Genehmigungsfreistellung ohne Bebauungsplan

  • Geplant ist eine Betonplatte auf einem Grundstück, auf der PKWs gewaschen werden können.

    Ausführung in FD-Beton, mit Statik, mit zugelassenen Randsteinen etc., mit Schlammfang, mit Leichtflüssigkeitsabscheider.

    Die Einleitgenehmigung des Abwassernetzbetreibers liegt bereits vor.


    Bauort ist ein kleines Dorf einer größeren Gemeinde, Altbestand. Mitten im Ortskern.

    Ob es einen Bebauungsplan gibt ist nicht bekannt.


    Jetzt geht es ums Baurecht.


    Maßgebend ist die aktuelle Bauordnung von Sachsen-Anhalt.


    Unter der Auflistung "genehmigungfreie Bauvorhaben" finde ich keinen passenden Eintrag.


    Dem Text (Spoiler) entnehme ich, dass eine Genehmigungsfreistellung möglich ist, wenn sich das Bauvorhaben im Bereich eines Bebauungsplanes befindet.


    Frage:

    Ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren / Kenntnisgabeverfahren nur anwendbar, wenn es einen Bebauungsplan gibt?

    Heißt das: ohne Bebauungsplan kein Genehmigungsfreistellungsverfahren?

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • ja, jedenfalls kenne ich es so aus B

    Heißt das: ohne Bebauungsplan kein Genehmigungsfreistellungsverfahren?

    ja, jedenfalls kenne ich es so aus B

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Unter der Auflistung "genehmigungfreie Bauvorhaben" finde ich keinen passenden Eintrag.

    Ich stimme meinen Vorschreibern zu.


    Wenn es auf dem Grundstück keine andere Hauptnutzung (Wohnhaus, Gewerbe ...) gibt, wäre die Betonplatte die Hauptnutzung. Das wäre zumindest in Bbg nicht genehmigungsfähig. Ich kenne min. 2 Fälle, wo eine Pkw-Garage auf einem leeren Grundstück nicht genehmigt wurde, da das der Art der Nutzung in der näheren Umgebung (allg. Wohngebiet) widersprechen würde.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Wenn es auf dem Grundstück keine andere Hauptnutzung (Wohnhaus, Gewerbe ...) gibt

    Es gibt auf dem Grundstück noch ein Wohnhaus (EFH/DH + Nebengebäude).

    Das Grundstück geht über Eck und war früher evtl. mal ein Gehöft.

    In unserem Auftrag vom Auftraggeber ist nur die Planung der Betonplatte und Pflasterarbeiten.


    Dann hieß das ja, wir müssten für die ebenerdige Bodenplatte einen Bauantrag nach dem vereinfachten Verfahren stellen.

    Gruß
    Holger
    --
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    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Ist der Waschplatz gewerblich? Wenn gewerblich, dann geht an einem ordentlichen Genehmigungsverfahren eh kein Weg vorbei.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...