Suche Lösung um Mauer zwischen Doppelhaushälfte abzudichten

  • Hallo Zusammen,


    Wir besitzen eine Doppelhaushälfte (BJ 2003) in einem Gebiet mit erhöhten Grundwasserspiegel.

    Das Doppelhaus ist in einer gemeinsamen weißen Wanne gebaut.

    Beim letzten Hochwasser ist der Grundwasserspiegel jedoch so sehr angestiegen, dass uns die weiße Wanne nicht mehr geholfen hat, weil das Wasser so hoch im Lichtschacht stand, dass es sowohl bei uns wie auch beim Nachbarn zum Kellerfenster rein gelaufen ist.

    Es wurden daraufhin bei uns Trocknungsgeräte aufgestellt und eine Unterdrucksauganlage installiert.

    Die Trocknung ging zunächst gut voran, jedoch wurde nach einigen Wochen festgestellt, dass zwar das Wasser auf der Bodenplatte verschwunden war, jedoch die Luftfeuchtigkeit auf der Bodenplatte nicht auf ein normales Maß zurück ging.

    Dabei fiel auf, dass diese besonders zum Nachbarn hin erhöht war. Z.Z liegt diese bei etwa 80%.

    Es stellte sich heraus, dass unser Nachbar keine Trocknung hat durchführen lassen, da er die Notwendigkeit nicht erkannte und das obwohl wir mittlerweile wissen, dass die Wände bis in 1 Meter höhe bei ihm feucht sind.

    Mittlerweile hat er zwar den Schaden seiner Versicherung gemeldet, jedoch wurde bis heute noch nicht mit der Trocknung begonnen.


    Da wir jedoch gern zeitnah wieder einen vollständig benutzbaren Keller haben möchten und auch unsere Versicherung so langsam unruhig wird, da sich die Trocknung extrem in die Länge zieht, bin ich aktuell auf der Suche nach einer Lösung, die auch finanziell noch einigermaßen im Rahmen bleibt.

    Die Wände zwischen den beiden Haushälften sind gemauert, wobei dazwischen sich ein Hohlraum von etwa 4 cm befindet.

    Die Idee wäre nun diesen Hohlraum mittels einer Schleierinjektion zu verfüllen, so dass keine Feuchtigkeit mehr vom Nachbarn eindringen kann.


    Ich bin jedoch Laie auf dem Gebiet und wäre daher für euren Rat dankbar, ob das ein gangbarer Weg wäre und wenn ja was man dafür am besten verwendet.


    Viele Grüße

  • War der Keller vorher "trocken"? Dann sollte sich dieser Zustand doch wieder einstellen, wenn beide Seiten ihre Haushälfte getrocknet haben. Wozu dann noch Geld in eine nachträglich Vertikalabdichtung investieren?

    Ich würde sagen, der Nachbar soll sich schleunigst um die Trocknung kümmern, denn er muss sicherstellen, dass von seinem Eigentum kein Schadem beim Nachbarn verursacht wird.


    So eine Trocknung kann sehr lange dauern, aber ich denke das ist klar.

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  • Wenn er die beiden Haushälften tatsächlich voneinander trennen möchte, dann muss er sich aber auch um die (gemeinsame) Bodenplatte und Außenwände kümmern, und nicht nur um die Trennwand. Ansonsten wird das Wasser halt einen kleinen Umweg nehmen.

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  • Beim letzten Hochwasser ist der Grundwasserspiegel jedoch so sehr angestiegen, dass uns die weiße Wanne nicht mehr geholfen hat, weil das Wasser so hoch im Lichtschacht stand, dass es sowohl bei uns wie auch beim Nachbarn zum Kellerfenster rein gelaufen ist.

    Eine sogenannte Weiße Wann ist nicht nur der Keller, der mit einem Beton mit geringer Wassereindringtiefe ausgestattet ist, sondern einen weiße Wanne ist quasi "das Gesamtkunstwerk". Ein WU-Keller nützt natürlich nur bedingt etwas, wenn sich in selbigem Löcher (= Fenster) befinden. Dann endet die Weiße Wanne an der Brüstung der Fenster. Eine Möglichkeit können druckwasserdichte Fenster sein.


    so eine Ertüchtigung sollten natürlich beide DHH-Partner gemeinsam machen. Ansonsten kommt beim nächsten Hochwasser möglicherweise kein Wasser durch Eure Kellerfenster, dann aber durch die Trennwand den Nachbarn, sollte dieser auf Maßnahmen, welcher Art auch immer, keinen wert legen.


