Drainage während der Bauphase

  • Hi,


    wir bauen gerade ein Einfamilienhaus als Massivneubau und haben vor Baubeginn Erdbohrungen durchgeführt. Dabei haben wir festgestellt, dass der Boden einen hohen Lehmanteil hat. Aufgrund dieses Lehmbodens haben wir ein vergleichsweise hohes Oberflächenwasser – oder ein niedriges, je nach Betrachtungsweise. Die Beschaffenheit ist daher bekannt.


    Aktuell planem wir die Streifenfundamente, und unser Bauunternehmer überlegt, direkt eine Drainage zu verlegen. Eine Drainage hätten wir ohnehin später nah um das Fundament sowie im Garten zusätzlich vorgesehen. Der Bauunternehmer schlägt nun vor, sie bereits jetzt direkt am Fundament zu platzieren, um in der Bauphase die hohe Feuchtigkeit und den matschigen Boden besser in den Griff zu bekommen. Da momentan in der Bauphase der Fundamente bzw. Gründung kein ausreichendes Gefälle hergestellt werden kann, würde die Drainage zunächst nur eingelegt, und mit einer Pumpe betrieben werden. Sobald die Pumpe abgeklemmt wird, könnte sie an die Revisionsschächte angeschlossen werden. Ob sie dann etwas bringt und ein korrektes Fliesgefälle hat, kann man uns nicht beantworten, sie wird eben nur für die Bauphase bzw. die Überbrückung und Trockenlegung eingebaut.


    Nun stellt sich mir die Frage: Sollte diese "provisorische" Bau-Drainage dauerhaft am Fundament verbleiben und/oder als Hauptdrainage zu fungieren, unabhängig davon, wie wirksam sie ist? Oder wäre es besser, zusätzlich – wie ursprünglich geplant – eine saubere Drainage mit Gefälle in einem Abstand von etwa 1 bis 1,5 Metern vom Fundament zu verlegen, um das Wasser weiter vom Haus wegzuleiten? Diese würde vermutlich die Sicherheit der Funktion sicherstellen.


    Ich bin unsicher, welcher Ansatz langfristig die beste Lösung ist und wie man vorgeht, und freue mich über eure Meinungen und Erfahrungen!


    Herzlichen Dank

  • Welchen Nutzen soll denn die spätere "Hauptdrainage" bringen und wohin soll sie entwässern?


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  • Welchen Nutzen soll denn die spätere "Hauptdrainage" bringen und wohin soll sie entwässern?

    Die Hauptdrainage hat das Ziel, um das Stauwasser, welches sich durch den lehmhaltigen Boden bildet, abzusenken. Die Grundwasserspiegel lägen laut Erdbohrbericht tiefer. Die Drainage wird in die Regenwasser-Revisionsschächte abgeleitet.

    • Gibt es für die Gründung des Gebäudes ein Bodengutachten?
    • Was steht darin als Empfehlung:
    1. zur Gründung?
    2. zur Abdichtung?
    3. zum Bauablauf allgemein?
    • Ist eine lokale Grundwasserabsenkung für die Bauphase und später für den Bestand genehmigungsfähig und genehmigt?
    • Wohin darf das Drainagewasser abgeleitet werden?
    • Weshalb baut man im Jahre 2025 überhaupt noch mit einer Drainage?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    • Gibt es für die Gründung des Gebäudes ein Bodengutachten?
    • Was steht darin als Empfehlung:
    1. zur Gründung?
    2. zur Abdichtung?
    3. zum Bauablauf allgemein?
    • Ist eine lokale Grundwasserabsenkung für die Bauphase und später für den Bestand genehmigungsfähig und genehmigt?
    • Wohin darf das Drainagewasser abgeleitet werden?
    • Weshalb baut man im Jahre 2025 überhaupt noch mit einer Drainage?


