Riss in Fassadenputz / feine Innenrisse

  • Hallo,


    seit kurzem (im letzten Monat aufgefallen, allerdings nach längerer Abwesenheit) habe ich in unserem knapp fünf Jahre alten Haus zwischen zwei Fenstern einen horizontalen Riss im Putz der Fassade. Es handelt sich um die Südwestseite des Hauses (siehe erstes und zweites Bild)

    Ich möchte das mit dem Bauunternehmer besprechen - unter anderem, da in wenigen Monaten fuenf Jahre nach Bauabnahme voll werden. Vorher würde ich aber gern ein grobes Verständnis dafür bekommen, ob das problematisch oder hauptsächlich kosmetischer Natur ist. Fuer Hinweise, ob so etwas normalerweise im Rahmen der Gewährleistung abgedeckt werden sollte, wäre ich auch dankbar.





    Unabhängig davon habe ich auch nochmal alle Wände innen kontrolliert. Dabei sind mir im Keller (Betonwände) unterhalb von Fensterbänken aus Granit an mehreren Stellen feine Haarrisse (geschätzt 0,1-0,2mm) aufgefallen. Ich kann nicht genau sagen, seit wann sie da sind. Ich gehe davon aus, dass das kosmetisch ist, würde mich gern aber hier rückversichern (ein Beispiel siehe drittes Bild).




    Zuletzt noch ein Riss, der bereits etwas länger da ist und sich nicht verändert - in einer Ecke, wo eine gemauerte Wand an beschriebene Betonwand im Keller angrenzt. Er hat geschätzt 0,3-0,4mm Breite. Auch hier gehe ich davon aus, dass das nicht problematisch ist, bin aber nicht sicher, ob so etwas im Rahmen der Gewährleistung behoben werden müsste oder so zu akzeptieren ist.



    Ich bin fuer jeglichen Input sehr dankbar.


    Viele Grüße,

    Holger

  • Wurden für Innen- und Außenwände grundsätzlich andere Materalien verwendet?

    Z.B. Ziegel außen und innen Kalksandstein.


    Die horizontalen Risse deuten auf unterschiedliche Längen(Höhen)änderungen zwischen Innen- und Außenwänden infolge von Schwinden hin.


    Die diagonalen Risse sind Folge von nicht vermeidbaren Spannungsspitzen infolge der Öffnung. Wenn dann noch die Stoßfuge im Brüstungsbereich direkt in der Leibungsecke lag, entstehen die Risse.


    Der vertikale Riss war nicht verhinderbar. Er hängt ebenfalls mit dem Schwinden zusammen.


    Die Risse sind für die Standsicherheit unbedenklich. Sie sollten aber zu Wiederherstellung des Schlagregenschutzes aufgeweitet und verfüllt werden.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Welcher Wandbildner wurde verarbeitet, also welcher Stein? Typisch sind horizontale Rissen in den Lagerfugen von Dämmziegeln! Sichtbar werden sie nur manchmal dann, wenn keine Putzbewehrung verarbeitet wurde.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke für Eure Antworten.

    Im Keller sind die Außenwände aus Beton, alles andere (Außenwände EG/OG1 und alle Innenwände) ist aus Hohlziegeln gemauert.


    Wenn ich das richtig verstehe, sind die Risse innen unproblematisch und wären ohnehin schwer zu vermeiden gewesen. Der horizontale Riss außen ist auch unproblematisch, sofern er ausgebessert wird (damit sich um die Stelle herum keine Feuchtigkeit bildet).


    Als Laie gefragt: wäre eine Putzbewehrung ein zu erwartender Standard, und es wäre ggfs eine Diskussion wert, ob das im Rahmen der Gewährleistung ausgebessert werden muss? Oder ist das zu erwartende "natürliche Abnutzung"?


    Viele Grüße,

    Holger

  • alles andere (Außenwände EG/OG1 und alle Innenwände) ist aus Hohlziegeln gemauert.

    Gefüllte Dämmziegel? Bitte mehr und genauere Angaben

    Oder ist das zu erwartende "natürliche Abnutzung"?

