• Ja natürlich. Neuer Thread ist sinnvoll. (begann in #112)


    Hallo, bin neu hier und haben Probleme beim WDVS


    Kurzer Einstieg: Acht Parteien Haus. WeG. WDVS soll aufgebracht werden und es gibt nur Murks. Falscher Kleber, unzureichende schlampige Aufbringung der teilweise durchnässten Dämmplatten. Fensterbanksysteme passen nicht zusammen und und und. Handwerker vom Subunternehmer sprechen alle kein Wort Deutsch und murksen vor sich hin. Beauftragter Bauleiter will sich rausreden und wird unverschämt. Wir hatten mittlerweile einen gerichtlich bestellten SV da, der natürlich die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen hat und sein Gutachten erstellt und dem BL zukommen lassen. Der stellt sich stur. Heute morgen eskalierte die Situation, da wir einen Baustopp herbeigeführt haben, da die einfach ihren Pfusch" zu machen" wollten, sprich Fensterlaibungen und Fensterbänke einbauen wollten. Jetzt drohen sie mit Anzeige wegen Bauverzögerung. Es ist zum Haare raufen. Der Verwalter der WEG ist da auch keine große Hilfe. Der zuckt nur mit der Schulter. Nächster Schritt ist dann auch wohl ein RA für Baurecht, der uns vertritt.

    Hat da jemand noch einen guten Tipp, erstmal allgemein, wie man sich verhalten soll?

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  • Hat da jemand noch einen guten Tipp, erstmal allgemein, wie man sich verhalten soll?

    Ja. Erstmal erklären, WER ist Auftraggeber, wer Auftragnehmer, wer Ausführende(r), wer hat den Baustopp ausgesprochen, wem gegenüber, wie ist der SV beauftragt???


    Und wer ist 112

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  • Wo der Hashtag herkommt weiß ich nicht


    Das Planungsbüro wurde vom WEG Verwalter im Namen der WEG nach Beschluss beauftragt. Dieses hat den Stuckateur und die anderen Gewerke beauftragt. Das vom Stuckateur nur ein Subunternehmer mit ungelernten, nicht deutsch sprechenden Hilfsarbeitern kommt,wusste ja niemand. Der SV wurde im Namen der WEG beauftragt. Der Baustopp wurde telefonisch vom Vorarbeiter des Stuckateurbetriebes ausgesprochen, nachdem wir uns geweigert haben, das hier noch mehr " Murks" verbaut wird und droht jetzt seinerseits mit Bauverzögerungsklage. Der einzige Hilfsarbeiter der nur ein paar Brocken Deutsch kann, hat diesen angerufen und uns ans Telegon zitiert

  • Also WEG -> Planungsbüro -> Stukateur -> Sub. Richtig?


    Dann:

    Sub ordnet gegenüber Sub Baustopp an nach tel Rücksprache. Richtig?

    Wer ist "wir" ? Auch am Telefon gilt ohne ausdrücklche Zustimmung das Mithören als illegal!

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  • Das Planungsbüro wurde vom WEG Verwalter im Namen der WEG nach Beschluss beauftragt. Dieses hat den Stuckateur und die anderen Gewerke beauftragt.

    Und das Planungsbüro hat den Handwerker selbst beauftragt? Das ist sehr ungewöhnlich! Ich als Planer empfehle typischerweise die Beauftragung von Firmen. Diesen werden dann von der HV im Namen der WEG beauftragt. Ist es bei euch vielleicht auch so?


    Was ist Deine persönliche Rolle? Bist Du

    • Miteigentümer
    • Beirat
    • Vorsitzender des Beirats
    • Hausverwalter

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Das Planungsbüro wurde vom WEG Verwalter im Namen der WEG nach Beschluss beauftragt. Dieses hat den Stuckateur und die anderen Gewerke beauftragt. [...]

    Auftraggeber ist also die WEG, deren Vertretungsberechtigter ist der Verwalter der WEG?

    Auftragnehmer für die Fassadenarbeiten ist das Planungsbüro.

    Richtig?


    Das Planungsbüro wurde mit den Bauarbeiten?? beauftragt oder nur für die Planungsleistungen (Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung...) ?


    Hat da jemand noch einen guten Tipp, erstmal allgemein, wie man sich verhalten soll?

    Beweise sichern: Fotos aus der Ferne + Nahaufnahmen + Nahaufnahmen mit Meterstab für Größenrelation.

