In einem Bauvorhaben habe ich die für den AG erfreuliche Situation, dass die Baukosten im Laufe des Projekts deutlich sinken, jedenfalls von der AG-seitigen Budgetierung über unsere Kostenschätzung, Kostenberechnung bis hin zu den bepreisten LVs und auch den ersten Angeboten. Das wurde auch frühzeitig genau so detailliert dargestellt.
Wie verhält es sich in diesem Fall ggü. der Kostenschätzung der LP3 sinkender Baukosten mit der Honorierung der Grundleistungen der LP 1 u. 2 nach § 34 HOAI? Logischerweise wird ab LP3 das Honorar auf Basis den Kosten der Kostenberechnung (LP3) ermittelt und abgerechnet. Wie sieht es aber mit den Leistungen der LP 1 und 2? In der Kostenschätzung der LP 2 standen noch höhere Kosten. Können die hierauf basierenden höheren Honorar in der Schlussabrechnung des Projekts für die LP 1 und 2 geltend gemacht werden oder ist das gesamte Projekt auf Basis der (hier niedrigeren) Kostenberechnung abzurechnen?
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