Fundamenterder / Potentialausgleich für Dummies

  • Hi,
    ich habe mal eine Frage zu diesem Thema Potentialausgleich und Fundamenterder. Ich habe gelesen, dass bei einer weißen Wanne oder anders isolierten Bodenplatten ein zusätzlicher Fundamenterder benötigt wird. Dies Leuchtet mir aufgrund der Isolierung der Bodenplatte auch ein. Jetzt wird jedoch überall auch ein Fundamenterder, der mit der Bewährung in der Bodenplatte verbunden ist, als Potentialausgleich bezeichnet. Wozu wird diese Verbindung benötigt, wenn diese isoliert in der Bodenplatte liegt.



    Vorab vielen Dank für die Erklärung von einem Absoluten Laien, der aber sehr neugierig ist.

  • Also mal abgesehen davon, dass es Bewehrung heißt (das ist Metall) und nicht Bewährung, ist ja die Bewehrung aus Metall, kann also durch Induktion oder sonst irgendetwas auf einem anderen Potential liegen als die umgebende Erde, wenn da keine Verbindung durch z.B. einen Ringerder (das ist der zusätzliche Erder, der heißt aber nicht Fundamenterder!) da ist.
    Zum Hausinneren ist die Bodenplatte allerdings nicht vollständig isoliert (bißchen wasserdurchlässig ist ja auch WU-Beton), daher braucht man dann diese Verbindung, damit kein Potentialunterschied entstehen kann, durch den dann ein Strom fliessen und der Gefährdungen auslösen könnte.


  • Jetzt wird jedoch überall auch ein Fundamenterder, der mit der Bewährung in der Bodenplatte verbunden ist, als Potentialausgleich bezeichnet. Wozu wird diese Verbindung benötigt, wenn diese isoliert in der Bodenplatte liegt.

    Wenn es sich um eine bewehrte BoPla handelt, kann es über die im Beton verlegte Armierung zur Ausbildung bzw. zur Verschleppung von Spannungspotentialen kommen. Dabei entstehen u.U. gefährlich hohe Spannungsdifferenzen. Um das zu verhindern, wird durch einen umlaufenden Ring (bzw. bei grösseren Objekten Maschen) als Potentialausgleichsleiter die Bewehrung auf ein gemeinsames (Erd-)Potential gebracht.


    Bei Bodenplatten ohne Bewehrung aus sog. WU-Beton hat solch ein Potentialausgleichsleiter keine Funktion.

  • .. da steht ja nicht umsonst "sog. WU-Beton" . IIRC gab es Varianten mit C25/30 (?) und Kunststofffasern als Bodenplatten, ohne darin liegende Bewehrung. War wohl für einen Hallenboden mit dazwischenliegenden Stützen und Einzelfundamenten.


    Auch beim Thema Stahlfaserbeton sieht die Norm wohl einen PA-Ring oder Maschen als notwendig an...

  • Vielen Dank für die Antworten, jetzt ist es klar.
    ---------- 9. September 2016, 16:17 ----------
    Könnte das gleiche Problem dann aber nicht auch bei einer Decke auftreten?


  • Könnte das gleiche Problem dann aber nicht auch bei einer Decke auftreten?

    Mit Einschraenkungen, ja. Das Problem, das ein Blitzeinschlag in der Naehe des Gebaeudes eine Potentialdifferenz erzeugt, ist bei einer auf der Erdoberflaeche liegenden Platte deutlich groesser, als in einer Decke, paar Meter ueber dem Erdboden.


    Man setzt bei Bedarf auch in der Decke einen Funktionspotentialausgleich ein, beispielsweise in Raeumen mit EDV-Anlagen, Rechenzentren u.dgl. Hier spielen dann aber auch Gesichtspunkte wie EMV mit eine Rolle.

  • .. da steht ja nicht umsonst "sog. WU-Beton" . IIRC gab es Varianten mit C25/30 (?) und Kunststofffasern als Bodenplatten, ohne darin liegende Bewehrung. War wohl für einen Hallenboden mit dazwischenliegenden Stützen und Einzelfundamenten.


    Auch beim Thema Stahlfaserbeton sieht die Norm wohl einen PA-Ring oder Maschen als notwendig an...

    Karo - dann ist es ein faserbewehrter beton und kein 'wu-beton ohne bewehrung', der muss noch entwickelt werden. momentan scheitert das meistens an der rissbreitenbeschränkung!

