Sanierung Loggia

  • Die Loggia des Hauses wurde "saniert" ohne die Fensteranlage auszutauschen.


    Vorgefunden wurde eine Dämmung in Form von 60 mm Styropor.

    Folgender Aufbau wurde ausgeführt:

    • Dampfsperrbahn
    • Gefälle-Dämmung 60 mm Styrodor
    • Dachfläche mit Dachabdichtung beschiefert
    • Zement-Gefälleestrich ca. 50 mm mit 0,6 % Gefälle
    • Flächenabdichtung PCI Seccoral
    • keramischer Belag in Flexmörtel S2

    lm Bereich der Türe der Dachterrasse wurde mit einem Flüssigkunststoff ein Anschluss hin zur Flächenabdichtung hergestellt.

    Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind Anschlusshöhen von Abdichtungen an Türen von mind. 15 cm einzuhalten

    • von Oberkante Belag/wasserführender Ebene bis Oberkante Abdichtungsaufkantung/Unterkante Türprofil.

    Dadurch wird verhindert, dass neben der üblichen Spritzwasserbeanspruchung durch Schlagregen, auch bei Schneematschbildung, Wasserstau durch verstopfte Abläufe oder bei Vereisung Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt. Eine Verringerung der Anschlusshöhe auf 5 cm ist z.B. vor Türen dann möglich, wenn im Belag unmittelbar vor der gesamten Türbreite durch Einbau einer Entwässerungsrinne die Wasserbelastung minimiert wird. Zu jeder Zeit muss hierbei der einwandfreie Wasserablauf gewährleistet sein. Weitere Reduzierungen unter das Maß von 50 mm sind Sonderkonstruktionen und bedürfen daher einer individuellen Vereinbarung.


    Die Anschlusshöhe von mindestens 15 cm wurde nicht eingehalten.


    Nun soll doch eine neue Fensteranlage eingebaut werden, da Regenwassereintritt in das unter der Loggia gelegene Zimmer existent ist.

    Nur dadurch kann eine ausreichende Hochführung der Abdichtung erreicht werden. Dabei wird nun eine direkte Entwässerung vor dem Fenster geplant und ausgeführt werden, um die Anforderungen der vorgenannten Regelwerke auch einzuhalten. Der Gefälle-Estrich muss auf jeden Fall im unmittelbaren Bereich vor dem Fenster demnach ausgeschnitten werden und es muss eine Rinnenkonstruktion mit direktem (ggf.auch seitlichem) Ablauf geschaffen werden. Die neue Türe muss dabei den Anschluss der Abdichtungsaufkantung ermöglichen. Wenn Fenster bzw. Türen im Bestand ausgetauscht werden, dann ist auch immer auf deren fachgerechten Anschluss an die flankierenden Bauteile zu achten. Hierfür sind in der Regel weitere Rückbau- und Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich. In erster Linie geht es dabei um den Wärmeschutz, aber auch die Luftdichtheit sowie die Dampfdiffusionsfähigkeit dieser Anschlüsse müssen gewährleistet sein. Die Flachdachrichtlinie ist einzuhalten. Der Bestandsschutz ist entfallen. Es gibt neueste Vorschriften der Ampelregierung für den Wärmeschutz. Die Loggia darf nicht an das Regenfallrohr angeschlossen sein. Die Notentwässerung muss die Leistung für den Jahrhundertregen aufnehmen können (Flachdachrichtlinie).



    Nach alledem nun meine Frage: Wie ist die Reihenfolge der auszuführenden Arbeiten? Welcher Handwerker beginnt mit welchen Arbeiten zuerst? Gewerke werden sein Türbauer (Schreiner), Dachdecker, Fliesenleger. Wie muss die Wärmedämmung in welcher Stärke ausgeführt werden?

  • Einige wesentliche Angaben fehlen:

    • weshalb wurde bereits beim letzten Mal abweichend von den Regeln des damals geltenden ENEV / GEG einer schwarzen / roten Regierung gebaut?
    • ist der Wassereintrittsweg in den Raum unter der Loggia eindeutig geklärt?
    • Wenn ja, wie verläuft er und wie soll er unterbunden werden?
    • Welche technische Bezeichnung und Welches Gefälle hat die „beschieferte Dachabdichtung“?