    Ein Putzriss einer bewitterten Fassade ist gewiss KEINE Abnutzung! Jedenfalls nicht in den ersten 100 Jahren ausserhalb von Erdbeben- oder Bergsenkungsgebieten

    wäre eine Putzbewehrung ein zu erwartender Standard

    Früher hatten einige Ziegelhersteller bei bestimmten Ziegeln dazu was in den Verarbeitungsvorschriften

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • ... Außenwände EG/OG1 ... aus Hohlziegeln gemauert.

    Das war zu vermuten. Nach meiner Beobachtung solcher direkt verputzter Wände sind darin Risse der Lagerfugen materialbedingt kaum zu vermeiden und waren bis vor ca. 10 Jahren als Problem auch nicht bekannt. Sie traten erst zusammen mit der fortgeschrittenen thermischen Optimierung der Steine auf, welche in den ersten Jahren minimal schwinden, gerade genug, um alle ein / zwei Meter in den Lagerfugen aufzureissen. Dies fiel natürlich auch erst ab etwa 5 Jahren nach der Fertigstellung der Wände auf.

    ... alle Innenwände ... aus Hohlziegeln gemauert.

    Das werde ich persönlich wegen deren vergleichsweise bescheidener Schalldämmungwirkung nie verstehen, aber das tut hier eigentlichnichts zu zur Sache.


    Zu dem Problem an der Fassade: Damals kannte man das Problem noch nicht und konnte es deshalb nicht vermeiden, heute kann man es im Neubau schon vermeiden - vermute ich. Gänzlich unproblematisch sind die Risse aber nicht, weil durch sie in Kleinstmengen Feuchtigkeit eindringen kann. Abhängig von örtlicher Regenmenge und Ausrichtung der betroffenen Fassade zur Regen-Windrichtung. kann dies insbesondere bei Frost durch Absprengungen mittelfristig zum Problem werden. An einem von mir beobachteten Haus war zu messen, wie solche Risse in jedem Frühjahr minimal größer gewesen waren. Solche Risse werden also von alleine sehr langsam immer weiter größer.

    Als Laie gefragt: wäre eine Putzbewehrung ein zu erwartender Standard ... ?

    Bei der Ausführung? Meines Wissens nicht, aber ich baue bevorzugt Vorhangfassaden. Maler oder erfahrene Putzbauer mögen das anders sehen. In mehreren Objekten mit dickem Wärmedämmputz haben wir Putzbewehrungen einbauen lassen, aber natürlich weil deren Systemzulassung das so vorsah, aber nicht, weil wir von den zu erwartenden Rissen wußten.

    ... wäre ggfs eine Diskussion wert, ob das im Rahmen der Gewährleistung ausgebessert werden muss?

    Nein, ich halte es - ohne Detailkenntnis der Gewährleistungspflichten von Putzern bei einer 5 Jahren alten Fassade mit den als Produkt noch relativ jungen Dämmziegeln eher für nicht durchsetzbar.


    Meinen Nachbarn mit diesem Problem habe ich empfohlen, die gesamte Fassade mit einer Glasfaservlieseinlage belegen und mit einem sehr dünnen Spachtelputz überarbeiten zu lassen. Das sieht nach zwei Jahren auch noch super aus. Einer der Nachbarn hat auf das Vlies verzichtet und auch nur die Risse zuspachteln und die Fassade einmal überstreichen lassen. Es sieht scheußlich aus seitdem das Gerüst weg ist. Die vorher nur mir und anderen kritischen Augen sichtbaren Risse tragen jetzt nicht nur im Streiflicht richtig auf und wie lange die Risse ohne Rissbrücke geschlossen bleiben werden - muss man sehen.


    Also: Nein, keine lokale Ausbesserung, eher eine vollflächige Überarbeitung der gesamten Fassade einschließlich der Fensterleibungen.

    Oder ist das zu erwartende "natürliche Abnutzung"?

    Abnutzung im eigentliche Sinne nicht, baustoffübliche "Alterung" würde ich es nennen. Genaugenommen schwinden die Steine oder eventuell auch der Kleber. Abgenutzt wird da nichts!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Ergänzungen und Umstellung des Textes

  • Also: Nein, keine lokale Ausbesserung, eher eine vollflächige Überarbeitung der gesamten Fassade einschließlich der Fensterleibungen.

    Prinzipielle Zustimmung. Nur ob das im Rahmen der Gewährleistung durchsetzbar ist, wage ich zu bezweifeln.

