Bodentyp und Trittschallschutz bei Vermietung im Bestand


  • Hallo Liebe Forengemeinde,

    Eine Wohnung im Dachgeschoss soll demnächst vermietet werden. Den Untergrund bildet eine Betondecke. Momentan ist leider nicht ersichtlich, ob unter dem
    vorhandenen Estrich oder in der Betondecke irgendwo eine Dämmschicht gegen Trittschall eingearbeitet ist – ich vermute eher nicht, das Haus wurde
    1967 gebaut.

    Es war bisher ein geklebter PVC-Boden als Bahnenware verlegt, ohne eine Trittschalldämmung. Trittschall in der Wohnung darunter war mit diesem
    Boden zwar zu vernehmen, jedoch für mein Subjektives empfinden nicht übermäßig laut.

    Da aufgrund der baulichen Gegebenheiten max. 15mm Platz für einen neuen Fußboden und eine Trittschalldämmung vorhanden ist und eine komplette Erneuerung
    des Unterbodens bis zum Rohboden (also alter Estrich raus, ordentliche Trittschalldämmung mit mind. 20 mm, neuer Estrich rein) aus Kostengründen
    nicht umsetzbar ist, überlege ich jetzt, welcher Bodenbelag und welche Trittschalldämmung unter den grade nicht optimalen Bedingungen das beste
    Ergebnis erzielen würde.

    An dieser Stelle möchte ich mich für das Feedback von Ralf Dühlmeyer und R.B. für ihre Anregungen im Thread "Unterschiede Trittschall unter Laminat" bedanken.

    Ich habe mich bisher sehr auf schwimmend verlegtes Laminat mit einer 5mm starken wie auch immer gearteten Trittschalldämmung versteift, weil
    ich dachte, das dies für eine Mietwohnung die rationellste Lösung wäre (überschaubare Kosten, bei Bedarf leicht zu wechseln).

    Nun wurden mir in dem anderen Thread alternative Lösungen aufgezeigt, die für meine spezielle Situation besser geeignet wären:

    a) Teppichboden:

    Hier dämpft der Bodenbelag ja von "Natur" aus schon einen Teil des Trittschalls. Wäre auch unter Kostengesichtspunkten überschaubar.
    Ich möchte jedoch ungern wieder einen Boden mit dem Untergrund verkleben. Von der Entfernung des stinkenden PVC-Belags habe ich noch ein Trauma.
    Das war einfach eine riesen Sauerei, die ich in Zukunft vermeiden möchte.

    Es gibt aber auch selbstliegende Teppichfliesen, das wäre evtl. eine Alternative. Die Frage wäre hier, ob unter einem Teppichboden aus selbstliegenden
    Teppichfliesen eine zusätzliche Trittschalldämmung Sinn machen oder überhaupt funktionieren würde – wenn dann könnte ich mir da überhaupt Kork
    oder Gummikork vorstellen, da dies ein festeres Material wäre, weil Teppichboden ja einen stabilen Untergrund benötigt.

    b) Korkboden:

    Wenn auch teurer, auf jeden Fall eine Überlegung wert. Eine Trittschalldämmung aus Kork bzw. Korkgummi und darauf ein Korkboden müsste doch unter
    den vorliegenden Bedingungen das Optimum an Trittschalldämmung bringen, sofern man keinen Teppichboden haben möchte?

    c) Verklebtes Parkett:

    Parkett wäre tatsächlich der einzige Bodenbelag, den ich mir verklebt vorstellen könnte, da man ihn mehrmals abschleifen kann, was theoretisch zu einer langen
    Lebensdauer des Bodens führt.
    Parkett jedoch nur unter der Voraussetzung, dass man hier noch etwas bzgl. einer Verminderung des Trittschalls "herausschlagen" könnte. Der Hersteller Haro schreibt z.B. hier:

    "Bei der vollflächigen Verklebung ist im Gegensatz zum schwimmenden Verlegen grundsätzlich keine zusätzliche Trittschalldämmung notwendig. Bei Bedarf – zum Beispiel in äußerst hellhörigen Gebäuden – kann die Trittschalldämmung Silent Double Fix (für Verklebung freigegeben) eingesetzt werden."