    Weitere, als die genannten Technischen Regeln sind hier einzuhalten, u.a.:

    • DIN 1986-100
    • DIN 18531

    Möglicherweise gelten auch Anforderungen aus einem bestehenden Denkmalschutz.


    Das alles zusammen mit den technischen Regeln für die Fenster an einem der komplexesten Knotenpunkte heutiger Häuser in den Griff zu bekommen ist kein Zauberwerk, aber erfordert Planung. Die erfolgt sinnvollerweise nicht in langen Texten, sondern in Zeichnungen und das Ergebnis wird dann auch in technischen Zeichnungen festgehalten. Hier braucht es dafür mind.:

    • einen Grundriss der Loggia im Bestand
    • eine Ansicht des Fensters und der Tür im Bestand
    • einen Grundriss der Loggia und Ansicht der Fensteranlage nach dem Umbau, letztere auch von innen
    • einen Detailschnitt durch den Anschluss an die neue Fensteranlage

    alles als zweidimensionale masstäbliche Zeichnungen oder gleich als 3D-Modell.


    Nun zum eigentlichen, für Dich sicher enttäuschenden Teil dieses Posts: Das alles, nämlich eine fachgerechte Planung, wirst Du hier kaum bekommen können (siehe Nutzungsbedingungen) und kostenlos noch weniger. Das Forum kann bei der Klärung bautechnischer, bauwirtschaftlicher und baurechtlicher Sachverhalte helfen, aber keine professionelle Beratung oder gar Planung ersetzen! Es gibt hier zahllose Beispiele dafür, was ohne (ausreichende) Planung alles schiefgehen kann. Ja, Planung kostet Geld, pro Stunde sicher mehr als eine Handwerksleistung aber erheblich weniger als die selbe Zeit einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    2 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Ergänzungen

  • Hallo Skeptiker,

    zunächst vielen Dank für deine Antwort.


    Ich erwarte hier keine "professionelle Beratung oder gar Planung!", sondern lediglich eine ungefähre Reihenfolge der diversen auszuführenden Arbeiten.


    Womit beginnen die Sanierungsarbeiten? Mit dem Aufstellen eines Gerüstes doch wahrscheinlich., oder?


    Was geschieht dann?

    Baut der der Schreiner die alte Tür-/Fensteranlage aus´? Setzt er dann etwa die neue Tür-/ Fensteranlage sofort ein?


    Oder beginnt der Dachdecker oder der Fliesenleger mit der Entfernung des alten Fliesenbelages und dem Wegstemmen dees Gefälles-Estrich?


    Wer entfernt die Styrodorplatten und sorgt für die neue Wärmedämmung, die unter Umständen aus/von dem darunterliegenden Wohnraum erfolgen muss, da ansonsten die vorgeschriebene Anschlusshöhe trotz Ablaufrinne vor der Türe und dem Fenster nicht erreicht werden kann. Wann wird die neue Tür-/Fensteranlage eingebaut?


    Denkmalschutz besteht nicht. Das Gefälle beträgt lediglich 0,6%.

    Die letzte "Sanierung" war Pfusch. Es wurde vorsätzlich entgegen bestehender Vorschriften gearbeitet. :pfusch: Allerdings wurde zuerst ein Gerüst aufgestellt. * :)

  • Ich erwarte hier keine "professionelle Beratung oder gar Planung!", sondern lediglich eine ungefähre Reihenfolge der diversen auszuführenden Arbeiten.


    Womit beginnen die Sanierungsarbeiten?

    Ich hatte es nicht dazugeschrieben, weil es für mich selbstverständlich ist, aber das hängt von den notwendigen Arbeiten und deren sinnvollster Reihenfolge ab und diese wiederum von - der Detailplanung. Der Umfang der erforderlichen Arbeiten hängt nach meiner Einschätzung hier wesentlich ab von der Beantwortung der Fragen

    • ist der Wassereintrittsweg in den Raum unter der Loggia eindeutig geklärt?
    • Wenn ja, wie verläuft er und wie soll er unterbunden werden?

    denn Dir dürfte einleuchten, dass völlig klar sein muss, was alles rückzubauen ist, bevor man damit anfängt. Und das hängt in Deinem Fall vom nachgewiesenen Weg das Wasser ab. Generell macht man zuerst die zu bearbeitenden Bereiche frei, schützt dann die Umgebung des Arbeitsfeldes im notwendigen Umfang und dann geht's los mit dem (Teil-) Rückbau und schließlich dem Neubau! Zum Abbrechen braucht man unbedingt nicht die teuren Fachhandwerker der vergleichsweise gut bezahlten Gewerke, bei Teilrückbauten können sie aber schon sinnvoll sein, um den Schaden gern zu halten.


