Holzfaserdämmung mit Luft

  • Hallo,


    wir sanieren gerade unseren neu gekauften Bungalow, Bj 1960. Es geht um die AUsführung der Holzfaserdämmung in Verbindung mit neuen dreifach verglasten Fenstern (beides macht eine GmbH-Firma aus der Umgebung).

    Die Wände bestehen aus ca. 30cm Leichtbetonsteinen und Klinkerfassade. Das Dach wurde 2020 mit 30cm Stropurdämmung erneuert und eine PV ANlage drauf gesetzt.


    Einige Mängel haben wir gegenüber der Firma schon angesprochen (und es wurde etwas unternommen), aber wir möchten gerne eine Einschätzung, ob die Mängel/Mängelbehebungen tolerabel sind (spr. keine wesentliche Verschlechterung gegenüber einer fachlich besseren Ausführung), behoben werden müssen und/oder eine Wertminderung darstellen.

    Verbaut ist Gutax Thermowall L 220mm (eine Wand mit 180mm), Plattengröße 120x40cm, stumpfkantig


    Ein paar Fotos zur Veranschaulichung


    Bild 1:


    :


    die Vorgabe ist, dass keine Fugenkanten an den Öffnungsecken bei Fenstern sein sollen/ mind. 10cm Abstand zur Ecke.

    Zudem ist das Mindestmass laut Hersteller Gutex für eine Dämmplatte 20x40cm.


    Bild 2:



    der Abstand zwischen Fensterelement und Dämmplatten wurde mit einem Dichtband ausgefüllt. Die 30mm Abstand ist der größte Abstand


    Bild 5 + 6:


    Die Dämmung wurde nicht komplett bis unter den Dachvorsprung angebracht, was aber durchaus möglich war, wenn man die oberste Platte angeklebt und dann die vorletzte eingeschoben hätte

    Auf unseren Hinweis hin wurde eine "normale" Faserdämmplatte oben reingelegt und die Vorderkante mit einem Dichtband versehen.



    Zwischen diesem Dichtband und der Dämmplatte besteht ein Luftpolster(Nr.5).


    Bei Nr. 6



    wird wahrscheinlich nichts unternommen - Abstand 10mm zwischen Dämmplatte und Dach


    Bild 7:


    Luftpolster zwischen Fassadendämmung, Vorsitz-Rolladenkasten, der an Vorderseite mitgedämmt wird, und dem Fensterelement.



    Bild 8:


    Um die Regenrohre, die durch die Dämmebene laufen, soll eine Perimeter/XPS- Dämmung angebracht werden. Welchen Bereich muss das abdecken?



    Das sind im Groben die größten Bedenken, die wir haben.

    Wir wissen, dass es schwer ist anhand von Fotos etwas zu beurteilen, aber vielleicht könnt Ihr uns doch eine Einschätzung geben.


    Sind das Mängel, die behoben werden MÜSSEN (weil z.B. Feuchtigkeit sicch bildet? Es eine zu große WÄrmebrücke darstellt?) oder Mängel, die eine Wertminderung darstellen?

    Sind das geschlunste/beigearbeitete AUsführungen, die man akzeptieren muss?


    Vielen Dank


    Detlef

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Bildeinbindungen vereinheitlicht

  • die Vorgabe ist, dass keine Fugenkanten an den Öffnungsecken bei Fenstern sein sollen/ mind. 10cm Abstand zur Ecke.

    Eigentlich ist die Vorgabe:

    In bauphysikalisch kritischen Bereichen, z. B. Öffnungsecken, dürfen keine vertikalen Plattenstöße (Kreuzfugen) auftreten. Die Detailvorgaben des Systemherstellers sind zu beachten.

    Ich finde aber in der Zulassung keine Klinkervorsatzschale als geeigneten Untergrund und da fängt das "Problem" schon an.


    Das die ausführenden Kräfte nicht unbedingt geschult sind, habt Ihr ja schon selbst erkannt.


