Baugenehmigung für Sanierung der Abwasserleitung nötig?

  • Soll eine auf dem Grundstück eines Wohnhauses verlaufende Abwasserleitung (Grundleitung) saniert / ausgetauscht werden (z.B. wegen des Eindringens von Wurzeln), ist dies in irgendeiner Form genehmigungspflichtig (Niedersachsen)?


    Wie sieht es bei einem neuen Revisionsschacht aus?

  • Ich würde das mit dem Kanalnetzbetreiber abklären. Eine Baugenehmigung braucht es dafür zumindest in Bayern nicht.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Ich würde das mit dem Kanalnetzbetreiber abklären. Eine Baugenehmigung braucht es dafür zumindest in Bayern nicht.

    Neben der Abklärung mit dem Netzbetreiber, was der für Anforderungen hinsichtlich dem Anschluss an sein Netz hat, sollte geklärt werden, ob es sich eventuell um einen Bodendenkmalbereich handelt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Es geht vermutlich lediglich um Sanierung der Grundleitung vom Haus zum Revisionsschacht und den Revisionsschacht selbst, nicht um den Teil der Leitung, der vom Revisionsschacht zur öffentlichen Kanalisation verläuft.

  • in der Regel haben die Gemeinden bzw. der "Kanalnetzbetreiber" eine Abwassersatzung o.ä. Darin ist geregelt, wie damit umzugehen ist. Auch, wer hierfür die Kosten trägt.

    ggf. muss auch für die zu sanierende Grundleitung auf dem Grundstück nach Fertigstellung ein Dichtheitsnachweis erbracht werden.

  • Laut Entwässerungssatzung der Stadt bedürfen Änderungen der Grundstücksentwässerungsanlage einer Entwässerungsgenehmigung.


    Das Formular für einen Entwässerungsantrag geht nicht gesondert auf Sanierungen ein. Als mögliche Anlagen sind z.B. u.a. diverse Berechnungen nach DIN-Normen vorgesehen. Das heißt, jemand müsste Planungsaufgaben übernehmen? Machen dies Fachbetriebe für Kanalarbeiten für einen oder muss ich zusätzlich zum ausführenden Betrieb ein Planungsbüro oder dergleichen ins Boot holen?

  • Ich würde zuerst einmal klären, was hier unter (genehmigungspflichtiger) "Änderung" zu verstehen ist, oder ob es sich nur um eine Reparatur/Sanierung handelt. Wird ein defektes Rohr ersetzt, oder ein defekter Schacht repariert, dann handelt es sich in meinen Augen nicht um eine Änderung im Sinne der Satzung. Die Firma kann das mit einem Anruf bei der Gemeinde (oder Netzbetreiber) klären. Man kann auch selbst anrufen, die beißen nicht.

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  • Frage:

    ist dies in irgendeiner Form genehmigungspflichtig

    Antwort:

    Änderungen der Grundstücksentwässerungsanlage einer Entwässerungsgenehmigung



    Als mögliche Anlagen sind z.B. u.a. diverse Berechnungen nach DIN-Normen vorgesehen.

    Klingt nach H. Wenn H, dann sind die erforderlich. Wenn woanders in NDS, dann mal so, mal so..

    So genau entlang der DIN wie in H hab ichs noch nirgends in NDS gehabt. Das krasse Gegenteil war eine Umlandgemeinde.

    O-Ton: Lageplan mit Eintrag der Leitungsverläufe und der Schächte reicht. Schächte vermaßt.

    Gebaut haben sie dann doch anders. ;)

  • Wenn H, dann sind die erforderlich.

    Interessant. d.h. Für eine vor sagen wir einmal 50 jahren gebaute Leitung die heute saniert/repariert wird, sind aktuelle Berechnungen nachzuweisen?

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  • Interessant. d.h. Für eine vor sagen wir einmal 50 jahren gebaute Leitung die heute saniert/repariert wird, sind aktuelle Berechnungen nachzuweisen?

    Könnte sogar bei an sonsten unveränderter Entwässerungsobjekte-Anordung und -anzahl sein, ja.

    Aber wo sind die Zahl und Art der Entwässerunsgobjekte bei Bj 1961 (vorausgesetzt, es ist das gleiche Objekt wie bei dem Deckenthema) noch unverändert?


    Deswegen:

    mit einem Anruf bei der Gemeinde (oder Netzbetreiber) klären. Man kann auch selbst anrufen, die beißen nicht.

    Kann man als "Kunde" auch gern selbst machen ;) Nur beamtisch sollte man/frau fliessend beherrschen. ;)

  • Nur beamtisch sollte man/frau fliessend beherrschen. ;)

    Da lobe ich einmal "das Amt" hier im ländlichen Raum, zumindest wenn es um Wasser/Abwasser geht. So ein Anruf dauert im Schnitt 5 Minuten, davon 1 Minute Wartezeit bis man die richtige Person am Hörer hat, unter Umständen auch 2-3 Minuten wenn derjenige gerade Kaffee holen ist.