    Gibt es hier Erfahrungen mit einem solchen System?

    d) Doch Laminat

    R.B. schrieb im anderen Thread:

    "Ansonsten würde ich als Zielvorgabe min. 20dB Trittschallverbesserung und min 20% Gehschallverbesserung ausgeben, das sollte auf jeden Fall erreichbar sein. Im Idealfall wären wohl auch >22dB und 30% Gehschallverminderung erreichbar. Den Rest in einen etwas "dickeren" Oberbelag investieren. Also nicht in irgendwelche Laminat-Paneele die sich schon biegen wenn man sie schräg anschaut. Die federn zwar beim Begehen, aber das sorgt eher für ein unangenehmes Gehgefühl."

    R.B. schrieb noch, dass man evtl. auch mit zwei unterschiedlichen Dämmschichten experimentieren könnte.
    Hat hier jemand Erfahrungen mit einer Kombination aus Trittschalldämmung(en) und Laminat, die unter Bedinungen, die meinen ähnlich sind, funktioniert?

    Das sind meine bisherigen Gedanken zu dem Thema und über ein weiteres Feedback wäre ich sehr dankbar :)

    PS: Nach dem Durchstöbern des Forums und weiterer Recherche ist mir bewusst, dass ich bei keiner der aufgezählten Lösungen Wunder erwarten kann, aber eine leichte Verbesserung zur vorherigen Situation mit dem alten PVC-Belag sollte doch möglich sein, wenn eine 20dB Trittschallverbesserung erreichbar wäre?

  • Momentan ist leider nicht ersichtlich, ob unter dem
    vorhandenen Estrich oder in der Betondecke irgendwo eine Dämmschicht gegen Trittschall eingearbeitet ist – ich vermute eher nicht, das Haus wurde
    1967 gebaut.

    Dem würde ich mich anschließen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich unter dem Estrich eine Dämmlage befindet, halte ich für gering.


    wenn dann könnte ich mir da überhaupt Kork
    oder Gummikork vorstellen, da dies ein festeres Material wäre, weil Teppichboden ja einen stabilen Untergrund benötigt.

    Ein Blick in die technischen Datenblätter sollte hier weiterhelfen. Im Idealfall geben die Hersteller die Trittschall-/Gehschallverbesserung an, inkl. der "Norm" nach der dies geprüft wurde.


    Hier ein Beispiel:


    http://www.4floor.de/wp-content/uploads/2018/01/TDB_4FU611001_BPM-400-1.8-Board_2016.pdf


    Das soll jetzt keine Werbung sein, sondern ein Beispiel wie solche Werte angegeben werden. Es handelt sich um eine Dämmlage die nicht verklebt wird, sondern als Platten auf dem Estrich ausgelegt wird. Trittschalldämmung die für eine Verklebung geeignet ist wird auch entsprechend gekennzeichnet.


    Bsp.:


    http://www.4floor.de/wp-content/uploads/2018/01/TDB_4FU702003_PU-160-6.0-B1_2016.pdf


    Werden mehrere unterschiedliche Materialien (Lagen) miteinander kombiniert, dann ist es so gut wie unmöglich die Schalldämmung des gesamten Aufbaus vorherzusagen. Die gängige Methode, Dämmwerte einfach zu addieren, funktioniert dann nur noch bedingt, weil sich die Materialien unterschiedlich verhalten.


    Es gibt aber auch selbstliegende Teppichfliesen, das wäre evtl. eine Alternative.

    Bei Teppichböden ist die Schalldämmung auch von der Trägerschicht (Teppichbodenrücken) abhängig. Ob hier die Teppichfliesen im Vorteil sind das weiß ich nicht.


    Ich möchte jedoch ungern wieder einen Boden mit dem Untergrund verkleben.

    Man muss den Teppichboden ja nicht vollflächig verkleben. Was hier möglich ist das sollte ein Bodenleger beantworten. Ich kenne nur die vollflächige Verklebung oder mit Klebestreifen (wie doppelseitiges Klebeband).

