Hallo zusammen,
wir haben ein Haus gekauft, in dessen Bauordnung festgelegt wird: "Vorgärten sind als Ziergärten anzulegen und als solche zu unterhalten". Die vorherige Eigentümerin hat den Vorgarten einfach als Rasenfläche angelegt, was viele andere Hausbesitzer ebenso machen. Ich gehe also grundsätzlich davon aus, dass ein Rasen als "Ziergarten" im Sinne der Bauordnung durchgeht.
Das Problem ist jetzt: Wir würden den Vorgarten gern nutzen, um dort idealerweise einen Fahrradunterstand und einen Stellplatz für ein Elektroauto (um es zu laden) unterzubringen. Räumlich wäre das kein Problem, allerdings steht dem zunächst die Bauordnung entgegen. Ein asphaltierter Stellplatz scheidet auf jeden Fall aus.
Die offene Frage ist nun, ob es möglich wäre, Rasengitterwaben o.ä. auf dem Rasen auszulegen und (legal) einen PKW auf dem Rasengitter abzustellen - und/oder zumindest mehrere Fahrräder, und ob der Aufbau eines Fahrradunterstands zulässig wäre. Mir ist leider nicht klar, wie da die rechtliche Situation aussieht. Die erste Frage ist ja, ob Rasengitterwaben im Rasen noch als "Ziergarten" qualifizieren oder nicht. Die nächste dann, wenn ja, ob zumindest gelegentlich bzw. regelmäßig dort Fahrräder und/oder Autos abgestellt werden dürfen. Die Bauordnung schließt das Abstellen von Fahrzeugen auf dem "Ziergarten" nicht explizit aus, aber natürlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass bereits der Begriff "Ziergarten" eine Nutzung als Abstellfläche untersagt, egal für was. Auf der anderen Seite würde mich irritieren, wenn tatsächlich bereits das Abstellen eines Fahrrads auf einer Rasenfläche im Vorgarten im Sinne einer solchen Bauordnung untersagt wäre, und ich bezweifle, dass das dann auch so von den Bewohnern befolgt würde.
Weiß hier vielleicht jemand, wie die Rechtslage in dem Fall aussieht? Wir sind für jede Hilfe dankbar.