Hallo zusammen,
hat hier jemand vielleicht Hinweise, ob im Bereich des Straßenverkehrs besondere Regeln in Bezug auf die Übergreifungslänge von Bewehrungsstößen zu beachten sind?
Es geht im Speziellen um einen Durchlass unter einer Bundesstraße. Diese wird natürlich oft befahren (LM1 mit Ermüdung).
Der Kunde würde den Übergreifungsstoß gerne in den Wänden anordnen. Durch die breite Form und geringe Höhe dieser Durchlassrahmen habe ich an der Außenseite der Wände durch das konstante Moment eine hohe Zugkraft, die durch den Verkehr natürlich zwischen verschiedenen Zugspannungen schwankt.
Daher würde ich mich interessieren, ob das überhaupt gestattet ist, den Übergreifungsstoß dort vorzusehen und welchen Regeln dieser womöglich unterliegt. Ich habe hierzu nichts finden können.
Gruß, SegKa