Fallrohr: Auslauf direkt an Außenwand?

  • Hallo liebes Forum,


    im Rahmen der Sanierung des Balkons über uns hat die zuständige Baufirma einen Wasserablauf am Balkon mit Fallrohr angebracht, welches direkt an unserer Terrasse an der Hauswand seinen Auslauf hat.


    Fotos anbei.


    Frage: Ist das baulich so richtig, dass das Wasser direkt an der Hauswand abläuft?

  • Ist das Gebäude eine Eigentumswohnanlage?


    Wo war das Fallrohr zuvor angeschlossen; gibt es keine Anschlußmöglichkeit an einen vorhandenen Kanal ( Grundleitung )?


    Wieviel Niederschlagswasser kommt von dem Balkon an der Kiestraufe an ; ist der Balkon im 1. OG überdacht oder frei bewittert?


    Welche Beschaffenheit hat der Boden unterhalb der das Gebäude umlaufenden Kiesschicht ? Lehmig-bindiger Boden mit zeitweisem Aufstau von Niederschlagswasser = verringerte Versickerungsmöglichkeit mit Pfützenbildung?


    Was besagt die örtliche Entwässerungssatzung zu der Einleitung des vom Balkon kommenden Niederschlagswassers ins Erdreich? Muss nach der Satzung " gefasstes " Niederschlagswasser ( vom Balkon kommend ) in den gemeindlichen Kanal eingeleitet werden ( Anschluß- und Benutzungszwang )? Die örtlichen Entwässerungssatzungen werden von den Gemeinden in der Regel im Internet veröffentlicht und sind dort über " Googel zu recherchieren.


    Hinweis: Die Bilder deuten darauf hin, dass der Gebäudesockel keinen ausreichenden Feuchteschutz hat. Denn oberhalb der ca. 3 cm hohen Wandschiene, mit der die vom Keller (?) kommende Bauwerksabdichtung befestigt sein könnte, bröckel die Farbe auf der Außenwand ( Sockel ) ab. Auf Bild 1 scheint die Wandschiene links, nach hinten, nicht mehr ordnungsgemäß an der Außenwand befestigt zu sein.

  • Wie groß ist den Der Balkon (Fläche) und aus welche Material?

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  • Bitte nicht in Zitate antworten!


    Zitat


    es gab bislang kein Fallrohr,

    Gibts denn einen Beschluß der Gemeinschaft, dr diese Bauweise genehmigt?

    Zitat

    In wenigen Wochen soll am Haus entlang aufgegraben werden, um dort auf Kellerhöhe eine (neue?) Abdichtung anzubringen.

    Und danach??? Wieder nur freier Auslauf?


    Zitat

    Das heißt also - alles in allem, trotz der geplanten (neuen) Abdichtung, ist eine derartiger Wasserablauf über mehrere Wochen hinweg nicht ordnungs- bzw. sachgemäß?

    Nein! Aktuell ist er :pfusch: und später = ???? (Beschluß der Gemeinschaft = ???)

  • Moin,


    für 7-8m² das ist doch Mumpitz.

    Viele Balkone haben kein Entwässerungsfallrohr und entwässern über die Abtropfkante nach unten oder per Speirohr.

    Es ist Regenwasser. Wäre der Balkon nicht da, würde es die darnuter liegende Fläche bewässern.


    Das an die Kanalisation jetzt anzuschliesen kann auch Ärger bedeuten.

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  • Off-Topic:

    Antworten in blau als Binnentext.

    Nein, bitte nicht! So ist Dein Beitrag zwar für Dich etwas schneller geschrieben, aber für alle anderen nicht mehr direkt zitierbar. Und das ist sehr, sehr unpraktisch! Zitate bitte als Zitate übernehmen, eigene Texte dazwischen setzen! Nein, ich habe jetzt keine Lust, das zu reparieren.


    Ob und in welchem Umfang Regenwasser an die Kanalisation angeschlossen werden muss / kann ist örtlich geregelt. In B wird schon seit über einem Jahrzehnt die örtliche Versickerung gefordert, alternativ die (teilweise) örtliche Nutzung. Mit den durch den Klimawandel empirisch stark zunehmenden Starkregenereignissen wird dies sinnvollerweise immer öfter getan. Es kommt also auf die (teilweise grundstücksgenauen) örtlichen Regelungen an, ob und in welchem Umfang anzuschließen ist, oder ob vielleicht sogar ein Einleitungsverbot besteht.


