Hallo freundliches Forum,
ich muss die Frage nun doch mal erörtern.
Es geht um ein Grundstück welches vor langer langer Zeit mal zusammenlegt wurde. Aus einem vieleck hat mein ein relativ gleichschenkliges 4 Eck gemacht. Allerdings, ist auf dem dazugewonnen Grund ein Weg früher gewesen.
In diesem Weg wurde damals so vor 60 Jahren ein öffentlicher Kanal vergraben. Der liegt dort immer noch und verrichtet seinen Dienst. Der Kommune ist die Problematik bekannt. Weshalb eine Umverlegung unumgänglich ist. So zumindest die Vermutung,
Was aber sagt der versierte Tragwerksplaner zu dieser Konstellation.
A) Haben wir einmal diagonal eine Störugn im Boden durch die damalige Vergrabung des Kanals auf Sole von rund 2,5-3m tiefe.
B) ist ein überbauen eines Kanals nicht zulässig (sofern er noch funktioniert und in Betrieb ist.)
C) In wiefern wirkt sich das auf die Gründung eines Bauwerks aus?
D) ist es besser
D-A) den Kanal auszubauen und dann zu verdichten? was allerdings immernoch eine Störung des Bodens bedeutet.
D-B) den Kanal unberührt zu lassen und nur stillzulegen und zu verfüllen mit aushärtender Masse wie Beton)
D-C) gleich auf eine Gründung zu setzten die das Problem umgeht mit einem Keller oder Pfählen.
oder denk ich hier zu kompliziert und es bedarf garkeiner rücksichtnahme beim Bau eines Gebäudes auf diese Grundverhältnisse,
Zur Einordnung der Gegebenheiten: Grundstücksgröße rund 1000m². Diagonaler verlauf über 1/3 der Grundfläche. (Zerschneidet das Grundstück in 2/3 zu 1/3.
Ein Ausweichen mit dem Gebäude ist unmöglich, da man sonst an die Grenze bauen müsste zu den Nachbarn und der rest von Grund dann zur Straße und nach Norden wäre.
Es soll ein Gefühl dafür geben wie man mit dieser Konstellation umgehen sollte, wenn die Kommune sich dann doch mal aktiv bewegt das anzugehen bzw der Bauherr die Lage durch einen aktiven Bauantrag ins rollen kommt.
Dienstbarkeiten müssen hier nicht berücksichtigt werden.
Danke.