Hallo in die Runde,
ich hätte eine allgemeine Frage zu den erstattungsfähigen Kosten eines Bausachverständigen. Gemeinsam mit vier anderen Parteien wohnen wir seit knapp fünf Jahren in einem Neubauprojekt (ein Dreispänner und ein Doppelhaus). Vor Ablauf möglicher Gewährleistungsansprüche beauftragten alle Parteien gemeinsam einen Gutachter für einen Ortstermin, der im letzten Sommer auch stattfand. Jede der vier Parteien erhielt jüngst eine Rechnung, bei der jeweils die Anfahrtszeit sowie die Fahrtstrecke abgerechnet wurde. Nun meine Frage: Darf der Gutachter jeweils die vollen Kosten abrechnen oder jeweils nur anteilig ansetzen? Für Rückmeldungen und Hinweise wäre ich sehr dankbar!