen und Fallrohre sicher befestigt?
    • Sind Kamine/Schornsteine ohne erkennbar Schäden (Standsicherheit, Abplatzungen, Risse)?

    [...]

    Wenn man sich das durchliest, kann das meiste davon tatsächlich vom Hausbesitzer selbst erledigt werden, dass muss man nicht an irgendwelche Sachverständigen delegieren. Vieles davon muss eigentlich auch nur einmal gemacht werden, z. B. die Überprüfung ob Geländer- oder Brüstungshöhen ausreichend sind. Ändert sich ja nichts mehr daran, wenn es keine baulichen Änderungen gibt.

    Insgesamt liest sich der Normentwurf jetzt nicht wie ein Monsterwerk. Da kenne ich wesentlich schwieriger zu lesende Normen. Viele Punkte fallen meiner Meinung nach nur bei der Erstanwendung der Norm an, danach kann man sie ja für ja abhaken, wenn es keine bauliche Änderungen gab. Und das allermeiste kann man tatsächlich selbst überprüfen. Allenfalls bei den Sichtprüfungen auf dem Dach könnte es ggf. schwierig werden, wenn man es vom Boden aus nicht klar erkennen kann und sich nicht selbst aufs Dach traut. Sinnvoll sind aber auch diese vorgeschlagenen Prüfpunkte, wenn nicht der Schornsteinfeger beim nächsten Kehreinsatz vom Dach purzeln soll...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Also ist es eine Textsammlung zum Thema:

    "Verkehrssicherungspflicht - was muss ich tun?"

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Nein, ein Leitfaden, wie man die Prüfungen zur Feststellung der Verkehrssicherheit standardisiert ausführt.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Die sollen das gefälligst als Leitfaden heraus bringen und nicht als Norm. Es stünde dem Verein gut mal etwas kostenlos anzubieten, statt als geldgierige Krake wahrgenommen zu werden. Diese Norm... äh... Leitfaden soll 120 Ocken kosten. Ja spinnen die denn?

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...