    Für die Zukunft wäre es sicher hilfreich sich gegen ein erneutes Eindringen von Regenwasser zu wappnen, sonst hat man das Drama bald wieder. So eine "gemeinsame WW" birgt natürlich das Problem, dass im Schadensfalle der Nachbar hier vielleicht nicht die gleiche Notwendigkeit von Maßnahmen sieht (erkennt?). Ich hoffe Ihr habt ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. da wäre es sicher nicht verkehrt mit dem Nachbarn einmal zu sprechen und ihn darüber zu informieren, dass von seinem Keller Feuchtigkeit in Euren Keller gelangt, was natürlich nicht sein soll.


    Auch wenn ihn ein Feuchtbiotop in seinem Keller evtl. nicht stört (vielleicht befasst er sich mit dem Züchten exotischer Pilze ....?), so ist ein Feuchteeintrag von seinem Haus in Euer Haus natürlich nicht hinzunehmen. Das solltet Ihr ihm schon mal sagen.

  • Off-Topic:

    Auch wenn es dem TE nicht [mehr] hilft. Solche Ereignisse sind ein Beipel gegen die beliebte Bauträger-Lösung - Eine gemeinsame Kelleraußenwand für beide DHH

    Die Idee wäre nun diesen Hohlraum mittels einer Schleierinjektion zu verfüllen, so dass keine Feuchtigkeit mehr vom Nachbarn eindringen kann.

    Ich glaube NICHT, dass sowas die Lösung ist, weil damit an den Grenzflächen keine Dichtigkeit herzustellen ist

    Innen an der Trennwand eine bituminöse Abdichtung anbringen, an den WU-Betonwänden DICHT anschliessen und innen eine weitere (dünne) Mauer als Schutz anbringen.


    PS.: Würde auch gegen weitere Leckagen [ Rohrleitungen usw. ] helfen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Innen an der Trennwand eine bituminöse Abdichtung anbringen, an den WU-Betonwänden DICHT anschliessen und innen eine weitere (dünne) Mauer als Schutz anbringen.

    das wird (wahrscheinlich) nicht funktionieren. Bei DHH ist an der Grenzwand häufig die Treppenanlage, so dass man hier nicht vormauern kann. Auch wäre der Eingriff wirklich maximal-invasiv und würde bedeuten, dass, wenn es mal nachbarschaftlicherseits wieder zu einem Schadensereignis kommen sollte, man die Entfeuchtung der Trennwand zum Nachbar hin (inkl. der Mineralewollematten im Zwischenraum) kaum noch bewerkstelligen könnte.


    Ich denke schon, dass eine Ertüchtigung der schadenursächlichen Kellerfenster/ Lichtschächte hier der Weg sein würden. Bei einer Leckage im Haus des jeweiligen Nachbarn hilft das natürlich nichts.

  • Ich glaube NICHT, dass sowas die Lösung ist, weil damit an den Grenzflächen keine Dichtigkeit herzustellen ist

    :thumbsup:



    Innen an der Trennwand eine bituminöse Abdichtung anbringen, an den WU-Betonwänden DICHT anschliessen

    Ich weiß nicht ob das ausreicht, denn wenn die gemeinsame Außenwand beim Nachbarn von Innen im Wasser steht, dann wird sich die Feuchtigkeit auch über die Wandoberfläche ausbreiten, also auch unterhalb seiner Bitumenabdichtung (Anschluss an Außenwand) in den Raum "kriechen". Man müsste also die Abdichtung quasi in die WW führen um hier eine Sperre/Trennung zu realisieren, und wie das funktionieren soll, da fehlt mir die Phantasie. Bleche? Bauchemie? Ich weiß nicht.

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  • Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Damit hatte ich so schnell nicht gerechnet.


    Also der Keller war, soweit wir das Beurteilen können, vorher trocken gewesen.

    Einer der Räume wird als Gästezimmer/Büro verwendet, wo auch die Luftfeuchte überwacht wurde und diese war niemals erhöht.

    Auch die Wände wurden erst vor einem Jahr gestrichen und hierbei ist mir auch keine erhöhte Feuchte aufgefallen. Schimmel haben wir auch keinen.

    Somit würde ich als Laie sagen, ist die Weiße Wanne (mit Ausnahme der Fenster) intakt.

    Unter dem Estrich konnten wir natürlich vorher nicht schauen, somit weiß ich nicht wie hoch die Feuchte dort vorher war.


    Ein Austausch der Kellerfenster ist bereits in Planung.


    Wie Ralf schrieb, geht es uns bei der Investition zum einen um zukünftige Schadenereignisse und zum anderen auch darum Unabhängig von unserem Nachbarn zu sein.


    Zum Nachbarschaftsverhältnis sei gesagt, dass wir bisher gut miteinander ausgekommen sind, er aber offensichtlich ein anderes Verständnis von einem trockenen Keller hat wie wir.

    Er war bisher der Meinung, dass der Keller wieder von allein trocknet.