  • Hallo zusammen,


    das Thema passt mir wie Faust aufs Auge, deswegen mische ich mich hier mit ein, statt einen neuen Thread zu eröffnen.


    Meine Frage ist: gehört die [definition=25,0]DIN[/definition] 18014, die die Funktionspotentialausgleichsleiter vorschreibt, zu den [definition=13,0]a.R.d.T[/definition].?


    Laut unserem SV wurde die WU-BoPl ohne die Potentialausgleichsleiter betoniert, was nach seinem Verständnis ein Mangel ist.


    Der BT hat ein Gegengutachten vom TüV erstellen lassen, in dem es steht, dass die Potentialausgleichsleiter nicht Pflicht ist, mit folgender Argumentation:
    - Die [definition=25,0]DIN[/definition] 18014 ist keine baurechtlich eingeführte Norm und ist daher nicht Pflicht, sofern das Schutzziel erreicht ist
    - Da das Gebäude keine Blitzschutzanlage erhält und ein erdfühliger Ringerder eingebaut wurde, kann auf einen zusätzlichen Funktionspotentialausgleichsleiterin der BoPl bei geringer Objektabmessung verzichtet werden (Anm.: Das Fundament ist 14 x 10 m. Ist diese Abmessung gering?)
    - Im Baugebiet ist ein TN-CS-Stromnetz vorhanden, was den Hauptpart der Sicherheit gewährleistet.


    Daraufhin meint unser SV, dass die [definition=25,0]DIN[/definition] 18014 zu den [definition=13,0]a.R.d.T[/definition]. gehört und trotzdem eingehalten werden muss.


    Wer hat nun recht?

  • Der BT hat ein Gegengutachten vom TüV erstellen lassen, in dem es steht, dass die Potentialausgleichsleiter nicht Pflicht ist, mit folgender Argumentation:


    - Die [definition=25,0]DIN[/definition] 18014 ist keine baurechtlich eingeführte Norm und ist daher nicht Pflicht, sofern das Schutzziel erreicht ist


    Das ist sicher richtig, die DIN18014 ist nicht in den jew. Regellisten zu finden. Allerdings fordert die TAB deines EVU einen Fundamenterder nach DIN18014 als Vorraussetzung für einen Anschluss ans öffentliche Stromnetz. Ohne einen Anschluss ans Stromnetz ist das Gebaeude nicht nutzbar, also auch nicht wirklich mängelfrei...


    Zu den Schutzzielen: Die Funktion eines Anlagenerders im TN-C-S-Netz lässt sich mit dem Ringerder technologisch erfüllen. Einen Funktionspotentialausgleich ohne Potentialausgleichsleiter in der BoPla zu erstellen (insbesondere um die dort verlegte Bewehrung mit in den PA einzubeziehen) wird schwierig. Man könnte allerdings schutzzielbetrachtet argumentieren, das auf Grund der Beschaffenheit der Bopla keine Notwendigkeit eines Funktionspotentialausgleichs bestände...aber das ist schon etwas, naja, gewagt.


    - Da das Gebäude keine Blitzschutzanlage erhält und ein erdfühliger Ringerder eingebaut wurde, kann auf einen zusätzlichen Funktionspotentialausgleichsleiterin der BoPl bei geringer Objektabmessung verzichtet werden (Anm.: Das Fundament ist 14 x 10 m. Ist diese Abmessung gering?)

    s.oben, Notwendigkeit... ich kenne aber keine Definition oder Ausnahme, die einen Funktionspotentialausgleichsleiter überflüssig macht.




    - Im Baugebiet ist ein TN-CS-Stromnetz vorhanden, was den Hauptpart der Sicherheit gewährleistet.

    Es stimmt zwar, das im TN-C-S der Betriebserder per PEN quasi frei Haus geliefert wird. Trotzdem fordert die TAB deines EVU einen Anlagenerder. Mit dem Fehlen eines Funktionspotentialausgleichs in der BoPla hat das aber wenig zu tun, da der Ringerder ja einen Anlagenerder zur Verfügung stellt.


    Ob man die DIN18014 als [definition=13,0]a.R.d.T[/definition] irgendwie "rechtssicher" definiert bekommt, weiss ich nicht. Wenn im BT-Vertrag allerdings solche Allgemeinsaetze stehen "wird nach geltenden Regelwerken, [definition=25,0]DIN[/definition], VDE... ausgefuehrt", dann gibt es da auch noch einen Ansatz.

