Hallo,
wir haben ein Haus (Bj 1975), dass damals an eine Zweikammer-Klärgrube angeschlossen wurde. In den 90ern wurde aber das Haus an das örtliche Abwassersystem angeschlossen und die Klaergrube somit nicht mehr verwendet. Es besteht allerdings in der Waschküche im Keller ein Bodenablauf, der dort gelassen wurde für den Notfall, der aber noch an der Kläranlage angeschlossen ist. Zum Glück. Im Sommer, während eines Sturzregens, ist die Rückstauklappe kaputt gegangen und wir hatten einen riesigen Rückstau im Keller, aber das Wasser konnte durch den Bodenablauf schnell ablaufen und ein Schaden wurde verhindert. Nun sagt mir aber der Makler, dass dies verboten ist und dies eine riesige Wertminderung darstellt. "Wertminderung" scheint sein Lieblingswort zu sein bei einigen Sachen, die nicht wirklich ein Problem darstellen und nun werde etwas unsicher ob dies gerechtfertigt ist oder der Makler einfach einen schnelleren Verkauf möchte.
Weiss jemand, ob man dies irgendwo nachlesen kann?
Schon mal vorab vielen Dank für Rat und Hilfe.
Melba008