Breite von Nebenrettungswegen[2. Rettungweg] AUSSERHALB von Gebäuden

  • Ich hab da mal ne Frage - ausgelöst durch ne Nachfrage eines Bauherren:


    Wie breit muss ein 2. Rettungsweg/Nebenrettungsweg ausserhalb von Gebäuden (hier im Vorgarten - anleiterbare Fenster eines MFH) sein?

    Die betreffenden Fenster sind aussreichend groß und liegen lotrecht übereinander

    Zu Breiten INNERHALB findet man jede Menge. NBauo, ASR, MBO usw.


    Suchmaschine bringt auch nix. (oder ich hab die falschen Suchbegriffe genommen)


    Vorweg schonmal Danke

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  • Woher soll jemand wissen, wofür Du suchst? Du musst Dir schon mal die Mühe machen, die passenden Links zu lesen.


    Für Hannover steht z.B., Zitat:

    "Für die Größe und Tragfähigkeit von Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen und Bewegungs-flächen gelten die Mindestanforderungen der Technischen Baubestimmung „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ (Niedersächsisches Ministerialblatt, MBI Nr.37/2012)."


    Jetzt noch letzteres gockeln, und schon bist Du am Ziel.


    Für andere Lokalitäten gilt sinngemäßes.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Ohne es zu wissen, aber wird vermutlich in DIN 14090:2003-05 - Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken geregelt sein, zumindest sieht das Inhaltsverzeichnis wie folgt aus:

    • Vorwort
      • Unterkapitel
    • Anwendungsbereich
    • Normative Verweisungen
    • Begriffe
      • Unterkapitel
    • Anforderungen
      • Zugänge
      • Zufahren
        • Breite, Höhe
        • Kurven
        • Fahrspuren
        • Neigungen
        • Stufen und Schwellen
        • Sperrvorrichtungen
        • Hinweisschilder
        • Bordsteinabsenkungen
        • Parkstreifen
        • Randbegrenzung
      • Aufstellflächen
        • Unterkapitel
      • Bewegungsflächen
        • Unterkapitel
    • Darstellung der Flächen
    • Erläuterungen (informativ)
      • Unterkapitel

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Die Rettungswege außerhalb von Gebäuden dürfen logischerweise nicht schmaler sein, als die zuführenden Rettungswege in den Gebäuden, um (tödliche) Flaschenhals-Effekte zu verhindern.


    Auf eine Differenzierung in 1. und 2. Rettungswege kann dabei verzichtet werden, da auf ihnen jeweils gleich viele Personen Platz finden müssen.


    Wenn zwei Rettungswege zusammengeführt werden, kann der breitere gemeinsame Weg tendenziell etwas schmaler sein, als die Summe der Beiden Einzelwege rechnerisch ergäbe, siehe VersammlungsstättenVO, ASR, etc..

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ohne es zu wissen, aber wird vermutlich in DIN 14090:2003-05 - Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken geregelt sein,

    Nein, da kochen zumindest die Länder ihr eigenes Süppchen. Möglicherweise ist das eine Art Muster-DIN


    Was auch sinnvoll ist, weil eine großstädtische (Berufs-)Feuerwehr ganz andere Randbedingungen hat als kleine (freiwillige) Feuerwehren in ländlichen Gebieten.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Aus der Erinnerung von unterwegs und ohne noch einmal hinein geschaut zu haben:


    Die

    ausschließlich die Anforderungen für die Zufahrt und das Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen bzw.. Rettungsgerät und deren / dessen Bedienung, nicht aber die Breite der Rettungswege für Menschen. Diese Wege sollen sich gerade nicht mit den Wegen überschneiden oder überlagern, auf denen parallel noch Menschen das Gebäude verlassen!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Diese Wege sollen sich gerade nicht mit den Wegen überschneiden oder überlagern, auf denen parallel noch Menschen das Gebäude verlassen!

    Bei einem anleiterbaren Fenster, um das es hier geht, halte ich die Gefahr für gering, dass es viel Verkehr in beiden Richtungen gibt.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Diese Wege sollen sich gerade nicht mit den Wegen überschneiden oder überlagern, auf denen parallel noch Menschen das Gebäude verlassen!

    Der ERSTE Rettungsweg liegt daneben. Mir ging es um die Fläche für das Anleitern und das Flüchten der aus den Fenstern Geretteten

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • 1,25 m Breite hätte ich jetzt so auch [aus dem "Ärmel"] gesagt.

    Frei aus dem Gedächtnis, irgendwo stand noch etwas von ca. 1,60m, wenn aufgrund der Gebäudehöhe (ca. 12m) eine längere Leiter zum Einsatz kommen muss.


    Ergänzung:

    Aus dem Merkblatt der Berliner Feuerwehr


    Zitat

    Bei baulichen Anlagen im Bestand, bei denen der zweite Rettungsweg durch die 3-teilige Schiebleiter realisiert wird (Gebäude mit einer Brüstungshöhe von bis zu 12,50 m), muss eine durchgehende Mindestbreite von 1,60 m gewährleistet sein.

    Dann noch etwas mit Kurvenradius 5m.

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    .

  • nicht die Breite der Rettungswege für Menschen

    Ah, Missverständnis.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Die meisten FW, die ich "kenne", arbeiten max. mit 4 Steckleitern = ca. 7,0 m Höhe. Sonst wirds zu wackelig. FW-Mensch + 30 kg Ausrüstung. Darüber kommt die Drehleiter.

