Hallo zusammen,
wir planen eine Umstellung unserer funktionierenden Ölheizung in eine Pelletheizung und möchten die diesbezügliche staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
Die Frage ist, welche Maßnahmen zu den förderfähigen Gesamtkosten gehören und welche zwingend in der neuen Heizungsanlage enthalten sein müssen ,um die Förderung zu erhalten.
Seitens der Heizungsbaufirma , der wir eigentlich bisher vertraut haben, wird uns nahegelegt ,dass man sich , um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, quasi gezwungen sehen muss, die zu den „ innovativen Heizlösungen perfekt passenden Heizungskomponenten“ zu bestellen, die uneingeschränkt miteinander kombiniert werden können und als intelligente Heizungsregelung bezeichnet werden, mittels derer man „an einem hochwertigen Touch Display am Masterbedienelement im Wohnraum oder direkt am Kessel die Regeleinstellungen optimieren kann.“
Wir sind irritiert, weil wir der Ansicht sind , dass bei einer staatlichen Förderung der Umstellung von einer Öl- auf eine Pelletheizung der Umweltaspekt maßgeblich ist, und nicht, ob man die als optimal bezeichnete elektronische Regelung einbauen lässt. Wo liegt unser Denkfehler ?
Wir hatten bei unserer Ölheizung beispielweise die elektronische Heizungsregelung irgendwann außer Betrieb setzen lassen und haben die Heizung am Kessel auf manuelle Bedienung umgestellt . Nebenbei bemerkt: Ob die manuelle Bedienung der aktuell auf dem Markt befindlichen Heizkessel noch möglich ist, wäre interessant zu erfahren. Der von uns befragte Heizungsbauer war sich in dem Punkt nicht sicher.
Auch beim Thema Warmwasseraufbereitung hat uns eine Aussage des Chefs der Heizungsbaufirma überrascht. Wir hatten den Warmwasserverbrauch über Durchlauferhitzer geregelt und möchten das auch beibehalten. Darauf hatten wir die Heizungsbaufirma ausdrücklich hingewiesen und waren überrascht ,dass in dem Angebot der Firma die Position „Warmwasseraufbereitung“ als Kostenpunkt enthalten war. Darauf angesprochen erklärte uns der Chef der Firma, dass es eine Reduzierung der staatlichen Förderung bedeuten würde, wenn die Warmwasseraufbereitung NICHT durch die Pelletheizung geregelt wäre. Nach unseren bisherigen Informationen zählt die Warmwasseraufbereitung nicht ausdrücklich zu den Bemessungsgrundlagen. Aber schließlich ist die Heizungsbaufirma optimal informiert über die Maßgaben der staatlichen Förderung- und wir nicht
Sollten wir also auf den o.a. Angaben der Heizungsbaufirma vertrauen oder besser nicht ?
Vorab vielen Dank für jeden Rat .
Liebe Grüße
Anna