    Erst nach mehrmaligen Gesprächen und nach einer Prüfung seines Kellers durch unsere Trocknungsfirma, hat er den Schaden überhaupt mal seiner Versicherung gemeldet, wobei ich sehr skeptisch bin, ob er jemals eine Estrichtrocknung durchführen lassen wird.

    Das er dies eigentlich muss, da er unser Eigentum schädigt, ist uns bewusst. Natürlich könnte ich unseren Anwalt einschalten, allerdings wollen wir eigentlich nicht das Nachbarschaftsverhältnis komplett zerstören.

    Mal davon abgesehen, würde sich so ein Rechtsstreit auch ewig in die Länge ziehen und wir würden gern zeitnah unseren Keller wieder richtig nutzen können.


    Für die Schleierinjektion habe ich ein Angebot wo der Hohlraum mit Köster Injektionsgel G4 verfüllt werden soll.

    Das ganze für einen mittleren vierstelligen Betrag, was schon unsere absolute Schmerzgrenze wäre.

    Mir sind jedoch bei er Erstbegehung Zweifel gekommen, da es hier zu teils sehr widersprüchlichen Aussagen kam.

    Wenn ich euch aber jetzt richtig verstehe würde diese Methode allein wohl wahrscheinlich auch nicht helfen.

  • Einen vergleichbaren Fall habe ich vor einigen Jahren bearbeitet.


    1. Ursache für den Wassereintritt muss nicht ein Anstieg des Grundwasserpegels gewesen sein, sondern es kommt wegen der zunehmenden Starkregenereignissen auch zeitweise aufstauendes Sickerwasser ( Stauwasser ) in Betracht. Das wäre dann denkbar, wenn der anstehende Boden rund ums Haus auch noch eine stark reduzierte Versickerungsfähigkeit durch lehmig-bindigen Bodenschichten haben sollte. Dann kommen beide Lastfälle ( schwankende Grundwasserpegel und Stauwasser ) zusammen, wie es beispielsweise im Rheinland häufig der Fall ist.


    2. Die Problematik der Boden- und Wasserverhältnisse auf dem Grundstück war offenbar bekannt, weshalb der Keller als WW erstellt worden ist. Diese waren vor dem Bau durch ein Bodengutachten zu klären. In dem Bodengutachten waren die Bodenbeschaffenheit und die Grundwasserverhältnisse über eine längere zurückliegende Zeitreihe anhand von historischen Aufzeichnungen und etwaigen Pegelmeßsständen ( hier am Rhein über 100 Jahre ! ) zu ermitteln und mit einem Risikoaufschlag von mindestens 30 cm in Bezug auf die Bauart des Gebäudes festzulegen = höchster jemals gemessener Grundwasserstand bzw. höchster zu erwartender Wasseraufstau bei Stauwasser, der nach DIN ohne absolut gesicherte Erkenntnisse mit dem Oberkante des Geländes anzusetzen ist. Im vorliegenden Fall spricht viel dafür, dass entweder kein Bodengutachten eingeholt oder die aus dem Bodengutachten zu ziehenden Erkenntnisse nicht richtig beim Bau umgesetzt wurden.


    Die Flutung der beiden Keller über die vollgelaufenen Lichtschächte und von dort über die nicht druckwasserdichten Fenster dürfte daher ein anfänglicher Mangel des Bauwerks gewesen sein. Gewährleistungsansprüche sind allerdings insoweit aufgrund des Baujahrs 2003 verjährt, anders als in meinem Fall, wo dieser Mangel bei der Abnahme entdeckt und sodann vom Bautrüger auf dessen Kosten mit der Nachrüstung von druckwasserdichten Kellerfestern nachgebessert wurde.


    3. Druckwasserdichte Kellerfenster haben den Nachteil, dass sie bei hohen Wasserständen auch geschlossen sein müssen, also insbesondere in Zeiten der Abwesenheit. Auch bei den ständig zunehmenden und plötzlichen Starkregen sollten sie beim Lastfall Stauwasser geschlossen bleiben.


    Sicher verhindern lässt sich der Wassereintritt nur, wenn im Bereich des zu erwartenden Wasseraufstaus keine Öffnungen ( Fenster ) in der WW-Konstruktion vorhanden sind, d.h. der Keller aus dem Erdreich angehoben wird, wie dies seit Jahrhunderten im Einwirkungsbereich von Flüssen gehandhabt wurde, z.B. an der Mosel. Die Kellerfenster wären dann oberhalb des anstehenden Geländes anzuordnen. Das würde dann allerdings eine Treppe zum Hauseingang und Terrassenpodeste zur Folge haben, was von den Bauherrn idR nicht gewünscht wird. Oft beruhen tiefer gelegte Keller auch auf der vom Bauamt festgelegten Firsthöhe. In diesem Falle scheint dann die höhere zu erzielende Wohnfläche wichtiger zu sein als der gesicherte Schutz des Kellers gegen Wassereintritt.


