Terrasse Last

  • Liebe Leute,


    ich wohne in einer DG-Whg und habe eine Terrasse auf gleicher Höhe wie meine Wohnfläche. Ich möchte auf der Terrasse gerne einen Whirlpool aufstellen:


    Info laut Statiker:

    Die Bemessung der Terrassen im DG erfolgte für eine Aufbaulast von g2=1,9 kN/m² und eine Nutzlast von q=3,2 kN/m².


    Habe gegoogelt, das bedeutet 320 kg/qm.

    3 Fragen hätte ich:


    1) Die Aufbaulast ist für mich offenbar nicht relevant?


    2) Die 320 kg pro qm sind der Wert, den die Terrasse mindestens aushalten muss. Wie viel % mehr als der vom Statiker genannte Wert sind in der Regel kein Problem?


    3) Die Terrasse hat 20 qm. Der Whirlpool 5,3 qm. Da ca. 15 qm ohne Belastung, sehe ich das richtig, dass bei den 5 qm deutlich mehr Belastung möglich sein sollten als wenn die gesamten 20 qm belastet würden?


    Herzlichen Dank vorab für alle Antworten! Gerne auch mehrere/verschiedene Meinungen.


    Schöne Grüße,

    Thomas

  • 1) Die Aufbaulast ist für mich offenbar nicht relevant?

    stimmt

    2) Die 320 kg pro qm sind der Wert, den die Terrasse mindestens aushalten muss. Wie viel % mehr als der vom Statiker genannte Wert sind in der Regel kein Problem?

    0

    3) Die Terrasse hat 20 qm. Der Whirlpool 5,3 qm. Da ca. 15 qm ohne Belastung, sehe ich das richtig, dass bei den 5 qm deutlich mehr Belastung möglich sein sollten als wenn die gesamten 20 qm belastet würden?

    Muss ein Tragwerkplaner (Statiker) anhand der konkreten Randbedingungen bewerten.


    Der Whirlpool in Feldmitte wird schwierig, im Randbereich kann es klappen.


    Idealerweise sollte man den Ersteller der Statik anfragen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • 0

    In Worten „null Prozent“ !


    Erstaunlich, dass sich der Glaube an angebliche „Angstzuschläge“ bei Laien so beharrlich hält. Es wird heute mit immer genaueren Modellen in mehr kleineren Einheiten immer genauer gerechnet - mit der Folge, dass immer weniger Reserven eingerechnet sind.

    Der Whirlpool in Feldmitte wird schwierig, im Randbereich kann es klappen.

    und eine Lastverteilkonstruktion erfordern, welche eine nicht unerhebliche Bauhöhe nach sich zieht.

    Idealerweise sollte man den Ersteller der Statik anfragen.

    :bier:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wörterbuch: "Laie-Architekt/Architekt-Laie" gibt´s leider nicht zu kaufen. :motz:

    Angstzuschlag = Sicherheitsbeiwert/Sicherheitsfaktor/.... oder wie auch immer man das Bezeichnen will...


    Anders formuliert man kann das heute sehr genau berechnen und in Normen und Vorschriften sind immer "Sicherheiten" eingebaut, die man nicht einfach weglassen kann.

  • Terrasse = EG

    Dachterrasse, Balkon oder Logia??

    Hört sich nach einer Dachterrasse an.


    ich wohne in einer DG-Whg und habe eine Terrasse auf gleicher Höhe wie meine Wohnfläche.


    sehe ich das richtig, dass bei den 5 qm deutlich mehr Belastung möglich sein sollten als wenn die gesamten 20 qm belastet würden?

    Theoretisch NEIN, denn dieser Logik folgend, könnte man ja argumentieren, dass man 6to Gewicht auf 1m² in der Mitte der Fläche packen kann, und den Rest der Fläche ja nicht nutzt. Also sollte das ja zulässig sein. Das ist es eben nicht. Praktisch ist es aber so, dass die Belastbarkeit auch von der Position der Last auf der Fläche abhängt, und da kommt der Statiker in´s Spiel, der prüfen kann, ob man an einer bestimmten Stelle der Fläche, typischerweise am Rand bzw. dort wo die Decke auf einer Tragwand aufliegt, idealerweise vielleicht noch in einer Ecke (2 Seiten liegen auf einer Tragwand auf), die Decke stärker belasten kann.


    Unnötig zu erwähnen, dass neben der Decke auch der Bodenaufbau eine Rolle spielt. Selbst wenn die Decke an einer Stelle vielleicht 500kg/m² überstehen würde, so kann man noch nicht sagen, ob auch der Bodenaufbau dafür geeignet ist. Ein Whirlpool müsste also direkt auf die Decke gestellt werden, und dann kommt noch das Thema Wärmedämmung in´s Spiel.