    Wenn sich der Bauherr den sowieso-Kosten und dem ersparten Unterhaltungsaufwand daran beteiligt, dürfte ein Weg zu finden sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Prinzipielle Zustimmung. Nur ob das im Rahmen der Gewährleistung durchsetzbar ist, wage ich zu bezweifeln.

    Ich auch, aber das schrieb ich ja! ;)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hhhhhhhhhhhmmmm - ich sags mal so:

    Ob man einen Mangel [mit allen Folgen] durchsetzen kann = ????

    Aber einen Riss als "normal" ansehen? Eher nein. Ein Riss ist nicht normal. Also zu beheben.


    Und nu?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ein Putzriss einer bewitterten Fassade ist gewiss KEINE Abnutzung! Jedenfalls nicht in den ersten 100 Jahren ausserhalb von Erdbeben- oder Bergsenkungsgebieten

    Naja... Ich habe hier in der Gegend für Sanierungsarbeiten des Wasserwirtschaftsamtes etliche Fassaden aufnehmen müssen, aus allen Jahrzehnten. Ich habe keine Fassade ohne Risse gesehen. Keine einzige. Sehr oft sieht man horizontale Risse, oft aber nicht immer, im Bereich der Decken und extrem oft an den Fensterecken und das weit vor den 100 Jahren. ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Nochmal zu der Frage, welches Material das genau war: es handelt sich um den ThermoPlan S9 Ziegel vom Ziegelwerk Bellenberg, das ist ein ungefüllter Ziegel.


    Ich werde mich in den kommenden Tagen mal an den Bauunternehmer wenden und mal hören, was die Firma von sich aus dazu sagt.

    Ich danke Euch schonmal für die nützliche Information! Wenn sich etwas interessantes oder relevantes ergibt, melde ich mich hier auch wieder.


    Viele Grüße,

    Holger

  • https://www.ziegelwerk-bellenberg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Downloads/Broschueren/zwb_Putz_auf_Ziegelmauerwerk.pdf


    Was ist mit 4.7 und 4.8 im Merkblatt ( Risse im Außenputz ).


    Zitat

    Aber einen Riss als "normal" ansehen? Eher nein. Ein Riss ist nicht normal. Also zu beheben.

    Sehe ich auch so. Der TE hat keine Putzfassade mit Rissen, in die Fassadenwasser und Schlagregen eindringen kann, bestellt. Also Abweichung von der üblichen Beschaffenheit einer verputzten Fassade und demnach Mangel.


    Darauf, ob Fugenrisse bei dem verwendeten Stein ohne Armierung ( ? ) nicht zu vermeiden sind, der Putzer das jedensfalls zur Bauzeit noch nicht wissen konnte, kommt es m.E. nicht an, Denn der Putzer schuldete nach Werkvertragsrecht einen Erfolg und zum Erfolg gehört auch, dass der Putz keine wasserführenden Risse hat. Dem Putzer muss kein Verschulden ( Knntnis ) nachgewiesen werden.


    Vertikalriss im Keller an der Wandecke der verputzten Ziegelwand zur Betonaußenwand könnte auf einen fehlenden Kellenschnitt zurückzuführen sein, insofern auch wellenartig.

  • https://www.ziegelwerk-bellenb…z_auf_Ziegelmauerwerk.pdf


    Was ist mit 4.7 und 4.8 im Merkblatt ( Risse im Außenputz ).

    Damit kann das Auftreten von Rissen verhindert werden, wie ich bereits schrieb.


    Im Gewerk Putz werden Veränderungen des primären Wandbildners sichtbar. Aus technischer Sicht stellt sich mir die Frage, ob vom Gewerk Putzer auch dann über Jahre hinweg solche minimalsten Veränderungen vorhergesehen und deren Folgen vorgebeugt werden muss, wenn Hersteller des Wandbildners diesen mit veränderten (optimierten) Eigenschaften in neuen Varianten auf den Markt bringen und diese dabei auch neue Eigenschaften mitbringen, die sich erst Jahre später überhaupt erkennen lassen, da sie eben sehr langfristige Veränderungen sind.


    Juristisch mag das so ableitbar sein. Moralisch sehe ich es als grob unfair an, wie hier eine Haftung auch für bis dato unbekannte Eigenschaften fremder Vorgewerke bestehen soll.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • wie hier eine Haftung auch für bis dato unbekannte Eigenschaften fremder Vorgewerke bestehen soll.