    Bei Abdichtungen im Verbund wie bei Dir sind Teilabbrüche immer besonders tricky und eher nichts für Grobmotoriker, beim Zementestrich sieht es anders aus.


    Wie geschrieben: Wir entwerfen zuerst das gewünschte Ergebnis und machen uns danach Gedanken über die sinnvollste Vorgehensweise zum vom Auftraggeber bestätigten Ziel.


    Wenn Du Dir jetzt soviele Gedanken über den Fensteranschluss machst: Wie sehen denn die Anschlüsse an die Brüstung aus, sind die auch 15 cm hochgezogen?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es wurde festgestellt, dass das vorhandene zweiflügelige Dachterrassen-Fenster der Wohnung im 2.OG) mit seiner Schwelle den neu hergestellten Fliesenbelag lediglich um etwa 20 mm überragt. Die Unterkante des Profils liegt ca. 40 - 50 mm unter der Oberkante des Fliesenbelages.


    Weiter wurde festgestellt, dass der Fliesenbelag der Dachterrasse ein Gefälle weg vom Fenster aufweist. Dieses Gefälle beträgt allerdings nur etwa 0,6% (6,0 mm auf ca. 1,0 m Länge), wie bereits geschrieben.


    Der Wassereintrittsweg war/ist geklärt worden für den Zustand vor der "Pfuschsanierug".


    Auch wurde festgestellt, dass die Entwässerungsöffnungen im Rahmenfalz des Schwellenprofils an der Profilaußenseite verdeckt sind von der "Pfuschkonstruktion" der ausführenden Baufirma (Abdichtung, Dämmung, Fliesenbelag etc.).


    Dies führt dazu, dass in den Rahmen naturgemäß eindringender Schlagregen sowie naturgemäß darin anfallendes Tauwasser nicht mehr fachgerecht nach draußen abgeführt werden kann.


    Vor den vorstehend geschilderten technischen Hintergründen ist die am Objekt vorliegende Art der Ausführung der Schwellenabdichtung bzw. Schwellenausbildung derzeit gefahrenträchtig, weil:


    a) keine Höherführung der Abdichtung über das Niveau des Fliesenbelages hinaus vorliegt / möglich war aufgrund der bereits bestehenden Schwellenhöhenlage des Fensters.


    b) die Entwässerung der Kammern des Fensterprofils nicht mehr möglich ist und Wasser ggf. die Abdichtungsaufkantung bereits -zumindest aber potenziell- hinterläuft.


    c) keine zusätzliche Entwässerungsmöglichkeit in Form einer Rinne besteht.


    d) eine Sonderkonstruktion bzw. ein spezielles Schwellenprofil, an welches mittels Klemm- oder Los-Fest-Flansch die Abdichtung hätte angeschlossen werden können, hier nicht existiert.


    Also ... vielleicht gibt es ja doch eine ungefähre bestimmte sinnvolle Riehenfolge der unterschiedlich auszuführenden Gewerke?

    1. ?

    2. ?

    3. ?

    4. ?

    5. ?

    6. ? and so on

  • Der Wassereintrittsweg war/ist geklärt worden für den Zustand vor der "Pfuschsanierug".

    Der Zustand mit dem geklärten Wassereintrittsweg existiert nicht mehr.


    Für den aktuellen Zustand ist der Wassereintrittsweg aber ungeklärt?


    Wie soll ein Problem beseitigt werden, solange dessen Ursache unbekannt ist?


    Ich weiß, wie Bauablaufpläne auszusehen haben, aber wie soll die Reihenfolge eines Bauablaufs festgelegt werden, wenn die auszuführenden Arbeiten nicht bekannt, nicht benannt sind und es keine Planungen / Zeichnungen des angestrebten Zielzustands gibt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Was die Kollegen hier schreiben, ist dass es am besten wäre, wenn Du Dir eine Fachperson (aka Architekt beispielsweise) holen würdest.

