Ohne Bezug zu einem konkreten Bauprojekt meinerseits hätte ich mal eine Frage an die Architekten/Baurechtler/Baurechtslaien im Forum:
Ich habe heute morgen zufällig diesen Beitrag im Autoradio gehört (hier das Manuskript zur Sendung). Etwa ab Minute 7:50 geht es um überlastete Bauämter bei der Erteilung von Baugenehmigungen. Es wird ein Beispiel eines Investors beschrieben, der seit Dezember 2022 auf die Baugenehmigung für eine Projekt wartet (in einem leerstehenden Geschäftsgebäude sollen 7 Wohneinheiten errichtet werden).
Folgende Frage dazu: Gilt gem. LVwVfG, §42a (Genehmigungsfiktion) die Genehmigung drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen nicht als erteilt? Oder wird das LVwVfG durch die LBO außer Kraft gesetzt. Wenn ich danach, als jemand, der keine Ahnung davon hat, suche, finde ich Artikel, dass die Genehmigungsfiktion erst im Bauwesen erst eingeführt werden soll, das LVwVfG gilt aber, nach meinem Verständnis, bereits seit mindestens 2005 und gilt, nach meinem Verständnis, für alle Verwaltungsangelegenheiten, wozu ich auch eine Baugenehmigung zählen würde.
Was übersehe ich? Oder kennt weder der im Beitrag genannte Investor noch der im Beitrag genannte Architekt noch die befragten Experten die Rechtslage?