    Dann kurz schildern was geplant ist,

    - Amt: erste Rückfrage: "Wer macht das denn"

    - Anrufer: (Richtige Antwort) "das macht Firma x" (Falsche Antwort: "Weiß ich nicht" oder "Ich miete einen Bagger" oder "da kommt irgendeine Firma aus x oder y oder z")

    - Amt: "Ach so, das macht der x, na dann frage einfach den, der weiß was zu tun ist"

    - Anrufer: "Alles klar, ich gebe ihm Bescheid"


    Ergebnis: Kurz und schmerzlos, zumindest so lange man die richtigen Antworten parat hat. ;)

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  • Es ginge um Ersatz der bisherigen alten Rohrleitungen und des bisherigen Revisionsschachtes. Ich werde dann mal versuchen herauszufinden, in wie fern das eine genehmigungspflichtige Änderung ist. Dazu könnte ich mich an die GmbH wenden, an die die Stadt die Verantwortung für Abwasser verlagert hat. Ich möchte aber andererseits auch ungern unnötig schlafende Hunde wecken.

  • Dazu könnte ich mich an die GmbH wenden, an die die Stadt die Verantwortung für Abwasser verlagert hat.

    Das wäre sowieso sinnvoll, denn da darf nicht jeder mit dem Bagger anrücken und Abwasserleitungen aus dem Boden holen. Es wäre zumindest theoretisch denkbar, dass sich diese Firma um den Betrieb und die Instandhaltung kümmert, und alle Arbeiten selbst ausführen möchte, oder nur bestimmte Firmen Arbeiten an Ihrem Netz ausführen lässt.

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  • Ein Fachunternehmen sagte meiner Frau nun, dass dazu ein Antrag notwendig ist und wir diesen stellen müssten. Das sollten wir aber erst machen, wenn wir den Auftrag vergeben haben. Das finde ich etwas unlogisch. Ich will ja niemanden ohne Genehmigung beauftragen.


    Werden nun noch bei einem anderen Betrieb fragen bzw. je nach Antwort die zuständige Stelle fragen, was für eine Art Antrag notwendig ist.

  • Das finde ich etwas unlogisch.

    Ich auch.



    Werden nun noch bei einem anderen Betrieb fragen bzw. je nach Antwort die zuständige Stelle fragen, was für eine Art Antrag notwendig ist.

    Frage zuerst den Netzbetreiber, vielleicht kannst Du Dir damit schon eine Menge Telefonate sparen. Ich kenne es so, dass sich die Firmen die eine "Konzession" haben um alles kümmern, dann musst Du als Grundstückseigentümer nur noch unterschreiben. Ob das bei Euch anders geregelt ist, das erfährst Du durch einen Anruf.

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  • Gerade bei der zuständigen Stelle des Versorgers nachgefragt: Bei 1:1 Austausch bräuchten wir nichts beantragen.

  • [...] Das Formular für einen Entwässerungsantrag geht nicht gesondert auf Sanierungen ein. Als mögliche Anlagen sind z.B. u.a. diverse Berechnungen nach DIN-Normen vorgesehen. [...]

    Ich handhabe das i.d.R. so, dass ich das Formular, soweit es möglich ist, ausfülle und ansonsten auf die Anlage verweise.

    Als Anlage habe ich eine Art Formblatt gebastelt, dass im Kopf alle wesentlichen Angaben zum Bauort und Bauherren enthält (analog dem Formular Bauantrag)


    Danach kommen textliche Absätze mit "Erläuterung des Bauvorhabens", "Angaben zum Bestand", "Änderungen durch das Bauvorhaben", "Materialien, Bauweisen, etc.", ggf. noch eine Kostenschätzung.


    Zusätzlich gibt es dann - je nach Bedarf - Lageplan/Auszug aus Katasterplan und ein Leitungsplan.


    Die amtlichen Formulare sind für die meisten Bauvorhaben ganz gut geeignet, es gibt aber auch viele Bauvorhaben,iInsbesondere bei Sanierungen, Instandsetzungen und außerhalb des Wohnungsbaus, die sich nicht in die Formulare quetschen lassen. Dann gibt es eine textliche Anlage mit Beschreibungen und ggf. Pläne dazu.


    Off-Topic:

    Aus meiner Erfahrung:

    1. Formulare sind wichtig.

    2. Wichtige Informationen können als Anlage zum Formular eingereicht werden.

    Das Amt verlangt nur ZWEI Dinge: Das aktuelle Antragsformular und eine verständliche Erläuterung des Bauvorhabens.

    P.S.: und das ausgefüllte Statistikformular

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)