GEG - Anforderungen nach Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70) Verteilleitung Heizung absperrbar

  • Hallo zusammen,


    bei uns kam die Frage auf, was unter der Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70) Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar gemeint ist. Das "absperrbar" ist für uns nicht eindeutig, da die Lage der Absperrvorrichtung nicht genannt wird. Zitat: In den Fällen des § 69 Absatz 1 ist Buchstabe a nicht anzuwenden, soweit sich Wärmeverteilungsleitungen nach Buchstabe a Doppelbuchstabe aa bis dd in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann.) Hintergrund der Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt, bei einer Verteilleitung innerhalb einer Sockelleiste in einer Nutzungseinheit durch mehrere Räume auf die Dämmung (üblicherweise ja 100%) verzichten zu können. Die Leitung innerhalb der Wohnung nach der Wohnungsstation und der jeweilige Heizkörper selbst ist absperrbar aber die Verteilleitung für bspw. zwei Räume nicht mehr, daher sehe ich die Anforderung an die 100%.


    Viellicht hat sich ja jemand bereits mit dem Thema beschäftigt.


    Viele Grüße Max

  • Skeptiker

    Hat den Titel des Themas von „GEG - Anforderungen nach Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70) Verteilleitung Heizung absparrbar“ zu „GEG - Anforderungen nach Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70) Verteilleitung Heizung absperrbar“ geändert.
  • Hallo Max, es wäre interessant, etwas mehr über den Hintergrund zu wissen. Zum Beispiel, was für ein Planer Du bist. Wir sind hier ja eine Community, die aus unterschiedlichsten Fachrichtungen besteht und in der jeder nach seinen Möglichkeiten etwas beiträgt.

    Zu wissen, in welcher Fachrichtung Du planst, macht es uns leichter, in "Deiner Sprache" zu schreiben. Bei einem Haustechniker muss ich keine technischen Details zu dieser Frage erklären, bei einem Landschaftsplaner schon eher...


    Also: ich behandle sowas wie folgt.

    Wichtiger Hinweis: Bei meiner Aussage ist darauf zu achten, dass das keine Rechtsauskunft ist, sondern nur meine persönliche Meinung darstellt:

    1. zunächst muss man fragen, was erreicht werden soll: aus meiner Sicht: das Verhindern ungewollter, unnötiger und vor allem vom Nutzer nicht beeinflussbarer Energieverluste über die Heizungsverteilleitungen.
    2. eine Absperrvorrichtung kann auch eine selbsttätig wirkende Absperrvorrichtung sein. Sprich: es kann auch ein Thermostatregelventil sein.
    3. Gemeint sind meines Erachtens "ungewollte Wärmeverluste". Damit sind also Wärmeverluste gemeint, die nicht vom Nutzer beeinflusst werden können und zu dem Zeitpunkt der Anforderung nicht in dem jeweiligen Raum benötigt werden.
    4. Also sind aus meiner Sicht Verteil- und Zirkulationsleitungen entsprechend zu dämmen (weil diese immer oder zumindest oft und nicht beeinflussbar durchflossen werden), Anbinde-/Stichleitungen aber nicht (weil diese nur durchflossen werden, sofern die Heizfläche einen Bedarf "anmeldet". Also, wenn das Thermostatregelventil offen ist. Die Energieverluste über die Anbindeleitungen kommen ja dann direkt dem Raum zugute, erfüllen also den gewünschten Zweck.
    5. Lägen vorgenannte Anbindeleitungen in Nachbarräumen oder gar in unbeheizten Räumen, wären diese entsprechend (was zu klären wäre) zu dämmen.
  • Schön geschrieben, vor allem Punkt 1 sollte man sich einfach immer als Hintergrund vor Augen halten.


    Ergänzung zum Thema: Unbeheizt gibt es direkt und indirekt.

    Direkt, wenn ein Heizkörper vorhanden ist, auch wenn dieser niemals oder extrem selten genutzt wird. Dann ist der Raum direkt beheizt.