    Cointreau :bier:

    Das hochdämmendes, monolithisches Mauerwerk zur thermisch bedingten Rissen [nicht nur entlang der Fugen] neigt, ist seit Langem bekannt.

    (Ich erinnere nur an lange "Debatten" mit Joseph u.a. im "Grünen")


    Ob hier die Armierung bewusst gespart wurde [duch wen?] und eine Bedenkenanmeldung durch den Putzer gespart wurde, wissen wir (und der TE?) nicht

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Bellenberg haben wir in letzter Zeit auch öfters verarbeitet. Aber auch bei anderen Herstellern ist ein solcher Passus in den Verarbeitungsrichtlinien.

    Wieso steht eigentlich in den Verarbeitungsrichtlinien immer nur "es soll" eine Putzbewehrung vorgesehen werden? Eigentlich könnte man doch wenn das so offensichtlich wäre gleich sagen "es muss"....


    Ist das ein Verstoss gegen die a.a.R.d.T. wenn in der Verarbeitungsrichtlinie steht ....es ist zu empfehlen... und der AN macht es nicht?

  • Ist das ein Verstoss gegen die a.a.R.d.T. wenn in der Verarbeitungsrichtlinie steht ....es ist zu empfehlen... und der AN macht es nicht?

    "Es soll" heißt im Klartext: "Mach das gefälligst dahin, außer du hast wirklich gute Gründe, es nicht zu machen und weißt genau, was du tust." Eine Abweichung ist also möglich, muss aber entsprechend geplant und ausgeführt werden.


    "Es muss" würde keine Abweichung zulassen.

  • Darauf, ob Fugenrisse bei dem verwendeten Stein ohne Armierung ( ? ) nicht zu vermeiden sind, der Putzer das jedensfalls zur Bauzeit noch nicht wissen konnte, kommt es m.E. nicht an, Denn der Putzer schuldete nach Werkvertragsrecht einen Erfolg und zum Erfolg gehört auch, dass der Putz keine wasserführenden Risse hat. Dem Putzer muss kein Verschulden ( Knntnis ) nachgewiesen werden.

    Im Gewerk Putz werden Veränderungen des primären Wandbildners sichtbar. Aus technischer Sicht stellt sich mir die Frage, ob vom Gewerk Putzer auch dann über Jahre hinweg solche minimalsten Veränderungen vorhergesehen und deren Folgen vorgebeugt werden muss, wenn Hersteller des Wandbildners diesen mit veränderten (optimierten) Eigenschaften in neuen Varianten auf den Markt bringen und diese dabei auch neue Eigenschaften mitbringen, die sich erst Jahre später überhaupt erkennen lassen, da sie eben sehr langfristige Veränderungen sind.


    Juristisch mag das so ableitbar sein. Moralisch sehe ich es als grob unfair an, wie hier eine Haftung auch für bis dato unbekannte Eigenschaften fremder Vorgewerke bestehen soll.

    Wäre in so einem Fall nicht die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.06.2004, Aktenzeichen 14 U 76/99 einschlägig und es käme zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Rohbauers und des Putzunternehmer? Zumindest dann, wenn sich nicht eindeutig klären lassen würde, welche Risse putzgrundbedingt und welche Risse aus einer mangelhaften Ausführung resultieren.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Bellenberg haben wir in letzter Zeit auch öfters verarbeitet. Aber auch bei anderen Herstellern ist ein solcher Passus in den Verarbeitungsrichtlinien.

    Erstgemeinte Frage: Welcher Satz steht bei wem?

    Wieso steht eigentlich in den Verarbeitungsrichtlinien immer nur "es soll" eine Putzbewehrung vorgesehen werden? Eigentlich könnte man doch wenn das so offensichtlich wäre gleich sagen "es muss"....

    Bei den modalen Hilfsverben kann man ja im Zweifel auf die Definition in den Fachregeln der Dachdecker zurückgreifen und ihnen entnehmen, was "sollen" genau meint, nämlich "bedingt fordernd" im Gegensatz zum "unbedingt fordernd" eines "müssen".


    Aber nochmals zum vorherigen Punkt zurück, weil ich euch noch nicht folgen kann: Wer fordert denn für den Außenputz von Dämmziegeln bedingt oder unbedingt eine Bewehrung?