    P.S.: Ich hoffe, die zutreffende Zulassung rausgefunden zu haben. Andernfalls selbst nachlesen. Liegt ja sicher auf der Baustelle bereit ;)

    [§ 55 BauO NRW]

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Hallo de Bakel,


    Vielen Dank für die Zulassung. Wahrscheinlich liegt sie irgendwo herum und ich übersehe sie X/

    Welche AUswirkung hat denn das "Problem" mit der nicht vorhandenen Zulassung?

  • Welche AUswirkung hat denn das "Problem" mit der nicht vorhandenen Zulassung?

    Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und Du kannst nicht nachlesen.


    Das Problem ist die nicht zulassungskonforme Ausführung, bzw. hier der nicht zulässige Befestigungsuntergrund.

    Von "kleben" steht z.B. nichts in der Zulassung. Das Thema der Standsicherheit der Vorsatzschale als Befestigungsuntergrund wurde vermutlich auch nicht betrachtet.

    Die Liste lässt sich vermutlich noch ellenlang fortführen.


    Im ersten Schritt würde ich einen Fachberater des Herstellers mit der Bitte um einen Ortstermin kontaktieren.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Das Problem ist die nicht zulassungskonforme Ausführung, bzw. hier der nicht zulässige Befestigungsuntergrund.

    Von "kleben" steht z.B. nichts in der Zulassung. Das Thema der Standsicherheit der Vorsatzschale als Befestigungsuntergrund wurde vermutlich auch nicht betrachtet.

    :bier:


    Wenn die Vorsatzschale hinterlüftet ist

    Die Wände bestehen aus ca. 30cm Leichtbetonsteinen und Klinkerfassade.

    (und seien es nur 2 oder 4 cm Fingerspalt zwischen beiden Steinen), dann wäre die gesamte neue Wärmedämmung ziemlich witzlos.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • es war zu Beginn einer vor Ort.

    Aber wird der "neutral" sein?

    Natürlich nicht.

    Er wird aber auf Verarbeitungsfehler hinweisen, schon um sein Produkt zu schützen.

    P.S.: Ich hoffe, die zutreffende Zulassung rausgefunden zu haben.

    Da hatte ich dann wohl nicht die zutreffende gefunden.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18


  • (und seien es nur 2 oder 4 cm Fingerspalt zwischen beiden Steinen), dann wäre die gesamte neue Wärmedämmung ziemlich witzlos.

    Die Klinkerriemchen sind direkt an der gemauerten Wand.

    Ich habe aber in einzelnen Dämmelementen schon mal 2cm Luft

  • Die Klinkerriemchen sind direkt an der gemauerten Wand.

    Das sind also nur wenige Zentimeter dünne rein angeklebte Plättchen "Riemchen" (Fliesen), keine 5,5 oder gar 11,0 cm starken Steine einer selbst für sich stehenden und nur rückverankerten Vorsatzschale?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Darf ich fragen, was das für eine Firma ist, also aus welchem Gewerk diese kommt?

    Es drängt sich mir der Eindruck auf, als mache diese Firma üblicherweise keine WDVS...

    Sitz ist:

    XXX YZ

    00000 XXZ


    Name möchte ich nicht direkt preisgeben


    Skeptiker als Mod: Firmennamen werden hier - erst recht in strittigen Sachen - nicht genannt, auch keine Anschriften!

    3 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Firmennamen werden hier in strittigen Sachen nicht genannt, auch keine Anschriften

  • Es drängt sich mir der Eindruck auf, als mache diese Firma üblicherweise keine WDVS...

    ... oder "machen wir immer so" einfach falsch, also mangelhaft ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Sitz ist:

    XXX YZ

    00000 XXZ


    Name möchte ich nicht direkt preisgeben

    Ich habe mir nach Löschung der Daten die Firma angeschaut: Es handelt sich im einen (jungen) Tischler-Meisterbetrieb, der Innungsmitglied ist, also durchaus seriös. Er wirbt mit der energetischen Sanierung durch Holzfassaden, wobei er vermutlich hinterlüftete Vorhangfassaden ("VHF") aus Massivholz meint. Davon scheint er auch schon einige geplant und ordentlich gebaut zu haben. Erstmal ist da also kein Anlass zu Misstrauen oder Zweifel.


