Gründung auf gestörten Bodenverhältnissen

  • Hallo freundliches Forum,


    ich muss die Frage nun doch mal erörtern.

    Es geht um ein Grundstück welches vor langer langer Zeit mal zusammenlegt wurde. Aus einem vieleck hat mein ein relativ gleichschenkliges 4 Eck gemacht. Allerdings, ist auf dem dazugewonnen Grund ein Weg früher gewesen.

    In diesem Weg wurde damals so vor 60 Jahren ein öffentlicher Kanal vergraben. Der liegt dort immer noch und verrichtet seinen Dienst. Der Kommune ist die Problematik bekannt. Weshalb eine Umverlegung unumgänglich ist. So zumindest die Vermutung,

    Was aber sagt der versierte Tragwerksplaner zu dieser Konstellation.

    A) Haben wir einmal diagonal eine Störugn im Boden durch die damalige Vergrabung des Kanals auf Sole von rund 2,5-3m tiefe.

    B) ist ein überbauen eines Kanals nicht zulässig (sofern er noch funktioniert und in Betrieb ist.)

    C) In wiefern wirkt sich das auf die Gründung eines Bauwerks aus?

    D) ist es besser

    D-A) den Kanal auszubauen und dann zu verdichten? was allerdings immernoch eine Störung des Bodens bedeutet.

    D-B) den Kanal unberührt zu lassen und nur stillzulegen und zu verfüllen mit aushärtender Masse wie Beton)

    D-C) gleich auf eine Gründung zu setzten die das Problem umgeht mit einem Keller oder Pfählen.

    oder denk ich hier zu kompliziert und es bedarf garkeiner rücksichtnahme beim Bau eines Gebäudes auf diese Grundverhältnisse,

    Zur Einordnung der Gegebenheiten: Grundstücksgröße rund 1000m². Diagonaler verlauf über 1/3 der Grundfläche. (Zerschneidet das Grundstück in 2/3 zu 1/3.

    Ein Ausweichen mit dem Gebäude ist unmöglich, da man sonst an die Grenze bauen müsste zu den Nachbarn und der rest von Grund dann zur Straße und nach Norden wäre.


    Es soll ein Gefühl dafür geben wie man mit dieser Konstellation umgehen sollte, wenn die Kommune sich dann doch mal aktiv bewegt das anzugehen bzw der Bauherr die Lage durch einen aktiven Bauantrag ins rollen kommt.

    Dienstbarkeiten müssen hier nicht berücksichtigt werden.


    Danke. :bier:

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

    Stemm dich in den Wind, verlier nicht dein Gesicht, Viele werden fallen, doch Wir ganz sicher nicht

  • Ich plädiere für D-C. Wieviel Aufwand dafür zu treiben ist, verrät dir das Team aus Bodenmechaniker und Tragwerksplaner, nachdem ersterer die Baugrunduntersuchung ausgewertet hat. Im einfachsten Fall reichen zwei Eisen mehr im Fundament auf den zwei Metern, die den ehemaligen Graben überspannen. Vielleicht ergibt sich sogar, dass sich das zu erwartende Setzungsverhalten gar nicht von dem der Umgebung unterscheidet.


    Viel spannender dürfte sein, wie lange die Kommune braucht, um einen neuen Weg für das Abwasser zu finden, zu planen und umzusetzen. Bei uns sind die Kollegen grandios daran gescheitert, den Kanal an den Rand des privaten Grundstücks zu verlegen bevor der Hausbau begann, weil der Bauherr nach fast 10 Jahren des Wartens keine Geduld mehr hatte. Daraufhin wurde als Vorflut ein Provisorium errichtet (was nur wegen der besonderen örtlichen Topographie überhaupt möglich war) und in Windeseile (also in knapp zwei Jahren) anstatt der einfachen billigen eine aufwendige teure Lösung erarbeitet und umgesetzt.

  • Nur das Bauchgefühl auf Basis obiger Angaben:


    D-A ist möglich und wenn man den Graben mit einem Schottergemisch (z.B. 0/32 B1 o.Ä.) lagenweise einbaut und lagenweise verdichtet (z.B. 100 Dpr / 102Dpr) kann man sehr gute Tragfähigkeiten erreichen - u.U. besser als der umgebende Boden.

    Zu untersuchen wäre, ob Undichtigkeiten Teile des Bodens aufgeweicht/teilw. ausgespült haben, was aber beim Ausbau sichtbar wird.

    Insgesamt sehr aufwändig bei einem Neubau ohne Keller wegen der Grabentiefe.


    D-B ist vermutlich die einfachste und preiswerteste Variante bei einem Neubau ohne Keller- hier mit einem Füller und ggf. mit Quellzusätzen zu arbeiten und das Rohr vorher zu reinigen. Ggf. mit Einfüll- und einer Entlüftungsöffnung versehen - je nach Länge und Neigung. Mit Keller dann eher D-A.


    D-C ist vermutlich die aufwändigste und teuerste Variante, da das gesamte Gebäude auf die Pfahlgründung abgesetzt werden muss - und nicht nur auf einer handvoll Pfähle neben dem alten Kanal, da es sonst zu Setzungsproblemen kommen kann, da die Pfahlbereiche i.d.R. sehr setzungsarm sind.


    Die - vermutlich - geringen Setzungsdifferenzen bei D-A und D-B kann man i.d.R. mit etwas mehr Bewehrung in den Fundamenten / in der Bodenplatte (z.B. durch Zulagen über den Störbereichen) entgegenwirken.


