Abwasserrohr abgesenkt unterhalb des Hauses

  • Hallo, liebes Forum
    Wir haben ein Haus gekauft.
    Etwa 4 Wochen nach Einzug war der Abfluss einer Toilette verstopft. Das Haus stand ein Jahr leer, so kann das mal vorkommen, dachte ich.

    Ein Rohrreiniger hat das ausgefräst und alles war gut.
    Nur leider musste ich diesen Mann bis vor alle 3-4 Wochen anrufen.
    Daraufhin habe ich eine Kamerabefahrung machen lassen.
    Festgestellt wurde ein etwa faustgroßes Loch an einem Zulauf zu der Hauptleitung.
    und diese Hauptleitung hatte sich schon so weit gesenkt, dass auf einer Strecke von ca 5-6 Metern das Wasser steht.
    Die Versicherung übernimmt das nicht.
    Nun suche ich Möglichkeiten, das kostengünstig und schnell beheben zu können.
    Die Skizze anbei zeigt im blauen Kreis die Bruchstelle und die orangene Ellipse den Teil des "hängenden" Rohres.


    Eine erste Idee war, alles neu außen um das Haus herum zu legen. D.h. Hauptbad und Gäste WC nach außen zu legen und neu anzuschließen und dann auf das vorhandene Rohr außen wieder anzuschlieben.
    Dadurch wird aber das Hauptbad und Gäste WC zerstört, weil die Leitungen umgelegt werden müssen.


    Deshalb hier meine Frage:
    Gibt es noch eine andere Möglichkeit?
    Meines Wissens nach geht es mit Inlinern nicht, weil der Bruch direkt vor der Abzweigung sitzt.

    Ach so.. Flussrichtung ist nach links

  • Gibt es noch eine andere Möglichkeit?

    Wie alt ist das Haus?

    Ist das Gebäude unterkellert und die "Abwasserquellen" liegen alle in den darüber liegenden Geschossen?

    Wenn ja, könnte man eine neue Abwasserleitung auch unter der Kellerdecke verziehen, dort an alle Fallrohre anschließen und erst an der Außenkante des Gebäudes wieder an die Bestandsleitung anschließen (sofern diese ok ist).

    Sollte einer der Abläufe im Keller sein, müsste man sich diese Fragestellung gesonders ansehen...

  • Grungriss(e) und ein Schnitt wären mehr als hilfreich- Muss nix dolles sein, es reicht eine Handskizze auf Butterbrotpapier.


    PS.: Inliner können eine Senkung NICHT beheben!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Mit einem Schnitt tu ich mich gerade schwer, weil ich nicht zu Hause bin.
    Es ist ein Einfamilienhaus ohne Keller. Bodenplatte mit Streifenfundament.
    Ich sehe grade, dass ich die Treppe nach oben vergessen habe, die ist neben dem Gäste WC. Oben ist kein Bad. Alles unten.

  • Es DÜRFEN keine Leitungen unter der Bodenplatte liegen. Warum ist spätestens jetzt selbsterklärend.

    Also alle Leitungen auf kürzestem Wege nach aussen; ist ja [ausser bei der Dusche] auch rel. einfach möglich. und aussen neue Sammelleitung verlegen.

    Blöd, ich weiß. Aber ne andere Lösung gibts nicht.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Die Position des faustgroßen Lochs kann ein Rohrreinigungs- und Rohrsanierungsunternehmen bei einer Kamerabefahrung mit Sender orten. Dort könnte man möglicherweise die Bodenplatte öffnen und das kaputte Rohrstück austauschen, es sei denn es wäre mehr als ein faustdickes Loch und oder der Grundkanal läge zu tief.


    Das wäre möglicherweise günstiger als Haupt- und Gästebad zu zerstören, wo ja auch die Bodenplatte geöffnet werden müßte.

  • Zitat

    Es DÜRFEN keine Leitungen unter der Bodenplatte liegen.

    Ein frommer Wunsch bei nicht unterkellerten Reihenhäusern. Mit Keller kann die bereits beschriebene Neuverlegung unter der Decke helfen, wenn es im Keller keine zwingend erforderlichen kanalanschlüsse gibt. In diesem Fall wäre meist auch keine Hebeanlage mehr erforderlich.

