Die Loggia des Hauses wurde "saniert" ohne die Fensteranlage auszutauschen.
Vorgefunden wurde eine Dämmung in Form von 60 mm Styropor.
Folgender Aufbau wurde ausgeführt:
- Dampfsperrbahn
- Gefälle-Dämmung 60 mm Styrodor
- Dachfläche mit Dachabdichtung beschiefert
- Zement-Gefälleestrich ca. 50 mm mit 0,6 % Gefälle
- Flächenabdichtung PCI Seccoral
- keramischer Belag in Flexmörtel S2
lm Bereich der Türe der Dachterrasse wurde mit einem Flüssigkunststoff ein Anschluss hin zur Flächenabdichtung hergestellt.
Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind Anschlusshöhen von Abdichtungen an Türen von mind. 15 cm einzuhalten
- von Oberkante Belag/wasserführender Ebene bis Oberkante Abdichtungsaufkantung/Unterkante Türprofil.
Dadurch wird verhindert, dass neben der üblichen Spritzwasserbeanspruchung durch Schlagregen, auch bei Schneematschbildung, Wasserstau durch verstopfte Abläufe oder bei Vereisung Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt. Eine Verringerung der Anschlusshöhe auf 5 cm ist z.B. vor Türen dann möglich, wenn im Belag unmittelbar vor der gesamten Türbreite durch Einbau einer Entwässerungsrinne die Wasserbelastung minimiert wird. Zu jeder Zeit muss hierbei der einwandfreie Wasserablauf gewährleistet sein. Weitere Reduzierungen unter das Maß von 50 mm sind Sonderkonstruktionen und bedürfen daher einer individuellen Vereinbarung.
Die Anschlusshöhe von mindestens 15 cm wurde nicht eingehalten.
Nun soll doch eine neue Fensteranlage eingebaut werden, da Regenwassereintritt in das unter der Loggia gelegene Zimmer existent ist.
Nur dadurch kann eine ausreichende Hochführung der Abdichtung erreicht werden. Dabei wird nun eine direkte Entwässerung vor dem Fenster geplant und ausgeführt werden, um die Anforderungen der vorgenannten Regelwerke auch einzuhalten. Der Gefälle-Estrich muss auf jeden Fall im unmittelbaren Bereich vor dem Fenster demnach ausgeschnitten werden und es muss eine Rinnenkonstruktion mit direktem (ggf.auch seitlichem) Ablauf geschaffen werden. Die neue Türe muss dabei den Anschluss der Abdichtungsaufkantung ermöglichen. Wenn Fenster bzw. Türen im Bestand ausgetauscht werden, dann ist auch immer auf deren fachgerechten Anschluss an die flankierenden Bauteile zu achten. Hierfür sind in der Regel weitere Rückbau- und Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich. In erster Linie geht es dabei um den Wärmeschutz, aber auch die Luftdichtheit sowie die Dampfdiffusionsfähigkeit dieser Anschlüsse müssen gewährleistet sein. Die Flachdachrichtlinie ist einzuhalten. Der Bestandsschutz ist entfallen. Es gibt neueste Vorschriften der Ampelregierung für den Wärmeschutz. Die Loggia darf nicht an das Regenfallrohr angeschlossen sein. Die Notentwässerung muss die Leistung für den Jahrhundertregen aufnehmen können (Flachdachrichtlinie).
Nach alledem nun meine Frage: Wie ist die Reihenfolge der auszuführenden Arbeiten? Welcher Handwerker beginnt mit welchen Arbeiten zuerst? Gewerke werden sein Türbauer (Schreiner), Dachdecker, Fliesenleger. Wie muss die Wärmedämmung in welcher Stärke ausgeführt werden?