Liebes Expertenforum,
wenn der Architekt ganz klassisch gemäß HOAI leistet und vorgeht: was genau ist die Intention und der konkrete Umfang von Vorplanung (LP2) versus Entwurfsplanung (LP3).
Anders gefragt, was genau halte ich nach LP 2 und nach LP 3 in den Händen bzw. was wurde geklärt, festgelegt und erarbeitet? Wo ist die Grenze zwischen Vorplanung und Entwurfsplanung?
Nebulöse Prosa-Aussagen im Internet finden sich dazu viele. Am konkretesten sollte es wohl im in der HOAI-Anlage 10.1 definiert sein, aber besonders konkret erscheint mir das auch nicht:
ZitatLP2
Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
ZitatLP3
Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
Was kann man sich da konkret darunter vorstellen? Für mich hat das einen relativ großen Interpretationsspielraum zwischen
1) "Vorentwurf sind ein paar Skizzen ohne Berücksichtigung von Genehmigungsfähigkeit und die nur im weitesten Sinne mit irgendwelchen Anforderungen zu tun haben (soll halt die richtige Größe haben)" und
2) "Entwurf ist Vorentwurf, in den ein paar Maße eingetragen wurden".