    Ja, es liegt ein Bodengutachten vor. Allerdings enthält es keine spezifischen Empfehlungen zur Gründung, da es sich lediglich um die Bohrproben und das Schichtenverzeichnis handelt, die von Statikern und Bauunternehmen für die Planung genutzt wurden. Im Gespräch wurde jedoch eine Drainage nach DIN 4095 empfohlen.

    Nach meinem Kenntnisstand ist für die Grundwasserabsenkung keine Genehmigung erforderlich. Die Einleitung des Drainagewassers wurde mit dem Bauamt abgestimmt und kann über die Revisionsschächte in die Regenwasserkanalisation erfolgen.

    Ich freue mich über Tipps, wie man 2025 möglichst ohne Drainage bauen kann. Genau deshalb bin ich hier – um dazuzulernen.

  • Ja, es liegt ein Bodengutachten vor. Allerdings enthält es keine spezifischen Empfehlungen zur Gründung, da es sich lediglich um die Bohrproben und das Schichtenverzeichnis handelt, die von Statikern und Bauunternehmen für die Planung genutzt wurden.

    Bodengutachten ohne Empfehlungen zu Gründung und Abdichtung? Dafür bestellt man die doch! Sehr eigenartig!


    Bei planenden Bauunternehmen wundere ich als Architekt ja immer ein wenig, aber das liegt vermutlich nur daran, dass ich selbst keine Bauleistungen anbiete.

    Im Gespräch wurde jedoch eine Drainage nach DIN 4095 empfohlen.

    Und die ist örtlich zulässig?

    Nach meinem Kenntnisstand ist für die Grundwasserabsenkung keine Genehmigung erforderlich.

    Nach meinen Erfahrungen in Berlin, NRW und Bayern ist diese dort überall erforderlich gewesen.

    Die Einleitung des Drainagewassers wurde mit dem Bauamt abgestimmt und kann über die Revisionsschächte in die Regenwasserkanalisation erfolgen.

    Dass Bauämter auch gleich in Personalunion die untere Wasserbehörde sind, ist mir noch nie untergekommen, aber ich habe auch noch nie Niedersachen geplant / gebaut. Und dass die einer dauerhaften Ableitung über die Regenwasserkanalisation zustimmen, überrascht zumindest.

    Ich freue mich über Tipps, wie man 2025 möglichst ohne Drainage bauen kann. Genau deshalb bin ich hier – um dazuzulernen.

    Mit passendem Verbau und einem WU-Keller!?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Grundwasserabsenkung für die Bauphase [...] genehmigt?

    Falls es sich bei der vermeintlichen Grundwasserabsenkung um eine offene Wasserhaltung zur Ableitung von Tagwässern handelt, dürfte eine Einleiterlaubnis des Kanalnetzbetreibers ausreichen.

  • Aktuell planem wir die Streifenfundamente

    Sollte das nicht besser der Tragwerksplaner, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bodenmechaniker, tun? Letzterer sollte auch Angaben zu einem eventuell erforderlichen Bodenaustausch machen.


    Sollte diese "provisorische" Bau-Drainage dauerhaft am Fundament verbleiben und/oder als Hauptdrainage zu fungieren, unabhängig davon, wie wirksam sie ist?

    Warum würdest du eine unwirksame Drainage betreiben wollen?


    Wie Skeptiker schon schrub, bei einer korrekt ausgeführten, auf den Lastfall abgestimmten Abdichtung ist eine Drainage regelmäßig nicht erforderlich. Außerdem wird die Einleitung von Dränwasser in die öffentliche Kanalisation von den Kanalnetzbetreibern regelmäßig nicht gestattet.

  • Vielen Dank für eure Antworten und die wertvollen Hinweise! Sorry für meine unpräzise Wortwahl. Selbstverständlich wurden die Streifenfundamente vom Tragwerksplaner und Bauunternehmer geplant. Mit meiner Formulierung meinte ich lediglich, dass die bauverantwortlichen Fachleute derzeit die zeitliche Durchführung planen – nicht, dass ich dies selbst übernehme.