    Der kann einerseits die ganzen Anschlüsse planen, andererseits den daraus folgenden Bauablauf koordinieren.


    Ja, klingt erst mal teuer, aber verhindert hoffentlich so ein Problem, wie Du es jetzt hast. Das Thema ist für Laien zu komplex.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Guten Morgen allerseits!


    Da habe ich ja wohl etwas losgetreten ... so war es nicht beabsichtigt.


    Was ich doch nur wissen möchte:


    1. Womit beginnen die Arbeiten zwingend? Welches Gewerk zuerst?


    2. Was spricht technisch dagegen zu allererst die alte Tür-/Fensteranlage zu entfernen und die neue Tür-/Fensteranlage einzubauen?


    3. Wie stark in cm muss die vorgeschriebene Wärmedämmung mindestens sein.


    Vielen Dank

  • Andersrum gefragt: Was ist der Hintergrund Deiner Frage?

    Willst Du zuerst neue Fenster einbauen, bevor man an den Belag geht?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • 1. Womit beginnen die Arbeiten zwingend? Welches Gewerk zuerst?

    Es gibt keine Grundsätze, dass IMMER mit X oder Y zu beginnen ist. Das hängt am geplanten Bauablauf!

    2. Was spricht technisch dagegen zu allererst die alte Tür-/Fensteranlage zu entfernen und die neue Tür-/Fensteranlage einzubauen?

    Da wir nicht mal ein Photo der Tür haben, wird dazu keiner etwas sagen können. Dürfte selbst mit wenig Rückmeldungen geben.

    3. Wie stark in cm muss die vorgeschriebene Wärmedämmung mindestens sein.

    Es gibt keinen Katalog, in dem steht:

    Balkonboden = xy cm

    Was ich doch nur wissen möchte:

    Was ist die Intention der ganzen Fragerei?

    Selber die Baustelle koordinieren?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • 1. Womit beginnen die Arbeiten zwingend? Welches Gewerk zuerst?

    Es gibt kein Gewerk, das zwingend immer beginnt. Der sinnvolle Bauablauf hängt objektspezifisch immer vom zu erzielenden Ergebnis ab, welches hier noch nicht hinreichend definiert / durchgeplant wurde. Im Bestand geht es oft zuerst um die Zugangstechnik.


    Der Gesamtprozess der Sanierung beginnt mit der Planung. Das Gewerk heißt Architekturbüro / Ingenieurbüro.


    Welches Gewerk zuerst Arbeiten ausführen soll hängt vom Ergebnis der Planung ab. (Ich fühle mich allmählich in einer Endlosschleife!)

    2. Was spricht technisch dagegen zu allererst die alte Tür-/Fensteranlage zu entfernen und die neue Tür-/Fensteranlage einzubauen?

    Nichts - wenn es denn sinnvoll ist, was wir hier noch nicht bewerten können.

    3. Wie stark in cm muss die vorgeschriebene Wärmedämmung mindestens sein.

    Der U-Wert der Wärmedämmung darf 0,2 W/m2K nicht überschreiten. Die erforderliche Dämmstärke hängt vom einzusetzenden Wärmedämmstoff ab, der hier ja druckfest sein muss.


    Du scheinst also allmählich doch einzusehen, dass eine Planung erforderlich ist, denn Du beginnst sie grad mit der Grundlagenermittlung! Sehr gut!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Mann O Mann, vielen Dank für die bisherigen Antworten, auch die Ironischen und die Skeptischen insbesondere.


    Anbei noch zwei Fotos vom IST-Zustand.


    Übrigens kann ich auch IRONIE. Grüße an den Urlauber aus Berlin. Habe dort noch Koffer.


  • Andersrum gefragt: Was ist der Hintergrund Deiner Frage?

    Willst Du zuerst neue Fenster einbauen, bevor man an den Belag geht?

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  • Anbei noch zwei Fotos vom IST-Zustand.


    Übrigens kann ich auch IRONIE.

    Danke für die Bilder!


    Ich versteh weiterhin nicht, worauf Du eigentlich hinaus willst!