    Wenn, dann ist aber sowieso immer nur die Bemessungsregenmenge einzuleiten. Die darüber hinausgehende Niederschlagsmenge der Ausnahme-Regenspenden bis hin zum „Jahrhundertregen“ sind nach DIN 1986-100 sowieso immer mit freiem Auslauf auf das Grundstück zu leiten.


    Vor diesem Hintergrund ist deshalb nicht von vornherein davon auszugehen, dass die gezeigte Ausführung zu beanstanden ist.


    Es geht hier um die …

    Zitat

    … die Regenwassermenge … einer Balkonfläche von ca. 7-8m², Betonaufbau (chieff) …

    eine sehr überschaubare Menge also, die ohne den Balkon hier auch auf dem Boden aufträfe, sogar dann, wenn hier nicht gebaut worden wäre.


    Die Abdichtung eines Gebäudes hat immer so zu erfolgen, dass sie den örtlichen hydrogeologischen Verhältnissen gerecht wird. Dies schließt immer eine angemessene Abdichtung bis 15 cm über Fertiggelände im unmittelbaren Anschluss mit ein.


    Frei auf das Grundstück aufkommender natürlicher Niederschlag ist immer auf dem Grundstück aufzunehmen und bedarf nur im Ausnahmefall einer anderen Ableitung als der natürlichen Sammlung und Versickerung. Und genau diese natürliche Rückhaltung und Versickerung wird heute zunehmend von den Gemeinden gefordert um der aus dem Klimawandel resultierenden häufigeren und stärkeren Starkregenereignisse und der wiederum daraus resultierenden sintflutartigen Überlastungen der Misch- und Regenwasserkanalisation wieder Herr zu werden. Das Stichwort dazu lautet „Schwammstadt“!


    Ob es die allerschlaueste Lösung ist, Niederschlag dicht am Gebäude frei auslaufen zu lassen, ist immer im Detail von der Topographie und der Hydrogeologie abhängig, aber nicht per se sowieso falsch oder ein Mangel. Und nochmals: Es geht hier um exakt die sehr überschaubare Niederschlagsmenge, die auch ohne Existenz des Balkons hier aufträfe!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker ()

  • Der vom TE geschilderte Sachverhalt ist zur Beurteilung der Fragestellung zu gering. Der TE muss mehr Infos bei seiner WEG in Erfahrung bringen.


    Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist es zwingend so, dass in der Wohnungseigentümerversammlung mit Mehrheitsbeschluß darüber zu beschließen ist, in welcher Art und Weise eine vorhandene Beeinträchtigung/Mangel von welchem Unternehmer zu beseitigen ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ( bei Neubau ) die Wohnungseigentümer noch nicht im Wohnungsgrundbuch eingetragen sind ( sog. werdende Wohnungseigentümergemeinschaft ). In diesem Fall entscheidet der Unternehmer, der das Gebäude erstellt hat ( idR ein Bauträger ), selbst über die Art und Weise der Sanierung. Welchen Fall wir hier haben, wird vom TE nicht mitgeteilt.


    Anlaß der Fragestellung war, dass der Balkon im 1. OG von der " zuständigen Baufirma " ( genauer: was ist damit gemeint? ) saniert wurde und der Balkon im 1. OG hierbei eine bis dahin nicht vorhandene Entwässerung mittels Fallrohr in die Kiestraufe unmittelbar neben der Terrrassentüre des TE erhalten hat. Mit meinen Vorrednern ist es bislang unklar, warum das Fallrohr überhaupt erforderlich war, wenn zuvor ( wie lange? ) die Freientwässerung über den stirnseitigen Rand des Balkons ( ? ) funktioniert haben sollte. Denn das Fallrohr ist jetzt eine zumindest optische Veränderung des Bestands, die ohne sachlichen Grund nicht ausgeführt werden durfte.