  • Ihr könnt ja munter weiterdiskutieren, ob Leitungen unter der nicht vorhandenen Bodenplatte liegen dürfen.

    Nun liegen sie da und sind, vermutlich durch die Leckage unterspült und haben sich abgesenkt.

    Ist blöd, aber nicht zu ändern.

    Da nützt jetzt lamentieren nichts, das Loch und die Absenkung muss mittels Kamerafahrt lokalisiert werden, der Fußboden geöffnet und das defekte Stück ausgetauscht und ordentlich unterfüttert werden.

    Der Betonboden wird vermutlich nicht armiert sein. Das vereinfacht die Angelegenheit.




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    M.G.Wetrow

  • Man muss aber den Boden über der gesamten Absenkung öffnen, um diese zu beseitigen. Die Idee direkt nach außen zu gehen ist erst mal gut, aber dann müssen auch die Anschlusshöhen durch die Neuverlegung alle passen und man muss in jedem Raum mit Ablauf den Boden öffnen. Dafür wird man nie wieder Probleme haben. Ich vermute, da man quer unter der Platte den kürzesten Weg genommen hat, dass die Höhe zum vorhandenen Rohr außen nicht mehr erreicht wird, da man einen längeren Weg rund ums Haus hat. Man muss also bis zum KS aufbuddeln und hoffen dort ist ein Sturz (bzw vorher rein gucken ob sich das ausgeht). Alles nicht so einfach. Den abgesenkten Bereich aufzustemmen dürfte wohl der einfachste und günstigste Weg sein.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Hallo,


    danke für die vielen Anregungen und Lösungsvorschläge.


    Nach der Hauswand ist eine Etage. Also ein zwei mal 90° Knick.
    Das weiß ich daher, weil die Leute mit der Kamera von außen nicht hinein kamen.
    Angehängt, das Loch.

    Meiner Meinung nach ist das ein HT oder sogar Ton?
    Wichtig ist für mich auch zu wissen, wie lange das schon drin ist.

    Gibt es dafür einen Experten in Magdeburg und Umgebung?
    Kennt jemand einen?


    Danke für die Antworten-

  • Wofür ist es wichtig zu wissen, wie lange das Loch da schon drin ist? Willst Du die Grundwasserverschmutzung hochrechnen?

    Ich bin übrigens in Magdeburg tätig, aber mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Trinkwasserhygiene und die HLS-Planung.




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    M.G.Wetrow

  • oder sogar Ton?

    Für ein "Tonrohr" ist die Wandung zu dünn. Ich würde dann auch noch Risse erwarten die sich vom ausgefransten Rand quasi sternförmig ausbreiten. Für mich sieht das nach Kunststoff aus. Über die Ursache kann man munter spekulieren, denkbar wäre ein Fraßschaden (Ratte o.ä.), auch wenn auf dem Bild keine eindeutigen Bissspuren zu erkennen sind. Die Stelle Mitte oben und links unten deuten meiner Meinung nach in diese Richtung.

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  • Für MICH passen die Stichworte Magdeburg und EFH eher auf ein BJ nach 1989, mein erster Gedanke beim Betrachten des Bildschirmfotos war aber Faserzement, was nicht so richtig zu nach ´89 passt.

    Ton ist der Bruch in keinem Fall. Rattenfraß ordne ich höchstens unter Locherweiterung, aber nicht unter Lochentstehung.

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  • Das BJ ist 2001.
    Für mich ist es wichtig, zu wissen, seit wann das Loch besteht, weil:
    ob es vor Unterschrift des Kaufvertrages war (Sept 2023) oder später.
    Das Haus stand von Mitte 22 bis zu unserem Einzug angeblich leer.

  • ob es vor Unterschrift des Kaufvertrages war (Sept 2023) oder später.

    DAS wirst Du mit irgendwelchen Fotos oder auch mit einem freigeschachteten Stück nicht sicher festellen können.


    Und selbst wenn, müsstest Du, um den/die Vorbesitzer in Regress nehmen zu können, immer noch deren Wissen darum oder zumindest die Möglichkeit der Kenntnis rechtssicher nachweisen.

    DAS wird Dir NICHT gelingen. :(

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  • DAS wirst Du mit irgendwelchen Fotos oder auch mit einem freigeschachteten Stück nicht sicher festellen können.


