Frage zum Dachaufbau

  • Moin,


    Wir haben ein Dach dessen Aufbau wir nicht verstehen. Es ist ein Kehlbalkendach mit Mittelfette. Die Mittelfette ist nicht in der Bauzeichnungen, siehe blaue Kreise und das Foto von Außen vor Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung. Die Fette ist nicht mit den Kehlbalken verbunden, siehe Foto der Unterseite mit Foto 42. Ich habe noch andere Seiten Endoskopiert. Die Sparren stehen auf der Fette, siehe Foto d3.


    Ich suche jemanden der mir sagen kann was los ist und ich suche jemanden der mir bei der Statik helfen kann, weil wir den Dachboden ausbauen wollen. Die Fette ist 20cm hoch und 15cm breit.



    Statik (1).pdf

    2 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Thread verschoben und Bildvorschauen eingefügt

  • Off-Topic:

    Die Dinger heißen "Pfetten", egal wie fett sie sind. (Oder wie "phett", frei nach Hermes Phettberg ;) )

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Zitat

    Die Fette ist nicht mit den Kehlbalken verbunden,

    Verstehe nur " Bahnhof ".


    Die Mittelpfette sollte über dem DG angeordnet sein. Darüber ist der sog. Spitzboden.


    Die Einkerbung in dem auf der Mittelpfette aufliegenden Sparren erscheint mir ziemlich tief, es hat aber bislang scheinbar funktioniert.


    Wir haben keine Glaskugeln. Insofern sollten Deine Fragen besser von einem Statiker bei einer Begehung vor Ort geklärt werden. Viel kosten wird ein erster Besichtigungstermin nicht. Auszugehen ist hierfür von einm Stundenlohn von 100,00 € + MWSt. Das sollte " stemmbar " sein, damit Du wieder beruhigt schlafen kannst.

  • Verstehe nur " Bahnhof ".


    Die Mittelpfette sollte über dem DG angeordnet sein. Darüber ist der sog. Spitzboden.


    Die Einkerbung in dem auf der Mittelpfette aufliegenden Sparren erscheint mir ziemlich tief, es hat aber bislang scheinbar funktioniert.

    Nur mal so am Rande: AlexSch hat die vollständige Statik des Gebäudes im Ausgangsbeitrag angehängt. Da gibt es nicht viel "Bahnhof" zu verstehen.

    Eine Mittelpfette existiert bei einem Kehlbalkendach nicht, da dieses eine solche nicht benötigt. Da Kehlbalkendach stellt eine Abwandlung des Sparrendachs dar, die dazu führt, das bei gleicher Sparrenabmessung größere Spannweiten erreicht werden können. Dass die Mittelpfette keine Mittelpfette ist, ist u. a. daran erkennbar, dass die im Dach auftretenden Horizontallasten über den vorhandenen Stahlbetontrempel bzw. direkt über einen Stahlbetonfußpunkt in die Decke über dem Erdgeschoss eingeleitet werden.


    Bei dem was von AlexSch und auch von Erik als "Mittelpfette" bezeichnet wurde, handelt es sich IMHO um den Längsverband des Dachstuhls und dient somit IMHO der Aussteifung desselben. IMHO erkennt man auf dem zweiten Foto auch, dass diese "Mittelpfette" nicht über die gesamte Dachlänge durchläuft, sondern vielmehr nach fünf Sparren endet. Die "Pfette" entspräche somit von der Lage her in etwa dem Aussteifungsverband, wie er auf Seite 1 der statischen Berechnung skizziert ist, auch wenn dort 1. ein kleinerer Balkenquerschnitt und zweitens zusätzlich noch diagonale Elemente eingetragen sind, die auf dem 2. Foto nicht zu erkennen sind.


    Bzgl. des angedachten Dachausbaus wäre zunächst die Gegenfrage zu stellen, was AlexSch mit "Dachausbau" meint. Wie Eric richtig geschrieben hat, ist das eigentliche "Dachgeschoss" der Raum zwischen Stahlbetondecke über dem EG und der Kehlbalkenlage und wird ja vermutlich bisher schon genutzt. Zumindest wurden entsprechende Lasten in der statischen Berechnung berücksichtigt. Sollte dieser Raum mit "Dachausbau" gemeint sein, so spricht hier nichts grundsätzlich dagegen. Die vorhandene Stahlbetondecke wurde für entsprechende Verkehrslasten bemessen. Sollte mit "Dachausbau" also gemeint sein, dass lediglich die Verkleidung des Dachstuhls erneuert werden soll, dann kann dies unter Beachtung der Vorgaben der statischen Berechnung erfolgen.