    Zudem habe ich gerade nochmals überprüft, ob die Einleitung des Drainagewassers in die Regenwasserkanalisation zulässig ist, ist in unserem Fall tatsächlich erlaubt.


    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Die wesentlichen Punkte wurden ja schon geschrieben.

    Nach Lesen des Eingangsposts hatte ich das Gefühl, dass:

    Der Bauherr wünscht die Drainage.

    Super, bringt zusätzliches Geld.

    Bauherr weiß eh nicht, was er braucht und was die Drainage (nicht) bringt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Was man bei den Überlegungen für/gegen eine Drainage im Hinterkopf behalten sollte, das Thema "Wartung". Ich habe das Gefühl, das wird meist ausgeblendet. Diese regelmäßigen Betriebskosten sollte man nicht unterschätzen, regelmäßiges Spülen und kontrollieren (Kamera) gibt es nicht gratis. Je nach Bodenverhältnissen so alle 2-4 Jahre Wartungskosten, das summiert sich über die Zeit. Sollte die Drainage dennoch irgendwann versagen, dann hat man ein (teures) Problem.


    Ich freue mich über Tipps, wie man 2025 möglichst ohne Drainage bauen kann. Genau deshalb bin ich hier – um dazuzulernen.


    Brüderchen hat sich damals (vor über 20 Jahren) für eine WW entschieden, und die Entscheidung bisher noch nicht bereut. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat er zusätzlich noch von außen abgedichtet, weil der Keller, entgegen der ursprünglichen Planung, dann noch wärmegedämmt wurde. Das ist aber schon so lange her, da weiß ich die Details auch nicht mehr. Egal wie, ich würde meinen Planern das als Hausaufgabe geben, sprich Alternativen nicht nur in Erwägung ziehen, sondern auch detaillierter (inkl. Kosten) planen. Dann kann man als Bauherr immer noch seine Entscheidung treffen, und zwar basierend auf Zahlen.

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    .

  • Bodengutachten ohne Empfehlungen zu Gründung und Abdichtung? Dafür bestellt man die doch! Sehr eigenartig!

    Nein, was Du meinst ist ein "Baugrund- und Gründungsgutachten"; darin werden auch Angaben zur Gründung gemacht. Es ist aber in der Tat das "gängige" Gutachten, das vor dem Baubeginn erstellt wird. Grundsätzlich wäre aber auch Denkbar, das nur ein "Baugrundgutachten" bestellt wurde, um die Beschaffenheit des Bodens zu kennen, ohne aber Aussagen zur möglichen Ausbildung der Gründung zu beinhalten. Unnötig, aber denkbar...

    Ist eine lokale Grundwasserabsenkung für die Bauphase und später für den Bestand genehmigungsfähig und genehmigt?
    Wohin darf das Drainagewasser abgeleitet werden?

    Ich glaube nicht, dass es Madwursd um eine "Grundwasserabsenkung" im eigentlichen Sinn geht, da

    Die Grundwasserspiegel lägen laut Erdbohrbericht tiefer.

    So wie ich Madwursd verstehe, geht es eher um eine "offene Wasserhaltung" um während der Bauzeit anfallendes Oberflächenwasser aus der Baugrube mittels Pumpensumpf zu fassen und kontrolliert abzuleiten, um die Bodenplatte bei halbwegs trockenen Verhältnissen bauen zu können. Ich glaube hier eine Mischung aus dem Versuch des Bauunternehmers/der Planer die offene Wasserhaltung für Laien verständlich zu erklären und dem nur halben Verstehen durch den Laien zu erkennen. Denn wenn es Madwursd hier tatsächlich um die "offene Wasserhaltung" der Baugrube geht, wäre das ja keine Dränage im eigentlichen Sinn. Da würden zum drainieren des Bodens allenfalls ein "bisschen" durchlässiges Material eingebracht um das Wasser kontrolliert zum Pumpensumpf zu bekommen.