    Bei schwimmender Verlegung von Laminat o.ä. kann ich nur empfehlen, auf die Dicke der Paneele zu achten. Meine Erfahrung mit dünneren Paneelen ist durchwachsen, die bewegen sich beim Begehen und geben dann auch Geräusche von sich (trotz Dämmlage darunter). Die Fläche (Raumgröße) könnte dabei auch eine Rolle spielen, ob sich das negativ bemerkbar macht.

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    .

  • ich vermute eher nicht, das Haus wurde 1967 gebaut.

    Dem würde ich mich anschließen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich unter dem Estrich eine Dämmlage befindet, halte ich für gering.

    ICH nicht! Ich habe schon mehrere Häuser aus der Zeit der 1950er u. 1960er jahre bewohnt bzw. umgebaut (beruflich). In ALLEN war im Fußbodenaufbau zwischen Estrich und Rohdecke [Beton] eine Schicht vorhanden. Kork, Kokosfaser, Filz, dicke (Bitumen)Pappe o.ä.

    In wie weit die nach 60-70 Jahren noch schalldämmende Wirkung hatten, steht auf einem anderen Blatt.

    Hier wäre nur zu PRÜFEN; in wie weit diese Schichten A..s..b..est enthalten/enthielten. [Kleber; Trennlagen]

    Meine Erfahrung sagt mir aber auch, das der Estrich, der damals eh nicht sonderlich dick war, heute meist schollig zerbröselt ist. Unklar wäre nur die Größe der einzelnen Schollen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • ICH nicht! Ich habe schon mehrere Häuser aus der Zeit der 1950er u. 1960er jahre bewohnt bzw. umgebaut (beruflich). In ALLEN war im Fußbodenaufbau zwischen Estrich und Rohdecke [Beton] eine Schicht vorhanden. Kork, Kokosfaser, Filz, dicke (Bitumen)Pappe o.ä.

    In wie weit die nach 60-70 Jahren noch schalldämmende Wirkung hatten, steht auf einem anderen Blatt.

    Hier wäre nur zu PRÜFEN; in wie weit diese Schichten A..s..b..est enthalten/enthielten. [Kleber; Trennlagen]

    Das kann ich so bestätigen. Ich würde in Bodenaufbauten dieser Zeit unter dem Estrich allerdings zuerst nach PAK suchen, nach Asbest dann in der obersten Schicht oder in Spachtelmasse oder Kleber darunter.

    Meine Erfahrung sagt mir aber auch, dass (Erg. Skeptiker) der Estrich, der damals eh nicht sonderlich dick war, heute meist schollig zerbröselt ist. Unklar wäre nur die Größe der einzelnen Schollen.

    Auch das deckt sich mit meiner Erfahrung. Zementestriche haben (zumindest unter mittlerer Belastung in bespw. öffentlichen Räumen, Unterrichtsräumen, Hörsäälen etc. und deren Erschließungen) eine Lebenserwartung von ca. 40 - 60 Jahren. Danach sind sie einfach tot, also zerbrochen. Die Estriche benachbarter Räume aus der gleichen Bauzeit können dabei unterschiedlich zu bewerten sein.

    Auch im Dachgeschoss? Ich kenne nur ein Haus, bei meinem aber ist da der Estrich direkt auf dem Beton. Habe mich schon gefragt, warum man da dann überhaupt Estrich drauf macht.

    Weil dieser u.a

    • sich aufgrund einer anderen (feineren) Sieblinie (Sand statt Kies) erheblich glatter auftragen und besser glätten lässt
    • den bereits bestehenden Durchhang der Deckenmitte ausgleicht
    • eine akustische Entkoppelung (= Trittschallverbesserung) ermöglicht

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • dicke (Bitumen)Pappe o.ä.

    die Pappe verbuche ich unter Trennschicht, der Einfluss auf die Schalldämmung ist vernachlässigbar, selbst im Neuzustand. Der TE kann ja einmal nachschauen, ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass er hier eine Dämmlage findet, für äußerst gering. Zu dieser Zeit waren selbst die Anforderungen im Geschosswohnungsbau (MFH) noch relativ gering. Als zulässiger Trittschall habe ich noch irgendwas um die 60dB in Erinnerung, aber das müsste ich jetzt nachlesen, da gab es vor 60 Jahren eine merkliche Veränderung. Ich glaube zu dieser Zeit wurde dann auch das TSM eingeführt.


