In diesem Thema Bodentiefes Fenster lässt sich nicht mehr öffnen - Gewährleistung oder Wartung?
ist der Passus aus dem Abnahmeprotokoll zitiert
ZitatFenster, Türen und Rollläden sind bewegliche Teile. Sie müssen regelmässig gewartet und nachgestellt werden. Die Wartungsleistung fällt nicht unter die Gewährleistung und ist daher für Sie kostenpflichtig. Einen Wartungsauftrag können Sie dem Montagebetrieb oder einer Fachfirma aus Ihrem Umfeld erteilen. Bleibt die jährliche Wartung aus, entfällt der Gewährleistungsanspruch.
Ist es wirklich so einfach, sämtliche Gewährleistungen auszuschließen? Die Bauherren schließen meist keine Wartungsverträge ab, zumal diese, wenn sie überhaupt angeboten werden, immens teuer sind