    Das hier gezeigte WDVS aber überzeugt überhaupt nicht - ist ja auch etwas ganz anderes! Ich tippe, da hat sich jemand ins Nachbargewerk begeben und sich (erstmal) übernommen bzw. den Ausführenden zu viel zugetraut oder sie zu wenig angeleitet. Aber das ist natürlich nur aus der Ferne geraten!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • es war zu Beginn einer vor Ort.

    Aber wird der "neutral" sein?

    Es geht bei einem solchen Ortstermin nicht um "Neutralität":


    Der Systemanbieter soll, vertreten durch seinen Fachberater / Anwendungstechniker (oder wasweißich) die Fachgerechtigkeit und vor allem die Zulassungskonformität der Ausführung bestätigen. Tut und dokumentiert er dies unzutreffend, so begibt er sich in ein großes Haftungsrisiko, denn wenn er eine korrekte Verarbeitung testiert, kann es bei späteren Problemen / Schäden nur am Material liegen - und dafür haftet er dem Verarbeiter gegenüber. Er wird also grundsätzlich schon auf eine korrekte und zulassungskonforme Verarbeitung dringen - allerdings natürlich möglichst gesichtswahrend für seinen Kunden, den Verarbeiter.


    Spätestens, wenn es um die schriftliche Bestätigung der fachgerechten ("Einhaltung der a.R.d.T.“) und zulassungskonformen Ausführung geht, es also wirklich zum Schwur kommt, gibt es dann in der Regel auch kein Geschummel mehr. Oft verstehen allerdings nur Fachleute, was wirklich in solch einer schriftlichen Stellungnahme steht - ein wenig wie beim Arbeitszeugnis.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • die Vorgabe ist, dass keine Fugenkanten an den Öffnungsecken bei Fenstern sein sollen/ mind. 10cm Abstand zur Ecke.

    Zudem ist das Mindestmass laut Hersteller Gutex für eine Dämmplatte 20x40cm.

    Meine Laienmeinung, das Mindestmaß dürfte hier keine Rolle spielen, denn ich würde das eher als Fugenfüller sehen. Hierzu steht in der Zulassung:


    Zitat

    Die Dämmplatten sind passgenau im Verband anzukleben. Zwischen den Platten dürfen keine offenen Fugen entstehen. Unvermeidbare Fehlstellen und Spalten müssen mit gleichwertigen Dämmstoffen geschlossen werden. Das Schließen von Fehlstellen und Spalten bis maximal 5 mm Breite mit einem normalentflammbaren Fugenschaum ist zulässig. In die Fugen darf kein Klebemörtel gelangen. Zur Vermeidung von Wärmebrücken dürfen die Kanten nicht bestrichen oder verschmutzt sein.

    Das ändert natürlich nichts daran, dass die Vorgabe mit den Fugen an der Ecke des Fensters nicht eingehalten wurde. Auch die beiden Dübel halt ich so für nicht zulässig (Randabstand). Hat der Anwendungstechniker des Herstellers nichts dazu gesagt? Der müsste das doch auswendig wissen.

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    .

  • Nochmal zurück auf Anfang.

    Die Thermowall L gibt es lt. Datenblatt

    https://www.gutex.de/Downloads…X_Thermowall-L-TDB_de.pdf

    nur bis 200 mm Dicke.

    Was wurde wirklich verbaut?

    Das hatte die verarbeitende Firma uns auch so gesagt im Vorfeld, war dann aber überrascht, dass es auch die 220mm starke Variante gab, so dass die Vorgaben für die BAFA Förderung auf jeden Fall eingehalten werden könne.