    Und selbst wenn, müsstest Du, um den/die Vorbesitzer in Regress nehmen zu können, immer noch deren Wissen darum oder zumindest die Möglichkeit der Kenntnis rechtssicher nachweisen.

    DAS wird Dir NICHT gelingen. :(

    Allerdings können Sie Ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen, indem Sie nachweisen, dass der versteckte Mangel bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags bestand. Es empfiehlt sich, dafür einen Gutachter zu Rate zu ziehen.

  • ob es vor Unterschrift des Kaufvertrages war (Sept 2023) oder später.

    Da hast Du keine Chance. Wenn der Bruch (oder Biss) wenige Tage alt wäre, dann könnte man das vielleicht noch einschätzen, aber ob 1 Jahr oder 5 Jahre, das wird sich nicht feststellen lassen. Das Rohr ist ja in Benutzung, die Bruchkante verschmutzt, das Rohrstück lag teilweise unter Wasser, da kann niemand sagen ob das Loch 3 Monate oder 3 Jahre alt ist, mir wäre zumindest nicht bekannt wie das funktionieren sollte.

    Die Tatsache, dass sich evtl. durch Unterspülung das Rohrstück abgesenkt hat, lässt auch nur Spekulationen zu. Innerhalb eines Jahres fließen mehrere Tausend Liter Wasser durch dieses Rohr, eine zeitliche Einordnung ist damit in meinen Augen unmöglich.


    Ob die ursprünglichen Eigentümer das Problem kannten? Davon würde ich nicht ausgehen, selbst wenn sie irgendwann schon einmal eine Rohrreinigungsfirma beauftragt haben sollten. Ich bin mir sicher, die meisten Hauseigentümer kennen den Zustand ihrer Abwasserrohr nicht, und eine Verstopfung wird im Rahmen der Instandhaltung halt beseitigt, ohne dass jetzt lange Ursachenforschung betrieben wird. Man gibt sich mit einfachen Erklärungen zufrieden (Wasser sparen oder was auch immer). Erst bei hartnäckigen Problemen begibt man sich auf Fehlersuche. Mir fällt keine Möglichkeit ein, wie man den Verkäufer mit einer zumindest geringen Aussicht auf Erfolg, in die Verantwortung nehmen könnte.

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  • Allerdings können Sie Ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen, .

    Mit wem sprichst Du hier in der Sie-Form? Bisher dachten wir, es geht um Dein Haus?

    Es empfiehlt sich, dafür einen Gutachter zu Rate zu ziehen.

    Wer erteilt diesen Rat?


    Gutachter ist ja per se nicht verkehrt, aber nicht um "versteckte" Mängel einer Gebrauchtimmobilie zu dokumentieren.




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    M.G.Wetrow

  • dass der versteckte Mangel bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags bestand.

    Das reicht nicht aus, schau Dir mal die Kaufverträge für (gebrauchte) Immobilien an. Es genügt nicht, dass der Mangel schon vorher bestand, sondern die Verkäufer müssen das auch gewusst, und somit beim Verkauf verschwiegen haben. Es geht hier ja nicht um einen Neuwagenkauf o.ä., sondern um eine gebrauchte Immobilie.


    Bsp.:


    Mängelhaftung beim Kauf von gebrauchten Immobilien - Notar Bochum | Theo Schmidt
    Mängelhaftung beim Kauf von gebrauchten Immobilien | Notar Bochum. Bei Kaufverträgen über gebrauchte lmmobilien besteht in der Regel keine Gewährleistung..
    notar-schmidt-bochum.de

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  • Allerdings können Sie Ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen, indem Sie nachweisen, dass der versteckte Mangel bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags bestand. Es empfiehlt sich, dafür einen Gutachter zu Rate zu ziehen.

    :hä: Wo kommt das denn her???


    ICH habe nicht vor, gegen unsere Vorbesitzer Regressansprüche geltend zu machen. Aber für MICH hätte ich div. Gutachter. :D Aber DIE könnten das Alter eines solchen Bruch auch nicht ermitteln.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Gutachter ist ja per se nicht verkehrt, aber nicht um "versteckte" Mängel einer Gebrauchtimmobilie zu dokumentieren.