  • Allerdings fordert die TAB deines EVU einen Fundamenterder nach DIN18014 als Vorraussetzung für einen Anschluss ans öffentliche Stromnetz.


    [...]


    Es stimmt zwar, das im TN-C-S der Betriebserder per PEN quasi frei Haus geliefert wird. Trotzdem fordert die TAB deines EVU einen Anlagenerder. Mit dem Fehlen eines Funktionspotentialausgleichs in der BoPla hat das aber wenig zu tun, da der Ringerder ja einen Anlagenerder zur Verfügung stellt.

    Danke sehr,


    hast Du dafür gute belastbare Quellen?


    Gruß,

  • hast Du dafür gute belastbare Quellen?

    Naja, die TAB Niederspannung deines Stromversorgers enthaelt unter Kap, 12 vermutlich so einen Satz wie


    12 Auswahl von Schutzmaßnahmen
    ...
    (2) In Neubauten wird ein Fundamenterder nach [definition=25,0]DIN[/definition] 18014 eingebaut.



    Weitere Quellen waeren die [definition=25,0]DIN[/definition] VDE 0100-540 zur Erdung.

  • Danke noch mal karo1170. Eine profane Frage: was sind TAB? Ich vermute, irgendwas mit "XXXX Anschluss Bedingungen", aber wofür steht das T? Und muss man TAB beim Versorger erfragen? Auf deren Webseite habe ich auf die schnelle keine Anschlussbedingungen gefunden.

    • Offizieller Beitrag

    Technische Anschlussbedingungen – Wikipedia


    In der Theorie reicht, wenn dein konzessionierter Elektriker die TAB deines Versorgers kennt.


    und der sollte sie an sich in- und auswendig kennen.

    • Offizieller Beitrag

    Was wären dann die Konsequenzen für den BT? Eine Nachbesserung ist zu jetzigem Zeitpunkt ausgeschlossen, das Haus ist fertig.


    Nachbesserungen sind immer möglich, die Frage ist eher, welcher Aufwand dafür nötig ist. Zuvor muss man aber erst einmal feststellen, was für ein Schaden entstanden ist, und wie sich dieser auswirkt bzw. auswirken kann. Extrembeispiel, das Haus wäre aus Sicherheitsgründen nicht mehr bewohnbar, dann ist der Schaden extrem hoch, also darf auch die Schadenbeseitigung etwas kosten.


    Richtlinien dienen normalerweise dazu, ein Schutzziel zu erreichen, und sie zeigen in Verbindung mit Normen einen Weg, wie man dieses Schutzziel erreichen kann. Ist dieser Weg verbaut, dann wird man prüfen müssen, ob dieses Schutzziel anderweitig erreicht werden kann. Die pauschale Aussage (s.o.), dass das Schutzziel auch so erreicht ist, würde ich nicht gelten lassen. Es wäre aber möglich, dass durch alternative Lösungen das gleiche Schutzziel erreicht wird. Die Frage wird sein, ob der Stromversorger, der ja beispielsweise die 18014 vorschreibt (evtl. auch nur einzelne Kapitel daraus), mit diesen alternativen Lösungen einverstanden ist.


    d.h. bereits die Ermittlung des Schadens, und folglich der Schadenshöhe, ist gar nicht so einfach.

  • Nachdem ich durch Querverweis zufällig in dieses Thema eingedrungen bin, begehe ich aus Anlass der hier noch nicht relevanten DIN 18014:2023-06 Leichenschändung.


    In der aktuellen Norm wurde die obligatorische Forderung der mit Übergangsfrist zum 01.07.2024 noch anwendbaren DIN 18014:2014-03 bei erhöhten Erdübergangswiderständen nach einem zusätzlichen Funktionserdungsleiter (en. CBN) bedingt abgeschwächt, sofern insbesondere:

    1. der Gebäudeumfang < 80 m beträgt,
    2. kein Blitzschutzsystem geplant ist und
    3. der Verzicht auf einen Funktionspotentialausgleich nach Bewertung vor Ausführung der Erdungsanlage schriftlich vereinbart wurde.

    Dass bei erhöhten Erdübergangswiderständen nunmehr "technologieoffen" statt Ringerdern auch mind. zwei Erder vom Typ A zulässig sind, wurde z. B. hier behandelt.


    Link DEHN-Präsentation