    Irgendeine wesentliche Information - oder gar mehrere - fehlt / fehlen mir in dem Gedankengang, der Dich so beharrlich immer nur danach fragen lässt, in welcher Reihenfolge nun gebaut werden soll.


    Wenn Du nicht erklärst, was Dich gerade und immer nur zu dieser einen Frage bringt, kommen wir nicht weiter!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Irgendeine wesentliche Information - oder gar mehrere - fehlt / fehlen mir

    Vielleicht kann ich da helfen: Der TE hatte mich angerufen, daher weiß ich etwas mehr.

    Es gibt ein Urteil, das grob zusammengefasst aussagt, es soll nur die Tür getauscht werden.

    [Über den Sinn kann man lange streiten - es its, wie es ist]

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Off-Topic:

    Es gibt ein Urteil, das grob zusammengefasst aussagt, es soll nur die Tür getauscht werden.

    ... seufz ...


    Mit sowas hatten wir in letzter Zeit öfter zu tun: Leider wird dann nach langem Prozessweg der Wechsel in die bauliche Realität mitunter zu einer sehr harten Landung auf dem steinigen Boden der baulichen Tatsachen. Gerne stellt sich nämlich im echten Leben heraus, dass das am Ende gefundene juristische Konstrukt doch keine sinnvolle Entsprechung in der baukonstruktiven Realität findet oder nur zu Preisen, die im Gerichtssaal sehr viel niedriger kalkuliert wurden. Und dann wird der Frust noch größer.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hh je. Jetzt auch noch ein Missverständnisnbmit Ralf Dühlmeyer!


    Es gibt kein Urteil. es soll nur die Tür getauscht werden.


    Das Gegenteil ist der Fall.


    Es gibt ein rechtskräftiges Urteil die Tür-/Fensteranlage zu erneuern/auszutauschen un eine Entwässerungsrinne vor der Tür zu installieren.


    Da der Bestandsschutz durch die "Pfuschsnierung" entfallen ist, muss entsprechend derzeit gültiger Gesetze der Ampelsregierung gedämmt werden.


    Diese Dämmung kann dann wohl nur aus der Wohnung unterhalb der Loggia erfolgen, da die Aufbauhöhe zu gering ist.


    Die WEG hat nun lediglich den Kauf und Einbau einer Tür-/Fensteranlage beschlossen. Dagegen wurde geklagt und vor dem Amtsgericht erneut gewonnen.

    Nun hängt die Geschichte beim Landgericht.

  • Es gibt kein Urteil. es soll nur die Tür getauscht werden.

    Es gibt ein rechtskräftiges Urteil die Tür-/Fensteranlage zu erneuern/auszutauschen un eine Entwässerungsrinne vor der Tür zu installieren.

    :eek: Es wird immer noch verwirrender!


    Off-Topic:

    Es gibt neueste Vorschriften der Ampelregierung für den Wärmeschutz.

    Da der Bestandsschutz durch die "Pfuschsnierung" entfallen ist, muss entsprechend derzeit gültiger Gesetze der Ampelsregierung gedämmt werden.

    Auch wenn Dir das mit den (angeblichen) Gesetzesänderungen einer "Ampelregierung" besonders schwer im Magen zu liegen scheint:

    • weshalb wurde ... abweichend von den Regeln des damals geltenden ENEV / GEG einer schwarzen / roten Regierung gebaut?

    Oder etwas ausführlicher und zum Mitschreiben für Dich: Das "Gebäudeeenergiegesetz" (GEG) wurde 2020 mit der damals schwarz-roten Mehrheit des deutschen Bundestages erstmals beschlossen und seither nur graduell verschärft, überwiegend mit sehr langen Vorlaufzeiten.


    Die darin aufgegangene vorher geltende "Energieeinsparverordnung" (EnEV) wurde bereits 2001 vom 14. dt. Bundestag nach Vorlage vor Kabinett Schröder I beschlossen und galt seither auch unter den Regierungen Schröder II und Merkel I - IV mit nur graduellen Verschärfungen weiter. Sie war von vornherein als stufenweise ansteigend konzipiert.