    Sollte mit dem "Dachausbau" allerdings der Spitzboden, also der Bereich zwischen Kehlbalken und First, gemeint sein, so ist ein Ausbau dieses Raumes aus statischer Sicht nicht möglich. Normkonform wurden die Kehlbalken lediglich für eine Verkehrslast von 1,0 kN/m² (100 kg/m²) bemessen, was für eine Nutzung als Wohnraum deutlich zu wenig ist. Insbesondere der Nagelanschluss der Kehlbalken an die Sparren scheint hier auch keine großen Reserven zu haben, so dass ein Ausbau auf den ersten Blick eher nicht möglich sein dürfte. Wenn man es genauer wissen will, muss sich das aber ein Kollege vor Ort anschauen und den Dachstuhl nachrechnen.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Die Mittelpfette sollte über dem DG angeordnet sein. Darüber ist der sog. Spitzboden.

    Nö, wie @Saibot schon schrieb: Kehlbalkendach und Pfetten schließen sich gegenseitig aus, siehe bspw. diese Kurzdarstellung!

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  • weil wir den Dachboden ausbauen wollen.

    Was verstehst du unter "ausbauen" und was unter "Dachboden"? Der Spitzboden kann damit kaum gemeint sein, der taugt aufgrund der eingeschränkten Höhe und Belastbarkeit bestenfalls zum Abstellen von ein paar Kartons. Das DG könnte man wohl zu Wohnzwecken ausbauen, wenn nicht schon geschehen und nur "saniert" werden soll. Um weitere Verwirrung zu vermeiden, solltest Du etwas präziser werden.

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  • Danke für die Geduld und die qualifizierten und verständlichen Antworten und sorry wegen der Verwirrung. Wir brauchen wegen unserer Arbeit (u.a. Lehrerin) ein Büro und das soll im EG gegen ein Schlafzimmer getauscht werden. D.h. das Schlafzimmer soll auf den Spitzboden, so die Idee. Auf den Spitzboden soll lediglich ein Bett und ein Fernseher stehen. Schrank und Kleidung bleiben unten. Die Verkehrsalast liegt also bei Bett + zwei Menschen im 3,6qm Bett bei vielleicht 250kg < 360kg. Die Höhe reicht uns. Ich bin 1.86m und sie 1.68m.


    Der Balken "Längsverband" ist durchgängig und im Giebel mit Ankern eingelassen. Das Dachgeschoss selber war und ist ausgebaut. Darin sind drei Kinderzimmer mit Bad. Die Kehlbalken stehen mittig mit Versatz auf Wänden (Stuhl?).


    Bitte nicht wegen dem Trockenbau auf dem Spitzboden wundern. Die einen sagen einfach machen das hält schon, aber mir lässt es trotzdem keine Ruhe.

  • Da gibt es nicht viel "Bahnhof" zu verstehen.

    Vorausgesetzt, man kann die Handschrift entziffern und dann noch Sütterlin/Deutsche Volksschrift/Normalschrift [letzte beiden 1935 - 1945(`?)]


    Was man nicht sehen kann: Hat die fette Pfette überhaupt Auflager in den Giebelwänden? Sowas wurde nämlich auch "gern" gemacht, um grössere Aussparungen/Dachformwechsel/Gauben im Dach möglich zu machen. Gern auch vom Zimmermeister abweichend von der Statik

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  • Vorausgesetzt, man kann die Handschrift entziffern und dann noch Sütterlin/Deutsche Volksschrift/Normalschrift [letzte beiden 1935 - 1945(`?)]

    Die Statik ist von 1960, also kein Sütterlin, Deutsche Volksschrift oder Normalschrift. Ganz normale Schreibschrift, wie sie 1960 geschrieben wurde...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Die Köpfe sind in der Wand. Wie tief weiß ich aber nicht. Würde tippen 10cm, wegen der Dicke der Kalksandsteine von 12.5cm.


    Wirklich vielen Dank für die Mühe. In anderen Foren erfährt man leider mehr Häme als Nutzen.

  • Es ist zu prüfen, ob der Spitzboden als Aufenthaltsraum geeignet (Tragfähigkeit, Rettungsweg, ausreichende Lüftung und Belichtung), eine Aufenthaltsnutzung ohne Gesundheitsgefährdung möglich und bauplanungs- und bauordnungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Wenn all das bejaht werden kann, ist die Umnutzung noch zu beantragen und die Genehmigung abzuwarten, bevor dort oben geschlafen werden kann.