    4. Doppelhaushälften auf real geteilten Grundstücken, mitunter aber auch auf einem gemeinsamen Grundstück in der rechtlichen Ausgestaltung von zwei Eigentumswohnungen, erwecken nur bei Laien den Eindruck, einem Einfamilienwohnhaus in Sicherheit und Wertigkeit gleichzustehen. Werden sie - wie hier - auf einer gemeinsamen WW erstellt, ergibt sich, wie dem vorliegenden Fall zu entnehme ist, eine " Schicksalsgemeinschaft ", die bei zureichender Aufklärung wohl kaum irgendjemand hätte haben wollen. Denn die beiden Nachbarn, die man sich nicht aussuchen kann, müssen zur Risikoabwehr zusammenwirken, was mitunter am Geld, an der Einstellung zu Risiken oder schlicht am Unverstand scheitert.


    Hat das Doppelhaus auch noch ein gemeinsames Flachdach gehen die Probleme auch dort weiter, weil sich eine Leckage auf einer Dachhälfte auf das Nachbargebäude auswirkt.


    5. Eine Schleiergelinjektion dürfte hier aus den bereits genannten Gründen nicht gegen die derzeitigen und etwaige künftige Wassereinwirkungen aus der anderen Doppelhaushälfte des nicht kooperationswilligen Nachbarn helfen.


    Hinzu kommt: Die doppelschaligen Mauerwerkswände mit 4 cm Luftzwischenraum im Keller der beiden Doppelhaushälften dürften aus Gründen des Schallschutzes so erstellt worden sein. Dieser dürfte durch den Hohlraumverfüllung mit eine Schleiergelinjektion aufgehoben werden. Bei doppelschaligen Mauerwerkswänden bei zwei Eigentumswohnungen handelt es sich um Gemeinschaftseigentum und bei real geteilten Grundstücken um eine sog. gemeinschaftliche Grenzeinrichtung. In beiden Fällen darf hieran ohne Zustimmung des Nachbarn oder Ersetzung der Zustimmung des Nachbarn durch Gerichtsurteil nichts verändert werden.


    6. Eine sehr bedauerliche Situation für den TE, hervorgerufen durch die kostensparende Bauweise des Herstellers des Doppelhauses. Die Doppelhaushälfte des TE ist bei einem etwaigen Verkauf deutlich im Wert vermindert, weil über den Mangel zu belehren ist.


    Bei Doppelhaushälften ist es angebracht, schon vor dem Kauf exakt zu klären, um welche Kellerbauart es sich handelt und ob und welche Schicksalsgemeinschaften angesichts der " kostenoptimierten " Bauweise von insbesondere Bautrügern zu erwarten sind.

  • Einen vergleichbaren Fall habe ich vor einigen Jahren bearbeitet.

    Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung.

    Die Situation trifft im Prinzip zu 100% auf unsere Immobilie zu.


    Mir ist jedoch nicht klar, weshalb ihrer Meinung nach die Schleiergelinjektion, im Zusammenspiel mit druckwasserdichten Fenstern, aus den genannten Gründen nicht helfen soll.

    Das okay des Nachbarn könnte ich mir einholen und lt. Hersteller soll der Schallschutz kaum beeinträchtigt werden.

    Wichtig wäre für mich zu wissen, ob diese Methode in meinem Fall überhaupt etwas bringt.

    Wenn ich fragen darf, wie wurde der von Ihnen geschilderte Fall gelöst?

  • Mir ist ... nicht klar, weshalb ... die Schleiergelinjektion, im Zusammenspiel mit druckwasserdichten Fenstern, aus den genannten Gründen nicht helfen soll.

    Ich würde anders herum fragen, wie eine Vergelung / Schleierinjektion eines 4 cm starken Hohlraums zwischen zwei Mauerwerkswänden funktionieren soll? In dem Hohlraum ist nichts zum Vergelen, denn der ist hoffentlich komplett leer. Da ist auch kein anstehendes Wasser, welches ein saugfähiges Material aufquellen lassen könnte. Da ist einfach nichts! Was soll dort also wie vergelt werden? Und weshalb füllt man den Hohlraum nicht gleich komplett mit Silikon auf? Das könnte preisgünstiger sein!


    (Einem Nachbarn wollte das 'mal jemand für sein Kellermauerwerk verkaufen - ungefüllte porosierte Dämmziegel aus dem Baujahr 2005 oder so ... :wall: )

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Und weshalb füllt man den Hohlraum nicht gleich komplett mit Silikon auf, das könnte preisgünstiger sein.