    Also: Keller oder kein Keller? Wie tief? Oder nur Souterrain?

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Bautechnisch möglich ist vieles. Nur wird der Inhaber der Leitungsrechte schon aus Gründen der Zugänglichkeit und/oder der Haftung sich einem Überbau widersetzen.

    Dienstbarkeiten müssen hier nicht berücksichtigt werden.

    Doch. Es kommt im Wesentlichen genau darauf an, wie das Leitungsrecht gesichert ist.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • OLger MD

    bzgl des Ausbau und verfüllen mit Tragfähigen Material. (Ja das ist anhand fehlender Zahlen schwer zu beurteilen.

    Ist es kein Widerspruch, den Boden anch 50 Jahren wieder zu öffnen, und mit besserem Material zu verfestigen, was dann einen besseren Stabilitätswert hat als der umliegende gewachsene Boden?


    Ist es so einfach VollNormal , einen Graben (bei 3m Tiefe werden da 2meter ggf nicht reichen, da früher eher im ländlichen Bereich kein Verbau genutzt wurde, bzw nicht verfügbar war.


    de Bakel

    Doch das ist ganz einfach, Wo nichts ist, kann es auch nichts geben.

    Der Bauverwaltung ist das Thema vor paar Jahren schon angetragen worden.

    Es gibt auch schon Pläne die ca 20 Jahre alt sind, das angeschlossene Leitungsnetz zwecks Überlastung an dieser Stelle abzufangen und in eine andere Richtung zu leiten, zu einem anderen Sammler.

    (Dieser Plan entstand mit der Entwicklung der Neubaugebiete die angrenzen. Damit das nachfolgende Altnetz nicht noch mehr belastet wird und mit dem abfangen eines teilstückes entlastet wird.


    Sollte ein tragbarer Bauplan eingereicht werden, muss die Bauverwaltung reagieren. Dann heist es nicht, nein wussten wir nicht, sondern wann macht man es und wie macht man es.

    Da es keine Handhabe gibt, bzgl Dienstbarkeit, sind beiden Parteien jeweils eine Hand auf den Rücken gebunden. Entscheidet sich nur, wer sich welche Hand auf den Rücken binden lässt.

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

    Stemm dich in den Wind, verlier nicht dein Gesicht, Viele werden fallen, doch Wir ganz sicher nicht

  • einen Graben (bei 3m Tiefe werden da 2meter ggf nicht reichen, da früher eher im ländlichen Bereich kein Verbau genutzt wurde, bzw nicht verfügbar war.

    Dann nimm einen Böschungswinkel von 45 Grad an. In der Mitte einen Streifen mit einer Breite vom Rohraussendurchmesser plus zwei Mal 25 cm Arbeitsraum auf voller Tiefe und beidseitig je 3 m Böschung. Wichtig ist, dass bei der Baugrunduntersuchung der Bereich des Grabens mit betrachtet wird, um ein eventuelles unterschiedliches Setzungsverhalten zu erkennen.


    Falls die Leitung nicht vom bisherigen Betreiber ausgebaut wird, soll dieser die fachgerecht verfüllen.


    Es gibt auch schon Pläne die ca 20 Jahre alt sind, das angeschlossene Leitungsnetz zwecks Überlastung an dieser Stelle abzufangen und in eine andere Richtung zu leiten

    Und passiert ist bisher nichts, die Planung ist immer noch auf dem Stand „erster Vorentwurf“ und muss wegen zwischenzeitlich geänderter Randbedingungen von Null an neu gemacht werden …

    Wieso kommt mir das nur so bekannt vor?

  • Man wird ohnehin eine Baugrunduntersuchung machen lassen müssen. Dann kann man auch mit genaueren Auskünften rechnen:

    1. wie der umgebende Boden aussieht und ob evtl. auch dort ausgetauscht werden muss,

    2. wie eine Grabenverfüllung auszuführen und ob sie überhaupt notwendig wäre.


    Unterkellerung wäre ja auch noch eine Alternative.


  • Und passiert ist bisher nichts, die Planung ist immer noch auf dem Stand „erster Vorentwurf“ und muss wegen zwischenzeitlich geänderter Randbedingungen von Null an neu gemacht werden …

    Wieso kommt mir das nur so bekannt vor?

    Naja, das erledigt sich in dem Sinne, das bei Starkregen die Häuser im keller geflutet werdern die keine Rückstausicherung haben.

    Das ist bei Häu0ern aus den 70-90ern sehr oft der Fall.

    Irgendwann kommen dan nwir und rüsten das ganze nach oder die Bewohner werden mit der Zeit launisch auf das Bauamt. Gerade wenn verkauft wurde, sind die neuen Besitzer da meist empfindlich.


    Man wird ohnehin eine Baugrunduntersuchung machen lassen müssen. Dann kann man auch mit genaueren Auskünften rechnen:

    1. wie der umgebende Boden aussieht und ob evtl. auch dort ausgetauscht werden muss,

    2. wie eine Grabenverfüllung auszuführen und ob sie überhaupt notwendig wäre.


    Unterkellerung wäre ja auch noch eine Alternative.

    Natürlch geht das auch ,ist nur eine Frage der Kosten und wer sich daran beteiligt. ;)

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

    Stemm dich in den Wind, verlier nicht dein Gesicht, Viele werden fallen, doch Wir ganz sicher nicht