    (Bevor hier wieder der Sinn der entsprechenden Regelungen diskutiert wird: Ich habe in der Bekanntschaft einen Fall mitbekommen, in welchem tatsächlich bei einem Brand unter einem solchen Raum eine im Dachspitz schlafende Person erhebliche Schäden durch Rauchgase erlitt und nur sehr knapp überlebte, weil weder Entrauchung noch ausreichender Zugang für die Feuerwehr bestanden. Die Feuerwehrleute kamen mit ihren Atemschutzgeräten nicht über die Leiter durch die Luke und konnten die hilfsbedürftige Person so erst erheblich verspätet bergen und versorgen. Ja, ich weiß, dass nicht in jedem Haus ein Brand ausbricht )

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Statik ist von 1960, also kein Sütterlin, Deutsche Volksschrift oder Normalschrift. Ganz normale Schreibschrift, wie sie 1960 geschrieben wurde...

    Off-Topic:

    Ich meinte da ein Mischform aus lateinischen Buchstaben und Sütterlin zu sehen, wie mein Vater es oft schrieb.

    Ich kann beides lesen: lateinische Buchstaben und Sütterlin, nur mit Handschrift(en) hab ich Probleme

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  • Die Köpfe sind in der Wand. Wie tief weiß ich aber nicht. Würde tippen 10cm, wegen der Dicke der Kalksandsteine von 12.5cm.

    Aber der Spitzbodenausbau ist NICHT luftdicht. Wenn also alles, das Skeptiker aufgezählt hat, abgeklärt ist, muss der Innenausbau nochmal runter und die Fläche luftdicht eingehaust werden

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  • Das Dach ist saniert. Sparren wurden auf 20cm aufgedoppelt und die Dampfbremse Sub Top verlegt und verklebt. Luftdicht ist es. Eingebaut wurden zwei VELUX Fenster. Im Giebel ist noch ein ca. 30cm x 40cm Fenster was ich noch tauschen will, weil es aus Alu ist und die Kälte extrem gut rein trägt. Elektrik ist verlegt, muss nur angeschlossen werden. Der Spitzboden sollte Verfahrensfrei sein:

    Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch: die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören: § 60 (2) 2. NBauO. Ich glaube aber das die Höhe ein Problem machen wird.


    Bei der Tragfähigkeit und dem Dach hänge ich halt noch und vorallem bei der Funktion der Pfette. Wir haben eine Gaube. Vielleicht war dies auch dafür nötig, damit die Sparren drauf stehen können und das Dach zur Gaube übergeht.

  • Die Köpfe sind in der Wand. Wie tief weiß ich aber nicht. Würde tippen 10cm, wegen der Dicke der Kalksandsteine von 12.5cm.

    Hat sich das einmal ein Zimermann angeschaut? Vielleicht brauche ich eine neue Brille, und ich bin ja kein Zimmermann, doch wenn ich die Farbe und Zustand beim Übergang in´s Mauerwerk betrachte, dann kommt in mir das Gefühlt auf, "da muss man genauer hinschauen". Vielleicht bin ich auch nur übervorsichtig.


    Ob ein Schlafraum in diesem Spitzboden genehmigungsfähig ist, da mache ich einmal ein dickes Fragezeichen. Machbar ist fast alles, irgendwie, doch im jetzigen Zustand würde ich mal sagen, das wird nichts. Wie in einem anderen thread schon einmal argumentiert, könnte ich mir vorstellen, dass man den Spitzboden komplett öffnet und einem Raum darunter zuschlägt. Dann wäre das n meinen Augen eine Schlafetage die zu einem darunter liegenden Raum gehört, und somit "nur" eine Erweiterung (und vermutlich auch genehmigungsfrei).


    Da gibt es noch einige Dinge zu klären, bevor man Geld in die Hand nimmt. Sollte der Spitzboden einfach so zweckentfremdet werden, dann sollte einem klar sein, dass man sich bereits jenseitg einer Grauzone bewegt, also in der "Schwarzzone". Kann man machen, ich würde mir das aber verkneifen.

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    • Offizieller Beitrag

    Der Spitzboden sollte Verfahrensfrei sein: Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch: die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören: § 60 (2) 2. NBauO. Ich glaube aber das die Höhe ein Problem machen wird.

    Ich bin mir sogar sehr sicher,

    ... das(s) die Höhe ein Problem machen wird.

    „Verfahrensfrei“ bedeutet ja nur, dass die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften allein durch den Bauherrn ohne die Kontrolle eines Genehmigungs- oder Freistellungsverfahrens sichergestellt werden muss. Der einfachste und sicherste Weg dorthin führt über die Beauftragung einer bauvorlageberechtigten Person mit zumindest den Grundleistungen der LP 1-3 nach Paragraf 34 HOAI. Dieser Weg kann aber auch zur Erkenntnis führen, dass das Vorhaben unzulässig und damit nicht genehmigungsfähig ist. Dann kann es nur illegal umgesetzt werden - mit allen resultierenden Risiken und Nebenwirkungen.