    Dass eine Putzbewehrung hier auf Dämmziegeln sinnvoll gewesen wäre, steht ja retrospektiv außer Frage, aber musste der Putzer das vor 5 oder mehr Jahren schon wissen / erkennen? Welche a.R.d.T. hätte das ihm das gesagt oder gar vorgeschrieben?

    Wäre in so einem Fall nicht die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.06.2004, Aktenzeichen 14 U 76/99 einschlägig und es käme zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Rohbauers und des Putzunternehmer?

    Ich sehe die dort gegebene Mitverantwortung durch Mitverschulden des Putzers (fehlende Bedenkenanmeldung) und daraus resultierende Mithaftung hier (noch) nicht. Aber vielleicht zeigt ja jemand die entsprechende a.R.d.T. oder Verarbeitungsvorschrift eines Steinherstellers und überzeugt mich damit diskussionslos?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wer fordert denn für den Außenputz von Dämmziegeln bedingt oder unbedingt eine Bewehrung?

    Ich kann mich nur noch dunkel an Diskussionen im Grünen erinnern, ist ja nicht mein Revier und somit bei mir nur im Kurzzeitgedächtnis gespeichert. Also habe ich einmal bei Wienerberger geschaut, die waren damals ja auch Gegenstand der Diskussion (Josef hat damals dazu einiges geschrieben).


    Aktuell findet man auf der Webseite wohl nur noch folgendes


    https://www.wienerberger.de/content/dam/wienerberger/germany/marketing/documents-magazines/technical/technical-product-info-sheet/wall/wall-accessories/DE_MKT_DOC_TEC_PON_Putzempfehlungen.pdf


    https://www.wienerberger.de/content/dam/wienerberger/germany/marketing/documents-magazines/instructions-guidelines/wall/DE_MKT_DOC_TEC_PON_Putz_auf_Ziegelmauerwerk.pdf


    https://www.wienerberger.de/content/dam/wienerberger/germany/marketing/documents-magazines/instructions-guidelines/wall/DE_MKT_DOC_POR_Planungs-%20und%20Verarbeitungshandbuch.pdf


    Im Verarbeitungshandbuch findet sich beispielsweise folgende Bemerkung (pdf S.177):



    Was sich daraus jetzt ableiten lässt, da halte ich mich zurück.

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    .

  • Ein gewährleistungspflichtiger Mangel im Sinne des Gesetzes kann auf unterschiedliche Tatbestandsmerkmale gestützt werden.


    Ich sehe in den Putzrissen einen Beschaffenheitsfehler im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB Satz 1 BGB ( stillschweigend vereinbarte Beschaffenheit ) , jedenfalls aber nach § § 633 Abs. 2 Nr.2 BGB ) . Dann stellt sich nicht die Frage, ob der Mangel auch noch aus einem Verstoß gegen die aRdT resultiet.


    Warum soll der TE, wie Skeptiker es aus gutem Grund zur Mangelbeseitigung befürwortet, die hohen Kosten für die Aufbringung einer zusätzlichen, vollflächigen Beschichtung übernehmen, wenn die Risse durch eine Putzarmierung im Cent-Bereich wohl ( Tatfrage! ) hätten vermieden werden können. Der BGH hat entschieden, dass der Handwerker Leistungen mit geringen Kosten mit schuldet, wenn sich hierdurch Risiken in Bezug auf die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit vermeiden lassen.


    In der bereits verlinkten Verarbeitungsanleitung steht " soll " und zwar insbesondere an den Ecken von Fensteröffnungen. Das zugehörige Bild zeigt, wie die Armierung dort auszuführen ist. Der TE hat an einer Fensteröffnung genau einen solchen Riss, was auf die fehlende Armierung hindeutet. Wenn der Putzer das bestreiten sollte, muss halt von einem Sachverständigen geöffnet werden. Eckarmierung kennen wir ja auch beim WDVS. Warum das bei einem Planziegel nicht erforderlich sein sollte??


    Was unter " soll " zu verstehen ist, ist in der DIN 820-2 verbindlich festgeschrieben. Bedeutet: Es ist in der Regel so auszuführen, um anderenfalls bestehende Risiken zu vermeiden. Der Unternehmer hat also die A..-Karte, wenn er aufgrund eine Fehleinschäztzung kein Risikon sieht. Hintergrund: Der BH muss riskante Ausführungen nicht akzeptieren.


