Innenputz Nacharbeit - Q2 ?!

  • Abend,


    wir haben ein neues Haus gebaut, ein Gurtwicklerkasten war zu niedrig was erst beim Fliesen aufgefallen ist… Die Baufirma hat nachgearbeitet siehe Fotos…

    Vertraglich vereinbart ist Q2 gefilzt.


    Die Nacharbeit bis ca halbe Höhe Laibung seht ihr im Anhang… Meiner Meinung nach ist da nicht mal versucht worden zu filzen… Vom Ergebnis ganz zu schweigen…


    Die Seite auf der der Gurt läuft sieht ähnlich aber nicht ganz so schlecht aus… Man sieht natürlich den Unterschied da die Nacharbeit gänzlich ohne diese Putzkügelchen ist…


    Danke für die Hilfe


    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Vorschauen eingefügt

  • Nach diesem Dokument sehe ich keinen Widerspruch zwischen der Ausführung bei Dir und der vereinbarten Eigenschaft Q2 bei einem gefilzten Putz.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nach diesem Dokument sehe ich keinen Widerspruch zwischen der Ausführung bei Dir und der vereinbarten Eigenschaft Q2 bei einem gefilzten Putz.


    Der untere Teil wurde ja Augenschein gar nicht mehr gefilzt sondern einfach nur aufgezogen… daher kommen meiner Meinung nach auch die Löcher und Körner sind ja auch keine da… es wurde auch eine andere Putzsorte/Hersteller verwendet

  • Der untere Teil wurde ja Augenschein gar nicht mehr gefilzt sondern einfach nur aufgezogen… die untere Hälfte ist ja nur aufgezogen worden das wars

    Du hast nach eigener Angabe Q2 bestellt, nicht Q3! Für Q2 gilt nach dem oben verlinkten Dokument:

    Bei dieser Qualitätsstufe sind Abzeichnungen, wie z.B. strukturlose Stellen, Bearbeitungsspuren, kleinere Unebenheiten, Kornanhäufungen nicht auszuschließen. Schattenfreiheit bei Streiflicht kann nicht erreicht werden.

    Wird hingegen

    ... die Qualitätsstufe 3 gewählt, muss die Filzstruktur im jeweiligen Strukturbild gleichmäßig sein. Kornanhäufungen oder strukturlose Stellen sind nur vereinzelt zulässig. Der Gesamteindruck des Strukturbildes darf nicht gestört sein. Schattenbildung bei Streiflicht ist bei dieser Ausführung hinzunehmen.

    Nochmal: Für Q2 in Ordnung, für Q3 nicht. Du hast Q2 bestellt!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das Einzige was mich wirklich stören würde ist der Übergang von der ausgebesserten Stelle zum bestehenden Putz. Das ist nicht schön, geschweige denn mit Liebe gemacht.


    Da wird man aber nichts im Sinne von qualitativ schlechter Leistung bzgl. Q2 machen können. Also kein Nachbesserungsanspruch.


    Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass Korrekturen und Nachbesserungen im Innen Putz fast immer nicht den Ansprüchen des Bauherren genügen. Ich habe selbst mal in eine schön verputze Wand einen vergessenen Kabelkanal einziehen lassen. Also Wand wieder auf und Kabelkanal rein und wieder zuputzen lassen. Von der gleichen Truppe die vorher alles so schön (mein ich im Ernst) gemacht hat. Sah nicht toll aus. Den Verlauf des Kabelkanals und des nachträglichen wieder herstellen des Putzes sieht man ganz deutlich.

    Trotzdem entspricht es den Anforderungen von Q2.