    Egal wie, 2 Lösungen haben wir oben ja genannt. Bei einer Mietwohnung würde ich auch darauf achten, wie robust der Bodenbelag ist. Kork als Naturprodukt hat auch oft mit Farbveränderungen aufgrund UV Belastung zu kämpfen, und bedarf entsprechender Pflege. Stühle auf Rollen oder Möbel die eine entsprechende Punktlast ausüben, hinterlassen schnell einen Abdruck. Das kann auch bei einem Teppichboden passieren, aber den wegzuwerfen schmerzt (preislich) weniger als wenn man in kürzester Zeit einen teuren Korkboden entsorgen muss.



    Bild 1: Belastung durch Stuhlrollen, rechts der beschädigte Bereich nach 10 Jahren, trotz Schutzmatte



    Bild 2: Farbveränderungen aufgrund UV, links Boden im "Schatten", rechte Seite dem Tageslicht ausgesetzt (Fenster, Balkontür)


    Die Farbveränderungen sind in anderen Bereichen auch ohne diese scharfe Abgrenzung zu erkennen.

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  • Naja, nach 10 Jahren ist ein Teppichboden in einer Mietwohnung eh abgeschrieben und kann erneuert werden. Ich meine mal irgend wo gelesen zu haben, dass man als Mieter alle 10 Jahre das Recht hat nen neuen Teppich zu fordern. Ist aber schon eine Weile her und ich weiß nicht wie sich die Rechtslage verändert hat.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Zitat

    es war also kein Trockenboden (den es OHNE TSD gab), sondern als Wohnraum gebaut

    Das wissen wir nicht und der TE hat sich hierzu bislang auch nicht erklärt. Aus der Erfahrung dürfte bekannt sein, dass DG´s bei älteren Häusern, hier Baujahr 1967, zunächst nicht zu Wohnzwecken genehmigt waren und erst später zu Wohnzwecken mit Nutzungsänderungsgenehmigung ( ? ) ausgebaut werden. Dann richtet sich nach BGH der Schallschutz für das DG zur unterliegenden Wohnung nach den Anforderungen zum Zeitpunkt des genehmigten Umbaus.


    Was ich nicht verstehe: Warum hat der TE den Aufbau im DG noch nicht an mindestens einer Stelle partiell geöffnet zwecks Klärung, ob der Estrich im DG schimmend, also auf einer Luft- und Trittschalldämmung, verlegt worden ist. Das wäre das Erste, was ich klären würde, um mir dann zu überlegen, ob und was zum Schutz der unterliegenden Wohnung gegen Geräuschsbelästigungen getan werden muss, damit der unterliegende Nutzer nicht womöglich später auf Unterlassung klagen kann.


    Mit PVC-Boden gab es bislang offenbar keine Beschwerden. Die Wohnung wird aber auch erst jetzt erstmalig vermietet. Die Geräuschsbelästigung kann sich ändern/verschlechtern, wenn jetzt schallhartes Laminat oder Parkett bei einer Aufbauhöhe von max. 15 mm auf einer dünnen, wenig schallverbessernden Trittschallfolie verlegt wird und kein schwimmender Estrich vorhanden ist.


    Auf der sicheren Seite wäre der TE wahrscheinlich, wenn er einen Teppichboden mit einm TSM von 28 dB verlegen würde. Das will er aber nicht. Also muss er klären und zwar am sinnvollsten unter Hinzuziehung eines Bauakustikers.

    welcher Bodenbelag ohne Beschwerdemöglichkeit des unterliegenden Nutzers verlegt werden kann.

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    vielen Dank für die vielen nützlichen Tipps und Gedankengänge, auch für die verlinkten Beispiele von R.B. und die Fotos zum Korkboden.

    Ich finde es auch gut, dass man hier keinen Honig ums Maul geschmiert bekommt, sondern mit der harten Realität konfrontiert wird, was früher oder später sowieso mit noch viel schlimmeren Folgen passieren würde, sollte man die Wohnungen so wie sie sind hemdsärmelig vermieten und dann Klagen von Mietern wegen Geräuschbelästigung bekommen.