    Fazit: Das Zusammenfassen der Last auf einen Punkt ist nicht zulässig, es besteht aber trotzdem eine Chance, dass Du den Whirlpool auf der Decke platzieren darfst. Das lässt sich jedoch aus den gelieferten Infos noch nicht ableiten.

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    .

  • Wenn man das Dach bis zur Grenze belastet, dann kracht Dir das zusammen, wenn man z.B. aus Versehen bisserl zu viel Wasser in den Pool gelassen hat. Von daher sollte man lieber nicht auf Kante stricken und auf den Statiker hören. Man spielt mit Menschenleben!

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Vorweg: Wie ich schrieb wohne ich in einer DG-Wohnung und die "freie Außenfläche" ist auf gleicher Höhe wie meine Wohnung. Also nicht am Dach (wie einer oben schrieb). Wenn es ein Balkon ist, dann heißt das Dachbalkon .Wenn ich nach Dachbalkon google finde ich einige Ergebnisse, aber nichts davon sieht so aus wie bei mir. Google ich nach Dachterrasse finde ich hingegen Bilder, wie es ähnlich bei mir aussieht.

    Aber egal. Sprechen wir einfach von Außenfläche und gut ist's.

    In Worten „null Prozent“ !


    Erstaunlich, dass sich der Glaube an angebliche „Angstzuschläge“ bei Laien so beharrlich hält. Es wird heute mit immer genaueren Modellen in mehr kleineren Einheiten immer genauer gerechnet - mit der Folge, dass immer weniger Reserven eingerechnet sind.

    und eine Lastverteilkonstruktion erfordern, welche eine nicht unerhebliche Bauhöhe nach sich zieht.

    :bier:


    Ich verstehe. Danke dir sehr für diese Info. Diese hat mich auch darin bestärkt einen eigenen Statiker damit zu beauftragen. Auch damit er mir sagen kann, wo an welcher Stelle der Außenfläche das meiste Gewicht möglich ist und wie viel.

    Ansonsten: Natürlich ist mir klar, dass wenn 300 kg Nutzlast pro qm möglich sind, dass ich nicht 6t auf 1 qm geben kann. Ich weiß nicht warum man hier gleich als vollkommener Idiot vermutet wird, nur weil man sich erlaubt in diesem Forum etwas zu erfragen.

    Mir ist aber ebenfalls sehr wohl klar, dass Hausnummer auf 5 qm aber MEHR Gewicht möglich sind, wenn die übrige Fläche nur gering belastet wird, als wenn ich auf allen 20 qm jeweils 300 kg hätte. Das sagt der Hausverstand. Dazu muss man nicht studiert haben. Und DAS meinte ich.


    VG,

    Thomas

  • Das sagt der Hausverstand.

    Richtig, es gibt durchaus Häuser, die mehr Verstand als ihre Bewohner haben! ;)

    Kennst Du den Spruch: "Der Teich war im Schnitt 1 m tief, trotzdem ist die Kuh ersoffen!"?


    Diese hat mich auch darin bestärkt einen eigenen Statiker damit zu beauftragen.

    Der trifft sicher eine belastbarere Aussage als der Hausverstand.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Ansonsten: Natürlich ist mir klar, dass wenn 300 kg Nutzlast pro qm möglich sind, dass ich nicht 6t auf 1 qm geben kann. Ich weiß nicht warum man hier gleich als vollkommener Idiot vermutet wird, nur weil man sich erlaubt in diesem Forum etwas zu erfragen.

    Mir ist aber ebenfalls sehr wohl klar, dass Hausnummer auf 5 qm aber MEHR Gewicht möglich sind, wenn die übrige Fläche nur gering belastet wird, als wenn ich auf allen 20 qm jeweils 300 kg

    Das stimmt übrigens in dieser Absolutheit nicht, wie die einfachen vier Fallbeispiele im Anhang zeigen.

    In den vier Fallbeispielen wird das einfachste statische System, das existiert, betrachtet: ein Balken gelenkig auf zwei Stützen gelagert. Es werden vier Laststellungen betrachtet:

    1. eine gleichmäßig über die Trägerlänge verteilte Belastung q1
    2. zwei Einzellasten in den Drittelspunkten des Trägers, wobei gilt: F1 = F2 = q1*l/2 und F1+F2 = F = q1*l
    3. eine Einzellast in der Mittel des Trägers, wobei gilt: F = q1*l
    4. eine gleichmäßige Last über die halbe Trägerlänge, wobei Anfang und Ende der Last jeweils l/4 vom Trägeranfang/-ende entfernt sind und außerdem gilt: q2*c = q1*l = F; c = l/2; a = l/4; q2 = 2*q1; über die halbe Trägerlänge wird in Feldmitte somit eine doppelt so große Last aufgebracht.

