Alte Klärgrube, was darf da rein?

  • Hallo,


    wir haben ein Haus (Bj 1975), dass damals an eine Zweikammer-Klärgrube angeschlossen wurde. In den 90ern wurde aber das Haus an das örtliche Abwassersystem angeschlossen und die Klaergrube somit nicht mehr verwendet. Es besteht allerdings in der Waschküche im Keller ein Bodenablauf, der dort gelassen wurde für den Notfall, der aber noch an der Kläranlage angeschlossen ist. Zum Glück. Im Sommer, während eines Sturzregens, ist die Rückstauklappe kaputt gegangen und wir hatten einen riesigen Rückstau im Keller, aber das Wasser konnte durch den Bodenablauf schnell ablaufen und ein Schaden wurde verhindert. Nun sagt mir aber der Makler, dass dies verboten ist und dies eine riesige Wertminderung darstellt. "Wertminderung" scheint sein Lieblingswort zu sein bei einigen Sachen, die nicht wirklich ein Problem darstellen und nun werde etwas unsicher ob dies gerechtfertigt ist oder der Makler einfach einen schnelleren Verkauf möchte.


    Weiss jemand, ob man dies irgendwo nachlesen kann?


    Schon mal vorab vielen Dank für Rat und Hilfe.


    Melba008

  • Euer Kellerablauf mag praktisch sein, ist aber praktisch illegal. Eine Genehmigung des Abflußes in die alte Grube dürfte nämlich nicht vorliegen.

    Damit wäre es ein anzugebender Mangel. Oder ein evtl Käufer kann später (bei"Verschweigen") eine Minderung durchsetzen.


    Der Makler handelt richtig [auch wenn vielleicht mit Hintergedanken]

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Euer Kellerablauf mag praktisch sein, ist aber praktisch illegal. Eine Genehmigung des Abflußes in die alte Grube dürfte nämlich nicht vorliegen.

    Damit wäre es ein anzugebender Mangel. Oder ein evtl Käufer kann später (bei"Verschweigen") eine Minderung durchsetzen.


    Der Makler handelt richtig [auch wenn vielleicht mit Hintergedanken]

    Vielen Dank für die super schnelle Antwort und Bestätigung. Das hilft uns sehr für die weiteren Schritte.


    Danke!

    Melba008

  • dies eine riesige Wertminderung darstellt.

    Definiere "riesig". Im Vergleich zu einem Kaufpreis für ein Haus ist dieser Mangel eher geringfügig. Den Bodenablauf kann man verschließen lassen, und das kostet keinenfalls einen "riesigen" Betrag.

    Es besteht allerdings in der Waschküche im Keller ein Bodenablauf, der dort gelassen wurde für den Notfall, der aber noch an der Kläranlage angeschlossen ist.

    Ist überhaupt sicher, ob dieser Bodenabfluss an die Klärgrube angeschlossen ist, oder vielleicht nur an ein Abwasserrohr das durch die Klärgrube führt? Dann wäre die alte Klärgrube evtl. nur ein überdimensionierter "Revisionsschacht". Man müsste also überprüfen, wie die Klärgrube damals stillgelegt wurde. Es wäre denkbar, dass man damals einfach Zulauf der Grube und "neuer" Ablauf lauf miteinander verbunden, und dort dann auch den Bodenablauf mit angeschlossen hat.


    Übrigens, dass Makler versuchen den Wert zu drücken ist völlig normal, denn je günstiger man das Objekt am Markt anbieten kann, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es mit wenig Aufwand schnell verkauft ist (Gewinnmaximierung für den Makler). Wenn Zweifel an der "Wertermittlung des Maklers" bestehen, dann würde Ich zu einer unabhängigen Verkehrswertermittlung raten. Ein unabhängiger SV kostet zwar ein paar Euro, aber dann hat man einen Verkehrswert mit dem man arbeiten kann. Was dann ein Kaufinteressent tatsächlich bezahlen wird, das steht sowieso in den Sternen.

    Alternativ kann der Makler einmal darlegen, wie er den Wert "ermittelt" hat, dann kann man schauen ob das auch plausibel ist. Nicht selten haben auch Verkäufer etwas unrealistische Vorstellungen über den Wert ihrer Immobilie. Da kann ein unabhängiges Gutachten schon einmal sehr hilfreich sein. Es kann Dich ja niemand dazu zwingen, das Haus zum (ermittelten) Verkehrswert zu verkaufen, letztendlich müssen Verkäufer und Käufer einen Kompromiss finden, oder ein Verkauf scheitert.

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  • Hintergrund ist, dass abflusslose Sammelgruben eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen, die in der Regel befristet erteilt wird.


    Mit Fristablauf muss die Dichtigkeit der Grube nachgewiesen und eine neue Genehmigung beantragt werden. Da ihr an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen seid, würdet Ihr für die Grube keine Genehmigung mehr bekommen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • und das kostet keinenfalls einen "riesigen" Betrag

    Richtig, und so habe ich es auch empfunden. Aber so ist der Makler an uns herangetreten und eine Unsicherheit tritt dann natürlich schon auf. Mein Vater war Polier und hat das Haus selbst gebaut und kannte es in und auswendig. Er hat nie etwas unbedacht gemacht und in diesen Dingen war er eigentlich immer sehr korrekt. Wir haben schon geprüft wo das Wasser hin fliesst und es geht nicht durch den Abwasseranschluss, wo der Rest des Hauses hin fliesst. Der nächste Schritt ist das Prüfen der Klärgrube, wo wir dann schauen können ob es so passiert ist, wie Du es erwähnt hast.


    Vielen Dank fuer die Antwort, dies ist sehr hilfreich!

  • Ansonsten einfach verschließen. Wenn es Probleme mit Rückstau gibt dann kann man die auch anders lösen.

    Einen Bodenabfluss in eine Klärgrube zu leiten ergibt wenig Sinn, denn niemand wird diese leeren, und wenn es einen Überlauf gibt, dann stellt sich die Frage, wohin dieser führt. Aber das sieht man wenn man einmal genauer nachschaut.

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