    Und ich dachte schon Bauschaum... OK ok, ich hör schon auf. :)


    Ich frage mich, warum bei weißen Wannen nicht auch der Lichtschacht miteinbezogen wird...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Also die Firma meinte das Feuchtigkeit darin sein wird und das Dämmmaterial ebenfalls feucht sein wird und damit soll sich das Gel verbinden.

    Aber ja, mir stellt sich auch die Frage, funktioniert das wirklich bzw. wie wahrscheinlich ist es das es funktioniert.

    Wie sähe das aber aus wenn man statt einer Schleierinjektion eine Flächeninjektion durchführen würde. Also statt den Hohlraum zu verfüllen, die Wand selbst zu versiegeln?

    Wäre das eventuell eine Lösung?

  • Wenn ich alles richtig verstanden habe, kriecht die Feuchtigkeit aus dem Nachbarkeller auf und in der gemeinschaftlichen Bodenplatte in Deinen Keller. Die Feuchtigkeit kommt also nicht von der Außenseite des Kellers , sondern horrizontal von der Innenseite des Nachbarkellers. Das Schleiergel-Injektionsverfahren funktioniert auf einem anderen Prinzip. Bei diesem Verfahren wird mittels bauteildurchdringender Bohrlöchern und Packern auf der Außenseite von Bauwerken ( Außenwände und Bodenplatte ) eine geschlossene, lückenlose und wasserundurchlässige Umhüllung des Kellers hergestellt. Siehe hier:


    https://www.abdichtungs-paradies.de/mediafiles/Sonstiges/Flyer/KOESTER_Produktflyer_Schleierinjektion-G4.pdf


    Das benötigst Du aber nicht. Denn Du hast nach Deinen Angaben eine WW und die Feuchtigkeit kommt von der Oberseite der Bodenplatte, die feucht/nass ist, weil der Nachbar in seinem Keller keine Trocknungsmaßnahmen durchführt und die Feuchtigkeit eine lange Zeit benötigen wird, bis Sie wegen der ständigen Rückfeuchtung aus dem durchfeuchteten Estrich irgendwann restlos ausdiffundiert ist.


    Ich würde den Nachbarn nach §§ 1004, 906 BGB auffordern, den Feuchteübertritt aus seinem in Deinen Keller zu unterbinden. Hierfür ist Verschulden keine Anspruchsvoraussetzung. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung.


    Nicht nachvollziehbar ist, warum der Nachbar nicht schon längst Trocknungsmaßnahmen durchgeführt hat, obwohl die Versicherung in Deinem Fall dafür die Kosten übernommen hat. Möglicherweise hat der Nachbar aber im Gegensatz zu Dir keine Elementarschadensversicherung, so dass er die Trocknung selbst hätte bezahlen müssen. Aber selbst dann sollte der Nachbar im eigenen Interesse bedenken, dass es unter dem vorhandenen Estrich, sofern er auf einer Dämmung verlegt worden sein sollte, zu einer Verkeimung mit Schimmelpilzbildung kommen wird. Deshalb sind ja durchfeuchtete Estriche auf Dämmung sofort im kombinierten Ein- und Ausblasverfahren zu trocknen, anderenfall sie bei zu langem Zuwarten einschließlich der verkeimte Dämmung zu erneuern sind.


    Wie war es in meinem Fall: Der Bautrüger hat den Mangel ( noch ) ohne Schaden auf Aufforderung zur Nachbesserung beseitigt, indem er druckwasserdichte Kellerfenster nachgerüstet hat. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass bei einem erneuten Wasserangriff auch alle Kellerfenster geschlossen sind. Ob es zum Ausschluß von Nutzerfehlern selbstschließende Kellerfenster mit Feuchtefühlern gibt ???


    Das Problem am gemeinsamen Flachdach ist noch nicht gelöst. Dort kam es bei einem Sturm zu einem Schaden an der Fotovoltaikanlage. Die Versicherung des geschädigten Eigentümers übernimmt die Kosten für die Neueindeckung des halben Dachs. Für die Sanierung nur einer Dachhälfte ergeben sich jedoch Anschlußprobleme. Der Nachbar und dessen Versicherung weigern sich, die andere Dachhälfte auf deren Kosten mitzuerneuern.

  • Jetzt soll - genaues weiß man offenbar nicht, bislang war von einer Luftschicht die Rede - zwischen den zweischaligen Kellertrennwänden auch noch Dämmung sein und die will der angefragte Unternehmer mit dem Gel mitverpressen. Das halte ich für groben Unfug. Denn das Gel dürft sich dann mit der Dämmung vermischen und es ist zweifelhaft, ob und wie sich dann eine lückenlos " Haut " auf der Rückseite Deiner Kellerinnenwand ausbilden soll.