    Wobei ich mir nicht vorstellen kann, wie ein Gutachter in diesem Fall den exakten Zeitpunkt festlegen möchte, schon gar nicht rechtssicher. Seit Kauf ist 1 Jahr vergangen, da kann viel passieren.

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  • wie ein Gutachter in diesem Fall den exakten Zeitpunkt festlegen möchte,

    Das hatte ich auch nicht gemeint, zumal der Zeitpunkt unerheblich sein dürfte, solange der Erwerber nicht beweisen kann, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste.


    Ich hatte jetzt erstmals Gelegenheit mir das vom Monitor des Kanalarbeiters abfotografierte Bild am PC anzuschauen. Das sieht tatsächlich nach einem recht dünnwandigen Rohr aus.

    Wurde hier vielleicht doch HT als Grundleitung vergraben?

    Wenn nachweisbar wäre, dass der Verkäufer davon und von der Regelwidrigkeit dieses Materials wusste, wäre hier unter Umständen vielleicht doch ein Hebel anzusetzen.

    Hat der Mann vom "Schwarzen Kanal" keine Video-DVD übergeben, die bessere Aussagen zulässt?




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    M.G.Wetrow

  • Nein. Diese Vorrichtung ist bei dieser Kamera nicht vorhanden.
    Vorher hatte ich jemanden, der dieses konnte, hatte das Loch aber nicht gefunden.

    Ich habe in SIE Form geredet, weil es ein Zitat von eine Website war.


    Wenn es HT Rohr war, oder ist, dann ist das meines Wissens nach nicht Stand der Technik von 2001, und dann ist es meines Wissens nach unerheblich, ob die Verkäuferin von dem Mangel wusste...

  • Ich habe in SIE Form geredet, weil es ein Zitat von eine Website war.

    Dann wäre eine Kenntlichmachung mit Quellenangabe sinnvoll und üblich.

    dann ist es meines Wissens nach unerheblich, ob die Verkäuferin von dem Mangel wusste..

    warum glaubst Du das?




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    M.G.Wetrow

  • Nein. Diese Vorrichtung ist bei dieser Kamera nicht vorhanden.

    An sich kann dieses Modell auf SD Karte speichern, hilft aber nichts wenn Du keine besseren Aufnahmen hast.

    Links oben könnte man einen grau/orangenen Farbton vermuten, bei künstlicher Beleuchtung ist das halt schwer einzuschätzen. Orange würde auf KG hindeuten und nicht auf HT. Es gibt KG Rohre aber auch in grün und blau, wobei letzteres hier auch der Fall sein könnte. Die Dicke der Wandung lässt sich im Vergleich zu einem Tonrohr abschätzen, als Vergleich zu einem KG ver HT Rohr aber nicht, dafür ist das Photo zu ungenau.

    Es würde mich wundern wenn hier jemand HT verlegt hätte, das ergibt keinen Sinn. Du kannst ja mal schauen wo das Rohr durch die Bodenplatte geht, vielleicht ist da schon etwas zu erkennen.

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  • Wenn es HT Rohr war, oder ist, dann ist das meines Wissens nach nicht Stand der Technik von 2001,

    Du meinst nicht „Stand der Technik“, sondern „anerkannte Regel der Technik“ und zwischen beiden Begriffe liegt ein himmelweiter Unterschied.


    Hier kommt es aber darauf an, ob der Verkäufer bzw. die Verkäuferin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweisbar darüber informiert war, dass die vorhandene Ausführung noch den a.R.d.T. entsprach. Dies muss durch den anspruchstellenden Neueigentümer nämlich nachgewiesen werden!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • und dann ist es meines Wissens nach unerheblich, ob die Verkäuferin von dem Mangel wusste...

    Aber nur Deines Wissens nach. Schau in Deinen Kaufvertrag, da hast Du sicherlich etwas drin stehen wie "gekauft wie gesehen" oder so ähnlich. Steht auch in dem obigen link den ich eingestellt habe. Gewährleistung wird beim Kauf gebrauchter Immobilien üblicherweise ausgeschlossen. Ich würde das erst einmal mit einem Anwalt besprechen, vielleicht hat ja Eric Lust auf ein paar Zeilen zu diesem Thema.

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