Bauabnahme Mängelbeseitigung

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen ob wir einen total verkorksten Rohbau hinnehmen müssen bei der Bauabnahme von einen Fertighaushersteller.

    Das Haus ist ein Holzhaus und die Fenster passen alle zwischen 2-3cm nicht zudem sind diese fast 7cm zu hoch eingebaut.

    Die Balkontüre sollte auf rb 11,5 liegen (Aufbau 17,5) nun liegt diese bei ffb bei 5cm.

    Die Fensterbänke sind innen alle krum teilweise bis zu 5° (5mm),zudem nicht rechtwinklig zu den Fenstern.


    Bei unserer Sparrenansicht wurde auch gepfuscht, hier wurden mehrerer Sparren mit der Spitzeseite des Dachdeckershammers löcher reingemacht danach einfach bisschen überpinselt. Das Gerüst ist mittlerweile abgebaut worden trotz Mängelrüge, die bei uns nur bestand hat bei der Bauabnahme (BGB). Auch Sparren wo schleifspuren hatten teilweise mit erde wurden einfach überpinselt, aktuell sieht man es von unten nicht bei guten 6,80m, denke aber mit der Zeit wird die Erde herrauskommen.


    Die Brüstungswand der Treppe ist laut plan 3cm zu lang und die Treppe wurde mit gewalt hinquetscht. Man sieht das es daran das der Pfosten in der Brüstungswand ausgeklingt wurde , kein Abstand dort ist. Zudem sind die inneren und äußere Wangen alle nicht rechtwinklig zu einander. Der Pfosten wo ausgeklingt wurde ist zudem nicht lackiert.

    Können wir hier eine komplett neue Treppe verlangen, ich denke das die sich jetzt auch verzogen hat da die nicht ordnungsgemäss eingebaut wurde, zudem wurde mit 1kk geschäumt die Wangen.

    Eine noch fehlerhafte abgeänderte Installationswand hat hinter den Gipskartonplatten Schimmel (dokumentiert durch fotos).


    Auch bei unseren einen Schlafzimmer wurden die Membran Klimafolie stark beschädigt, diese wurde nicht ausgetauscht sondern mit Klebeband verklebt, was können wir da machen?

    Was können wir bei der Hausabnahme machen?

    Auch sind wir der Meinung das meherer verschimmelte Gipskartonplatten überspachelt wurden, trotz unserer Rüge, ein Nachweis bekamen wir bislang nicht, da es sich angeblich nicht um Schimmel handelt.

    Unser SV macht da nicht allzuviel Hoffnung, da er nur das bewerten kann was er sieht und meint die Fotos sind für ihn belanglos diese darf er nicht bewerten.


    Haben wir überhaupt Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw sogar auf einen eventuell kompletten Austausch?

    Unser SV meinte wir sollten das alles nur in das Mängelprotokoll reinschreiben danach ist die Beweispflicht auch noch gegeben für die Firma nach der Hausabnahme.


    Oder sollten wir eher einen Anwalt in betracht ziehen?

  • Recht haben und Recht bekommen ist so ein Ding, die Fälle von

    @ rose24 oder rodop machen jetzt nicht unbedingt mut.


    WIr können zwar die Mängel per Foto nachweisen aber unser Sv meinte das ist nicht unbedingt so aussagekräftig..ein anderer meinte auch ein SV ist nicht sehr aussagekräftig..

  • Recht haben und Recht bekommen ist so ein Ding

    Natürlich. Bloß ohne rechtlichen Beistand werdet ihr ganz sicher weiter ver*rscht.

    Im besten Fall erreicht es die Gegenseite euch das Gefühl zu geben, dass alles bestens ist.


    Wer bezahlt euren SV und woher habt ihr den?

  • Für Laien immer wieder unglaublich, aber wahr:


    Die Abnahme ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Bestellers. Sie erfolgt allein durch den Besteller / die Käuferin. Diese / r schreibt in das Protokoll, was sie / er für mangelhaft hält, bzw. nach der Auffassung seines / ihres bautechnischen SV dort hinein gehört. Man kann auch den BT / GU / Hauslieferanten das Protokoll schreiben lassen. Dieser übernimmt dann netterweise aber lediglich die Funktion eines Sekretärs, „Schreibers“, d.h. er schreibt auf, was die abnehmende Person diktiert. Wenn er oder sie sich trotz wiederholter Bitte weigert, das Gewünschte zu schreiben, dann schickt man die schreibunwillige Person nach Hause und schreibt selbst oder lässt den eigenen technischen SV schreiben oder Notizen machen oder was auch immer. Und dann schickt man dem Auftragnehmer die Liste eben später.


    Die Abnahme kann nur bei schwerwiegenden Mängeln verweigert werden. Typischerweise wird deshalb „mit Mängeln“ (ggf. auf separater) Liste abgenommen. Die Mangelliste kann dabei im ersten Anlauf kaum zu lang sein, sollte aber keinen offensichtlichen Unsinn enthalten. Man streitet dann später über die Gewichtung der Punkte und ggf. ihren Geldwert. Dann kommt auch der rechtliche Beistand aktiv an Bord und muss ggf. das Steuerrad übernehmen!


    Einen Grund für eine Abnahmeverweigerung habe ich hier noch nicht gelesen, war aber bei der Lektüre auch eher oberflächlich.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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