    Ich habe mir gestern die Zeit genommen und die Unterlagen zum Haus, soweit vorhanden, zusammengesucht. Dabei habe ich eine böse Überraschung erlebt:

    Das was ich blöderweise für den Estrich gehalten habe, ist schon der Rohbetonboden. Zum Haus existiert ein Wertgutachten von 2010, in dem unter Baumängeln auch aufgeführt ist
    "Kein Estrich mit Trittschalldämmung auf der Decke über dem OG"

    Bei der Decke handelt es sich um eine Stahlbeton-Massivdecke, so wie ich es den leider schlecht lesbaren Plänen entnehmen kann, mit einer Dicke von 16 cm.

    Von früheren Bewohnern des Hauses gab es zwar bisher keine Beschwerden, das Dachgeschoss wurde auch regelmäßig genutzt, das Haus wurde bisher aber immer komplett vermietet, was natürlich kein Vergleich mit der Situation einer getrennten Vermietung wäre. Im EG befindet sich eine Arztpraxis. Deswegen gab es auch die Überlegung, dass wir die Wohnung im OG gar nicht vermieten, sondern anderweitig selbst nutzen, um eine Ruhestörung der Praxis auszuschließen und deswegen nur das DG zu vermieten. Das hängt alles noch ein bisschen in der Schwebe

    Trotz allem, auch bei einer Selbstnutzung des OG wäre ein Trittschallschutz des DG wichtig.

    Ich sehe aufgrund eurer Beiträge als rationalste Lösung dann tatsächlich Teppichboden. Ich habe sogar Teppichfliesen gefunden
    (Hersteller Milliken), die je nach Ausführung eine Trittschallverbesserung von 30 bis 37 DB bringen würden. Sind in der stärksten Ausführung eigentlich für den Objekt- und Gewerbebereich und dementsprechend teuer.

    Ich muss das Ganze so oder so nochmal gründlich durchdenken, Schnellschüsse machen hier keinen Sinn.
    Erstaunlich finde ich, dass wohl auch in jüngster Zeit noch Häuser gebaut werden, in denen im OG (Wohnzwecke), kein Estrich mit darunterliegender Trittschalldämmung installiert wird und anscheinend auch für den späteren Einbau nicht vorgesehen ist – siehe z.B. hier. Gut, es handelt sich hierbei um Einfamilienhäuser, aber ich dachte, acuh aufgrund eurer Beiträge, eine solche Ausführung wäre im Neubau längst passé.

    Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe, ich werde berichten, wie es weitergeht.




  • Wenn jetzt die Wohnungen dauerhaft getrennt werden, wäre es zu überlegen den alten Estrich raus zu machen und neu aufzubauen, sodass es zukunftsfähig wird und man später weniger Probleme hat. Dann ist der Ärger weg.



    Erstaunlich finde ich, dass wohl auch in jüngster Zeit noch Häuser gebaut werden, in denen im OG (Wohnzwecke), kein Estrich mit darunterliegender Trittschalldämmung installiert wird und anscheinend auch für den späteren Einbau nicht vorgesehen ist

    Du wirst Dich wundern, außerhalb Deutschlands ist man nicht so geräuschempfindlich und es gibt in unmittelbarer Nachbarschaft neue Gebäude ohne Trittschalldämmung. In den 60ern hat man noch da und dort EFHs ohne Trittschalldämmung gebaut. Wir leben heute schon in einem gewissen Luxus.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wir leben heute schon in einem gewissen Luxus.

    Auch ein Aspekt, der das Bauen für einen kleinen Komfortgewinn erheblich verteuert.

    Unsere Plattenbauten hatten bis zuletzt einen dünnen Estrich nur auf einer Trennlage. Mir ist nicht bekannt, dass es häufige Beschwerden gab oder gibt. Auch waren unsere Verwaltungsbüros in umgenutzten ehem. Wohnhäusern. Trittschall war nie ein Thema.

    Wer aus dem Altbau mit Holzbalkendecken kam, wusste die Ruhe in der Platte zu schätzen.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Trittschall war nie ein Thema.

    in Wohngebäuden ist das nur ein Thema wenn die Bewohner etwas empfindlich sind und der alte Bodenbelag (Teppichboden?) durch Klapper-Laminat o.ä. ersetzt wurde. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, Zeitgenossen die keinerlei Rücksicht kennen, aber die dürften in der Minderheit sein.

