Das vorhandene Objekt nutzt die GRZ ( 0,3 +30%) voll aus. Es ist aber dringend ein Anbau erforderlich. Könnte die Begrünung von Dachflächen (auf Carport und Kellerersatzraum, ggfs auch auf dem Anbau) bei der GRZ gegengerechnet werden?
Kann Dachbegrünung gegen versiegelte Flächen gegengerechnet werden?
- ostseefan
- Erledigt
-
-
das hängt sicher vom jeweiligen Bebauungsplan ab. Vorstellen kann ich es mir aber nicht, da eine Begrünung häufig anderer Ziele verfolgt als das Maß der baulichen Nutzung...
Auskunft erteilt das zuständige Baurechtsamt...
-
Die BauNVO sieht es zunächst einmal nicht vor.
Sofern im B-Plan kein Schlupfloch festgelegt wurde, kann nur noch § 19 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BauNVO helfen.
ZitatSoweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden
1. bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder
2. wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.
Das kann man rechtsverbindlich über eine Bauvoranfrage klären.
Da die GRZ sehr niedrig angesetzt wurde, kann durchaus eine reale Chance bestehen.
-
Das kann man rechtsverbindlich über eine Bauvoranfrage klären.
Da die GRZ sehr niedrig angesetzt wurde, kann durchaus eine reale Chance bestehen.
Ja, man müsste mit dem Vorbescheidsantrag einen begründeten Antrag auf Befreiung stellen. Ich sehe hier auch gute Chancen.
Das Angebot, das Dach zu begrünen ist schon mal eine gute Idee für die Begründung.