    Die " Moral " ist in der Juristerei kein taugliches Argument. Denn was ist schon " Moral "; sieht wahrscheinlich jeder etwas anders.


    Sofern hier auch die Vermauerung der Ziegel und oder der Kleber nicht fachgerecht ausgeführt worden sein sollte ( Tatfrage ), käme eine gesamtschulderische Haftung in Betracht. Frage ist nur, ob der TE auch dieses " Fass " noch aufmachen soll. Das müßte m.E. der Putzer einwenden. Denn gesamtschulderische Haftung bedeutet ja:


    Zitat

    , dass sich der Auftraggeber aussuchen kann, wen er in Anspruch nimmt.

    Für den Putzer könnte es natürlich nach § 426 BGB im Innenverhältnis zum Rohbauer schon eine Rolle spielen ( Haftungsverteilung Putzer/Rohbauer im Folgeprozess ).

  • Nö. Ich meine den Riss auf Bild 3 des TE, unterhalb der Fensterecke.

    Genau DIE meinte ich

    Dabei sind mir im Keller (Betonwände) unterhalb von Fensterbänken aus Granit an mehreren Stellen feine Haarrisse (geschätzt 0,1-0,2mm) aufgefallen. Ich kann nicht genau sagen, seit wann sie da sind. Ich gehe davon aus, dass das kosmetisch ist, würde mich gern aber hier rückversichern (ein Beispiel siehe drittes Bild).

    Unterstreicchungenvon MIR

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • OK, nach nochmaliger Ansicht der Fotos. Bild 3 ist eine weit überstehende Steinfensterbank im Keller mit vermutlich unzureichender Putztrennung von der Steinfensterbank.

  • Ich spiele mal etwas "Advocatus Diaboli:

    Müsste nicht in einem ersten Schritt geklärt werden, ob es sich überhaupt um einen Mangel handelt?

    Bzgl. des Außenputzes in den beiden ersten Fotos sagt die Norm:

    Zitat von DIN 13914-1:2016-09, 6.14.4.1.

    Risse in begrenztem Umfang gelten nicht als kritisch, solange sie den technischen und optischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen.

    Ein Mangel ist dann vorhanden, wenn der Schutz des Mauerwerkes gegenüber Schlagregen und/oder die Witterungsbeständigkeit des Putzes und der Beschichtung aufgrund vorhandener Risse nicht mehr sichergestellt sind. Eine allgemeingültige größte zulässige Rissweite kann nicht angegeben werden, da diese im Einzelfall in Abhängigkeit von Putzmörtel, Putzsystem und Putzgrund bewertet werden sollte. Ein optischer Mangel liegt vor, wenn sich Risse unter gebrauchsüblichen Bedingungen (z. B. Blickposition, Betrachtungsabstand) sichtbar und auffällig wahrgenommen werden und die Putzoberfläche eine besondere gestalterische oder repräsentative Bedeutung hat.

    Die wird präzisiert in

    Zitat von DIN 18550-1:2018-01, 6.14.4.1

    Es gilt DIN EN 13914-1:2016-09, mit folgenden Ergänzungen:

    Das bloße Vorhandensein von Rissen stellt nicht zwangsläufig eine Beeinträchtigung des optischen oder technischen Wertes dar.

    ANMERKUNG Weitere Erläuterungen können [3] entnommen werden.


    [3] WTA-Merkblatt 2-4-08/D, Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden

    Das WTA-Merkblatt liegt mir leider nicht vor. Aber Anhand der Kriterien und der Fotos von hol9000 würde ich behaupten, das eine optische Beeinträchtigung vorhanden ist. Mindestens ein Foto wurde ohne extremen Zoom offensichtlich von ebener Erde aus aufgenommen, so dass anhand der Fotos zumindest vermutet werden kann, dass der Riss mit bloßem Auge zu erkennen ist. Ob der Riss auch eine technische Beeinträchtigung darstellt, lässt sich IMHO anhand der Fotos nicht ohne weitere feststellen. Ich bin der Meinung, dass man beim extremen heranzoomen der Bilder erkennen kann, dass es sich bei dem eigentlichen Riss um einen Haarriss handelt und der Riss nur deshalb größer aussieht, weil rund um den eigentlichen Riss zusätzlich Farbe abgeplatzt ist. Ein Haarriss würde einer Rissbreite bis max. 0,2 mm entsprechen. IMHO handelt es sich um eine Rissbildung durch den Putzgrund bzw. in der Konstruktion gem. DIN EN 13914-1, 6.14.4.2. Die Norm sagt hier