    Der wesentliche Punkt ist aber, dass jegliche Veränderung des Bestandes (egal ob fachgerecht oder nicht) den Bestandsschutz aufgehoben hat. Und schon nach nach der EnEV, aber auch nach dem GEG war damit die neue Wärmedämmung erforderlich geworden, egal ob innen oder außen. Es ist also völlig gleichgültig, wann in den vergangenen 23 jähren die strittigen Arbeiten ausgeführt wurden und sogar ob dies fachgerecht geschah! (Auch wenn es zweifelsohne immer mehr als ärgerlich ist, wenn Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden.)


    Davon ganz abgesehen hilft etwas mehr Sachlichkeit in solchen Fällen deutlich weiter als wiederholte und anhaltende Polemik. Ich würde versuchen, mich auf den Kern der Sache zu konzentrieren, besonders in der Kommunikation, um mich nicht völlig zu verzetteln. Ich weiß, dass dies für die Betroffenen nicht immer einfach ist. Es macht aber allen anderen Beteiligten (Sachverständigen, Juristen) die Arbeit nur unnötig schwer und bremst viel viel mehr, als dass es hilft.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es gibt kein Urteil. es soll nur die Tür getauscht werden.


    Das Gegenteil ist der Fall.

    Sollen die ersten beiden Sätze vielleicht heißen:

    "Es gibt kein Urteil darüber, dass nur die Tür getauscht werden soll."?

    Was ist dann das Gegenteil davon?

    Es gibt ein rechtskräftiges Urteil die Tür-/Fensteranlage zu erneuern/auszutauschen un eine Entwässerungsrinne vor der Tür zu installieren.

    Gegen wen richtet sich das Urteil und wer hat es initiiert?

    muss entsprechend derzeit gültiger Gesetze der Ampelsregierung gedämmt werden.

    Du beziehst Dich jetzt zum wiederholten mal auf die Ampel. Was hat die Dreierkoalition damit zu tun, dass nach dem Verlust des Bestandsschutzes immer aktuelle Vorschriften anzuwenden sind?

    Diese Dämmung kann dann wohl nur aus der Wohnung unterhalb der Loggia erfolgen, da die Aufbauhöhe zu gering ist.

    Das ist nur dann zwingend der Fall, wenn die kleine Terrasse rollstuhlbefahrbar sein muss. Ansonsten gibt es diverse Beipiele mit einer Stufe nach oben beim Austritt.


    PS: Skeptiker war schneller. :)




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Du beziehst Dich jetzt zum wiederholten mal auf die Ampel. Was hat die Dreierkoalition damit zu tun, dass nach dem Verlust des Bestandsschutzes immer aktuelle Vorschriften anzuwenden sind?

    :bier:

    Das ist nur dann zwingend der Fall, wenn die kleine Terrasse rollstuhlbefahrbar sein muss.

    Nö, das geht ganz schlicht nicht. Um barrierearm oder gar barrierefrei von innen nach außen auf die Terrasse zu kommen, ist es immer ein vertikaler Versatz der Rohdecken unter Innen- und Außenraum von mind. 30 cm, eher 40 bis 50 cm erforderlich. Den gibt es im Bestand nicht.


    Ich kann nicht nachvollziehen, woraus der TS ableitet, dass die Wärmedämmung unterseitig der Decke zu erfolgen hat. Bauphysikalisch einfacher und sicherer ist sie auf der kalten Seite anzuordnen, also oben. Denkbar wären theoretische auch Dämmungen beiderseitig der Außenhülle, also innen und außen, unten und oben.


    Etwas Distanz, Besonnenheit und Rückkehr zur Sache würden einem schnellen Weg zum Ziel - welchem überhaupt? - sicher gut tun!


    Off-Topic:

    Leider wird dann nach langem Prozessweg der Wechsel in die bauliche Realität mitunter zu einer sehr harten Landung auf dem steinigen Boden der baulichen Tatsachen. Gerne stellt sich nämlich im echten Leben heraus, dass das am Ende gefundene juristische Konstrukt doch keine sinnvolle Entsprechung in der baukonstruktiven Realität findet oder nur zu Preisen, die im Gerichtssaal sehr viel niedriger kalkuliert wurden. Und dann wird der Frust noch größer.