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  • Bei MFHs wurde bisher immer eine Aufstellfläche für die Feuerwehr verlangt, nie eine Zufahrt. Also wie die da hin kommen ist anscheinend egal, solange man da hin kommt. Die fahren auch über eine Wiese, wenn es sein muss. Ich frage mich, ob sich Menschen bei der Flucht an Wege halten, oder nicht gleich den kürzesten Weg über den Rasen vor dem Haus nehmen. Ist das Gelände verbaut, ist es natürlich was anderes, aber dann gelten ja die üblichen Breiten für Feuerwehranfahrtswege, die breiter werden, je nachdem ob eine oder beide Seiten verbaut sind.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Bei MFHs wurde bisher immer eine Aufstellfläche für die Feuerwehr verlangt, nie eine Zufahrt.

    In B sind schon länger nicht nur die Zufahrten einschließlich aller Fahrtwege auf dem Grundstück explizit mit Schleppkurven nachzuweisen, sondern auch die vertikalen und horizontalen Schwenkbereiche der Hubrettungsfahrzeuge (Straßenbahn, Baumkronen) und deren tatsächliche Aufstellbarkeit und Absicherung mit allen Pratzen!

    Also wie die da hin kommen ist anscheinend egal, solange man da hin kommt. Die fahren auch über eine Wiese, wenn es sein muss.

    Nein, gerade nicht. Grünflächen müssen entsprechende Rad- und Achslasten befestigt werden.

    Ich frage mich, ob sich Menschen bei der Flucht an Wege halten, oder nicht gleich den kürzesten Weg über den Rasen vor dem Haus nehmen.

    IN NRW habe ich vor 15 Jahren mal erlebt, dass diese Wege in Außenanlagen dann auch ausreichend befestigt sein mussten. Und nicht zu vergessen, für Rettungswege außen sind rund um die Uhr 20 (?) Lux auf dem Boden nachzuweisen - überall, auch unter Bäumen.


    Und nach zwei Jahren fand eine Brandschau statt und die Bodendecker mussten an einem Weg zurückgeschnitten werden, weil die Wegbreite deutlich unterschritten wurde. Nein, keine Versammlungsstätte, sondern ein Geldinstitut mit überschaubarem Publikumsverkehr.

    Ist das Gelände verbaut, ist es natürlich was anderes, aber dann gelten ja die üblichen Breiten für Feuerwehranfahrtswege, die breiter werden, je nachdem ob eine oder beide Seiten verbaut sind.

    So isses!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Bei MFHs wurde bisher immer eine Aufstellfläche für die Feuerwehr verlangt, nie eine Zufahrt.

    Unmittelbar vor dem Gebäude ist eine Strasse. 2m Vorgarten, 2,0 o. 3,0 m Fußweg, Parkplätze längs, Fahrbahn 2-spurig, dann das ganze rückwärts.

    Ich hatte [wg. anderer Dinge] einen OT mit der FW ( da war der Weg zum Anleitern noch kein Thema). FW stellt Drehleiterfahrzeug direkt auf die Fahrbahn(en). Alles gut

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  • In B sind schon länger nicht nur die Zufahrten einschließlich aller Fahrtwege auf dem Grundstück explizit mit Schleppkurven nachzuweisen, sondern auch die vertikalen und horizontalen Schwenkbereiche der Hubrettungsfahrzeuge (Straßenbahn, Baumkronen) und deren tatsächliche Aufstellbarkeit und Absicherung mit allen Pratzen!

    So weit geht es hier im Süden, den Göttern sei Dank, noch nicht.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Immer mehr Aufwand bei der Planung...

    Hier konnte ich es nachvollziehen. Durch die immer größer werden PKWs auf den Stellplätzen sind die erforderlichen Durchfahrtbreiten teilweise nicht mehr gegeben und wenn die reale Baumkrone im Weg ist, hilft es wenig, wenn Abweichendes im Lageplan steht. Das gilt sinngemäß auch für die Tram-Oberleitungen oder das neu aufgestellte Buswartehäuschen.


    Inzwischen fängt man hier an, unter bestimmten Vorgaben als Ersatz zum 2. baulichen Rettungsweg sog. "Fluchthauben" zu akzeptieren.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Mal ganz ohne DIN & Co. als ingenieurmäßige Abschätzung:

    Anleiterwinkel + Anleiterhöhe mal irgendwas mit Mathe zzgl. 1m Durchgangsbreite für Transporte von FW-Material und Trage.

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • zzgl. 1m Durchgangsbreite für Transporte von FW-Material und Trage.

    Es geht um den zweiten Rettungsweg aus einem Gebäude. Also die Etagen Hochpatterre, I u.II OG, Meinst Du wirklich, da ist ein Santäter o.ä. so blöd ist und rennt an der Leiter vorbei, nur um 1,0 m weiter an der Aussenwand zu "zerschellen"


    Es geh NUR um den Weg durch den [gärtnerisch angelegten] Vorgarten zwischen Gehweg und Gebäude (ungleich Hauszugang). Die FW-Leute müssen da Ihr Steckleitern aufstellen und dahin und wieder zurück ( ;) @Bilbo Beutlin), ohne über irgendwelche Bodendecker zu straucheln oder im Matsch zu versinken

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