    Zitat von DIN EN 13914-1:2016-09, 6.14.4.2

    Risse mit einer breite bis 0,2 mm sind unproblematisch, wenn die technische Eigenschaften des Putzes nicht beeinträchtigt werden (z. B: durch Eindringen von Wasser).

    Das müsste nun im Einzelfall entschieden werden, da dies u. a. auch von der Ausrichtung der Fassade im Bezug auf die häufigste Windrichtung und somit häufigste Angriffsrichtung des Wassers abhängt.

    Zu den Rissen im Keller (Innen) liegt mir die aktuelle Normung leider nicht vollständig vor. Da bei Innenräumen aber keine technische Beeinträchtigungen zu erwarten sind, können IMHO hier nur die optischen Beeinträchtigungen in Frage kommen, was aber auch im Einzelfall zu beurteilen wäre. Dabei wäre im Keller zusätzlich noch zu beachten, wie der Keller genutzt ist, was aus den Fotos im Thread eben gerade nicht hervorgeht. Denn in einem als Keller genutzten Keller fällt die Beurteilung der Risse auch wieder anders aus als in einem als Wohnraum genutzten Keller und in einem Nebenraum anders als im Wohnzimmer.

    hol9000 wird IMHO hier also wohl nichts anderes übrigbleiben, als externen Sachverstand einzuschalten, vor allem, wenn die Baufirma nicht von sich aus einer ggf. erforderlichen Sanierung zustimmt, wobei ich zu bedenken gebe, dass bei Ablauf der Gewährleistungsfrist wohl hol9000 in der Beweispflicht hinsichtlich eines vorliegenden Mangels wäre.

    Off-Topic:

    Und um auch mal eine Spitze in Richtung Juristerei loszuwerden: Das hier

    Aber einen Riss als "normal" ansehen? Eher nein. Ein Riss ist nicht normal. Also zu beheben.

    und das hier

    Sehe ich auch so. Der TE hat keine Putzfassade mit Rissen, in die Fassadenwasser und Schlagregen eindringen kann, bestellt. Also Abweichung von der üblichen Beschaffenheit einer verputzten Fassade und demnach Mangel.

    ist aus meiner technischen Sicht bei Putz genauso wenig haltbar wie häufig geforderte Rissfreiheit bei Betonbauwerken. Eine vollständige Verhinderung von feinsten Rissen ist in beiden Fällen nicht möglich, was von den a.R.d.T. anerkannt wird, weshalb dort Kriterien definiert werden, ab wann es sich bei auftretenden Rissen um einen Mangel handelt. Wie ich hier schon einmal geschrieben habe muss Stahlbeton (im Gegensatz zu Putz) reißen, um überhaupt wirtschaftlich zu funktionieren.

    Putzrisse gehören zur täglichen Praxis eines Bausachverständigen, weil

    • sie unvermeidbar sind, aber keiner sehen will
    • überall auftreten.

    Eigentlich ist jedem bekannt, dass eine rissfreie Ausführung von Putzoberflächen bei den Baustellenbedingungen / Randbedingungen und den unterschiedlichen Bedingungen, denen der Putz ausgesetzt ist, nicht vermeidbar ist.

    Risse im Putz lassen sich nicht vermeiden und nicht jeder Riss im Putz ist ein Mangel. Bevor Ihr hier also mit irgendwelchen BGB-Paragraphen aufwartet und der TE sich Hoffnungen auf eine Mangelbeseitigung durch den Unternehmer macht, sollte zunächst mal geklärt werden, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, was zumindest ich nur anhand der Bilder nicht sofort bejahen würde. Das Einzige was ich bejahen würde, ist die Tatsache, dass die dokumentierten Risse keine Hinweise auf Problem hinsichtlich der Standsicherheit des Gebäudes liefern.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Aber Anhand der Kriterien und der Fotos von hol9000 würde ich behaupten, das eine optische Beeinträchtigung vorhanden ist. Mindestens ein Foto wurde ohne extremen Zoom offensichtlich von ebener Erde aus aufgenommen, so dass anhand der Fotos zumindest vermutet werden kann, dass der Riss mit bloßem Auge zu erkennen ist.