    Das dies in gar nicht in der Zulassung aufgeführt wird, habe ich dank des Forums erst heute gesehen.

  • Das hatte die verarbeitende Firma uns auch so gesagt im Vorfeld, war dann aber überrascht, dass es auch die 220mm starke Variante gab, so dass die Vorgaben für die BAFA Förderung auf jeden Fall eingehalten werden könne.

    Das dies in gar nicht in der Zulassung aufgeführt wird, habe ich dank des Forums erst heute gesehen.

    Da diese Zulassung gerade einmal 5 Wochen alt ist, bedeutet diese Erkenntnis wenn ich alles richtig gelesen habe, dass das gebaute System so keine Zulassung hat und das ist nicht ganz so harmlos, wie man denken könnte, denn ab einer Gesamt-Dämmstärke von 160 mm ist bei allen Putzen bei Gutex ein Zweischichtsystem mit zwei Dämmlagen gefordert. Dies könnte seine Ursache in der für größere Stärken nicht mehr ausreichenden Verklebung der Fasern haben, ähnlich anderen Faserdämmstoffen. Was kann im schlimmsten Fall passieren? Frag beim Hersteller nach! Ich tippe mal, die Putzschicht könnte samt Armierung herunterkommen, aber das ist aus dem Wissen über andere WDVS geraten.


    Auf jeden Fall ist Dein System so offensichtlich massiv mangelhaft!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Schöner Link.

    Dann noch Seite 40 mit Bild 1 vergleichen.


    Off-Topic:

    Schuster bleib bei deinem Leisten.

    Nur weil es eine auf Holz basierende Dämmung ist, ist es noch lange nichts für einen Tischler.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Die Homepage des Herstellers listet bis zu 240mm Dicke?

    Die Platten gibt es, aber sie sind nicht zum baulichen Einsatz in einen WDVS zugelassen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo,


    sicherlich durch den Hinweis per Mail, dass wir eine Erklärung bzgl. fachgerechter und zulassungskonformer Arbeiten, wurde uns heute versichert, dass Mängel behoben werden (Bild 1 wurde auch schon demontiert und die oberste Reihe soll auch komplett erneuert werden).

    In einer Woche wird auch ein Mitarbeiter der Herstellerfirma vorbeikommen. Spätestens dann wird das Thema mit der Zulassung bis 200mm Dämmplatten zur Sprache kommen müssen.


    Lieben Gruß

  • Die Platten gibt es, aber sie sind nicht zum baulichen Einsatz in einen WDVS zugelassen.

    Und damit dürfen sie in einem WDVS nicht eingebaut werden - sofern es sich bei ihnen nicht vom Systemanbieter bestätigt um "nicht wesentliche Abweichungen" vom Verwendbarkeitsnachweis (hier: Der DIBt-Zulassung) handelt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hört sich gut an.

    Da scheint jemand einen Fehler gemacht zu haben, den einzusehen und jetzt fachlich gut rauskommen zu wollen.


    Bestätigt zumindest den Eindruck, den die (nicht mehr verfügbare) Internetseite der Firma vermittelt hat.


    Doppelten Glückwunsch.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Off-Topic:

    Bestätigt zumindest den Eindruck, den die (nicht mehr verfügbare) Internetseite der Firma vermittelt hat,

    Die Internetseite war 5 - 7 Minuten nach diesem Post für mich wie vorher erreichbar! :freaky:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Leider bekommen wir aber weiterhin Zahlungerinnerungen, weil anscheinend 80% Leistungsstand erreicht worden sei und nun auch mit der Drohung, die Arbeiten einzustellen, da sie ohne unser Geld nicht weitermachen könnten.


    Das ist wirklich schon lächerlich, aber uns macht es physisch fertig. (deswegen auch der nächtliche Beitrag :motz2: )


    Und für andere Aufträge hatten sie im Vorfeld schon 100% Geld bekommen, aber auch nach zwei Monaten ist es nicht abgeschlossen...