Hallo zusammen, ich versuche es mal kurz zu fassen, vermulich ein völlig zeitgemäßer Fall:
Es geht um ein reines Wohngebäude mit 5 Mietwohnungen (ein Eigentümer) in NRW.
Genehmigt 1981, incl. Maß d.b. Nutzung, Statik, Schall-, Brand-, Wärmeschutz und kompletter Wohn-/Nutzflächenberechnung, usw. bis in den Spitzboden (2,25m i.L., 50m² o. Bad, Betondecke ü.DG).
Spitzboden (OKFF über Straße ca. 8,35m) mit Bad und "Hobbyraum" ( ) war schon immer Teil der DG-Wohnung, erschlossen über eine Wendeltreppe.
"Hobbyraum darf nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden" sagt die Baugenehmigung (im Plan + Text), so wie es damals die LBO 1975 auch explizit haben wollte!
Die Bauordnungen wurden bis heute mehrfach geändert. Heutzutage steht wieder alles unter der Prämisse (der Politik) schnell "Wohnraum" zu schaffen, wo eben möglich.
Als Teil der Wohnung war der ausgebaute Spitzboden schon immer "Wohnraum", die Raumqualität entsprach auch schon immer voll der aktuellen Definition eines Aufenthaltsraumes nach LBO!
Um den "Wohnraum" zum Wohnen nutzbar zu machen, muss ein 2. Evakuierungsweg her.
Dazu müsste straßenseitig (Blickbeziehung zur Straße vorhanden) ein vorhandenes DFF im Prinzip gegen ein wenige cm größeres DFF ausgetauscht werden (+evtl. Stufen o.ä.).
An das überlastetes Bauornungsamt kommt man auch als Arichtekt ohne einen "laufenden Bauantrag" prinzipiell nicht ran, dass sagt einem schon die Zentrale der Stadtverwaltung.
Diese Info habe ich nur per Zufall von einem Sachbearbeiter ergattert:
Gewünscht ist hier ein komplett neuer Bauantrag mit Beurteilung nach heutiger Gesetzeslage -ohne Wenn und Aber!- über die Formulare der Architektenkammer NRW (die eigenen auf der Homepage angepriesenen seien nicht genug gepflegt).
Vermutlich läuft das dann als offizeller Nutzungsänderungsantrag, der dann mit jeder Menge Ausnahmen und Befreiungen und Nachbesserungen arbeiten muss, um am Ende zum gleichen Ziel zu kommen.
Bearbeitungszeit allein schon bei der Bauaufsicht locker 1/2 Jahr!!
Neben Mietausfall (ist ja nicht klar, wieviel Menschen hier einziehen können) gibt es noch jede Menge Kosten, die dann natürlich über höhere Mieten erwirtschaftet werden müssen.
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit? Es gibt die Meinungen, keinen dauerhaft nutzbaren Wohnraum zu schaffen/legalisieren und statt dessen die Miete zu reduzieren und den dauerhaften Aufenthalt im Spitzboden per Mietvertrag, zumindest offiziell zu verbieten.
Es scheint auch schon auf diese Fälle spezialisierte Rechtsanwälte zu geben.
Mich würden mal die Erfahrungen der Kollegen mit ähnlichen Fällen interessieren ...
Grüße
Thomas