    Aber egal. Dein Problem sind jedenfalls derzeit nicht die Wände, sondern die Rohbetonplatte auf der die Wände stehen. Wurde von dem Unternehmer denn überhaupt geprüft, ob die Wand und gegebenenfalls bis zu welcher Höhe feucht ist?


    Eine Negativabdichtung mit unterer Anschlußkehle dürfte auch nichts bringen, weil die Feuchtigkeit ja auf und in der Bodenplatte kriecht, weshalb es ja im Bereich vor der Wand unter Deinem Estrich feucht geblieben ist.


    Warum auch das ganze Theater um Eigenlösungen? Der Nachbar soll das tun, was er nach dem Gesetz und bei Anstrengung seiner Gehirnzellen zu tun hat = Mitwirken an einer Problemlösung, die aus seinem Keller herrührt.

  • Wurde von dem Unternehmer denn überhaupt geprüft, ob die Wand und gegebenenfalls bis zu welcher Höhe feucht ist?

    Es stellte sich heraus, dass unser Nachbar keine Trocknung hat durchführen lassen, da er die Notwendigkeit nicht erkannte und das obwohl wir mittlerweile wissen, dass die Wände bis in 1 Meter höhe bei ihm feucht sind.

    Off-Topic:

    Lest ihr eigentlich, bevor ihr antwortet.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Ich hatte es zwar weiter oben schon einmal geschrieben aber vielleicht wurde es überlesen.

    Mir ist völlig bewusst, dass der Nachbar eigentlich in der Pflicht wäre. Das habe ich auch schon alles mit meinem Anwalt besprochen.

    Der Punkt ist aber, ihr müsst nicht die nächsten Jahrzehnte neben ihm wohnen, wenn ich mich rechtlich mit ihm anlege.

    Daher wollte ich eben schauen, ob es eine Möglichkeit gibt die Wand abzudichten, so dass mir jetzt und zukünftig egal sein kann was mein Nachbar macht.

    Der Punkt ist ja, selbst wenn ich ihn jetzt verklage und er seinen Pflichten nachkommt, so fängt beim nächsten Hochwasser der "Spaß" im dümmsten Fall von vorn an.

    Das ganze muss aber eben auch halbwegs preislich im Rahmen bleiben oder idealerweise selbst umsetzbar sein.

    Daher nochmal die Frage, was spricht gegen eine Flächeninjektion?

    So wie ich das verstanden habe wird doch die Flüssigkeit in das Mauerwerk und in die Bodenplatte eingespritzt und führt so zu einer Versiegelung.

    Klar normalerweise würde man das Verfahren an einer Außenwand anwenden aber was spricht dagegen dies bei der Zwischenwand und der Bodenplatte auf der sie steht anzuwenden?

    Ist das nicht letztlich das selbe?

    Sollte das keine Möglichkeit sein, was gäbe es für Alternativen?

  • Ja, ich habe gelesen, dass


    Zitat

    die Wände bis in 1 Meter höhe bei ihm feucht sind

    und bei Dir nach durchgeführter Trocknung nur noch die Bodenplatte.


    Zitat

    Der Punkt ist ja, selbst wenn ich ihn jetzt verklage und er seinen Pflichten nachkommt, so fängt beim nächsten Hochwasser der "Spaß" im dümmsten Fall von vorn an.

    An welchen " dümmsten Fall " denkst Du, nachdem der Nachbar seinen Pflichten ( Einbau druckwasserdichter Fenster und Trocknung ) nachgekommen ist?


    Mitunter kommt man auch ohne Klage zum Ziel, indem man dem Nachbarn sachlich und nachvollziehbar erklärt, was die Ursache ( Pseudo-WW ) und die daraus resultierenden Folgen für beide Doppelhaushälften jetzt und in der Zukunft sind.

  • An welchen " dümmsten Fall " denkst Du, nachdem der Nachbar seinen Pflichten ( Einbau druckwasserdichter Fenster und Trocknung ) nachgekommen ist?

    Auch hier möchte ich nochmal "advocatus diaboli" zu Gunsten des Nachbarn spielen.

    Woraus leitest Du im hier beschriebenen Fall bitte eine Pflicht zum Einbau von druckwasserdichten Fenstern ab? Doch nur daraus, dass der TE geschrieben hat, dass der Keller als "weiße Wanne" gebaut wurde.

    Meiner bescheidenen juristischen Laienmeinung nach kennst Du aber nicht die vollständigen Randbedingungen.

    Aus den Beschreibungen des TE ist bekannt, dass

    • der Keller als "weiße Wanne" errichtet wurde.
    • in Folge eines Hochwassers ist Wasser in den Lichtschacht und danach in durch die Fenster in den Keller eingedrungen.
    • der TE hat als Bauort Bayern angegeben.