    Fotos sortieren, beschriften, katalogisieren, damit später jedes Foto mit Hausseite, Höhenlage (Geschoss oder Gerüstebene) zuzuordnen ist.

    Protokoll anfertigen (lassen) mit Datum, Zeit, Schaden, Nummerierung, Fotozuordnung, Hausseite, Höhe (Geschoss oder Gerüstebene), damit auch bisher Unbeteiligte jeden Schaden eindeutig und schnell wiederfinden.

    ("Schaden" heißt jetzt hier in meinem Text erstmal, dass was Ihr als "Schaden" / bzw. Mangel dem Bauunternehmer vorwerft)

    Unterlagen (Kopien) sichern (LV, Baubeschreibung, ggf. Pläne, das beauftragte Angebot, etc.)


    Von Sachkundigen / Fachkundigen Dritten prüfen lassen, ob und in welcher Art hier jeweils ein Mangel / eine fehlerhafte Ausführung vorliegt und warum, damit erst gar keine Falschbehauptungen oder überzogene Forderungen gestellt werden. Klären (lassen), wie es richtig auszuführen wäre.


    Mängelanzeige (nach VOB) schriftlich verfassen (lassen). Inklusive Fotos und Protokoll. Mit Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit angemessener aber enger Fristsetzung, damit sich die Mängel nicht im Bauwerk "verewigen" und später nur noch mit hohem Aufwand zu beheben sind. Zustellung durch den Auftraggeber bzw. dessen vertretungsberechtigte Person nachweislich an den Hauptauftragnehmer. Zusätzlich (damit er schnell davon erfährt) per Mail oder Fax.


    Da das Projekt nach bisher bekannter Beschreibung nicht so gut läuft, wäre sachkundiger Beistand angeraten.


    Zusätzlich die bisher mündlich ausgetauschten Argumente protokollieren: wann erste Mängelrüge? Wem gesagt? Was wurde gerügt? Welche Reaktion kam.

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Fragen über fragen.


    Und die Einmischung einzelner WEG Teileigentümer machts nicht besser.


    Die Verwaltung unter Druck setzen, das Chaos zu handeln und zu entwirren.

    Und für einen sauberen weitern Verlauf zu sorgen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Da das Projekt nach bisher bekannter Beschreibung nicht so gut läuft, wäre sachkundiger Beistand angeraten.

    Jetzt hat er schon ein Planungsbüro und einen "gerichtlichen" (wahrscheinlich meint er ö.b.u.v.) SV auf der Baustelle, welche Art von sachkundiger Beistand wäre da noch empfehlenswert?

    Wenn sein Bauleiter das nicht gebacken bekommt, ist er wirklich in keiner beneidenswerten Situation.


    Und die Einmischung einzelner WEG Teileigentümer machts nicht besser.

    Soll er lieber die Füße still halten, und auf die Reaktion seines Planers warten/hoffen? Da kommt ja offensichtlich nichts Brauchbares raus.

  • Soll er lieber die Füße still halten, und auf die Reaktion seines Planers warten/hoffen? Da kommt ja offensichtlich nichts Brauchbares raus.

    Die Eigeninitiative, ohne auch nur ansatzweise die Grundlagen des Baurechts zu kennen, ist aber auch nicht die Lösung. Sie macht sie eher nur komplizierter.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich finde das Thema jetzt relativ wenig schwierig.


    Ihr habt einen SV, der die Mängel festgestellt und hoffentlich auch dokumentiert hat. Ihr habt dies der beauftragten Firma (der Vertragspartner, nicht dem Subbi) übermittelt. Der BL (des Auftragnehmers oder Euer Bauleiter?) stellt sich stur?


    Die Frage ist doch: bestreitet er die Mängel?


    Ein gutes Druckmittel ist idR das Rückbehalten von Geld. Für unzweifelhaften Pfusch würde ich keine Gelder freigeben. Hier muss man sich aber auch sicher sein, dass man richtig liegt. Ein SV ist da schon mal sehr gut.


    Das vom Stuckateur nur ein Subunternehmer mit ungelernten, nicht deutsch sprechenden Hilfsarbeitern kommt,wusste ja niemand.