    Und zur Vermeidung solcher extrem frustrierender Situationen gibt es in diesem Forum immer wieder den Hinweis, in Baustreitigkeiten frühzeitig eigenen baujuristischen und bautechnischen Sachverstand gemeinsam hinzuziehen und diese gemeinsam den Ist-Zustand und das angestrebte Ziel des Streits in beiderlei Hinsicht zu beleuchten und dann den AG gemeinsam zu beraten. Auch die Klage, Beweisfragen für SV etc. sollten immer von beiden gemeinsam mit den Geschädigten abgestimmt werden um das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren und vor allem das realistisch auf absehbare Zeit Erreichbare zu verfolgen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Puh ... es ist schwierig mit Destruktivem. Aber gut. Versuche ich es weiter ...


    Das Urteil richtet sich gegen die übrigen WE der WEG.


    Wer hat keine "Schwierigkeiten" mit der Ampel? ALSO!


    Hat die "Ampel" etwa keine Änderungen beschlossen, die sich hier auf die auszuführenden Arbeiten auswirken? Dann Abbitte- Mea culpa.


    Die Sonderkonstruktion für barrierefreie Türdurchgänge wurde in der aktuellen Flachdachrichtlinie von 5 cm auf 10 cm geändert.

    DIN 4108 stellt die hygienische Mindestanforderung für Dämmung dar, somit muss die gesamte Fläche gedämmt werden.


    Die bei der "Pfuschsanierung verbliebene Tür-/Fensteranlage muß durch eine neue Tür-/Fensteranlage mit allen dazu erforderlichen Folgearbeiten ausgeführt werden.


    Der Reihe nach erfolgen also nun welche Arbeiten?

  • Hat die "Ampel" etwa keine Änderungen beschlossen, die sich hier auf die auszuführenden Arbeiten auswirken?

    Nein, hat sie nicht!


    Off-Topic:

    Im Übrigen - und das scheint Dir unbekannt zu sein - stammen die allermeisten technischen Bauregeln in D von privaten Verbänden und Vereinen, in denen unterschiedliche Interessensgruppen aus Wissenschaft, Industrie, Handwerk und Auftraggebern in unausgewogenen Kräfteverhältnissen mehr oder weniger auskugeln, was in ihrem Tätigkeitsfeld gelten soll. Diese Bauregeln entwickeln sich dann allmählich zu "anerkannten Regeln der Technik", auf welche dann Sachverständige und im Bereich der Gesetzgebung die Landesregierungen in D in den Bauordnungen und Verwaltungsvorschriften zu den Technische Baubestimmungen Bezug nehmen und diesen damit teilweise quasi Gesetzeskraft verleihen.


    Das alles hat nichts, aber wirklich überhaupt nichts, mit "die Ampel" oder "Merkel muss weg" oder "es wird Zeit für einen Austritt aus der EU" zu tun. Ja, man kann sich durchaus die Mühe machen, das alles nachzulesen und zu verstehen oder eben einfach nachblöken, was andere Schafe vorblöken. Mäh!

    Dann Abbitte- Mea culpa.

    Als Nicht-Katholik kann ich Dir leider nicht nur mangels Weihe nicht einmal ansatzweise mit einem "ego te absolvo ..." Erleichterung verschaffen, so sorry!

    Wer hat keine "Schwierigkeiten" mit der Ampel? ALSO!

    Ich habe auch manche Schwierigkeiten und mir passt vieles nicht, zum Beispiel die am Samstag gekauften Schuhe. Trotzdem beginne ich nicht jeden Post damit, aber lasse diesen wenigstens mal damit enden. Ja, jetzt geht's mir wieder besser! ;)

    Der Reihe nach erfolgen also nun welche Arbeiten?

    Wie oft denn noch?

    Schritt 1: Architekt mit Planung beauftragen

    Schritte 2 bis N erfährst du dann von diesem.

    :bier:

    Die Sonderkonstruktion für barrierefreie Türdurchgänge wurde in der aktuellen Flachdachrichtlinie von 5 cm auf 10 cm geändert.

    DIN 4108 stellt die hygienische Mindestanforderung für Dämmung dar, somit muss die gesamte Fläche gedämmt werden.