    Indirekt ist beispielsweise ein eingebundener Raum wie ein Flur, der oftmals keinen eigenen Heizkörper hat, aber komplett von beheizten Räumen umgeben ist.

    Bei Treppenhäusern kommt es auf den Bestand an. Da kann es variieren.(Was ich persönlich gut finde)

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Hallo Herr Fischer,


    ganz vielen Dank für die Antwort - tatsächlich holt mich die Frage aber jetzt wieder ein. Zu Ihrer Frage der Fachrichtung, die Frage stelle ich für ein SHK Betrieb.

    zu Ihrem Punkt 1: Vermutlich soll ein ungewollter Wärmeverlust durch einen Raum, wie z.B. Schlafzimmer, welcher aber nicht aktiv beheizt werden soll, vermieden werden. Das würde für die 100% sprechen.

    zu Punkt 2: sehe ich auch so aber wenn der Thermostatregler zu ist, dann hab ich doch trotzdem den Wärmeverlust über die Rohrleitung die durch den Raum, wie bei Punkt 1 verläuft.

    Zu Punkt 3 und 4 - ganz genau und sehe ich auch


    zu Punkt 5 : Es geht mir nur um die Verteilleitung, welche zu einem weiteren Raum bzw Heizkörper führt. Verstehe hier jetzt nicht ganz die Aussage. Dämmen ja = 100 %? Das mit der Anbindeleitung ist mir klar und verstehe ich.


    Ein Hersteller von sog. Sockelleisten hat genau auf meine Frage nicht geantwortet, da er zu Gesetzen keine Antwort geben kann oder darf. Ich verstehe es als Pflicht 100% zu dämmen. Vermutlich sehen das aber ganz viele Planer und Heizungsbauer anders, wenn sie Sockelleisten mit ungedämmten Leitungen planen bzw verbauen, die durch verschiedene Räume verlaufen. Da ich mir aber nicht sicher bin, dachte ich ich platziere es hier auf dem Forum , weil es einfach so oft gebaut wird und ich auch sehr gerne das Bauvorhaben mit einer Sockelleiste ausführen würde. Dennoch aber hier kein unnötiges Risiko eingehen möchte da bekanntlich das GEG ein Gesetzt ist. Mit wäre mit einer Einschätzung da tatsächlich weitergeholfen.

  • Sorry, wenn ich hier reinschneide,

    Das Thema ist an mir total vorbeigegangen im Herbst. Daher möchte ich mich jetzt nur begrenzt dazu zu Wort melden.


    Es gibt, soweit ich das noch im Kopf habe, eine Ausnahmeregelung. auch schon vor dem GEG.

    Die beruhft sich auf Verhältnissmäsigkeit. Vorallem im Bestand. Im Neubau ist das nicht greifbar.

    Aus dem Gedächtnis:

    Sofern es sich im Bestandsbau um eine Ergänzung bzw Umbau handelt, und das innerhalb einer Wohneinheit, ist das legitim mit Sockelleisten die Wohneinheit zu erschließen.

    Da die Wohnung von den Bewohnern genutzt und somit Zugriff auf alle Heizkörper der Wohnung und damit der Verluste hat, ist der Wärmeverlust vertretbar.


    Im Umkehrschluss wäre eine ganz andere Aufwand nötig.

    Größerer Wandabstand , Größerer Platzverlust, teurer Verschlag der Leitungsführung. Verlust von Wohnfläche. unverhältnismäßig höherer Aufwand.


    Aus der Praxis, ist im Bestandsbau so eine Sockelleistenversorgung optisch natürlich nicht schön, aber zweckdienlich. durch die Wärmeabgabe an der Außenwand auf Fußbodenhöhe, ist die Behaglichkeit etwas besser und die Feuchteschäden geringer.

    Spätestens mit der Umrüstung auf neuere Wärmequellen ect, ist ein Ende der spartanischen Verrohrung absehbar. da die Durchmesser begrenzt sind, und der hydraulische abgleich sportlich wird.

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