Hallo,
kann mir jemand sagen ob wir einen total verkorksten Rohbau hinnehmen müssen bei der Bauabnahme von einen Fertighaushersteller.
Das Haus ist ein Holzhaus und die Fenster passen alle zwischen 2-3cm nicht zudem sind diese fast 7cm zu hoch eingebaut.
Die Balkontüre sollte auf rb 11,5 liegen (Aufbau 17,5) nun liegt diese bei ffb bei 5cm.
Die Fensterbänke sind innen alle krum teilweise bis zu 5° (5mm),zudem nicht rechtwinklig zu den Fenstern.
Bei unserer Sparrenansicht wurde auch gepfuscht, hier wurden mehrerer Sparren mit der Spitzeseite des Dachdeckershammers löcher reingemacht danach einfach bisschen überpinselt. Das Gerüst ist mittlerweile abgebaut worden trotz Mängelrüge, die bei uns nur bestand hat bei der Bauabnahme (BGB). Auch Sparren wo schleifspuren hatten teilweise mit erde wurden einfach überpinselt, aktuell sieht man es von unten nicht bei guten 6,80m, denke aber mit der Zeit wird die Erde herrauskommen.
Die Brüstungswand der Treppe ist laut plan 3cm zu lang und die Treppe wurde mit gewalt hinquetscht. Man sieht das es daran das der Pfosten in der Brüstungswand ausgeklingt wurde , kein Abstand dort ist. Zudem sind die inneren und äußere Wangen alle nicht rechtwinklig zu einander. Der Pfosten wo ausgeklingt wurde ist zudem nicht lackiert.
Können wir hier eine komplett neue Treppe verlangen, ich denke das die sich jetzt auch verzogen hat da die nicht ordnungsgemäss eingebaut wurde, zudem wurde mit 1kk geschäumt die Wangen.
Eine noch fehlerhafte abgeänderte Installationswand hat hinter den Gipskartonplatten Schimmel (dokumentiert durch fotos).
Auch bei unseren einen Schlafzimmer wurden die Membran Klimafolie stark beschädigt, diese wurde nicht ausgetauscht sondern mit Klebeband verklebt, was können wir da machen?
Was können wir bei der Hausabnahme machen?
Auch sind wir der Meinung das meherer verschimmelte Gipskartonplatten überspachelt wurden, trotz unserer Rüge, ein Nachweis bekamen wir bislang nicht, da es sich angeblich nicht um Schimmel handelt.
Unser SV macht da nicht allzuviel Hoffnung, da er nur das bewerten kann was er sieht und meint die Fotos sind für ihn belanglos diese darf er nicht bewerten.
Haben wir überhaupt Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw sogar auf einen eventuell kompletten Austausch?
Unser SV meinte wir sollten das alles nur in das Mängelprotokoll reinschreiben danach ist die Beweispflicht auch noch gegeben für die Firma nach der Hausabnahme.
Oder sollten wir eher einen Anwalt in betracht ziehen?