Übergreifungslänge Betonstahl im Brückenbereich (EC2-2)

  • Hallo zusammen,


    hat hier jemand vielleicht Hinweise, ob im Bereich des Straßenverkehrs besondere Regeln in Bezug auf die Übergreifungslänge von Bewehrungsstößen zu beachten sind?

    Es geht im Speziellen um einen Durchlass unter einer Bundesstraße. Diese wird natürlich oft befahren (LM1 mit Ermüdung).

    Der Kunde würde den Übergreifungsstoß gerne in den Wänden anordnen. Durch die breite Form und geringe Höhe dieser Durchlassrahmen habe ich an der Außenseite der Wände durch das konstante Moment eine hohe Zugkraft, die durch den Verkehr natürlich zwischen verschiedenen Zugspannungen schwankt.

    Daher würde ich mich interessieren, ob das überhaupt gestattet ist, den Übergreifungsstoß dort vorzusehen und welchen Regeln dieser womöglich unterliegt. Ich habe hierzu nichts finden können.


    Gruß, SegKa

  • SegKa

    Hat den Titel des Themas von „Übergreifungslänge BEtonstahl im Brückenbereich (EC2-2)“ zu „Übergreifungslänge Betonstahl im Brückenbereich (EC2-2)“ geändert.
  • Aus dem Kopf wüsste ich keine Einschränkung, außer, dass Stöße generell nicht in hoch beanspruchten Querschnitten angeordnet werfen sollten.

    Für eine erschöpfendere Anwort müsstest Du bis nächste Woche warten, wenn ich nach meinem Urlaub wieder im Büro bin.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)