Asbest Platten verputzt- sicher?

  • Hallo! Wir wollen uns einen Garten pachten auf den eine Laube steht. Diese Laube besteht aus Asbestplatten, die von innen und außen verputzt wurden. Inwieweit ist das dann sicher? Wir haben schon Respekt vor Asbest und wollen sicher gehen.

  • Wenn die Asbestplatten im Pavillon nicht beschädigt, nicht gerissen oder keiner Bearbeitung (zum Beispiel Bohren oder Schleifen) ausgesetzt wurden, ist das Risiko minimal, da keine gefährlichen Asbestfasern freigesetzt werden. Für eine langfristige Miete oder einen dauerhaften Aufenthalt ist es besser, Konstruktionen mit Asbest zu vermeiden oder die Möglichkeit einer sicheren Entfernung in Betracht zu ziehen (Asbest erfordert spezielle Entsorgungsmaßnahmen).

    Haben Sie keine Angst vor dem Scheitern, denn das ist Ihr Weg zum Erfolg

    Baumaterialien hier

  • Diese Laube besteht aus Asbestplatten, die von innen und außen verputzt wurden.

    Asbestplatten als Außenwand beidseitig "verputzt"?

    Photo?


    Klingt irgendwie anders als in Deinem ersten thread


    BitterPond7033

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  • Auch in diesem Fall ist es wieder sinnvoll initial auf diese Basisinformationen zu verweisen. Das ist sicher schon vom ersten Post bekannt, aber sei es drum ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Herrschaftszeiten, eine andere Laube in der Schreberkolonie. Ist doch nix ungewöhnliches, dass man in den Kolonien mehrere gleiche Hütten verbaut hat. Ich würde eine Staubprobe z.B. vom Fensterbrett oder einem Möbelstück entnehmen und untersuchen lassen. Dann weiß man ob Asbest freigesetzt wird oder nicht.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Off-Topic:

    Herrschaftszeiten, eine andere Laube in der Schreberkolonie. Ist doch nix ungewöhnliches, dass man in den Kolonien mehrere gleiche Hütten verbaut hat. Ich würde eine Staubprobe z.B. vom Fensterbrett oder einem Möbelstück entnehmen und untersuchen lassen. Dann weiß man ob Asbest freigesetzt wird oder nicht.

    Die bisherigen Antworten entsprachen anscheinend nicht dem Erwartungshorizont des Gartenfreundes " @.Gartenfreund. ". Das Nutzerkonto wurde bereits gekündigt. :(

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nein, meine Fragen wurden lediglich nur beantwortet, daher die Kündigung.

  • was soll denn bei einer verputzten Asbestzementplatte noch freigesetzt werden. Insofern ist das im Normalbetrieb (ohen Bohren o.ä.) absolut sicher.

    Staubprobe würde da wenig bringen weil es genausogut Fasern vom Nachbarn sein könnten. Wenn aber Staubprobe, dann an einer glatten senkrechten Fläche, die länger nicht gewischt wurde. Sonst ist das fürs Labor so, als sollten sie eine Stecknadel im Urwald finden.

  • was soll denn bei einer verputzten Asbestzementplatte noch freigesetzt werden. Insofern ist das im Normalbetrieb (ohen Bohren o.ä.) absolut sicher.

    Das sehe ich nicht so.

    Eine verputzte Asbestzementplatte sugeriert Asbestfreiheit. Ist nicht das "Verstecken" von Asbest sogar verboten?

    Wer soll vor Bohren, Sägen etc. warnen, wenn in fünf Jahren ein neues Fensterloch bebraucht wird und wer warnt den nächsten Käufer?

    In sofern ist eine unbehandelte AZ-Fassade ehrlicher.


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  • War das Verbot, so es das gibt, VOR oder NACH dem Verputzen in Kraft? ;)

    Interessanter Punkt! Wir werden es nicht mehr erfahren, da sich der TS endgültig verabschiedet hat. Die GefStoffV gilt in Westdeutschland unter unterschiedlichem Namen seit 1986. Ob das hier relevant sein könnte - keine Ahnung!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • War das Verbot, so es das gibt, VOR oder NACH dem Verputzen in Kraft? ;)


    Falls das lustig sein sollte: Das interessiert mich nicht. Ich will keine Schuldigen zur Rechenschaft ziehen.


    Ich habe es nur als zusätzliches Argument gegen die Behauptung der Unbedenklichkeit von verputzten AZ-Platten angeführt.


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  • Die Antwort bezog sich auf die Fragestellung; die zielte erkennbar auf eine Gefährdung der informierten Nutzer. Und die ist bei verputzten AZ-Platten eben nicht gegeben.

    Von einer generellen unbefristeten Unbedenklichkeit habe ich nichts geschrieben. Das sehe ich ähnlich wie Du, ThomasMD. Allerdings sollte man bei einer Gartenhütte auch generell "die Kirche im Dorf lassen".