    Weshalb baut man im Jahre 2025 überhaupt noch mit einer Drainage?

    Weil es die DIN 18533-1 für den Fall von wenig wasserdurchlässigen Baugrund und dem Wunsch den Lastfall W2-E zu vermeiden, weiterhin vorsieht und konkret vorschlägt?

    Zitat von DIN 18533-1, 5.1.3.1

    Von außen drückendes Wasser kann als Grundwasser, Hochwasser oder Stauwasser einwirken.

    [...]

    c) Stauwasser

    Stauwasser im Sinne dieser Norm liegt vor, wenn auf die Abdichtung in wenig wasserdurchlässigem Baugrund Sicker- oder Schichtenwasser einwirkt.

    Bei Sickerwasser kann die Einwirkung aus drückendem Wasser durch eine funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 verhindert werden, dann liegt W1.2-E vor (siehe Bild 3). Grund- und Schichtenwasser darf nicht gedränt werden (siehe DIN 4095:1990-06, Fall c)) und wirkt auf die Abdichtung als drückendes Wasser ein.

    Zur Vermeidung von drückendem Wasser reicht es nach neuester Normung ja eben gerade nicht mehr aus, wenn die Baugrube mit leicht durchlässigen Material verfüllt wird. Es muss vielmehr auch der außerhalb der Baugrube anstehende Boden stark wasserdurchlässig mit k > 10^-4 m/s sein. Und wann hat man das schonmal? Außer in den stark sandhaltigen Böden in Norddeutschland? Bei uns jedenfalls steht regelmäßig Boden mit k < 10^-4 m/s an. Dann heißt es entweder Lastfall W2-E (mit allen zugehörigen "Problemen") oder Dränage. Normgemäß spricht bei aufstauendem Sickerwasser also auch 2025 doch nichts gegen eine Dränage, solange gewährleistet wird, dass weder Grund- nach Schichtenwasser dräniert wird.

    Wie Skeptiker schon schrub, bei einer korrekt ausgeführten, auf den Lastfall abgestimmten Abdichtung ist eine Drainage regelmäßig nicht erforderlich. Außerdem wird die Einleitung von Dränwasser in die öffentliche Kanalisation von den Kanalnetzbetreibern regelmäßig nicht gestattet.

    Sieht die DIN 18533-1 IMHO anders, außer man will auch bei aufstauendem Sickerwasser unbedingt abdichten, als ob das Gebäude im bis zur GOK anstehendem Grundwasser steht.

    Off-Topic:

    Im Brückenbau sind Dränagen bei aufstauendem Sickerwasser im Hinterfüllbereich der Widerlager das standardmäßige Mittel zur Entwässerung des Hinterfüllbereichs. Probleme mit der Zulässigkeit des Anschlusses dieser Dränage an eine Vorflut gab es in meinem Berufsleben bisher noch nie...

    Die wesentlichen Punkte wurden ja schon geschrieben.

    Nach Lesen des Eingangsposts hatte ich das Gefühl, dass:

    Der Bauherr wünscht die Drainage.

    Super, bringt zusätzliches Geld.

    Bauherr weiß eh nicht, was er braucht und was die Drainage (nicht) bringt.

    Ich glaube eher, dass hier eine nicht ausreichende Aufklärung durch Planer/Bauunternehmer gepaart mit mangelndem Verständnis eines Laien dessen, was ausgeführt werden soll vorliegt. Wenn es zur Herstellung der Streifenfundamente bzw. der Gründung allgemein tatsächlich um eine "offene Wasserhaltung" geht, würde damit ohnehin keine Dränage gebaut werden, die anschließend für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abdichtung für die Einwirkungsklasse "W1.2-E" nach DIN 18533-1 notwendig wäre.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)