    Darf er das überhaupt? Gibt es eine entsprechende Vereinbarung, dass er die Arbeiten weitergeben darf? Und: Ihr habt ganz sicher -unabhängig von den Sprachbarrieren- einen Anspruch auf eine entsprechende Qualifikation der Arbeiter. Habt Ihr mal geschaut was das für eine Truppe ist? Sind das Facharbeiter und irgendwelche Hilfskräfte?

  • Das Planungsbüro hat ein Angebot gemacht, über HOAI Leistungsgruppen 5-8 und wurde daraufhin ausgewählt. Dann hat dieses Leistungsverzeichnisse erstellt und Angebote eingeholt, die teils eigenmächtig vergeben wurden, obwohl ausdrücklich der Beirat miteinbezogen werden sollte. Da fing die Misere ja schon an. Ich bin einer von zwei Beiräten und ich spreche von wir, da meine Frau das alles mitbekommt.

    Am Telefon war nur ich und habe es weiter erzählt.

    Ihr habt da noch einige Punkte angesprochen, die ich noch gar nicht eruirt habe, z.B Qualifikation der Handwerker.

    Heute war Eigentümerversammlung mit Planer und dieser stellt sich weiterhin stur und wurde sogar ausfallend.

    Morgen ist der Gang zum Baurechtsanwalt. Ich melde mich wieder, sobald die Sachlage geklärt, bzw. wenn es etwas Neues gibt.

    Zum Glück habe ich von Anfang an, Bilder nah und fern, mit Maßstab und ohne zu Hauf gemacht und alles schriftlich festgehalten. Sind zwei dicke Ordner mittlerweile. Das mit Geld zurückhalten ist auch so eine Sache. Man soll es nicht glauben, aber vom Bauleiter ist eine Rechnung komplett freigegeben worden für eine Firma, die gleich am Anfang einen Teil Sockelbereich ausgegraben und dämmen sollte. War ein Landschaftsgärtner, die auch keine Fachkompetenz hatten: Falscher Kleber, zuwenig Kleber usw. Wie gesagt, ich melde mich wieder. Erst einmal vielen Dank.

  • Es wird nur noch verwirrender.


    P.S.: Ich will nicht raten, wer wem und in wessen Namen einen Auftrag erteilt hat.


    Sortiere Deine Informationen und frage dann mit konkreten Informationen nochmal nach.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • teils eigenmächtig vergeben wurden,

    damit geht es ja schon los. Somit wäre also der "Bauleiter" der Auftraggeber? Derjenige, der den Auftrag vergibt, also beauftragt, ist der Auftraggeber; der darf dann auch zahlen (Ausnahme: er ist per Vollmacht dazu berechtigt den Auftrag namens der WEG zu vergeben). Das wäre, abseits jeder Mängelgeschichten, schon der erste Ansatzpunkt des Anwalts.

    Heute war Eigentümerversammlung mit Planer und dieser stellt sich weiterhin stur und wurde sogar ausfallend.

    Wie darf man das verstehen? Meint er die Leistung sei mängelfrei? Warum (und wie) wurde er denn ausfallend? Einfach ein etwas rüpelhafter Mensch oder beleidigend und unsachlich?

    vom Bauleiter ist eine Rechnung komplett freigegeben worden für eine Firma, die gleich am Anfang einen Teil Sockelbereich ausgegraben und dämmen sollte.

    ... deshalb muss sie ja nicht auch bezahlt werden! Der BL (welche Qualifikation hat denn der BL?) gibt sie nach seinem Ermessen frei, schaut ob das in Rechnung gestellte gemacht wurde, behält ggf. etwas ein wenn zu viel abgerechnet wurde oder wenn Mängel da sind. Aber auch die WEG kann sagen "danke Herr BL für die Rechnungsprüfung, aber wir sind der Meinung, dass der freigegebene Betrag zu hoch ist". Der BL ist keine höchstrichterliche Instanz, die immer Recht hat und der man sich willenlos zu fügen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Umbrüche entfernt

  • Prinzipiell hast Du Recht.

    Nur wenn ein Dritter, ohne Sachkunde dazwischen funkt, kann es kompliziert werden ;)

    Das strotzt ja nur so vor Überheblichkeit. Der dumme Eigentümer soll sich da raushalten und die Profis machen lassen?


    Die Profis, die da wären:

    - den Verwalter, der sich nicht kümmert

    - den Bauleiter, der Aufträge eigenmächtig vergibt und Mängel nicht (an)erkennt

    - die Firma, die den Auftrag an einen Sub weitergibt

    - den Sub, der offensichtlich unqualifiziert ist und dessen Mitarbeiter kein deutsch sprechen


    Also ich sehe hier viele Beteiligte, die die Situation kompliziert machen.

