Verwahrentgeld bzw. Strafzinsen der Banken unwirksam

  • Siehe hier:


    Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2025 - Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten ("Negativzinsen") in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine…


    Der BGH hat heute in mehreren Urteilen entschieden, dass Banken, Sparkassen usw. keine Verwahrentgelde bzw. Strafzinsen fordern durften und diese an ihre Kuinden zurückzuzahlen haben.

  • Siehe hier:


    https://www.bundesgerichtshof.…ngen/DE/2025/2025026.html


    Der BGH hat heute in mehreren Urteilen entschieden, dass Banken, Sparkassen usw. keine Verwahrentgelde bzw. Strafzinsen fordern durften und diese an ihre Kuinden zurückzuzahlen haben.

    Dies gilt anders als im Titel der Pressemitteilung geschrieben nach verschiedenen Medienberichten für Tagesgeld- und Sparkonten, aber gerade nicht für Girokonten!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Doch, Unwirksamkeit gilt auch für Girokonten, wenn dem Kunden die Berechnung des Verwahrentgelts nicht zureichend erklärt worden ist und zwar wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot.


    Zitat:


    Die Verwahrentgeltklauseln in Giroverträgen in den Verfahren XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 sind allerdings intransparent und aus diesem Grund unwirksam. Sie sind hinsichtlich der Höhe des Verwahrentgelts nicht bestimmt genug, so dass Verbraucher ihre mit den Klauseln verbundenen wirtschaftlichen Belastungen nicht hinreichend erkennen können. Die Klauseln informieren nicht hinreichend genau darüber, auf welches Guthaben sich das Verwahrentgelt in Höhe von 0,7% p.a. (so im Verfahren XI ZR 61/23) bzw. in Höhe von 0,5% p.a. (so in den Verfahren XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23) bezieht. Die auf Girokonten bestehenden Guthaben können sich infolge der Verbuchung von Gutschriften und Belastungen innerhalb eines Tages mehrfach ändern. Die in den Klauseln verwendeten Formulierungen lassen allerdings offen, welcher konkrete Guthabenstand auf den Girokonten für die Berechnung des Verwahrentgelts jeweils maßgebend sein soll. Unklar ist dabei vor allem, ob die Berechnung des Verwahrentgelts taggenau erfolgen soll und bis zu welchem Zeitpunkt Tagesumsätze auf den Girokonten bei der Berechnung des maßgebenden Guthabensaldos berücksichtigt werden sollen.

  • Grrrr, mind. drei Medienberichte las / sah und hörte ich heute, die Girokonten ausdrücklich ausnahmen. Ich meine sogar die mündliche Urteilsbegründung in der Kurzfassung in der Tagesschau so verstanden zu haben. Aber da steht nun mal das Gegenteil!


    Eben noch einmal in den Tagesthemen: „Strafzinsen sind bei Girokonten anders als bei Tagesgeld- oder Sparkonten nicht grundsätzlich unzulässig.“

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Ergänzung 2. Absatz

  • Eben noch einmal in den Tagesthemen: „Strafzinsen sind bei Girokonten anders als bei Tagesgeld- oder Sparkonten nicht grundsätzlich unzulässig.“

    Deckt sich doch mit dem, was Eric geschrieben hat:

    Doch, Unwirksamkeit gilt auch für Girokonten, wenn dem Kunden die Berechnung des Verwahrentgelts nicht zureichend erklärt worden ist und zwar wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot.

    Mit anderen Worten: "Strafzinsen" sind beim Girokonto zulässig, wenn transparent über die Berechnung informiert wurde und sind somit nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • das gilt aber nur für Verbraucher, also vermutlich nicht für Firmen?

    So verstand ich gestern den Fernsehbericht: Besonderer Schutz von Verbrauchern bei Geldanlagen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ...nah zum Glück arbeite ich mit Banken zusammen die sowas nicht nötig haben. :yeah:

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

    Stemm dich in den Wind, verlier nicht dein Gesicht, Viele werden fallen, doch Wir ganz sicher nicht