Hallo,
wir würden gerne ein Gartenhaus-/Fahrradschuppen auf unserem Grundstück aufstellen - angrenzend an eines der Nachbargrundstücke.
Ich habe unsere beiden Wunschpositionen (P1 und P2) in unserem Lageplan eingezeichnet:
Wie im Lageplan zu sehen ist auch eine Garage/Carport angrenzend an das nördliche und westliche Nachbargrundstück geplant. Diese wird an der nördlichen Nachbargrenze etwa 5,80 lang sein und an der westlichen Grenze ca. 8,70 Meter. Die Garage war im Bauantrag berücksichtigt und wurde genehmigt.
Dürfen wir dennoch zusätzlich angrenzend an eine Nachbargrenze einen Garten-/Fahrradschuppen aufstellen?
Dieser hätte maximal eine Bodenfläche von 12 m² (eher weniger) und wäre nur maximal 2 - 2,50 Meter hoch.
Wäre dafür ein zusätzlicher Antrag / Befreiung notwendig?
Unser Bebauungsplan ist von 1989. Dort sind keine Angaben zu Nebengebäuden / Gartenhäusern zu finden.
LG