    Weitere Angaben kann/will der TE nicht machen. So ist insbesondere nichts über die Planung des Kellers vor dem Baujahr 2003 bekannt, insbesondere nicht, ob es damals ein Bodengutachten mit Angaben des Bemessungswasserstandes gab. Der TE gibt lediglich an,

    in einem Gebiet mit erhöhten Grundwasserspiegel

    zu wohnen. Ein erhöhter Grundwasserspiegel kann alles mögliche bedeuten und ist vor allem kein "genormter" Begriff. Ich will damit sagen, dass wir aus den Angaben des TE nicht wissen können, wo der Bemessungswasserstand liegt.


    Vielleicht liegt der Bemessungswasserstand, nach dem im Jahr 2003 geplant wurde, ja unterhalb der Unterkante der Fensterbank des Kellerfensters? Dann würde auch die "weiße Wanne" unterhalb der Fensteröffnung enden und ein Einbau eines druckwasserdichten Fensters wäre nicht erforderlich. Vielleicht ist ja nur deshalb Wasser in den Lichtschacht eingedrungen, weil das ursächliche Hochwasser zu Wasserständen geführt hat, die höher waren als alles, was in der Vergangenheit gemessen wurde. Dann würde weder ein Bau- noch ein Planungsmangel vorliegen. Ich gebe zu bedenken, dass das letzte Hochwasserereignis in Bayern in diesem Frühsommer auf einem Niederschlag mit einer Wiederkehrperiode > 100 Jahren (im westlichen Bayern und östlichen Baden-Württemberg) beruhte, der dazu führte, dass

    an vielen Pegeln im Hochwasser-Schwerpunktgebiet [...] 100 jährliche Hochwasserabflüsse und historische Pegelstände deutlich übertroffen.

    wurden.

    Vielleicht wurden aber planmäßig auch druckwasserdichte Lichtschächte verbaut und diese haben versagt; auch dann wäre ein Einbau druckwasserdichter Kellerfenster nicht erforderlich, eine Sanierung der Lichtschächte jedoch schon und außerdem eine regelmäßige Wartung der Abflüsse in den Lichtschächten erforderlich.


    Wenn man (der TE) sich also auf den

    " dümmsten Fall "

    vorbereiten will, wäre, neben den Trocknungsmaßnahmen, eine "Ursachenforschung" erforderlich, die ermitteln sollte, warum genau das Grundwasser in den Lichtschacht und im folgenden in den Keller eingetreten ist, bevor hier

    • versucht wird, eine bestehende Innenwand irgendwie nachträglich abzudichten
    • viel Geld für das nachrüsten von druckwasserdichten Fenstern ausgegeben wird.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • @saibot:


    Hast Recht. Im Prinzip müßte man in diesem Forum nahezu jeden Laien-Fragesteller auffordern, zunächst den Sachverhalt einschließlich der Schadensursachen durch einen versierten Fachmann klären zu lassen, bevor sich etwaige dann noch ergebende Fragen fundiert beantwortet lassen. Dass die Ursachenerforschung und deren anschließende Beseitigung und nicht nur der Symptome alleine zielführend ist, habe ich in meinen Beiträgen immer wieder betont.


    Die Aufforderung zur Sachverhaltsermittlung vor Ort wäre dann aber auch das Ende diese Forums, weil die Fragesteller hierzu aus Kostengründen nicht bereit sein. Das Forum kann aufgrund der laienhaften Sachverhaltsdarstellungen nur Lösungsansätze anbieten, die der weiteren Überprüfung vor Ort bedürfen.


    Hier hat der TE erklärt:


    Zitat

    Beim letzten Hochwasser ist der Grundwasserspiegel jedoch so sehr angestiegen, dass uns die weiße Wanne nicht mehr geholfen hat, weil das Wasser so hoch im Lichtschacht stand, dass es sowohl bei uns wie auch beim Nachbarn zum Kellerfenster rein gelaufen ist.

    Also soll es Grundwasser gewesen sein, dass durch Hochwasser aus irgendeinem nahegelegenen Gewässer stark angestiegen ist, wie wir es hier am Rhein im Frühjahr häufiger haben, wobei - jedenfalls hier - die Grundwasserpegel der 1920-iger Jahre noch nicht wieder erreicht wurden. Die Pegelstände gehen allerdings auch hier wieder zunehmend nach oben.


    Wenn hier also ansteigendes Grundwasser nach Hochwasser Schadensursache gewesen sein sollte und zwar in einem Maß, das vielleicht zuvor - rückblickend - noch nie erreicht worden ist, was der TE ja durch Anfrage der historischen Pegelstände beim Unweltamt erfragen könnte, dann wäre die vorhandene Anordnung der Kellerfenster kein anfänglicher Baumangel, aber die Klimaveränderung hätte jetzt zum Mangel geführt. Dann dürfte die Aussage, dass jedenfalls jetzt die " Löcher " überarbeitet werden müssen, durchaus richtig sein. Denn in der Hydrogeologie gilt der Grundsatz, dass alles was schon einmal da war, jederzeit wieder kommen kann.


