Vorschriften Schließsysteme

  • kann mir jemand die wesentlichen Vorschriften zu Schließsystemen in Neubauten nennen oder einen Link dazu geben?

    Direkte baurechtliche Vorgaben gibt es nur sehr wenige. Mir fallen spontan nur Vorschriften ein, die aus Brandschutzkonzepten resultieren.


    Was ist mit "Schließsystemen" gemeint und was genau ist die eigentliche Frage?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • zu Schließsystemen in Neubauten

    Die Vorschriften ergeben sich unter anderem auch aus der Nutzung der Gebäude/Räume. Vereinfacht gesagt, für meine private Garage sind die Anforderungen viel niedriger als für ein Bankgebäude oder Gefängnis. Nicht alles lässt sich aus irgendwelchen DIN ableiten, es können auch Anforderungen der Versicherer etc. hinzukommen.


    Vorher solltest Du aber erklären, was Du unter Schließ"system" verstehst, und worauf Du hinaus möchtest. Ich würde darunter eine Schließanlage verstehen, bestehend aus Schließzylindern, Schlüsseln und evtl. noch Zubehör. Es gibt ja auch beispielsweise elektronische Zutrittskontrollen (Fingerprint, Code-Eingabe, Kartenleser...) die in eine Schließanlage integriert werden können, und für die es dann zusätzliche Anforderungen/Normen gibt.


    Bsp.: Im einfachsten Fall muss(te) ein Schließzylinder "nur" die DIN 18252 erfüllen. Den aktuellen Stand bitte nachlesen. Für das Einsteckschloss hingegen gibt es eine DIN18251, usw.


    Es wäre also hilfreich zu wissen, was Du genau meinst, denn sonst müsste man ja alle möglichen Normen und Vorschriften aus dem Bereich Schließtechnik auflisten.

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  • Welchen Zweck sollte die Schließanlage haben?

    - nur gleichschließend?

    - Zutrittskontrolle (mit Protokollierung)?

    - mechanische Zylinder?

    - elektronische Zylinder?

    - Einbruchschutz?

    - Was für eine Gebäude, Nutzung?

    Gruß Manni

  • Für Schliessanlagen gibt es meines Wissens keine Normen, für Schlösser, Schliesszylinder und Schlüssel schon. Öffentlich-rechtliche Regeln sind mir nicht bekannt.

    was genau ist die eigentliche Frage?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Öffentlich-rechtliche Regeln sind mir nicht bekannt.

    Aus den Bereich Brandschutz, Flucht-/Rettungswegführung, Hygiene... gibt es durchaus einiges an Regelungen des öffentlich-rechtlichen Bereichs für "Schliesssysteme" (Antipanikschliessung, Automatische Türen im Rettungsweg und deren Verschluss oder Offenhaltung, Schleusensysteme...,) . Ob das vom TE gewünschte Schliesssystem dazu zählt, ist mir allerdings nicht klar. Vielleicht zielt die Frage auch eher in Richtung einer "Zutrittskontrolle"?

  • Aus den Bereich Brandschutz, Flucht-/Rettungswegführung, Hygiene... gibt es durchaus einiges an Regelungen des öffentlich-rechtlichen Bereichs für "Schliesssysteme" (Antipanikschliessung, Automatische Türen im Rettungsweg und deren Verschluss oder Offenhaltung, Schleusensysteme...,) . Ob das vom TE gewünschte Schliesssystem dazu zählt, ist mir allerdings nicht klar. Vielleicht zielt die Frage auch eher in Richtung einer "Zutrittskontrolle"?

    Nein, der Fragesteller hat sein Frage doch inzwischen eindeutig auf

    Ich meine eine Schließanlage.

    präzisiert. Und dazu gibt es eine Definition. Diese lautet:

    Eine Schließanlage ist ein aus mehreren Schließzylindern bestehendes Schließsystem. Schlüssel und Schließzylinder stehen in funktionalem Bezug zueinander, der in einem Schließplan festgehalten wird.

    Für Schliessanlagen gibt es meines Wissens keine Normen, für Schlösser, Schliesszylinder und Schlüssel schon. Öffentlich-rechtliche Regeln sind mir nicht bekannt.

    Über Türschließer, Antipanik-Funktionen etc., aber auch Zugangskontrollen, Vereinzelungsanlagen etc. müssen wir deshalb erstmal nicht weiter nachdenken!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Dazu muss man sich nur vor Augen halten, wie der Begriff "Anlage" definiert ist. Leider gibt es in den verschiedenen Anwendungsbereichen leicht abweichende Definitionen, allen gemeinsam ist jedoch, dass eine Anlage aus mehreren einzelnen Komponenten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine bestimmte Funktion erfüllen. Die Normierung erfolgt üblicherweise auf Basis der einzelnen Komponenten, im technischen Bereich gibt es jedoch die Variante, dass wenn diese von einer übergeordneten Steuerung gesteuert werden, und nur in ihrer Gesamtheit die Funktion erfüllen, dass es dann zusätzliche Normen geben kann, deren Anforderungen das Zusammenspiel der Komponenten abdecken.


    Um bei der Schließanlage zu bleiben, für die einzelnen Komponenten (Zylinder, Schlüssel etc.) gibt es jeweils eigene Normen, ich nenne sie mal "Produktnormen". Für Schließanlagen die in den Bereich der VDS fallen, gibt es dann zusätzliche Normen die das weiter präzisieren, beispielsweise dürfen dann nur bestimmte Zylinder verwendet werden, unabhängig davon, ob sie die DIN18252 erfüllen, denn es kommt jetzt darauf an, welche Klasse der DIN18252 sie erfüllen.


    Erschwerend kommt hinzu, dass Normen der technischen Entwicklung gerne mal weit hinterherhinken. So kommen beim Einsatz elektronischer Komponenten auch weitere Normen in´s Spiel, denn es gibt heutzutage ja nicht nur den klassischen Schlüssel um ein Schloss zu öffnen.

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