    Praktisch ist es doch so, dass man zuhause eher selten in Stöckelschuhen durch die Gegend läuft, und bei einem "weichen" Bodenbelag wird der Schall so weit bedämpft, dass er kaum noch störend ist. Ob die Schalldämmung dann ein paar dB mehr oder weniger beträgt, das spielt für die Praxis keine nennenswerte Rolle wenn bereits der Grundpegel niedrig ist.

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  • Es ist aber nur so, dass viele, die ohne TSD bauen auch keinen Teppich verwenden, sondern eher auf Steinzeug als Bodenbelag Wert legen. Wir sind einfach zu empfindlich und extrem klagefreudig.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Zitat

    Ich sehe aufgrund eurer Beiträge als rationalste Lösung dann tatsächlich Teppichboden.

    Sehr gute Idee, nachdem jetzt noch weitere wichtige Parameter nachbenannt worden sind: DG hat eine 16 cm dicke Stahlbetondecke mit offensichtlich einen, vorhandene Unebenheiten ausgleichenden, dünnen Verbundestrich ( also jedenfalls ohne Trittschalldämmplatten ) und das Haus wurde " bisher immer komplett vermietet ", während jetzt OG und DG separat, von verschiedenen Nutzern genutzt werden sollen. Das ändert alles. Denn bei einem EFH, das nur von einer Partei genutzt wird, gibt es - jedenfalls nach DIN 4109 - keine Anforderungen an den Trittschallschutz, was unter dem Gesichtspunkt des Wohnkomforts natürlich eher grenzwertig ist. Die Rechtsprechung schert sich demzufolge auch bei EFH´s nicht an der DIN 4109. Nach der Rechtsprechung kommt es auch dort darauf an, was die Parteien vereinbart haben. Das ist dann eine Frage der Auslegung des Vertrags und aller Begleitumstände. Ein Norm-Trittschallpegel von 75 dB für eine " nackte ", 16 cm dicke Stahlbetondecke, siehe hier, Tabelle 4:


    https://www.ibf-troisdorf.de/files/trittschall_Teil5-neu.pdf


    und hierauf verlegten schallharten Belägen wäre selbst im EFH ein ziemlicher Horror für die Nutzer. Man denke nur daran, dass unter dem ständig genutzten DG die Schlafzimmer sind.


    Zitat

    Erstaunlich finde ich, dass wohl auch in jüngster Zeit noch Häuser gebaut werden, in denen im OG (Wohnzwecke), kein Estrich mit darunterliegender Trittschalldämmung installiert wird und anscheinend auch für den späteren Einbau nicht vorgesehen ist – siehe z.B. hier. Gut, es handelt sich hierbei um Einfamilienhäuser, aber ich dachte, acuh aufgrund eurer Beiträge, eine solche Ausführung wäre im Neubau längst passé.

    Im Internet wird leider viel Unfug geschrieben. Im Geschoßwohnungsbau sind schwimmende Estrich in neu erstellten Gebäuden seit vielen Jahren ein absolutes " muss "; alles andere ist ein Mangel mit erheblichen nachteiligen Rechtsfolgen für den Unternehmer bzw. den Vermieter. Insofern hat auch der Gutachter dies zu Recht als Mangel beanstandet. Bei EFH´s könnte man sich scheinbar auf die DIN 4109 berufen, kommt damit aber selbst dort wahrscheinlich nicht durch, wenn der Gegner einen versierten Anwalt hat.


    Der TE hat bislang nicht dazu Stellung genommen, ob das DG überhaupt zur Nutzung als Wohnung genehmigt worden ist. Liegt keine Genehmigung vor und soll es jetzt als Wohnung von einer weiteren Partei als Wohnung genutzt werden, wäre das eine Nutzungsänderung, die der Genehmigung durch das Bauamt bedarf, d.h. im Antragsverfahren muss die Einhaltung aller baurechtlichen Anforderungen nachgewiesen werden, insbesondere also Schallschutz, Brandschutz usw. Insofern sollten höchst vorsorglich auch die Genehmigungsunterlagen des Gebäudes überprüft werden.