    Daran, dass die Folgen dieses und etwaiger künftiger Schadensereignisse nicht durch Basteleien an der Kellerinnenwand zuverlässig und auf Dauer zu beseitigen sind. sind wir uns offenbar einig.

  • Dass einfach und unabgedichtet vor weiße Wannen gesetzte Licht-/ Luftschächte zusammen mit den Fenstern / Lüftungsöffnungen funktional ein "Loch" in wW bilden, wird von vielen Planenden leider übersehen. 21 Jahre nach dem Bau stellt sich die Frage nach einer Verantwortung der Planung juristisch ja wohl nicht mehr ... . Technisch würde aber nur der Ansatz hier zu einer dauerhaft mangelfreien Lösung führen! Die unsinnige innere Abdichtung kann dann entfallen.


    (Das unselige Thema "gemeinsame weisse Wanne - oder wie schön es ist, mit den Füssen der Nachbarn zusammen in den selben Gummistiefeln zu stecken" hatten wir hier ja schon öfter diskutieren dürfen.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nur der Vollständigkit halber ist noch darauf hinzuweisen, dass zur " Abdichtung " der Löcher in der WW auch noch druckwasserdichte Lichtschächte in Betracht kämen. Die Sanierungskosten sind allerdings weit höher als die Nachrüstung von druckwasserdichten Kellerfenstern, weil die vorhandenen Lichtschächte ausgebaut und gegen druckwasserdichte Lichtschächte ersetzt werden müssen. Es müßten also das umliegende Gelände beschädigende Baggerarbeiten und gegebenenfalls Geländeanpassungsarbeiten ( Wasser weg vom Haus ) ausgeführt werden. Außerdem haben auch diese Lichtschächte Nachteile. Denn es dringt Schlagregen und Fassadenwasser über den Lichtschachtkopf ein. Das können bei den derzeitigen Starkregenereignissen erhebliche Mengen sein, die aus dem Lichtschacht gefördert werden müssen, wobei dann zu klären ist, wie und wohin mit dem Niederschlagswasser.


    Es haben folglich alle späteren Ersatzlösungen Nachteile, wenn man ohne zureichende Planung in WW " Löcher " unter GOK einbaut und hierbei den Bemessungswasserstand nicht berücksichtigt.

  • Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Obwohl es ein staatliches Bauamt war, wurde die Haftungsfrage, trotz entsprechendem Hinweis, komplett ausgeblendet.
    Kostet halt nur Steuergelder ;)
    Ein Regressverfahren würde aber "Arbeit machen".

    Das erlebe ich schon länger bei einigen Behörden genau umgekehrt: Kein Bauvorhaben endet ohne Rechtsstreit mit mind. drei Ausführenden und mind. einem Planenden!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nur der Vollständigkit halber ist noch darauf hinzuweisen, dass zur " Abdichtung " der Löcher in der WW auch noch druckwasserdichte Lichtschächte in Betracht kämen.

    Genau das habe ich weiter oben ja gefragt, warum man das nicht von vornherein macht, wenn man schon eine weiße Wanne herstellt. Man definiert die WW einfach bis UK Fenster und gut ist. Das mag in den meisten Fällen auch OK sein, aber dort wo das Grundwasser Kapriolen schlägt, eine nicht so gute Idee. Naja, nutzt dem TO jetzt wenig. Ich sehe den Einbau druckdichter Fenster derzeit als die wohl schnellste und günstigste Lösung für beide Haushälften. Es muss nur jeder mitmachen. Und es bleibt das Risiko, dass einer vergisst das Fenster zuzumachen, wenn Schlechtwetter angesagt ist.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Die Kellerlichtschächte ließen sich möglicherweise auch außenseitig abdichten - wenn es gelänge, das Niederschlagswasser über den Keller abzuleiten.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich hab eine WW mit druckwasserdichten Lichtschächten. Sagen wir mal so: komfortabel ist es schon, dass immer ein gewisses Licht im Keller ist, aber ob ich das nochmal so planen würde…?


    Der Grundwasserpegel macht mir auch weniger Sorge. Eher Starkregenereignisse. Dieses Jahr ist in einem benachbarten Landkreis in Hahnbach ein Gewitter „hängen geblieben“ und hat die Stadtmitte unter Wasser gesetzt. Da kam nichts von unten.


    Da hätte ich dann ein Problem. Rückstau aus der Abwasserleitung ist gesichert mit einer Kugel. Muss halt entsprechend gewartet werden. Aber wenn von oben der Lichtschacht zuläuft…

    Ich denke auch schon über eine Nachrüstung nach.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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