    Hier muss ich mich selbst korrigieren. Nach nochmaligem Betrachten der Fotos scheint auch das erste Bild mit Zoom aufgenommen worden zu sein. Hier wäre zur Beurteilung der optischen Beeinträchtigung der Fassade also noch ein Foto mit üblichem Betrachtungsabstand der Fassade, in diesem Fall also vom Gehweg bzw. ganz allgemein von der ebenen Erde aus ohne Zoom. Das zweite Foto wurde ganz klar seitlich aus dem Fenster heraus fotografiert, was mit Sicherheit nicht dem üblichen Betrachtungsabstand bei einer Fassade entspricht.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Der Eingangstread

    Vorher würde ich aber gern ein grobes Verständnis dafür bekommen, ob das problematisch oder hauptsächlich kosmetischer Natur ist

    hat mir vor allem statische Fragestellungen des TE suggeriert.

    Zwischenzeitlich ist es eine juristische Diskussion geworden.


    P.S.: Ob der Unternehmer NUR den Rohbau erstellt hat oder auch die Putzarbeiten IM AUFTRAG hatte, konnte ich bisher nicht lesen. Für mich hört es sich eher nach einem GU an.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Mindestens ein Foto wurde ohne extremen Zoom offensichtlich von ebener Erde aus aufgenommen, so dass anhand der Fotos zumindest vermutet werden kann, dass der Riss mit bloßem Auge zu erkennen ist. Ob der Riss auch eine technische Beeinträchtigung darstellt, lässt sich IMHO anhand der Fotos nicht ohne weitere feststellen.

    Bei den bereits erwähnten Objekten in meiner Nachbarschaft sind den Eigentümern die fast überall vorhandenen Risse der Lagerfugen nach eigenem Bekunden nicht aufgefallen, sondern erst, als ich sie darauf ansprach. Zumindest hielten sie diese offensichtlich bis dahin für harmlos. Ich sehe sie auf der überspachtelten Fassade immer noch, meine Frau hält die für glatt wie einen Babypopo und hat die Risse nie gesehen: „Welche Risse?“. Das mit der optischen Beeinträchtigung scheint also so ganz einfach nicht zu sein. Ich bin ein ganz scharfer Hingucker, Andere sind das nicht!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    Ich sehe sie auf der überspachtelten Fassade immer noch, meine Frau hält die für glatt wie einen Babypopo und hat die Risse nie gesehen: „Welche Risse?“. Das mit der optischen Beeinträchtigung scheint also so ganz einfach nicht zu sein. Ich bin ein ganz scharfer Hingucker, Andere sind das nicht!

    Deshalb sage ich ja, dass es auf den "richtigen" Betrachtungsabstand ankommt, wobei ich nachvollziehen kann, dass Du als sachverständig tätiger Architekt Risse sicherlich schneller findest als ein Laie. Andererseits hatte mein Chef im Laufe der letzten 24 Monate einen Betonzaun im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung als gerichtlich bestellter Gutachter zu begutachten. Nach Studium der Akte sind wir zum Ortstermin gefahren mit der Erwartung, einen Betonzaun in katastrophalen Zustand vorzufinden. Vor Gericht wurde sich um Werklohn in Höhe von ca. 18.000 EUR gestritten. Die Beklagten hielten diese auf Grund behaupteter Mängel zurück. Als wir vor Ort waren und den Zaun zum ersten Mal sahen, haben wir uns gefragt, was wir überhaupt dort sollten. Entsprechend musste auch unser Gutachten ausfallen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass Mängelkosten in Höhe von ca. 800 EUR gerechtfertigt wären. Wir vermuteten, dass die Bauherren mit der Lupe am Zaun entlang gegangen sind und bei jeder Unebenheit "Mangel" geschrien haben.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Klar ist, dass der Horrizontalriss noch dahingehend überprüft werden muss, ob er jetzt oder in absehbarer Zukunft wasserführend ist. Ralf und Skeptiker hatte ich dahingehend verstanden, dass sie hiervon ausgehen.