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  • das Schlafzimmer soll auf den Spitzboden

    Schlafzimmer = Aufenthaltsraum

    Zitat von NBauO §2

    (8) Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet

    Aufenthaltsraum im DG

    Zitat von NBauO §43

    (2) 1Für Aufenthaltsräume, die im obersten Geschoss im Dachraum liegen, genügt eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche. 2Absatz 1 Satz 2 und § 2 Abs. 7 Satz 4 gelten entsprechend. 3Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Aufenthaltsräume, deren Grundfläche überwiegend unter Dachschrägen liegt.


    Alles erfüllt ???


    Verfahrensfreiist NICHT gleich rechtsfrei

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  • Aus meiner Erfahrung sind Spitzböden nie als Wohnräume genehmigt. Kann auch nicht. Ein Spitzboden kann meist nicht als solcher genehmigt werden, weil er nicht über die nötige Kopfhöhe verfügt. In Deinem Fall ist das auch so, wie ich im Schnitt sehe. Das Dachfenster muss auch breit genug sein, damit es als Fluchtweg gilt (siehe LBO!). U.U. braucht man auch noch eine Steighilfe auf dem Dach, damit die Feuerwehr einen aus dem Dachraum retten kann. Ansonsten geht es nur, so wie RB schrub, als Teil eines anderen Raumes. Dann aber nicht nur über eine Luke, sondern richtig aufmachen, mit freien sichtbaren Kehlbalken im Raum, damit kein Zweifel mehr besteht, dass das ein Raum ist und nicht getrennt werden kann, sodass man von Unten bis aufs Dach sehen kann. Wird aber in Deinem Fall nicht gehen, da die Zimmer wohl schon an die Kinder verteilt sind, vermute ich mal.


    Ja, alles nicht so einfach wie man sich das vorstellt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wenn mehr Raum benötigt wird, habt Ihr schon an einen Anbau gedacht?

    ... oder an ein "Tiny-House" / Gartenhaus im Garten, beheizbar natürlich?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke für die Ideen und Ratschläge. Ein Anbau o.ä. kommt nicht in Frage, weil die Kinder (2, 5, 7) vom Büro aus in Sicht- und Hörweite sind. Darüber hinaus wäre der Ausbau vom Spitzboden verhältnismäßig günstig umzusetzen und schlafen mit Sicht in den Sternenhimmel hat schon was cooles.


    Ich habe die Zeit genutzt und nochmal die Sparren und Kehlbalken inspiziert. Diese sind mit dicken Schrauben versehen und nicht genagelt. Darüber hinaus auch nur einseitig verschraubt, der Kehlbalken läuft also am Sparren vorbei. Das Dach ist also verschiebbar ausgeführt? Heißt das nun das Querkräfte voll auf die Querbalken drücken? Wie konnte man als Dachdecker die Statik derart ignorieren?


    Ich werde jedenfalls einen Statiker ran holen der das mal prüft. Das Haus soll noch ein paar Tage stehen. Nur ärgerlich das ich mir knapp 1 1/2 Jahre nach der Dachsanierung darüber gedanken mache....

  • weil die Kinder (2, 5, 7)

    Die haben von Natur aus die [manchmal unangenehme] Eigenschaft zu wachsen und grösser zu werden.

    Dafür einen wohl illegalen Spitzbodenausbau zu machen - ich weiß nicht.


    schlafen mit Sicht in den Sternenhimmel

    1. An wieviel Tagen ist wolkenloser Himmel?

    2. Nachts schläft man die meiste Zeit ;)

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  • Darüber hinaus auch nur einseitig verschraubt, der Kehlbalken läuft also am Sparren vorbei.

    Das spielt alles keine Geige, so lange man keine genehmigungsfähige Lösung für den Ausbau findet. Wie schon geschrieben, ich sehe nicht, wie man den Ausbau zu einem Wohnraum (Aufenthaltsraum) umsetzen könnte, da passt schlichtweg gar nichts. Die einzige Lösung die ich mir vorstellen könnte habe ich oben geschrieben. Wenn das eine Option ist, dann kann man weiter überlegen und auch Details betrachten, ansonsten einfach abhaken, jeder Gedankengang ist verschwendete Lebenszeit.


    Du musst also erst eine grundsätzliche Entscheidung treffen, erst dann kann man überlegen wie es weiter geht.

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  • In den Anbau kann das Schlafzimmer und das Arbeitszimmer bleibt wo Ihr wolltet. Damit habt Ihr die Kiddies im Blick und beim schlafen hat man sowieso nix im Blick, außerdem gibt es Überwachungsmittel, wenn Ihr einen auf Big Brother im Kleinformat machen wollt. Aber für einen illegalen Dachausbau bekommt Ihr hier definitiv keine Hilfe. Der Statiker wird euch das auch noch erklären, den Ihr hinzu ziehen wollt.

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