    In dem zitierten Text entsprechen alle markierten Textstellen nicht dem fachlichen Sprachgebrauch oder sind schlicht falsch. Du scheinst auch die bereits von mir ausführlich kommentierten Punkte des Bestandsschutzes und des GEG nicht nachvollziehen zu wollen. Ich frage mich, ob Du wirklich Hilfe suchst oder nur Bekräftigung. Und mir ist immer noch völlig unklar, was in dem Urteil stehen soll!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Schritt 1: Architekt mit Planung beauftragen

    Schritte 2 bis N erfährst du dann von diesem.

    Wenn das die div.Rechts-Auseinandersetzungen nicht klar hergeben, sind diese a.) ggf. falsch (argumentativ) geführt worden und b.) ist der Planer eben trotzdem notwendig und von Dir oder der WEG zu beauftragen und zu vergüten.

    Wer soll denn sonst z.B. die jetzt von innen im I OG anzubringende Innendämmung samt ggf. nötiger Dampfbremse planen und bauüberwachen?

    Die ausführende Firma? Was dabei rauskommt, sieht man ja. Und wenn der/die Planer/in Dinge plant, die die WEG nicht umsetzen will, dann muss man eben DAGEGEN angehen.


    Für noch laufende Rechtsstreitigkeiten ist DRINGEND ein SV anzuraten.

    Wer hat keine "Schwierigkeiten" mit der Ampel?

    Fingerheb: ICH ;) , soweit es NICHT die Verkehrspolitik betrifft (die auch in anderer Farbkombi bei gleicher Farbe des Verkehrsministriums nicht anders wäre) ;(

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Off-Topic:

    Der TS hat inzwischen seinen Foren-Account gekündigt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Skeptiker - Erstens: Der Richter kennt das RECHT. Zweitens: Hier tummeln sich scheinbar eine ganze Menge destruktiver BESSERWISSER.


    Ich erwartete hier keine "professionelle Beratung oder gar Planung", sondern lediglich eine ungefähre Reihenfolge der diversen auszuführenden Arbeiten.


    Letzte Gelegenheit ... Die alte Türe , die alte Brettschalung und darauf wurde gebaut mit Fliesen, Estrich, Abdichtung, Dämmung, Dampfsperre.

    Das sollte doch zunächst entfernt werden, um die alte Tür-/Fensteranlage auszubauen und durch eine neue Tür-/Fensteranlage zu ersetzen.

  • eine ungefähre Reihenfolge

    Zum 129. Mal:

    1. Eine vernüftige Planung (Kosten ggf. durch den TE oder die WEG zu tragen)

    2. - X. Leiten sich DARAUS ab


    Stichworte für eine Planung wären:

    Dämmung nach GEG

    Bauphysik durchrechnen

    Schwelle im Türbereich einbauen

    Dampfbremse(n)/sperre(n)

    Abdichtung anarbeiten und hochziehen

    Entwässerungsrinne einbauen und Entwässerung vorsehen

    Fliesen anarbeiten

    Türelement einbauen - zwischen Schwelle und Türmontage Provisorium herstellen, vorhalten und abbauen, entsorgen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Öhm... Da fehlt doch die Entwässerungsrinne am Ein-Ausgang...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Hallo Herr Dühlmeyer!


    Richterspruch:

    Urteil:

    ...wird folgender Beschluss ersetzt:


    1."Es ist beschlossen, dass im Zuge der Balkonsanierung im 1. OG der Einbau einer neuen Terrassentüre mit ausreichender Schwellenhöhe (5cm) gemäß der Empfehlung aus dem Angebot der Firma XYZ

    zur endgültigen Verhinderung der Gefahr eines zukünftigen und drohenden Wassereintritts in das Gemeinschaftsgebäude erfolgt. Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage der WEG“.

    2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.


    Die Firma XYZ hatte den Einbau einer neuen Tür-/Fensteranlage empfohlen und. mangels fehlender Aufbauhöhe, die Wärmedämmung aus der Wohnung unterhalb der Loggia vorzunehmen.


    Trotzdem wurde die alte Terrassentür belassen, die vorgefundene Dämmung ersetzt und dem alten Türelement die Entwässerungsöffnungen, die zugeklebt waren, wiederum zugeklebt.


    Womit beginnen nun die neuerlichen Arbeiten?


    Die "alte " Tür-/Fensteranlage wird zuerst ausgebaut ider zuerst mit dem Entfernen des Fliesen und dem gesamten Aufbau?