Falsche Dämmung unter dem Estrich verlegt

  • Guten Tag.


    wir sanieren gerade einen Altbau und haben von unserem Estrichleger ein Angebot bekommen, bei dem er unten im Haus 2cm Dämmung mit wlg23 und oben mit wlg45 verlegen wollte.


    Diese Woche wurde dann die Dämmung und der Estrich verlegt und er hat wlg 35 für unten und ein Tackersystem oben verwendet.


    Wir steigen auf Fußbodenheizung um mit Luft-Wärmepumpe. Unter dem Haus ist nochmal eine Kellerdecke die nächstes Jahr gedämmt werden soll.


    Der Estrichleger meinte, dass er die Dämmung mit wlg23 nicht ausgelegt werden konnte, weil der Boden zu uneben war und sich Luft darunter gebildet hätte.


    Wir ärgern uns aber gerade über den zukünftigen Wärmeverlust und das uns vorher keiner informiert hat, so dass wir nachbessern können. Ist das berechtigt? Wie viel höher wird unser Wärmebedarf wohl steigen?

  • Anda

    Hat den Titel des Themas von „Flasche Dämmung unter dem Estrich verlegt“ zu „Falsche Dämmung unter dem Estrich verlegt“ geändert.
  • Wir ärgern uns aber gerade über den zukünftigen Wärmeverlust

    Das würde mir jetzt kein Kopfzerbrechen bereiten, zumal ja geplant ist


    ist nochmal eine Kellerdecke die nächstes Jahr gedämmt werden soll.

    Welche Dämmstärke ist hier vorgesehen? mit welchem Material (WLG)? Aus was besteht die Kellerdecke?


    Ohne die Dämmung unterhalb der Kellerdecke beträgt die Differenz beim U-Wert ca. 0,3W/m²K. Das ergibt unter Berücksichtigung, dass der Keller zwar unbeheizt ist, aber durch die umliegenden Wände und Boden die Raumlufttemperatur immer im Bereich > 0°C liegen wird, irgendwas zwischen 10 und 20kWh/m² und Jahr. Das spielt jedoch nur eine untergeordnete Rolle, denn sobald die Kellerdecke gedämmt wird, ich nehme als Ziel Dämmwert einfach mal 0,24W/m²K an, beträgt der Unterschied nur noch 0,016W/m²K. Diese geringe Differenz könnte man mehr als nur kompensieren, wenn man die Dämmung an der Decke einfach eine Stufe (2cm) dicker oder eine bessere WLG wählt. Ansonsten reden wir halt über über eine Differenz von < 1kWh pro Jahr und pro m² Deckenfläche, oder umgerechnet < 10Ct./m² und Jahr an Heizkosten, oder bei 100m² Deckenfläche wären das 10,- € pro Jahr. Diesen geringen Unterschied wird man in der Praxis nicht feststellen können, das geht in den natürliche Schwankungen unter.


    Jetzt kommt noch die Theorie hinzu. Was sagt die Berechnung? Sollte für das Vorhaben ein bestimmter Zielwert erreicht werden, damit die Maßnahme förderfähig ist, dann wäre zu überprüfen, ob durch die Änderung die Förderung gefährdet ist, bzw. wie man die Dämmung unterhalb der Kellerdecke ertüchtigt (Bsp. s.o.). Man sollte dabei nicht vergessen, dass es bei diesen "Zahlen" Toleranzen gibt, die am Ende zu einer Differenz zwischen berechneter und realer Energieeinsparung führen werden.


    Und abschließend noch etwas Praxis, durch die reduzierte Dämmung oberhalb der Kellerdecke, wird der Wärmestrom in die "Betondecke?" erhöht, d.h. die Decke selbst wirkt wie eine Last/Speicher, so dass das Verhalten der FBH verzögert wird. Das wird gerne mit Trägheit bezeichnet. Wie stark sich das auswirkt, dazu müsste man mehr Details zur Decke haben (Material, Aufbau, neue Schichten usw.).


    Fazit: aus technischer Sicht ist das kein Beinbruch, und lässt sich wahrscheinlich sehr einfach heilen.


    Zur oberen Decke kann ich jetzt nicht viel sagen, dazu fehlen Daten. Ein Tackersystem gibt es in zig Varianten, aber bei der Vorgabe WLG045 und darunter ein beheizter Wohnraum, dürfte sich der "Schaden" in Grenzen halten.


    Unabhängig von der technischen Betrachtung wäre dann noch der kaufmännische Bereich heranzuziehen. Wenn eine Dämmung in WLG023 nachweislich vereinbart war, evtl. gibt es sogar Berechnungen dazu, dann hat der Handwerker nicht das geliefert was vereinbart war. Durch die Ausführung in WLG035 hat er Geld gespart, das er aber nicht so einfach als zusätzlichen Gewinn verbuchen darf. Wie hoch die Differenz ist das wäre noch festzustellen. Dann stellt sich die Frage wie man sich einigt. Da ist von Handschlag und xxx,- € bis jahrelangem Rechtsstreit alles möglich. Um hier tiefer einzusteigen bräuchte man mehr Details und im besten Fall einen Fachanwalt an der Hand, man muss ja nicht gleich die Keule schwingen.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Der Estrichleger meinte, dass er die Dämmung mit wlg23 nicht ausgelegt werden konnte, weil der Boden zu uneben war und sich Luft darunter gebildet hätte.

    Warum konnte er dann die anderen Platten verlegen?

    Manche Ausreden sind echt schwach.


    Ergänzend zu den Ausführungen von R.B. noch den Hinweis, dass es sich juristisch um eine mangelhafte Leistung handelt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ergänzend zu den Ausführungen von R.B. noch den Hinweis, dass es sich juristisch um eine mangelhafte Leistung handelt.

    … auf deren Beseitigung Du einen Rechtsanspruch hast!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • … auf deren Beseitigung Du einen Rechtsanspruch hast!

    Das könnte wegen Unverhältnismäßigkeit schwierig durchsetzbar sein.

    Wenn der TE die angabe des Verlegers beweisen kann und nicht bloß mündlich hat.

    Auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist in fast allen Fällen verbindlich. Der Inhalt ist nur schwer beweisbar ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Hallo zusammen, danke für die wunderbaren Antworten. Schön, dass es noch hilfsbereite Menschen gibt.


    In dem Angebot war der Wlg Wert aufgeführt. Die Abgerechnete Dämmung war jetzt auch wesentlich günstiger.


    Die Kellerdecke ist aus Beton und daher wird die Heizung wohl etwas Träger.


    Uns war auch noch aufgefallen, dass der Estrichleger den Beschleuniger und die Stahlbegabe anders abgerechnet hat (teurer). Das haben wir jetzt auf den ursprünglichen Angebotspreis gekürzt und inkl. günstigerer Dämmung und vereinbarten Skontoabzug bezahlt.