Dämmung Kellerdecke

  • Hallo ans Forum,


    Ich hätte einmal eine Frage an Euch betreffend einer Kellerdeckendämmung.

    Ich wohne in einem MFH und nun gesehen, dass der gesamte Keller an der Decke mit offenliegenden Mineralwollfaserplatten gedämmt ist.

    Ich habe mal ein paar Bilder angehängt.



    Meine Frage: Ist das erlaubt? Müssten die Platten nicht verputzt/ verkleidet werden?


    Danke schonmal

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Umbrüche und Fotovorschauen ergänzt

  • Hallo Ralf,

    Danke für die Antwort!

    Ja, Mineralwollstäube fände ich nicht toll in der Raumluft. Weshalb gehen von den Platten keine Gefahren aus? Es sind nicht alle unversehrt.

    Meinst du es müsste verkleidet sein, wegen Faserstäuben oder aus einem anderen Grund?

  • Meinst du es müsste verkleidet sein

    Nein, nicht wenn der/die Eigentümer(in) mit absichlich oder unabsichtlichen Beschädigungen leben kann/mag.

    Weshalb gehen von den Platten keine Gefahren aus?

    Weil die Fasern HEUTE anders produziert werden.

    Und auch die "alten KMF" standen nur im Verdacht krebserregend zu sein, bewiesen ist das aber nicht.

    Es sind nicht alle unversehrt.

    Klar, manche Platten müssen geschnitten werden

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hallo Ralf,

    Okay, Danke.

    Sog. "alte" MW gilt als Sondermüll, wegen der gesundheitlichen Risiken. Aber das ist keine alte MW. Trotzdem finde ich es komisch, dass das alles so frei liegt und nicht verbaut ist.

    Ich hatte gedacht, MW müsste grundsätzlich verbaut sein. Aber anscheinend nicht. Danke für die Antworten!

  • MiWo benötigt einen Schutz vor Witterung, aber das spielt in einem Kellerraum keine Rolle.

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  • Ja ich weiß, es ist wegen der Optik. Man will ja alles geleckt sauber haben. Aber dazu müsste man sich an den Vermieter wenden oder die WEG zusammen trommeln und alle überreden zu investieren, damit es schöner aussieht. Ansonsten, wie die Vorredner. Es erfüllt seinen Zweck und ist unbedenklich.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • ... ein paar Bilder angehängt.



    Meine Frage: Ist das erlaubt?

    Wenn diese KMF nach dem 01.06.2000 hergestellt (genauer: "in Verkehr gebracht") wurde, besteht kein Verdacht auf eine Gesundheitsgefährdung (siehe Punkt 7. dieses Posts). Nein, das lässt sich nicht analysieren, es geht um Dokumente!

    ... das ist keine alte MW. ...

    Also besteht hier keine Gesundheitsgefährdung!

    Müssten die Platten nicht verputzt/ verkleidet werden?

    Damit gilt auch hier ganz eindeutig: nein / nein!

    Sog. "alte" MW gilt als Sondermüll, wegen der gesundheitlichen Risiken.

    Das Wort "Sondermüll" geistert zwar weiterhin durch das deutschsprachige Internet, aber meines Wissens kennen heute weder die gegenwärtige Abfallverzeichnis-Verordnung noch das Kreislaufwirtschaftsgesetz als der relevante gesetzliche Rahmen diesen Begriff. Insofern lässt sich aus dessen Existenz nichts ableiten. Unabhängig davon gelten für den Umgang mit alter KMF andere Regeln als für den Umgang mit neuer.


    Den Einschätzungen des Kollegen Dühlmeyer

    Und auch die "alten KMF" standen nur im Verdacht krebserregend zu sein, bewiesen ist das aber nicht.

    Behauptete Risiken, bewiesen sind die nicht

    schließe ich mich ausdrücklich nicht an, denn dieser "Verdacht" ist erheblich mehr, als eine schnell und leichtfertig dahingesagte „Vermutung“. Es gibt schon ganz erhebliche und umfangreiche Verdachtsmomente, aber die Berufsgenossenschaften weigern sich bis heute aus wirtschaftlichen Gründen mit Händen und Füßen, die gesundheitlichen Folgen entsprechender Expositionen anzuerkennen und so steht an vielen Punkten weiter "Verdacht", wo mind. "begründeter Verdacht" o.ä.. stehen könnte und sollte.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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