    0178_001.pdf


    In allen vier Fällen ist die Summe der Last genau gleich groß. Das für die Bemessung des Trägers maßgebende maximale Biegemoment ergibt sich (bezogen auf die gleichmäßig verteilte Belastung q1) wie folgt:

    • Fall 1: Mmax = 0,125*q1*l2
    • Fall 2: Mmax = 0,1667*q1*l2
    • Fall 3: Mmax = 0,25*q1*l2
    • Fall 4: Mmax = 0,1875*q1*l2

    Im zweiten Fall ist das maßgebende Biegemoment somit um ca. 33% größer, im vierten Fall um ca. 50% und im dritten Fall um ca. 100% größer, obwohl die Lastsumme, also die Gesamtlast, jeweils gleich groß ist. Der vierte Fall kommt Deinem Fall am nächsten: eine deutlich größere Last auf einem kleineren Teil der Fläche, wobei der vierte Fall hier insoweit idealisiert ist, als dass außerhalb des "Whirlpools" keinerlei Last angesetzt wurde, was aber auch nicht richtig ist, da ja irgendwie die Leute zum Pool kommen müssen.


    Fazit: Eine höhere Last auf kleinerer Fläche, die in der Summe nicht mehr Last als die ursprüngliche, gleichmäßig verteilte Last in das Bauteil einträgt, vergrößert das maßgebende Biegemoment um bis zu 100%. Im Falle eines Whirlpools wird aber nicht nur die Lage und "Konzentration" der Last verändert sondern zusätzlich auch noch die Lastsumme erhöht, wodurch das maßgebende Biegemoment noch weiter vergrößert wird. Soll ein Whirlpool also realisiert werden, so ist die einzige Möglichkeit,


    einen eigenen Statiker [...] zu beauftragen

    der den Einzelfall bewertet, wobei man sich darüber im klaren sein muss, dass das Ergebnis des Tragwerksplaners auch sein kann, dass die Umsetzung eines Whirlpools auf der Dachterrasse nicht möglich ist.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • was aber auch nicht richtig ist, da ja irgendwie die Leute zum Pool kommen müssen.

    und man kann nicht ausschließen, dass sich trotzdem noch weitere Personen auf der Terrasse befinden. Beispiel Partygäste.


    So ein Whirlpool wiegt leer inkl. Technik sicherlich um die 300-400kg, dazu noch grob 1,5m³ Wasser, und da passen auch 4 Personen rein. Macht zusammen ca. 2,2to auf einer Fläche von etwa 2m x 2m, also über 500kg/m².

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    .

  • In allen vier Fällen ist die Summe der Last genau gleich groß.

    Danke für die Mühe Deiner Fallberechnungen! Ich fürchte nur, dass der Laie von links oben nach rechts unten beim Doppelpunkt hinter "Fall 1" aussteigt...


    Trotzdem bringe ich noch Fall 5:


    q3 ist die Belastung auf l/4 am Auflager konzentriert.


    Die Auflagerkräfte sind in den Fällen 1 - 4 gleich: max.A = max B = q1*l/2 = 2*F (Fall 2) /2 = F (Fall 3) = q2*c/2


    Im Fall 5 ist die max. Auflagerkraft:


    max. A = q3 * l/4 * (l-l/8) = q3 * l/4 * 7/8.

    Der Faktor zu den Fällen 1-4 ist (7/8)/0,5 = 1,75


    Da müssen auch die Anschlüsse passen und die erhöhten Lasten an den Auflagern aufgenommen werden können.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Die Auflagerkräfte sind in den Fällen 1 - 4 gleich: max.A = max B = q1*l/2 = 2*F (Fall 2) /2 = F (Fall 3) = q2*c/2

    Im Fall 3 fehlt hier noch 1/2 ;).

    Auf die Auflagerdkräfte wollte ich nicht noch zusätzlich eingehen, verwirrt nur zu sehr.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Beim nochmaligen Lesen des Threads ist mir übrigens noch etwas aufgefallen. Wenn das hier:

    Info laut Statiker:

    Die Bemessung der Terrassen im DG erfolgte für eine Aufbaulast von g2=1,9 kN/m² und eine Nutzlast von q=3,2 kN/m².

    stimmt, hätte die Terrasse doch ein grundsätzliches Problem. Da müsste doch eigentlich eine Nutzlast von q = 4,0 kN/m² gem. DIN EN 1991-1-1/NA, Tab. 6.1 DE, Kategorie Z angesetzt werden und nicht q = 3,2 kN/m², was sich eher nach q = 2,0 kN/m² (Tab. 6.1 DE, Kategorie A3) + q = 1,2 kN/m² Trennwandzuschlag.

    Wenn das Gebäude vor der Einführung der DIN EN 1991-1-1, also vor 2012/2013 errichtet wurde, müssten es dann nach DIN 1055-3 nicht sogar q = 5,0 kN/m² sein?

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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