    Den Eigentümer, der sich um sein Eigentum sorgt, würde ich hier aber nach dessen Schilderung nicht als Kern des Problems betrachten.

    Sicher wäre es für ihn bequemer, einfach alle weiterwursteln zu lassen und alle Rechnungen zu bezahlen.

    Den Murks hat er dann halt an der Backe und kann sich schonmal zeitnah um eine Sanierung bemühen.

  • Das strotzt ja nur so vor Überheblichkeit.

    Der einzige, bei dem ich Überheblichkeit sehe, ist pdz

    Der einzelne Eigentümer (auch wenn er "zufällig" Beirat ist) richtet NUR Chaos an, wenn sie/er sich in die [juristischen] Vertragsbeziehungen und daraus erwachsende Rechte + Pflichten einmischt. Das müsste ein (Zimmer)Meister eigentlich auf der Meisterschule gelernt haben.

    Das heisst NICHT, er soll/darf seine Rechte nicht vertreten, aber doch bitte nicht so, sondern mit anwaltlicher Hhilfe

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  • Nein, das soll er sicher nicht, aber gerade Verwaltungsbeiräte nach dem WEG überschätzen im Alltag (wir arbeiten etwa zur Hälfe für private WEGs) immer wieder drastisch ihre Rolle und tun genau das, was sie nicht tun dürfen, nämlich ohne explizite entsprechende Vollmacht Dritten gegenüber Willenserklärungen abzugeben und / oder vertragliche Verpflichtungen einzugehen. Auch die Anforderung einer Veränderung gegenüber ausführenden Firmen, die Erklärung eines Baustops oder die Abnahme von Leistungen obliegen Beiräten nur nach entsprechender Bevollmächtigung der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft. Wenn Beiräte sich dann aber trotzdem selbst bevoll- bzw. ermächtigen, und als "Eigentümer" den Anschein einer vorliegenden Vollmacht erwecken, können sie sehr schnell so arges Durcheinander verursachen, dass zu dessen Entwirrung es dann juristische Expertise braucht. Genau das lässt sich durch Zurückhaltung vermeiden.


    Auch Planungsbüros / Architektinnen / Architekten haben ohne entsprechende Vollmacht nur eigene Nachunternehmer zu beauftragen, aber gewiss keine ausführenden Firmen. Andernfalls dürfen sie diese komplett selbst bezahlen. Professionelle Bauherren regeln deshalb für die von ihnen beauftragten Planenden / Bauleitungen in einer diesen und den Firmen schriftlich zugestellten Vollmacht ganz exakt und unmissverständlich, womit sie ihre Erfüllungsgehilfen bevollmächtigen - und womit gerade nicht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Also ich kenne es so, dass der Verwalter der Ansprechpartner der WEG ist. Dieser kümmert sich um alles und holt sich von der WEG das OK, bzw wird von der WEG beauftragt. Wozu hat man denn sonst eine Hausverwaltung? Und dieser kümmert sich dann um die ausführenden Firmen. Ich rate meist, dass man zur Vertragsbedingung macht, dass keine weiteren Subs dazu kommen sollen. Die meisten lokalen Firmen hier in der Gegend vergeben keine Aufträge weiter an Subs, die machen alles selber und somit gibt es auch keine Probleme. Es hat ja auch was mit Arbeitssicherheit zu tun, wenn die Subs kein Deutsch verstehen und dafür ist der Bauherr auch verantwortlich.


    Ich würde mir mal Gedanken über die Qualität der Hausverwaltung machen und mir evtl. eine neue suchen, wenn die es nicht mal fertig bringt sich um das Haus zu kümmern und Sanierungs- bzw Reparaturmaßnahmen zu koordinieren. Die Hausverwaltung hätte den Planer beauftragen sollen und die Hausverwaltung hätte die Unternehmer beauftragen müssen, in Abstimmung mit dem Planer/ Bauleitung. Es ist schließlich die Hausverwaltung die dann die Rechnungen bekommt und im Auftrag der WEG bezahlt. Ihr alle seid Laien und die Verwaltung ist das Bindeglied zwischen Laien und Profis.


    Oder wurde etwa so eine Ich-mache-alles-Firma aus dem Osten beauftragt?

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...