"Meine Güte" muss da wohl durch einige Gehirnwindungen der Beteiligte in den letzten Jahren gesaust sein.
Vor 15 Jahren hat da jemand in Brandenburg ein Grundstück per Amtlicher Versteigerung erworben. Das war 2010
Zwei Jahre später war das Grundstück bebaut und bewohnt.
Ein schreiben des Amtsgerichtes macht die Versteigerung rückgängig, da sich der Eigentümer gemeldet hat und sein Grundstück wieder haben will.
(Amtsfehler bei der Suche nach Nachfahren oder ähnlichem).
Damit begann eine Serie von Gerichtsterminen und Entscheidungen die selbst mir die Haare zu Berge stehen lassen.
Gefordert wird, Herrausgabe des Grundstückes, Auszug aus dem Haus und Abriss des Gebäudes auf eigene Kosten der damaligen Käufer.
13 Jahre Ungewissheit über bleiben, behalten oder Totalverlust.
Ich frag mich in dem Fall schon sehr, ob da in den Gerichten noch Menschen sitzen oder ob hier schon Roboter oder KI die seit langem tätig sind.
Ich verstehe dass der Eigentümer der Grundstücks auf sein Eigentum pocht, verstehe aber nicht was an genau diesem Grundstück so toll ist, um sich da 15 Jahre damit zu beschäftigen mit Gericht und Anwalt und co. Welche Wertanlage rechtfertigt so einen Aufwand es zu erhalten?
Für mich sind aber eher die Urteile die hir gefällt wurden viel grausiger. Recht bekommen und recht haben, sind hier sehr deutlich auseinander gedriftet.
Es brauchte also nun ein Urteil des BHG um den Fall einigermaßen in die geordneten Bahnen zu bekommen.
Ein Ende ist dadurch aber noch nicht in Sicht....
Na dann mal viel Spaß beim lesen