Hallo,
würde gerne wissen, was ein Klempner für den Antrag einer Wiederinbetriebenahme eines Gaszählers berechnen darf?
Die Anlage wurde durch eine Fachfirma nach Wohnungssanierung wieder eingebaut. Diese hatte aber keine Zeit für den Antrag, sodaß eine andewre Firma mit der Anmeldung, korrekt Wiederinbetriebnahme der Anlage. Der alte Zähler mußte wg. Ablauf der Eichfrist abgegeben werden. Zwischen Abgabe und Wiederinbetriebnahme lagen etwa 1-2 Jahre.
Ich möchte hier nur den Betrag wissen, der für das Ausfüllen des Antrages berechnet werden könnte. Das Abholen und der Einbau sowie die Überprüfung sind nicht gemeint (Einbau, Prüfung und Anfahrt wurden gesondert berechnet).
Danke schon mal für eine Info.