    Hier kommt hinzu, dass die Kiestraufe nach den Angaben des TE keine ausreichende Versickerungsfähigkeit hat und deshalb dort Grabungs- und nicht näher beschriebene " Abdichtungsarbeiten an der Hauswand " ausgeführt werden sollen. Insofern spricht einiges dafür, dass die Einleitung des Balkonwassers in die Kiestraufe jedenfalls nicht ohne ( zeitgleiche ) Beseitigung des Stauwassers in der Kiesrigole hätte ausgeführt werden dürfen.


    Was mit den ( demnächst ) anstehenden " Abdichtungsarbeiten" gemeint ist, wird nicht angegeben. Was ist der Grund für die geplante Abdichtung? Ist es bereits zu Feuchteschäden am/im Gebäude ( Keller oder Wohnung ) gekommen oder sind diese zumindest in absehbarer Zeit zu erwarten?


    Staut in der Kiestraufe Niederschlagswasser auf, könnte man sich vorstellen, dass dort nachträglich eine Ringdrainage eingebaut werden soll. Die vorgesehene Abdichtung wäre dann eine Zusatzmaßnahme zur Beseitigung der auch dann womöglich noch fehlenden ausreichenden Höhe der Abdichtung über OK Gelände ( Kiesschicht und Terrassenbelag ).


    Bei der " Abdichtung " ist zu unterscheiden zwischen der Abdichtung des Kellers nebst EG-Sockels ( sog. Bauwerksabdichtung ), die regelkonform bis mindestens 15 cm über OK Gelände am Wandbildner hochzuführen ist und dem zusätzlich erforderlichen Feuchteschutz des Putzes, der hier offenbar bis in die Kistraufe und unter den Plattenbelag hineinragt.


    Mangels zureichendem Sachverhalt schlage ich vor, dass der TE zunächst einmal bei dem insoweit auskunftspflichtigen WEG-Verwalter in Erfahrung bringt,


    - warum der Balkon im 1. OG ein zusätzliches, bis dahin nicht vorhandenes Fallrohr erhalten hat, also aus welchem Grund diese Zusatzmaßnahme erforderlich wurde und wer sie geplant und angeordnet hat,


    - was mit der demnächst anstehenden " Abdichtung " im Bereich der Kiestraufe genau gemeint ist und welche Maßnahmen hierzu im Einzelnen vorgesehen/geplant sind.


    Hierbei gehe ich davon aus, dass der TE Eigentümer der EG-Wohnung ist. Sofern er nur Mieter der Eigentumswohnung sein sollte, bestünde kein Auskunftsanspruch gegenüber dem WEG-Verwalter. Auskunftspflichtig wäre in diesem Fall allein der Vermieter.


    Gibt es denn derzeit Beeinträchtigungen durch das Fallrohr und das offenbar schon zuvor vorhandene Stauwasser oder wird das Fallrohr nur beanstandet, weil es die Optik im Bereich der Terrasse verändert hat?


    Ein, zwei Bild(er) mit Draufsicht auf die EG-Terrasse und den Balkon im 1. OG zur besseren Übersicht wäre womöglich hilfreich!

  • Wow. Dieses Forum hat seinen Namen wirklich verdient.


    Leider kann ich mangels Informationen durch den Verwalter, mit dem wir aus diesem Grund sehr unzufrieden sind, nicht alle Fragen beantworten.


    Ja, wir sind Eigentümer der betreffenden Wohnung.

    Das Haus ist Baujahr 1985.

    Der Balkon über unserer Wohnung wurde saniert, da es hier wohl einen größeren Schaden gab. Ich vermute (!), dass aus diesem Grund ein neuer Wasserablauf mit dem besagten Fallrohr angelegt wurde.

    Die geplante Abdichtung an den Außenwändern soll erfolgen, da 4 von 5 Ergeschosswohnungen (alle außer unserer) große bis größte Schimmelprobleme haben, und hier ein Gutachter wohl den Grund für die Feuchtigkeit in den Wänden sah / sieht.


    Sobald mir neue Informationen vorliegen, werde ich sie gerne hier einstellen.


    Den Hinweis mit dem ungünstigen Binnentext werde ich mir für die Zukunft merken.


    Danke!